Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sind denn die Subventionen entstanden?
— Es ist doch aber ganz wesentlich! Denn ich muß feststellen, daß sehr viel von Subventionen gesprochen wird, der Begriff vielfach aber nicht mit der entsprechenden Klarheit erfaßt wird.
Wir hatten lange Zeit die Möglichkeit, das, was uns
die USA lieferten, zu den in Deutschland gültigen
inländischen Preisen zu bezahlen. Mit Brief vom
20. Januar 1949 haben die beiden Militärgouverneure mitgeteilt, daß ab 1. Mai 1949 der Gegenwert
der gelieferten Ware von Deutschland zum Weltmarktpreis bezahlt werden müsse, und zwar zu
dem damaligen Umrechnungskurs von 0,33. Damit
zwar der Wirtschaftsrat vor eine sehr wichtige Entscheidung gestellt. Es gab zwei Lösungsmöglichkeiten: Entweder man wollte die dadurch entstehenden Auswirkungen der Weltmarktpreise auf die
inländischen Preisverhältnisse sich voll entfalten
lassen, und damit wäre natürlich ein Ingangsetzen
der Lohn-Preis-Spirale unvermeidlich gewesen,
oder man fing die Differenz zwischen den inländischen und den Weltmarktpreisen ab. Die Parteien des Wirtschaftsrates haben sich damals für die Subventionen entschieden. Infolgedessen ist von seiten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und nach Gründung der deutschen Bundesrepublik von seiten des Bundes für die Zeit vom 1. März 1949 bis zum 30. Juni 1950 an Subventionen eine Bruttoaufwendung von insgesamt 858 Millionen DM erfolgt. Der Herr Bundesminister der Finanzen hatte sich bereit erklärt und dafür auch die Zustimmung des Bundesrats und des Bundestags erhalten, über das Etatsjahr 1949/50 hinaus auch für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1950 noch Subventionen zu zahlen.
Was nun die Auswirkungen der Subventionen anlangt, so ist es, glaube ich, ganz interessant, sich einmal darüber zu unterhalten. Die Subventionen sind solche für den Verbraucher und solche für den Erzeuger. Für den Verbraucher kam natürlich vor allem die durch die Subventionen erwirkte Stabilisierung des Brotpreises in Betracht. Zunächst waren die Aufwendungen sehr hoch. Denn wir mußten die sogenannten Kontraktpreise bezahlen. Das sind die Auslagen, die das amerikanische Kriegsministerium bei den Aufwendungen für Weizen für Deutschland gemacht hatte. Das waren zunächst 110 Dollar, die auf 101 Dollar heruntergingen und sich schließlich auf 96 Dollar die Tonne beliefen. Nachdem am 10. März 1950 die deutsche Bundesrepublik in den internationalen Weltweizenpakt aufgenommen worden war, hat sich diese Differenz, die herab-geschleust werden muß, erheblich verringert. Denn wir haben bekanntlich auf Grund des Paktes das Recht, das ausländische Getreide zu einem Höchstpreis von 80 Dollar je Tonne abzunehmen. Wir haben in diesem Zeitraum — ich muß immer von fünf Vierteljahren sprechen — ungefähr 400 Millionen DM an Subventionen aufgewendet.
Nun zum Futtergetreide. Hier bin ich der Meinung, daß das eine Subvention ist, die sowohl dem Verbraucher, als auch dem Erzeuger zugute kam, und zwar aus folgendem Grunde. Sobald wir in der Lage waren, durch die Subventionen dem deutschen Landwirt loco Hof das Futter zu 210 DM je Tonne zu liefern, konnte er auch an den dann tatsächlich erfolgten raschen Wiederaufbau der deutschen Schweinebestände herangehen. Wir sind ja heute mit unserem Schweinebestand nur mehr um 18 % hinter dem Frieden zurück. Dadurch trat zweierlei ein: Einmal verschwanden sehr bald die überhöhten Preise für Schweine von 220 DM je Zentner Lebendgewicht und sanken in den Wochen des Juli auf eine Basis von ungefähr 95 bis 100 DM im Durchschnitt der 27 großen deutschen Schlachtviehmärkte. Der Verbraucher kam dadurch in die Lage, wiederum zu den alten Lebensgewohnheiten zurückzukehren und den größten Teil seines Eiweißbedarfes durch Fleisch zu decken. Wenn Sie heute zum Beispiel in Bonn die Läden besichtigen, dann werden Sie feststellen, daß Schweinefleisch zu 1,40 bis 1,70 DM je Pfund im Kleinverkauf abgegeben wird.
Wir mußten auch für Zucker teilweise Subventionen geben. Das war allerdings nur zeitlich notwendig. Vor der Pfundabwertung schöpften wir bei Zucker sogar ab. Durch die Pfundabwertung gestaltete sich aber der Weltmarktpreis für Zucker um ungefähr 3 bis 4 DM je Sack — also für den Doppelzentner — höher als der inländische Preis, so daß hier eine Subventionierung von ungefähr drei Millionen DM erforderlich wurde.
Nunmehr komme ich zu den Subventionen, die eigentlich hauptsächlich für die Erzeuger Bedeutung haben. Man hat zunächst die inländischen
Ölsaatpreise, die für das Jahr 1948 eingeführt waren, entsprechend dem seinerzeitigen Beschluß des Wirtschaftsrats, auch noch im Jahre 1949 festgehalten, so daß der Erzeuger 900 DM je Tonne inländischen Rapses erhielt. Das erforderte eine Subventionierung, die im Jahre 1949 rund 51 Millionen DM betrug. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, daß diese Subventionierung der im Inland erzeugten Ölsaaten bereits im laufenden Wirtschaftsjahr nicht mehr stattfindet.
Wir haben weiter die aus dem Auslande hereinkommenden Ölkuchen subventioniert. Das ist allerdings ein Betrag, der 20 Millionen DM nicht überschreitet.
Sehr bedeutsam ist dagegen die Frage der Subventionierung der Düngemittel, insbesondere der Phosphate. Die Lage ist Ihnen bekannt. Wir haben zur Deckung des Phosphorsäurebedarfs des Bodens in Friedenszeiten ungefähr zwei Drittel aus der Industrie in Form des Thomasmehls und ein Drittel in Form des Superphosphats gehabt, das wir aber in Form von Rohphosphaten einführen müssen.
Bezüglich der Subventionierung des Thomasmehls ist nun vor vier Wochen insofern eine Lösung erfolgt, als der Deutsche Bauernverband mit der Industrie das Abkommen getroffen hat, daß er bereit ist, das Kiloprozent Phosphorsäure in Zukunft statt bisher mit 28 mit 33 Pfennig zu zahlen. Es bleibt für die Subventionierung beim Thomasmehl noch übrig das aus dem Ausland, vor allem aus Luxemburg und Belgien, hereinkommende Material, das aber nur ungefähr ein Achtel des im Inlande anfallenden Thomasmehls beträgt und das ungefähr einen Kostenaufwand von rund 8 Millionen DM bei der Subventionierung verursacht.
Ganz anders liegen die Verhältnisse bei dem anderen Teil der Versorgung der deutschen Böden mit Phosphorsäure, bei dem Superphosphat. Die wenigen innerdeutschen Phosphatvorkommen, die wir hatten, sind im ersten und dann im zweiten Weltkrieg — ich erinnere nur an das Amberger Vorkommen — vollkommen abgebaut worden. Abbauwürdige Rohphosphatvorkommen haben wir heute in Deutschland nicht mehr. Wir sind infolgedessen auf den ausländischen Bezug angewiesen, insbesondere von Französisch-Marokko, teilweise von Florida.
Die Rohphosphatpreise auf dem Weltmarkt haben sich fast verdoppelt, und infolgedessen ist das Superphosphat, das durch Einwirkung. von Schwefelsäure auf Rohphosphat in Deutschland hergestellt wird, subventioniert worden. Das hat einen Aufwendungsbedarf von rund 80 Millionen DM gezeitigt.
— Darauf komme ich schon; Sie werden gleich bedient.
Nun, meine Damen und Herren, war es möglich, durch die Abschöpfung — —
— Passen Sie auf, dann lernen Sie was! —
Nun war es möglich, Abschöpfungen bei den Importen, deren Weltmarktpreise unter den deutschen Preisen lagen,
und zwar in dem genannten Zeitraum insgesamt K 162 Millionen, vorzunehmen, so daß ein Nettosubventionsbedarf in den 5/4 Jahren von rund 700 Millionen sich ergab, der aufs Etatjahr gerechnet ungefähr 560 Millionen ausmacht.
Der Herr Bundesfinanzminister hat bereits vor längerer Zeit erklärt, daß es ihm nicht mehr möglich ist, eine weitere Fortführung der Subventionen zu gewähren. Infolgedessen beschäftigte sich der Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages mit der Frage, ob eine andere Quelle für die Bezahlung der Subventionen gefunden werden könnte. In seiner Sitzung vom 21. Juni beschloß er mit 17 gegen 10 Stimmen, daß in dem Entwurf des Milch- und Fett-Gesetzes neben der Einfuhrstelle für Butter-, Schmalz- und Margarinerohstoffe die Ermächtigung zur Erhebung der Margarineausgleichsabgabe geschaffen wird.
— Darauf komme ich schon! Langsam!
Das Kabinett — da haben Sie jetzt meine Antwort — hat in seiner Sitzung vom Dienstag, dem 7. Juli, dem von mir vorgelegten Entwurf einer Anordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Margarine zugestimmt.
Sie unterscheidet sich insofern vom Fettgesetz des Jahres 1933, als sie zeitlich begrenzt ist, und zwar auf drei Monate, während es sich bei dem Gesetz vom Januar 1933 um eine Dauerregelung handelte, die sieben Jahre in Kraft war und bekanntlich im Jahre 1940 durch eine Verordnung lediglich vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Und sie unterscheidet sich insofern von dem alten Fettsteuergesetz, als nicht mehr 50 Pfennig je Kilogramm Margarine, sondern 25 Pfennig vorgesehen sind.
Die derzeitigen Höchstpreise für Margarine -und damit komme ich zu den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Kriedemann — sollen trotz der Ausgleichsabgabe nicht erhöht werden. Das ist möglich aus folgendem Grund: Im Jahre 1940 wurde bekanntlich ein sogenanntes Verrechnungskonto für die Öl- und die Margarineindustrie eingeführt. Der Zweck des Verrechnungskontos bestand darin, den Margarinefabriken den Grundstoff zu einem einheitlichen Preise zu liefern, ganz gleich, wie die Einstandskosten sind. Sie differieren außerordentlich. Ich darf hier nur an die Preisdifferenzen zwischen dem wertvollen Soja- und dem weniger wertvollen Fischöl erinnern. Im Laufe dieser 10 Jahre ist in dem Verrechnungskonto dann wiederholt eine Hinaufstufung erfolgt, und in der letzten Zeit lieferte das Verrechnungskonto den Margarinefabriken den Grundrohstoff um 178,50 DM. Bei Auflösung des Verrechnungskontos und nach Aufhören des Importausgleichsgesetzes, das bekanntlich am 30. Juni dieses Jahres außer Kraft trat und nicht mehr verlängert wurde, tritt nun eine sehr erhebliche Verringerung der Gestehungskosten mit ungefähr 130 bis 132 DM je Doppelzentner Grundstoff gegenüber den vorher von mir genannten 178,50 DM ein.
Richtig ist, daß von gewissen Margarinefabriken, die sich auf illegalem Wege um die Entrichtung der Importausgleichsabgabe drückten, Margarine geringerer Qualität teilweise auch zu billigeren Sätzen, als es die Höchstpreise sind, zum Verkauf gebracht wurde.
Nicht regelmäßig,
erst in den letzten Wochen, und zwar nur bei den schlechteren Qualitäten! Man muß doch die Tatsachen so bringen, wie sie sind.
Es schweben zur Zeit Verhandlungen mit den Margarinefabriken, daß auch gegenüber der tatsächlichen Preisgestaltung keine Anderungen durch die geplante Margarineausgleichsabgabe eintreten. Der Betrag einer solchen einzuführenden Margarineausgleichsabgabe läßt sich mit Bestimmtheit schwer von vornherein schätzen. Es dürfte sich aber um ungefähr 100 bis 120 Millionen DM pro Jahr handeln. Bei drei Monaten würde also voraussichtlich ein Anfall von rund 25 Millionen DM aus dieser Quelle eintreten.
Um das ausländische Brotgetreide herabzuschleusen, ist für die in Betracht kommenden drei Monate ungefähr der gleiche Betrag — man kann ja die Entwicklung auf dem Weltmarkt heute nicht mit Sicherheit überblicken — von 20 Millionen notwendig, so daß allerdings für andere Subventionsbestrebungen, insbesondere auf dem Gebiete der Superphosphate, nur mehr ein sehr bescheidener Überschuß übrigbliebe.
Eine Subventionierung von Futtergetreide ist nicht mehr geplant. Vielmehr soll ausländisches Futtergetreide zum jeweiligen Einstandspreis cif deutscher Nordseehäfen bzw. Mühlenhäfen abgegeben werden. Nach den Mitteilungen, die Herr Professor Baade in der letzten Sitzung des Ernährungsausschusses machte und die ihm anscheinend von drüben zugekommen sind, besteht heute tatsächlich die Möglichkeit — Herr Professor, wenn ich recht verstanden habe —, Milokorn zu ungefähr 200 bis 205 DM cif deutschen Hafens zu erwerben.
Die durch die Eingänge der Margarineausgleichsabgabe für die Herabschleusung des ausländischen Getreides notwendigen Subventionsbeträge ermäßigen sich deshalb sehr erheblich, weil ja nicht mehr herabgeschleust zu werden braucht — ich bleibe jetzt beim Weizen — auf 260, sondern auf 320 DM je t. Der für Subventionierungen aufzuwendende Betrag würde, falls die alten Preise bestehen blieben, sich je t um 60 Mark erniedrigen.
Die Bundesregierung hat beschlossen — die Vorlage ist vom Bundesrat bereits genehmigt und geht dem Bundestag in den nächsten Tagen zu —, eine Erhöhung der inländischen Brotgetreidepreise bei Weizen von 260 auf 320, bei Roggen von 240 auf 280 vorzunehmen. Meine Damen und Herren! Der Preisindex des deutschen Brotgetreides beträgt zur Zeit 123 bis 124 % des Friedensstandes.
Nennen Sie mir bitte mit Ausnahme der Wohnungswirtschaft
einen Teil der deutschen Wirtschaft, der sich mit einem solchen niedrigen Preisindex begnügen muß.
Wir haben ja auch schon die Quittung dafür bekommen. Es ist gegenüber dein Frieden eine Verringerung der deutschen Anbaufläche an Brotgetreide von 450 000 ha eingetreten. Das sind 16 % Minderung.
— Ja, Getreidebau, verehrter Herr Abgeordneter Mellies, ist eigentlich keine Intensivierung. Unter Intensivierung verstehen wir etwas ganz anderes. Der Weg zur Intensivierung geht über den intensiven Hackfruchtbau. Infolgedessen können Sie nicht ohne weiteres den Getreidebau als intensiven Betrieb betrachten. Aber wir haben ihn nötig, denn das Jahr 1952 steht doch vor der Türe, und dann rollt der Dollar nicht mehr in dem Umfang. Und ob wir dann aus Handelsverträgen ohne weiteres die benötigten Mengen von Weizen hereinbekommen, das steht noch in den Sternen. Infolgedessen verlangt doch eine verantwortungsvolle Führung der Agrarpolitik, daß wir offensichtliche Mängel in der Preisstruktur korrigieren.
Wir haben auch von seiten der Alliierten die Aufforderung bekommen, hier nach dem Rechten zu sehen.
— Na ja, aber wenn sie auf der anderen Seite, Herr Professor Baade, uns 50 % des benötigten Brotgetreides liefern, dann sind sie doch berechtigt — und Sie werden mir das nicht bestreiten können —, zu sagen: Tut auch ihr das Eurige, um die deutsche Brotgetreideproduktion entsprechend in die Höhe zu bringen. Deshalb, Herr Professor Baade, steht in dem berühmten Memorandum vom 7. Februar 1950, das doch in der ganzen deutschen Presse so sehr beachtet wurde. wörtlich: „Der an die Erzeuger von Brotgetreide gezahlte Preis muß unverzüglich überprüft werden". Bei den mündlichen Besprechungen, die sich an dieses Memorandum droben auf dem Petersberg geknüpft haben, stellten die Hohen Kommissare das Verlangen, daß wir sofort mit den Brotgetreidepreisen in die Höhe gingen. Die Bundesregierung hat damals nach reiflicher Überlegung dieser Aufforderung der Alliierten nicht Folge geleistet, weil es bekanntlich außerordentlich schwierig ist, innerhalb eines Wirtschaftsjahres die Getreidepreise zu ändern. Sie hat sich aber verpflichtet gefühlt, das nunmehr in die Wege zu leiten.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß keine Veranlassung besteht, auf Grund dieser Erhöhung der inländischen Brotgetreidepreise Brotpreiserhöhungen vorzunehmen, solange dem Bäckergewerbe noch das Mehl zu den alten niedrigen Sätzen zur Verfügung steht.
Bezüglich der Brotgetreidepreisbildung in der Zukunft vertritt sie folgende Auffassung. Wir haben doch bisher Höchstpreise für Brot. Tatsächlich haben die Bäcker — ich will sagen, im letzten halben Jahre — von dieser Ermächtigung eigentlich in vielen deutschen Städten nicht mehr Gebrauch gemacht. Warum? Gegenüber den 11 bis 12 kg Brot, die der Deutsche in der Zwangswirtschaft pro Monat aß, ist nach unsern Feststellungen der Brotkonsum heute auf 8,2 bis 8,5 kg zurückgegangen. Damit begann für die Bäcker die Notwendigkeit, sich um den Kunden zu bemühen; und ich habe die feste Überzeugung, daß diese Einwirkung der freien Wirtschaft sich auch in der Zukunft, wenn das jetzige Zwischenspiel vorbei ist, weiter auswirken wird.
Wir müssen allerdings dazu etwas anderes tun, und darin muß ich den Bäckern bis zu einem gewissen Grade recht geben. In der Konzeption des Getreidegesetzes waren ursprünglich Festpreise für Mehl vorgesehen. Und nun sagen die
Bäcker — und ich wiederhole, nicht ganz mit Unrecht —, man müsse natürlich ihren Arm stärken, damit sie auch die bestmögliche Gelegenheit zum Einkauf von Mehl hätten. In der letzten Sitzung des Ernährungsausschusses des Bundestages sind die Anschauungen darüber noch auseinandergegangen, ob man bei den Festpreisen für Mehl bleiben oder zu Höchstpreisen oder zu vollkommen freien Preisen für Mehl übergehen soll.
Nun hat sich gestern auf Veranlassung des Herrn Abgeordneten Etzel, des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Bundestages, ein Komitee aus Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und des Ernährungsausschusses mit der Aufgabe gebildet, diese Brotpreisfrage auch vom Parlament aus entsprechend zu bearbeiten und zu beeinflussen. Gestern nachmittag um 2 Uhr hatten wir das Bäckerhandwerk und die Mühlen sowie den Mehlhandel zu einer Sitzung in das für Preisbildung zuständige Wirtschaftsministerium bestellt. Gestern abend um 7 Uhr nahm der vorher von mir genannte Unterausschuß oder gemeinsame Ausschuß, wie man ihn nennen will, seine Arbeit auf und bekam dabei auf Grund einer dreistündigen Besprechung von den Vertretern der drei genann ten Interessentengruppen folgende Erklärung übermittelt. Herr Präsident, ich bitte, das verlesen zu dürfen.
Dem Vorschlag sind zugrunde gelegt die in der Anordnung Preis Nr. 38/50 für die Monate Juli, August und September vorgesehenen Brotgetreidepreise.
Ich betone also, in dieser Präambel erkennen die brotbe- und -verarbeitenden Betriebe expressis verbis den neuen Getreidepreis an.
Ferner ist davon ausgegangen worden, daß ein Konsumbrot in den Verkehr gebracht wird unter Verwendung von Roggenmehl der Type 1350 und Weizenmehl der Type 1600 als Mischbrot in einem den lokalen Verhältnissen entsprechenden Mischungsverhältnis oder als reines Roggenbrot der Type 1350. Das vorgenannte Roggenmischbrot könnte zum Unterschied von anderen Mischbroten als Roggenmischbrot I bzw. Roggenbrot I einheitlich im Bundesgebiet deklariert werden.
— Warten Sie mal, ich komme ja noch zur Stellungnahme!
Hierzu machen die Vertreter der einzelnen Wirtschaftszweige folgende Vorschläge.
— Damit will ich jetzt die Damen und Herren nicht länger belästigen. In langen Ausführungen erklärt dann jede der drei genannten Sparten, auf welchen Gebieten und in welchem Umfang sie von ihren bisherigen Sätzen heruntergehen will.
Das Kollegium des Wirtschafts- und Ernährungsausschusses hat sich nach Anhörung der Interessenvertreter gestern abend mit diesem Vorschlag befaßt. Die Vertreter des Wirtschafts- und des Ernährungsausschusses, die beide dann der interministeriellen Besprechung beiwohnten, waren der Anschauung, daß mit diesem Vorschlag zwar für eine Brotsorte ein Preis garantiert ist, der auf den alten Getreidepreisen beruht. Sie sind aber nicht befriedigt — und jetzt komm ich auf die Ausführungen vom Herrn Abgeordneten Kriedemann zurück —, weil es sich hier um stärker ausgemahlene Typen handelt, so daß das Brot zwar nicht ernährungsmäßig schlechter, aber dunkler wäre.
— Na ja, es wird da festgestellt, das ist doch ganz klar!
Daher gehen heute die Verhandlungen mit den beteiligten Wirtschaftkreisen darüber weiter, daß der bisherige Preis für eine derzeit im Verkehr befindliche Sorte, also unter Verwendung der bisherigen Mehltypen, gehalten wird. Die anderen Brotsorten sowie Torten, Kuchen und Feinbackwerk sollen im Preise frei bleiben.
Das Bundeskabinett hat sich heute mit dieser Angelegenheit befaßt und vertritt den gleichen Standpunkt wie der gemeinsame Ausschuß des Ernähr ungs- und Wirtschaftsausschusses. Zur Stunde wird mit den be- und verarbeitenden Wirtschaftszweigen — ich wiederhole noch einmal — darüber verhandelt,
daß eine marktgängige, zur Zeit übliche Sorte zum gleichen Preise gegeben wird.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren, darf ich folgendes sagen. Wir sprechen über Brutpreis, wir sprechen über Margarinepreis. Das sind sicherlich wichtige Quadern im Aufbau der Lebenshaltungskosten.
Aber sehen wir einmal auf das ganze Gebäude. Hier darf ich nun doch eine erfreuliche Feststellung machen. Den höchsten Stand hatten die Ernährungskosten im März 1949 mit 174 erreicht. Nach den mir gestern zugegangenen Feststellungen des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, ist der Ernährungsindex, der, wie gesagt, im März vergangenen Jahres 174 betrug, auf 157 im Juni gefallen, das sind 10 % Mengenmäßig und gutemäßig hat sich die Ernährung der deutschen Bevölkerung in den letzten zwei Jahren außerordentlich gebessert.
Das steht außer Frage. Es tritt also die Preisfrage in den Vordergrund. Denn das ausreichende Vorhandensein guter Lebensmittel würde ja noch nichts besagen, wenn nicht die Kaufkraft in der Lage wäre, davon Gebrauch zu machen. Die Entwicklung der gesamten Ernährungskosten, die ich eben aufgezeigt habe, beweist, daß im großen und ganzen die Preislage auch für die Verbraucher einigermaßen befriedigend ist.