Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die vier formulierten Fragen der Interpellation antworte ich zunächst folgendes.
Erstens: Die Mitteilungen der Bundesregierung über die konfessionelle Zugehörigkeit der Beamten in den Bundesministerien sind durch Artikel in der
Presse, und zwar nicht zuletzt in der sozialdemokratischen Presse, veranlaßt worden,
Mitteilungen, die offensichtlich unrichtige Bemerkungen über eine einseitige konfessionelle Zusammensetzung der Bundesbehörden enthalten haben. Um die Öffentlichkeit über den Tatsachenverhalt klar unterrichten zu können, hat die Bundesregierung Feststellungen über das religiöse Bekenntnis einiger Beamtenkategorien getroffen.
Nach den ergangenen Anordnungen waren diese Feststellungen über die Konfessionszugehörigkeit nach Möglichkeit aus den Personalakten zu treffen. Ausdrücklich ist darauf hingewiesen worden, daß kein Beamter verpflichtet sei, die Frage nach seiner Konfessionszugehörigkeit zu beantworten.
Es war schließlich auch hervorgehoben, daß die Erhebungen lediglich zu statistischen Zwecken erfolgten, und Einwendungen gegen diese Erhebung sind nicht vorgebracht worden.
Zweitens: Die Angabe der Konfession behördlich zu fordern, ist in der Tat nur im Rahmen des Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 136 RV. zulässig, das heißt nur insoweit, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert. Vielfach machen aber die Bewerber von sich aus solche Angaben ohne weiteres. Wenn ich hier einschalten darf: der von Herrn Dr. Arndt genannte Fragebogen wird in der Form verwendet, daß er den Zusatz trägt „Beantwortung freigestellt".
Drittens: Über eine Ämterpatronage durch die Altherrenverbände von Studentenkorporationen besitzt die Bundesregierung keine Unterlagen. Sie ist jedoch bereit, solche Unterlagen zu erheben, falls der Bundestag dies wünschen sollte.
Viertens: Die Bundesregierung hält Personen, die für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft an hervorragender Stelle tätig waren, nicht für geeignet, heute hohe öffentliche Ämter zu. bekleiden.
Herr Dr. Arndt hat seine Begründung im wesentlichen ausklingen lassen in die beiden Fälle Dr. Eh-rich und Globke. Was den Fall Dr. Ehrich anbelangt, so hat er mit Recht vorgetragen, daß er von dem Herrn Bundeskanzler unmittelbar mit dem zuständigen Ressortminister verhandelt wird. Über den Stand dieser Dinge kann ich nichts sagen, weil ich darüber nicht unterrichtet bin. Ich werde es dem Bundeskanzleramt überlassen müssen, dazu die nötigen Auskünfte gegebenenfalls noch zusätzlich zu geben.
Was Herrn Dr. Globke anbelangt, so soll ja, wenn ich Herrn Arndt recht verstanden habe, in ihm das eigentliche Hindernis liegen dafür, daß die Bundesrepublik innerhalb Deutschlands und auch außerhalb Deutschlands Vertrauen zu gewinnen vermöchte. Herr Dr. Arndt hat selber gesagt, daß Herrn Globke eine stattliche Reihe von Erklärungen zur Verfügung steht. Ich will sie hier nicht der Reihe nach ausspielen, denn so können wir ja derartige Dinge überhaupt nicht behandeln. Ich möchte mir aber doch erlauben, einen Zeugen zu nennen, der
nämlich gerade auf dem Gebiete, das Herr Dr. Arndt hier in den Vordergrund gerückt hat, besonders gewichtig ist und der auch für die Beurteilung von Herrn Dr. Globke im Ausland wirklich etwas Repräsentatives zu sagen vermag, und zwar ist das der Ankläger aus den Nürnberger Prozessen, der bekannte Robert Kempner.
— Ja, ich erwähne gerade diesen Zeugen, weil ich davon ausgehen darf, daß er Herrn Dr. Arndt wirklich von Gewicht sein wird. Herr Kempner hat am 13. Mai 1950 an Herrn Dr. Globke einen Brief geschrieben, in dem unter anderem steht:
Lieber Herr Globke! . . . Da wir gerade bei dem Anpöbeln sind, bin ich offen genug, um Ihnen zu sagen, daß ich die Angriffe auf Sie aufs tiefste bedauere. Falls Ihnen eine Rückenstützung von mir nützt, da ich nicht nur mit Ihnen, sondern über Sie mit vielen Leuten zwischen 1945 und 1949 gesprochen habe, lassen Sie es mich wissen.
Mit besten Grüßen usw.
Im übrigen werde ich gerne von der von Herrn Dr. Arndt angeregten Methode des weiteren Gesprächs, sei es unmittelbar oder sei es vor zuständigen Ausschüssen, Gebrauch machen, weil ich der Meinung bin, daß alle Details um bestimmte Personen wirklich nur in solcher Form angemessen behandelt werden können.