Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich zu der Drucksache Nr. 1083 Stellung nehmen.
Der Inhalt dieser Drucksache ist, daß, um eine Preisgestaltung, wie sie gewünscht wird, zu erreichen, die notwendigen Subventionen auf Grund des Art. 111 Abs. 1 c des Grundgesetzes bzw. der §§ 1 bis 3 des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung für das Rechnungsjahr 1950 zur Verfügung zu stellen sind. Es handelt sich hier um eine Frage, die im Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses wohl noch besprochen werden muß. Ich möchte dazu im voraus folgendes erklären:
Der Antrag benennt hier lediglich die Gesetzesstellen, die eine gesetzliche Ermächtigung geben,
2716 Deutscher Bundestag. — 75. und 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juli 1950
um Mittel zur Verfügung zu stellen; er benennt irgendeine Möglichkeit, die Mittel zu beschaffen, nicht.
Dem Hohen Hause dürfte bekannt sein — ich verweise hier auf die Drucksache Nr. 1000, die Denkschrift über die Haushaltslage in Bund und Ländern —, daß die Haushaltslage in und Bund und Ländern eine sehr angespannte ist und daß die Einnahmen des Bundes nicht ausreichen oder kaum ausreichen, um die Ansprüche zu decken, die jetzt schon an ihn herangetreten sind. In dieser Denkschrift ist ausdrücklich darauf verwiesen, daß die Subventionen, die für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 1950 mit einem Betrag von 290 Millionen DM schätzungsweise eingesetzt sind, nach dem 1. Juli 1950 grundsätzlich nicht mehr weitergeführt werden können, weil Mittel nicht vorhanden sind. Der Antrag benennt nicht irgendeine Möglichkeit, die Deckung für die verlangten Aufwendungen zu finden. Es ist bekannt, daß nach dem Grundgesetz der Haushalt abgeglichen vorzulegen ist. Es ist eine Pflicht nicht nur der Bundesregierung, sondern auch des gesamten Bundestags, diese Verpflichtung des Grundgesetzes einzuhalten. Es geht aus dem Antrag selbst hervor, daß die Mittel für Subventionen auf einem außerordentlichen Weg — also Anleihe, außerordentlicher Etat — natürlich nicht beschafft werden können, weil die Mittel auf diesem Wege nur für werbende Anlagen beschafft werden dürfen und Subventionen, auch bei der weitesten Auslegung dieses Begriffes, nicht als werbende Anlagen betrachtet werden können.
Ich muß das Hohe Haus darauf verweisen, daß der Bundeshaushalt, wie er Ihnen vorgelegt werden wird — und zwar ohne Subventionen —, nach dem ersten Juli 1950 irgendwelche Reserven nicht enthalten wird. Ich muß heute schon darauf verweisen, daß gegenüber dem Haushalt, wie er jetzt de lege lata — nach der bestehenden Gesetzgebung — aufgestellt worden ist, in Zukunft noch mehr Aufwendungen entstehen werden. Ich brauche nur zu erinnern an das Gesetz Art. 131 des Grundgesetzes, an das Bundesversorgungsgesetz
und an den endgültigen Lastenausgleich, der in seiner mittelbaren Auswirkung die Haushalte der Länder und des Bundes ebenfalls belasten und treffen wird.
Diese Ausgaben treten an den Bund neuerdings heran. Derzeit sind irgendwelche Möglichkeiten, aus dem Haushalt, wenn er abgeglichen sein soll, größere Beträge für Subventionen abzuzweigen, nicht vorhanden. Wenn also wirklich der Wille besteht, der Bundesregierung den Auftrag zu geben, die Subventionen beizubehalten
und die Aufwendungen dafür zu machen, so ist es selbstverständlich, daß sich dann auch die Bundesregierung und der gesamte Bundestag in die Verantwortung teilen müssen, die notwendigen Deckungsmittel zu beschaffen. Es wird unmöglich sein, Aufwendungen zu machen und die Deckungsmittel, die dafür vorgeschlagen werden, abzulehnen, ohne wieder einen neuen Vorschlag zu machen.
Meine Damen und Herren, ich weiß, daß die Erklärungen eines Finanzministers meistens ungern hingenommen werden. Aber bedenken Sie: wir leben nicht in einer Welt, die sich aus Wünschen und Wunschbildern zusammensetzt, wir leben in einer Welt harter Tatsachen.