Rede:
ID0107607400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 75. und 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juli 1950 2687 75. und 76. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juli 1950. 75. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen . . . 2688B, D, 2693B Zur Tagesordnung ....2688C Erklärung des Präsidenten Dr. Köhler zum Prager Abkommen zwischen der Ostzonenregierung und der Tschechoslowakei vom 23. Juni 1950 betr. Sudeten- und Karpatendeutsche 2688D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für das Kurhessische Kupfer-Schiefer-Bergwerk in Sontra (Nr. 1027 der Drucksachen) . . . 2688C, 2689B Dr. Arndt (SPD), Interpellant . . . . 2689B Dr. Schalfejew, Staatssekretär für Wirtschaft ... 2690B Sabel (CDU) ...2691A Freidhof (SPD) ... 2692A Fisch (KPD) ... 2692C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2693C Dr. Leuchtgens (DRP) 2694B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiete der Seeschiffahrt (Nr. 628 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1107 der Drucksachen) ... 2688C, 2694C Rademacher (FDP), Berichterstatter . 2694C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Kreditmaßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Nr. 954 der Drucksachen) 2696A Kurlbaum (SPD), Interpellant . . 2696B Storch, Bundesminister für Arbeit 2698A, 2704B Dr. Preusker (FDP) . . . . 2700B, 2707B Agatz (KPD) 2701C Dr. Nölting (SPD) 2702B, 2707D Scharnberg (CDU) 2705A Dr. Baade (SPD) 2705D Pelster (CDU) 2706C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Fortlan von Ausgleichszahlungen und Einführung einer Fettsteuer (Nr. 1008 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Preisausgleich für Brotgetreide und Dungemittel (Nr. 1083 der Drucksachen) 2708D) Kriedemann (SPD), Interpellant und Antragsteller 2709A, 2725C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2712B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2715D Dannemann (FDP) 2716C Tobaben (DP) 2718A Eickhoff (DP) 2718D Niebergall (KPD) 2719B Dr. Frey (CDU) 2720B, 2726C Wönner (SPD) 2721B Schmidt (Bayern) (WAV) 2724B Dr. Glasmeyer (Z) 2725A Kunze (CDU) 2725B Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2726D Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD (Nr. 327 der Drucksachen) und von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP beantragten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Nr. 955 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1068 der Drucksachen) 2727B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 2727B Dr. Laforet (CSU) 2730C Pelster (CDU) 2731B Zinn (SPD) 2731D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 2732C, 2733C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung . 2733D 76. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 2734A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD (Nr. 327 der Drucksachen) und von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und DP beantragten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Nr. 955 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1088 der Drucksachen) 2734B Zur Abstimmung: Sabel (CDU) 2734B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2735C Namentliche Abstimmung 2734B Zur Sache: Dr. von Merkatz (DP) . . . 2735D, 2736A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . . 2736A Dr. Laforet (CSU) 2736B Dr. Arndt (SPD) 2736B Zur Geschäftsordnung: Kunze (CDU) 2736C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 74 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 873 [berichtigt] der Drucksachen) 2736D Nuding (KPD), Antragsteller . . . 2737A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Preusker, Dr. Hoffmann, Dr. Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Reif, Dr. Oellers u. Gen. betr. Einsparung von 150 Millionen DM Zinsen seitens des Bundes, der Bundesbahn und der Bundespost durch Umwandlung bisher verzinslicher Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Bundesschuld (Nr. 1040 der Drucksachen) 2737D Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2737D Nächste Sitzungen 2688D, 2738A Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung 2738 75. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über den handschriftlichen Änderungsantrag der Abgeordneten Pelster und Genossen zu § 1 Abs. 1 des Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Drucksache Nr. 1088) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Hohl.......... . Ja Dr. Holzapfel - Hoogen Nein Dr. Adenauer entschuldigt Hoppe Albers — Dr. Horlacher .... Nein Arndgen Ja Horn Ja Bauereisen Nein Huth ........... — Bauknecht enthalten Dr. Jaeger Nein Dr. Baur (Württemberg)... . — Junglas entschuldigt Bausch — Kahn entschuldigt Becker (Pirmasens) Ja Kaiser Ja Blank (Dortmund) Ja Karpf Ja Bodensteiner — Dr. Kather....... . — Frau Brauksiepe Ja Kemmer Ja Dr. von Brentano entschuldigt Kemper Ja Brese Ja Kern — Frau Dr. Brökelschen .... . krank Kiesinger........ . Nein Dr. Brönner Ja Dr. Kleindinst...... . Nein Brookmann Nein Dr. Köhler Nein Dr. Bucerius Nein Dr. Kopf entschuldigt Degener Ja Dr. Krone (Berlin) Frau Dietz........ . Ja Kühling Ja Dr. Dresbach.. . — Kuntscher Ja Eckstein Ja Kunze Ja Dr. Edert Nein Dr. Laforet Nein Dr. Ehlers — Dr. Dr. Lehr entschuldigt Ehren Ja Leibfried — Dr. Erhard — Lenz Ja Etzel (Duisburg)...... . — Leonhard — Etzenbach...... Ja Loibl Ja Even krank Lübke entschuldigt Feldmann — Lücke — Dr. Frey Nein Massoth Ja Fuchs — Mayer (Rheinland-Pfalz) ... Ja Fürst Fugger von Glött ... — Mehs Ja Funk — Mensing Ja Gengler — Morgenthaler..... . krank Gerns Ja Muckermann Ja Dr. Gerstenmaier entschuldigt Mühlenberg — Gibbert — Dr.Dr. Müller (Bonn) entschuldigt Giencke Ja Naegel Ja Glüsing — Neber Ja Gockeln entschuldigt Nellen Ja Dr. Götz — Neuburger entschuldigt Frau Dr. Gröwel krank Nickl Nein Günther Ja Frau Niggemeyer — Hagge entschuldigt Dr. Oesterle Frau Heiler — Dr. Orth — Heix entschuldigt Pelster Ja Dr. Henle — Pfender — Hilbert....... . Ja Dr. Pferdmenges Höfler Ja Dr. Povel — Name Abstimmung Name Abstimmung Frau Dr. Probst Ja Cramer — Dr. Pünder — Dannebom Ja Raestrup Ja Diel Nein Frau Dr. Rehling Ja Frau Döhring ....... . Ja Frau Rösch Nein Eichler — Rümmele Ja Ekstrand Nein Sabel Ja Erler entschuldigt Schäffer Fischer Nein Scharnberg . Ja Freidhof — Dr. Schatz Nein Freitag entschuldigt Schill — Geritzmann — Schmitt (Mainz) — Gleisner........ . — Schmitz Ja Görlinger........ . entschuldigt Schmücker — Graf...... . — Dr. Schröder (Düsseldorf). . Nein Dr. Greve......... Nein Schröter — Dr. Gülich krank Schüttler........ . Ja Happe — Schütz -- Heiland Nein Schuler — Hennig ......... . Nein Schulze-Pellengahr Ja Henßler Dr. Semler Ja Herbig Nein Dr. Serres........ . Ja Herrmann Nein Siebel Ja Hoecker Dr. Solleder...... . Nein Höhne Nein Spies Nein Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti ...... . Nein Imig Ja Stauch........ . Ja Jacóbi — Frau Dr. Steinbiss Ja Jacobs — Storch — Jahn — Strauß Nein Kalbfell entschuldigt Struve......... . entschuldigt Kalbitzer Nein Stücklen........ . Nein Frau Keilhack...... . Nein Dr. Tillmanns ....... . (Berlin) Keuning Ja Dr. Vogel — Kinat — Wacker........ . — Frau Kipp-Kaule Nein Wackerzapp..... . Nein Klabunde........ . entschuldigt 11eii1 Dr. Wahl — von Knoeringen ...... . entschuldigt Frau Dr. Weber (Essen).. . Nein Knothe — Dr. Weber (Koblenz)... . Nein Dr. Koch Ja Dr. Weiß — Frau Korspeter Nein Winkelheide....... . entschuldigt Frau Krahnstöver Nein Dr. Wuermeling Ja Kriedemann....... . Nein Kurlbaum........ . — SPD Lange Nein Frau Albertz...... . Nein Lausen Nein Nein Frau Albrecht ....... . krank Leddin (Berlin) — Löbe Altmaier Dr. Arndt Nein Lohmüller........ . — Arnholz Nein Ludwig — Dr. Baade — Dr. Lütkens...... . Dr. Bärsch Nein Maier (Freiburg)...... Nein — Baur (Augsburg) entschuldigt Marx Bazille Nein Matzner Nein Behrisch Nein Meitmann krank Bergmann Ja Mellies Nein Dr. Bergstraeßer — Dr. Menzel Berlin Nein Mertins Nein Bettgenhäuser krank Meyer (Hagen) ....... — entschuldigt Bielig — Meyer (Bremen) Birkelbach...... . Nein Frau Meyer-Laule Nein Blachstein Nein Mißmahl krank Dr. Bleiß Nein Dr. Mommer Nein Böhm entschuldigt Dr. Mücke........ . Nein Brandt (Berlin) Müller (Hessen)..... . — Dr. Brill Nein Müller (Worms) Nein Bromme entschuldigt Frau Nadig entschuldigt Brünen Nein Neumann (Berlin) Brunner...... — Dr. Nölting — Name Abstimmung 1 Name Abstimmung Nowack (Harburg) — Juncker — Ohlig Nein Dr. Kneipp Nein Ollenhauer Nein Kohl (Württemberg) Nein Paul (Württemberg) Nein Kühn Ja Peters — Langer Nein Pohle Nein Margulies — Priebe Nein Mayer (Stuttgart) Nein Reitzner entschuldigt Mende Nein Richter (Frankfurt) Ja Dr. Middelhauve entschuldigt Ritzel Nein Neumayer Nein Roth — Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Ruhnke — Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . Nein Runge — Dr. Oellers entschuldigt Sander........ . entschuldigt Onnen Nein Sassnick Nein Dr. Pfleiderer Nein Frau Schanzenbach ..... . Nein Dr. Preiß Dr. Schmid (Tübingen) .... . — Dr. Preusker Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen). . Nein Rademacher Ja Dr. Schöne........ . — Rath — Schoettle ....... . Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . — Frau Schroeder (Berlin)... . (Berlin) Dr. Reif (Berlin) Dr. Schumacher ... . — Revenstorff — Seuffert Ja Rüdiger entschuldigt Stech Nein Dr. Schäfer ........ . Ja Steinhörster. . Nein Dr. Schneider Nein Stierle Nein Stahl -- Stopperich Nein Stegner Nein Striebeck Nein Dr. Trischler Ja Frau Strobel....... . Nein Dr. Wellhausen entschuldigt Dr. Suhr........ . (Berlin) Wildermuth....... . — Temmen — Wirths entschuldigt Tenhagen Nein Dr. Zawadil Ja Troppenz Nein Dr. Veit — DP Wagner — Wehner entschuldigt Ahrens Ja Weinhold........ Nein Bahlburg........ . Nein Welke — Weltner Nein Dr. von Campe krank Dr. Wenzel — Eickhoff Ja Wönner Nein Ewers entschuldigt Zinn Nein Farke entschuldigt Zühlke Nein Hellwege krank Frau Kalinke ....... . Ja Kuhlemann....... entschuldigt FDP Matthes Nein Dr. von Merkatz Nein _ Dr. Mühlenfeld...... . entschuldigt Dr. Atzenroth . Dr. Seebohm ... . — Dr. Becker (Hersfeld).... . Nein Tobaben Nein Dr. Blank (Oberhausen)... . Nein Walter......... . Ja — Blücher Wittenburg... entschuldigt Dannemann ....... . Nein Dr. Dehler — Dirscherl........ . entschuldigt BP Euler Nein FaBbender Nein Freiherr von Aretin... entschuldigt Freudenberg entschuldigt Aumer entschuldigt Dr. Friedrich.....,. . — Dr. Baumgartner. . entschuldigt Frühwald — Dr. Besold........ . entschuldigt Gaul Ja Dr.-Ing. Decker...... . Nein Dr. von Golitschek Ja Donhauser........ . entschuldigt Grundmann — Eichner.. . Nein Dr. Hammer Nein Dr. Etzel (Bamberg) ..... . entschuldigt Dr. Hasemann Ja Dr. Falkner....... . entschuldigt Dr. Dr. Höpker-Aschoff ... Ja Dr. Fink Nein Dr. Hoffmann ....... . Ja Freiherr von Fürstenberg .. . — Frau Hütter Nein Mayerhofer ...... . Nein Frau Dr. Ilk entschuldigt Parzinger entschuldigt Name Abstimmung Name Abstimmung Rahn.......... . entschuldigt Weickert Nein Dr. Seelos....... . entschuldigt Wittmann krank Volkholz ........ entschuldigt Wartner entschuldigt Zentrum Frau Arnold Nein KPD Dr. Bertram krank Agatz Nein Determann Ja Dr. Glasmeyer...... Nein Fisch Nein Dr. Hamacher ....... . Nein Gundelach....... Nein Harig Nein Krause......... Nein Pannenbecker....... . Nein Kohl (Stuttgart)...... . Nein Dr. Reismann Nein Müller (Hannover)..... . — Ribbeheger..... . Ja Müller (Offenbach)..... . Frau Wessel....... . Nein Niebergall Nein Nuding Nein Paul (Düsseldorf) ...... entschuldigt DRP Reimann........ . — Renner — Frommhold ....... . enthalten Rische — Goetzendorff entschuldigt Frau Thiele....... . Nein Hedler — Vesper Dr. Leuchtgens...... . entschuldigt Dr. Miessner Nein Paschek entschuldigt WAV Dr. Richter (Niedersachsen) .. . krank von Thadden....... . entschuldigt Fröhlich....... . -- Löfflad Nein SSW Loritz krank Dr. Ott — Clausen — Reindl... . Nein Schmidt (Bayern) Nein Schuster Nein SRP Tichi — Wallner......... . entschuldigt Dr. Doris — Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen . . . . . . . . 212 Davon: Ja 76 Nein 134 Stimmenthaltung 2 Zusammen wie oben 212
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es handelt sich hierbei um das Ausführungsgesetz zu Art. 95 Abs. 3 und Art. 96 Abs. 2 des Grundgesetzes, deren Wortlaut als bekannt vorausgesetzt werden darf.
    Nach dem Willen des Verfassungsgesetzgebers soll die als dritte Gewalt sachlich und persönlich nur dem Recht und dem Gesetz unterworfene, von den übrigen Gewalten unabhängige Rechtsprechung durch die Auswahl der obersten Bundesrichter von der übrigen Beamtenschaft in einem spezifisch politischen Sinne unterschieden, durch die Mitwirkung maßgeblicher politischer Faktoren bei ihrer Berufung mit den demokratischen Grundbedingungen des Verfassungslebens in Einklang gebracht, vor parteipolitischer oder standesmäßiger Einseitigkeit bewahrt und so in ihrer demokratischen Autorität und Legitimation gestärkt werden.
    Bei der Beratung der Entwürfe sind namentlich von dem Mitberichterstatter, Herrn Abgeordneten Arndt, folgende Grundfragen herausgearbeitet und im Ausschuß geklärt worden.
    Erstens war die Frage zu entscheiden, ob ein oder mehrere Richterwahlausschüsse gebildet werden sollen. Der Ausschuß entschied sich einstimmig für die Bildung nur eines ständigen Richterwahlausschusses, der für die Berufung der Richter an die oberen Bundesgerichte und an das Oberste Bundesgericht zuständig ist. Lediglich die Mitglieder kraft Amtes, nämlich die zuständigen Landesminister und der als Vorsitzender fungierende Bundesminister, sollen je nach der sachlichen Zuständigkeit der zu besetzenden Bundesgerichte wechseln, während die vom Bundestag, also von der Legislative, in den Ausschuß gewahlten Wahlmitglieder — im Entwurf „Mitglieder kraft Wahl" genannt — keinem Wechsel unterworfen sind und so ein gleichbleibendes
    Element bilden sollen.
    Es ist nun von einigen Mitgliedern dieses Hauses angeregt worden, nicht einen, sondern mehrere Richterwahlausschüsse zu bilden. Das Problem liegt darin, ob die gewählten Mitglieder dieselben oder je nach dem Gericht andere sein können. Der Rechts-


    (Dr. von Merkatz)

    ausschuß hat sich dieser Anregung aus verfassungsrechtlichen und auch aus rechtspolitischen Gründen versagen müssen und einstimmig — ich betone: einstimmig — an seinem ursprünglichen Beschluß festgehalten.
    Der eine Richterwahlausschuß, bei dem nur der Wechsel des Vorsitzenden und der Mitglieder kraft Amtes vorgesehen ist, wird vom Grundgesetz vorgeschrieben. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 95 Abs. 3, der von einem Richterwahlausschuß spricht, der aus den Landesjustizministern und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden. Diese Bestimmung bezieht sich auf das Oberste Bundesgericht. Sie findet aber gemäß Art. 96 Abs. 2 nicht nur entsprechende, sondern unmittelbare Anwendung auf die Wahl der Richter der oberen Bundesgerichte. Es wird also der eine Richterwahlausschuß vorausgesetzt, der nur mit der Maßgabe abgewandelt ist, daß an die Stelle der Landesjustizminister und des Bundesjustizministers die für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Minister treten. Die vom Bundestag gewählten Mitglieder sollen jedoch die gleichen bleiben.
    Diese wörtliche Auslegung wird durch die Entstehungsgeschichte dieser Formulierung bestätigt. Im Parlamentarischen Rat wollte man nur einen Richterwahlausschuß. Aus den jetzt gedruckt vorliegenden Verhandlungen des Hauptausschusses Seite 667 ergeben sich folgende Auslassungen:
    Der Abgeordnete Strauß hat seinerzeit ausgeführt:
    Die Beteiligung der Ressortminister mag nach dem Vorschlag des Fünferausschusses durchaus beibehalten werden, nur müssen die Dinge wieder einheitlich zusammenlaufen. Wir können nicht fünf verschiedene Ausschüsse und die verschiedensten Vorschläge verschiedener Ressortminister haben.
    Der Abgeordnete Zinn hat ausgeführt:
    Es soll nur ein Ausschuß, der aus den Justizministern besteht, zu entscheiden haben. Das Vorschlagsrecht haben dagegen die Fachminister.
    So ergibt sich, daß sowohl der Wortlaut als auch die Entstehungsgeschichte der Art. 95 Abs. 3 und 96 Abs. 2 zwingend verfassungsrechtlich bestimmen, daß die vom Parlament gewählten Mitglieder des Richterwahlausschusses nicht variieren, daß nur die Vorsitzenden und die zuständigen Fachminister je nach dem Gericht, das zu besetzen ist, variieren sollen, daß es sich also, wie der Rechtsausschuß einstimmig entschieden hat, nur um die Konstruktion eines Richterwahlausschusses handeln kann.
    Infolge dieser Stellungnahme, zu der der Rechtsausschuß auf Grund der Verfassung verpflichtet war, sind auch die anderen Anregungen, die nachgeschoben worden sind, einstimmig abgelehnt worden, da sie ihrem Wesen nach mit dieser prinzipiellen Grundentscheidung zusammenhängen.
    Zum zweiten. Mitglieder kraft Amtes sind die Landesminister, zu deren Geschäftsbereich die diesem oberen Bundesgericht im Instanzenzug nachgeordneten Gerichte des Landes gehören. Da das Grundgesetz zur Zeit auf dem Gebiet von elf deutschen Ländern Anwendung findet, müssen die Mitglieder kraft Amtes durch eine gleiche Anzahl, also durch elf Mitglieder kraft Wahl gemäß den Artikeln 95 Abs. 3 und 96 Abs. 2 des Grundgesetzes ergänzt werden. Der Ausschuß hat sich gegen eine Vorratswahl solcher Mitglieder und damit gegen eine Auswahl ad hoc aus diesem größeren Kreise etwa durch das Los gewandt, um Zufallsergebnisse einer weckseinden parteipolitischen Zusammensetzung möglichst zu vermeiden. Die Mitglieder kraft Wahl sind neu zu wählen, sobald sich die Zahl der Mitglieder kraft Amtes ändert.
    Zum dritten hielt der Ausschuß im Gegensatz zum Entwurf der Regierungskoalition die Mitgliedschaft im Richterwahlausschuß mit der Mitgliedschaft in einer gesetzgebenden Körperschaft für vereinbar, zumal im Grundgesetz keine Inkompatibilität, keine Unvereinbarkeit in dieser Hinsicht vorgeschrieben ist. Diese Folgerung ergibt sich aus dem Grundgedanken der Einrichtung eines Richterwahlausschusses, der ja gerade darauf abzielt, einen politischen Einklang zwischen der Richterpersönlichkeit und der Verfassungswirklichkeit herzustellen. Politischer Einklang bedeutet nicht parteipolitische Einseitigkeit. Es soll vielmehr durch die Beteiligung politischer Faktoren verschiedener Richtung die — objektiv beurteilt — beste Persönlichkeit dem hohen Richteramt zugeführt werden.
    Zum vierten. Im Gegensatz zum Entwurf der Regierungskoalition ist allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses — also nicht nur den Mitgliedern kraft Amtes — ein Vorschlagsrecht eingeräumt worden. Auch das ergibt sich aus den soeben erwähnten Grundgedanken.
    Fünftens entschied sich der Ausschuß dafür, daß die Mitglieder kraft Wahl und ihre Stellvertreter nach den Regeln der Verhältniswahl, und zwar nach dem Höchstzahlenverfahren nach d'Hondt gewählt werden sollen. Er lehnte den Gedanken der Billigung eines gemeinsamen Wahlvorschlags durch zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestags, wie er im Koalitionsentwurf enthalten war, ab, weil die Möglichkeit der Überstimmung eines Drittels des Bundestags, also vielleicht der größten Fraktion dieses Hauses, vermieden werden soll.
    Sechstens bekannte sich der Ausschuß zum Prinzip der geheimen Abstimmung im Richterwahlausschuß, um so einer kontrollierbaren Fraktionsbindung oder sonstigen Bindungen in etwa vorzubeugen.
    Von diesen Grundlinien abgesehen, erarbeitete der Ausschuß folgende Prinzipien:
    Die Geschäftsführung für den Richterwahlausschuß wird dem Bundesminister der Justiz zugesprochen, der in jedem Falle den Richterwahlausschuß einzuberufen, aber nur für die oberen Bundesgerichte seines Geschäftsbereichs und das Oberste Bundesgericht den Vorsitz im Richterwahlausschuß zu führen hat, während für die übrigen oberen Bundesgerichte der Vorsitz dem sachlich zuständigen Bundesminister obliegt.
    Während die Mitglieder kraft Wahl von ihren nach dem gleichen Verfahren gewählten Stellvertretern vertreten werden, hat der Ausschuß auf die Regelung Wert gelegt, daß die Vorsitzenden im Richterwahlausschuß und die Mitglieder kraft Amtes nur durch den in der Geschäftsordnung der Bundesregierung und der Landesregierungen vorgesehenen Minister, also durch parlamentarisch verantwortliche Regierungsmitglieder, vertreten werden können.
    Die Entscheidung über die Berufung einer Persönlichkeit zum Richteramt kommt nur dadurch zustande, daß der zuständige Bundesminister dem Beschluß des Richterwahlausschusses zustimmt. Er hat kein Stimmrecht, wohl aber ein Vorschlagsrecht und ist in der Lage, von seinem Zustimmungsrecht erst Gebrauch zu machen, nachdem er darüber einen Kabinettsbeschluß herbeigeführt hat.


    (Dr. von Merkatz)

    Schließlich wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß jeder neugewählte Bundestag eine Neuwahl der Mitglieder kraft Wahl vorzunehmen hat. Damit weicht der Text, den der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Annahme vorschlägt, vom Vorschlag der Regierungskoalition ab, der eine Berufung auf sechs Jahre, also ein zeitliches Überdauern der Legislaturperiode, vorgesehen hatte.
    Von diesen Prinzipien ausgehend, hat der Ausschuß die Einzelheiten des Gesetzesvorschlags präzisiert. Er ist hierbei vom Text des Koalitionsvorschlags ausgegangen, mit dem der SPD-Vorschlag weitgehend vereinigt worden ist.
    Bei der Übernahme der Präambel aus dem Entwurf der SPD war sich der Ausschuß darüber einig, daß mit dieser Formulierung nur die Verfassungsgrundlage angegeben, nicht aber irgendeine Auslegungsrichtlinie aufgestellt werden sollte, die von der Rechtsprechung irgendwie verwertet werden könnte oder sollte.
    Bei der Fassung des § 1 vertrat die Mehrheit des Ausschusses den Gedanken des Koalitionsentwurfs, den abstrakt gehaltenen Text des Grundgesetzes zu konkretisieren, um spätere juristische Deduktionen aus der unbestimmten Fassung des Grundgesetzes überflüssig zu machen und um klarzustellen, daß es sich um ein en Richterwahlausschuß und nicht um eine Vielheit von Richterwahlausschüssen handelt.
    Über die Regelung der Vertretung der Mitglieder kraft Amtes und der Mitglieder kraft Wahl wurde bereits berichtet. Sie ist nach dem Prinzip gestaltet worden, daß es sich bei dem Beschluß des Richterwahlausschusses um eine politische Vertrauensentscheidung handeln soll, so daß an die politische Legitimation der im Richterwahlausschuß beschließenden Mitglieder besondere Anforderungen zu stellen sind. Insbesondere soll verhindert werden, daß im Richterwahlausschuß Ministerialbeamte tätig sind.
    Mit besonderer Sorgfalt wurde erwogen, welche Anforderungen an die Qualifikation der Mitglieder kraft Wahl zu stellen sind. Das Erfordernis der Richterfähigkeit wurde von der ganz überwiegenden Mehrheit des Rechtsausschusses abgelehnt. Hierbei wurde klargestellt, daß die Formulierung in § 3 Abs. 1 des Entwurfs der SPD: „Die Mitglieder kraft Wahl sollen im Rechtsleben erfahren und müssen zum Bundestag wählbar sein" eine Ermessensentscheidung des Bundestages beinhalten sollte, die nicht der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt. Dieser Rechtsgedanke wurde vom Ausschuß festgehalten, obwohl die SollForm in eine Muß-Form gemäß § 4 Abs. 1 der Ausschußvorlage umgewandelt worden ist.
    Über die Bedeutung der Verhältniswahl bei Bestellung der Mitglieder kraft Wahl wurde bereits berichtet. Der Rechtsausschuß legt Wert darauf, das Wahlverfahren in § 5 seines Gesetzesvorschlags wörtlich zu beschreiben.
    Eingehende Erörterungen wurden über den Begriff der Verschwiegenheit angestellt, der nach der Fassung des § 6 Abs. 2 im Sinne der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht der Beamten ausgelegt werden soll. Danach ist nur die Weitergabe an Dritte verboten, die nicht legitimiert sind, in die Sache hineingezogen zu werden.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, darf ich Sie darauf aufmerksam machen: Sie sind sicher sehr rationell veranlagt; denken Sie bitte daher auch an Ihre Redezeit!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich halte mich für verpflichtet, die Entwicklung der Beratung hier darzustellen, da dieses Gesetz aus der Mitte' des Bundestags kommt und keine schriftliche Begründung hat.

    (Zuruf rechts: Der Berichterstatter hat doch keine Redezeit.)

    — Der Berichterstatter hat keine Redezeit. Der Bericht ersetzt hier die Begründung, die sonst schriftlich in einer Regierungsvorlage gegeben wird, und der Rechtsausschuß muß Wert darauf legen, daß diese Zweifelsfragen damit authentisch interpretiert werden, um künftige Auslegungsschwierigkeiten zu verhindern.
    Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung. Präsident Dr. Köhler: Bitte sehr!

    (Abg. Zinn: Oh, wie hoheitsvoll! — Heiterkeit.)