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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juli 1950 2625 73 Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2626D Zustimmung des Bundesrats zu den Enta würfen eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften 2627A Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops . 2627A Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken . 2627A Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 2627A Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft 2627A Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter . 2627A Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat 2627A Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt 2627A Volkszählungsgesetzes 2627A Zustimmung des Bundesrats zu den Abänderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über die Notaufnahme von Deut- schen in das Bundesgebiet 2627A Gesetz zur Änderung des Soforthilfegesetzes 2627A Bericht des Bundeskanzlers über die Förderung der bildenden Kunst (Drucksachen Nr. 337 und 1085) 2627B Anfrage Nr. 75 der Abg. Strauß, Spies und Gen. betr. Fortführung der Schulspeisung (Drucksachen Nr. 910 und 1095) 2627B Anfrage Nr. 84 der Fraktion der SPD. betr Auswirkung der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsgesetzes (Drucksachen Nr. 1026 und 1115) 2627B Anfrage Nr. 85 der Abg. Dr. Baade u. Gen betr. Steigerung des Kunstdüngerververbrauchs (Drucksachen Nr. 1028 und 1116) 2627B Anfrage Nr. 86 der Fraktion der FDP betr. Marinepersonal-Dokumentenzentrale (Drucksachen Nr. 1031 und 1104) 2627B Anfrage Nr. 88 der Abg. Dr. Horlacher und Gen. betr. Bekämpfung des Kartoffelkäfers (Drucksachen Nr. 1055 und 1130) . 2627B Redaktionelle Änderung zum Beschluß über den Entwurf eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 1074) 2627C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Bundesbahngesetz (Nr. 861 der Drucksachen) 2621C Jahn (SPD), Interpellant 2627D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2628D Rümmele (CDU) 2629B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Art. 33 des Grundgesetzes (Nr. 863 der Drucksachen) 2629D Dr. Arndt (SPD), Interpellant . . . 2629D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 2634B Pannenbecker (Z) 2635B Dr. Dresbach (CDU) 2636A Dr. Seelos (BP) 2637D Gundelach (KPD) 2638B Dr. Mühlenfeld (DP) 2639A von Thadden (DRP) . . . . . 2640D Zinn (SPD) 2641C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 2643A Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft (persönliche Bemerkung) 2643B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund — Überleitungsgesetz — (Nr. 1064 der Drucksachen) 2643C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2643C Dr. Hoffmann, Finanz- und Wiederaufbauminister des Landes Rheinland-Pfalz 2645D Ewers (DP) 2648C Lausen (SPD) 2649D Dr. Besold (BP) 2650D Dr. Wuermeling (CDU) 2651C Fisch (KPD) 2653A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): zur Sache 2653D zur Abstimmung 2654D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan (Nr 1086 der Drucksachen) 2655A Bromme (SPD) 2655A Kohl (Stuttgart) (KPD) 2655D Kuhlemann (DP) 2656C Dr. Horlacher (CSU) 2656C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 913 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1053 der Drucksachen) 2657A Birkelbach (SPD), Berichterstatter . . 2657B Zweite und dritte Beratung des von der 1 Fraktion der SPD (Nr. 327 der Drucksachen) und von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und DP beantragten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Nr. 955 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1088 der Drucksachen) 2657D Zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 2657D Zinn (SPD) 2658A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Nr. 353, 842 und 1079 der Drucksachen) 2658C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 2658C Niebergall (KPD) 2659B Roth (SPD) 2659C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sitz der oberen Bundesbehörden (Nr. 1069 der Drucksachen) 2660D Maier (Freiburg) (SPD), Antragsteller 2660D Blücher, Vizekanzler 2662A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1128 der Drucksachen) . 2662D Nächste Sitzung 2662D Die Sitzung wird um 14 Uhr 39 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Oskar Rümmele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Jahn über die Wichtigkeit der Bundesbahn als Bundesbesitz, als Faktor der Wirtschaft und des Verkehrs nichts hinzufügen. Es wird Gelegenheit sein, bei Behandlung des Bundesbahngesetzes sowohl im Verkehrsausschuß wie im Bundestag ausführlich dazu zu sprechen. Meine Fraktion, die CDU/CSU, wird die entsprechenden Anträge stellen, die entsprechenden Begründungen geben und sich dann ausführlich und intensiv mit den Dingen beschäftigen. Ich darf darauf verweisen, daß vor etwa zwei oder drei Wochen, als die erste Lesung des Vermögensgesetzes über die Bundesbahn zur Sprache stand, bereits Ausführungen nach dieser Seite gemacht worden sind.
    Nachdem nun der Herr Verkehrsminister erklärt hat, daß der Bundesratsentwurf zum Bundesbahngesetz schon vorliegt und der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums seinerseits dem Kabinett vorgelegt wurde, also beide Entwürfe sehr wahrscheinlich in Behandlung stehen, wenn auch nicht im Bundestag, möchte ich mich auf wenige Ausführungen beschränken. Ich glaube, nicht acht Minuten zu brauchen.
    Das eine ist folgendes. Auch wir hätten gewünscht, daß dieses wichtige Bundesbahngesetz, das doch Ordnung in den Verkehr bringen soll, das unlautere Konkurrenzen beseitigen soll, durch das vielleicht auch Fehlleitungen von Kapital und Arbeit beseitigt werden können, früher vorgelegt worden wäre. Wir wissen ja, daß viele Gutachterkommissionen an der Arbeit waren, und die meisten
    Herren haben diese hundertseitige Denkschrift erhalten, einen dicken Bandwurm mit allerlei Material, das darin enthalten ist, und Schlußfolgerungen in einigen 60 Punkten, das Gutachten von Herrn Professor Homberger, Amerika, und Herrn Dr. Cottier, dem Schweizer Sachverständigen in Verkehrsfragen. Wir wissen, daß auch andere Sachverständigengutachten gemacht wurden und daß ein Teil der Verzögerung der Vorlage darauf zurückzuführen ist, daß der Herr Bundesverkehrsminister diese Gutachten erst haben wollte, ehe er seinerseits einen Entwurf vorlegte, nachdem ein Gesetzentwurf im Bundesrat ja bereits vorhanden war, eingereicht vom Herrn Ministerpräsidenten Arnold.
    Vom Standpunkt des Verkehrsausschusses und wohl auch des Bundestages aber ist noch folgendes zu bemängeln. Dieser Entwurf, den der Herr Bundesverkehrsminister der Bundesregierung vorgelegt hat, ist auszugsweise bereits in den Zeitungen wiedergegeben worden. Vor mir liegt die Zeitung „Handelsblatt" vom 5. Juli, worin alle Elemente des Bundesbahn-Gesetzentwurfs bereits niedergelegt und behandelt worden sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich will auf Einzelheiten nicht eingehen; Sie wissen, um was es sich hier im allgemeinen dreht. Ich bin der Meinung, daß es nicht richtig ist, wenn man die Gesetzentwürfe zuerst einer Pressekonferenz bekanntgibt und wenn wir Abgeordnete, auch die vom Verkehrsausschuß, die wir uns in erster Linie mit den Dingen befassen müssen, dann aus den Zeitungen entnehmen müssen, was wir etwa zu erwarten haben.

    (Zuruf von der SPD: Wie üblich!)

    Ich würde für die Zukunft den umgekehrten Weg empfehlen und möchte namens meiner Fraktion generell noch einmal die Bitte aussprechen, insbesondere auch hier zu diesem Gesetzentwurf, daß man, ehe man an die Öffentlichkeit geht, diese Entwürfe mindestens dem zuständigen Ausschuß, in diesem Falle dem Verkehrsausschuß, unterbreitet, damit die Ausschüsse nicht gezwungen sind, aus den Zeitungen das zu entnehmen, was in erster Linie eigentlich zu ihrem Arbeitsgebiet gehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über die Interpellation Drucksache Nr. 861 und darf annehmen, daß auch von den Herren Interpellanten keine weiteren Fragen gestellt werden.
Damit haben wir Punkt 1 der Tagesordnung er-
ledigt und kommen nunmehr zu Punkt 2: Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Artikel 33 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 863).
Der Ältestenrat macht Ihnen auf Grund einer inzwischen erzielten interfraktionellen Verständigung folgenden Vorschlag für die Redezeit: für die Einbringung etwa 20 Minuten, eine entsprechende Zeit für die Beantwortung durch den zuständigen Herrn Bundesminister und eine Aussprache bis zu etwa 90 Minuten. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen. — Ich höre keinen Widerspruch.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Arndt das Wort als Sprecher für die Herren Interpellanten.
Dr. Arndt (SPD), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner Oppositionsrede am 21. September 1949 hat mein Parteifreund


(Dr. Arndt)

Dr. Kurt Schumacher gesagt, wir hätten Sorge wegen der inneren Organisation der Ministerien, und er hat darauf hingewiesen, daß der große politische Sinn des Prinzips des Berufsbeamtentums darin liege, die Beamtenschaft zu einem vertrauenswürdigen Instrument für jede demokratische verfassungsmäßige Regierung zu machen. Diese tiefe Sorge ist für uns von Monat zu Monat brennender geworden, und zwar handelt es sich dabei um keine Randfrage, sondern um ein zentrales Problem der Rechtsstaatlichkeit, das Problem nämlich, ob die Bundesregierung bereit ist, für den gesamten Bereich der Personalpolitik im Geiste des Grundgesetzes zu handeln.
Unsere erste Grundfrage ist die, ob die Bundesregierung wirklich bemüht ist, ein echtes Berufsbeamtentum neu aufzubauen, oder ob sie der Gefahr einer Konfessionalisierung ihrer Personalpolitik zu erliegen droht. Mit Erstaunen und Befremden haben wir davon Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung eine Konfessionsstatistik ihrer Ministerialbeamten veröffentlichte.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Dr. Wuermeling: Das haben S i e doch verursacht!) Wir fragen deshalb die Bundesregierung: Worauf gründet sich die Mitteilung der Bundesregierung über die konfessionelle Zugehörigkeit der Beamten in den Bundesministerien? Soweit etwa aus den Steuerkarten etwas ersichtlich sein sollte, müßte eine getrennte Aufbewahrung lediglich bei den Rechnungsbeamten gefordert werden; denn die Steuerkarten sollten kein Teil der Personalakten sein. Auf rechtmäßige Weise ist eine Kenntnis der Bundesregierung über die konfessionelle Zugehörigkeit ihrer Beamten nicht möglich; denn es steht nicht nur in Art. 33 Abs. 3 des Bonner Grundgesetzes, daß niemandem ein Nachteil aus der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung erwachsen dürfe, sondern durch Art. 140 des Bonner Grundgesetzes ist ausdrücklich der Art. 136 der Weimarer Verfassung aufrechterhalten, und dort heißt es im Abs. 3:

Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
Beide Voraussetzungen treffen hier nicht zu. Im Gegenteil, es ist sogar ausdrücklich in Art. 33 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verordnet: Die Zulassung zu öffentlichen Ämtern ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
Ich muß aber leider sagen: es gibt auch Beweise, daß nicht nur dem Sinn, sondern auch dem Wortlaut des Grundgesetzes eklatant zuwidergehandelt wird. Ich habe hier ein Schreiben des Herrn Bundesministers des Innern mit folgendem Wortlaut:
Sie
— der Angeredete —
werden für eine Verwendung in einem oberen Bundesgericht benannt und gebeten, das anliegende Formblatt für einen Lebenslauf auszufüllen und nach hier zurückzusenden.
Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, das
Formblatt betrachten — ich will es gern auf den
Tisch des Hauses niederlegen —, so ist die erste
Frage nach dem Namen die Frage nach der Religion.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Es existieren Listen für die Personalien im Auswärtigen Dienst, bei denen hinter die Namen ein E und K gesetzt ist,

(Hört! Hört! bei der SPD)

was offensichtlich evangelisch oder katholisch bedeuten soll. — Herr Kollege Kunze, Sie brauchen nicht mit dem Kopfe zu schütteln, man hat diese Listen gesehen.

(Abg. Kunze: Ich glaube es!)

Angesichts dieser Tatsachen besteht doch eine erhebliche Vermutung, ja eine Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit eines Berichtes, der sich in der „Deutschen Zeitung" und „Wirtschaftszeitung" Nr. 40 vom 20. Mai befindet und aus dem ich mit der freundlichen Genehmigung des Herrn Präsidenten nur einige wenige Sätze dem Hohen Hause bekanntgeben möchte:
Denn leider
— heißt es dort im Mai —
besteht kein Zweifel darüber, daß in einer Reihe von Ministerien, nicht in allen, vorweg aber im Bereiche des Bundeskanzleramtes, über die Einstellung von Beamten und Angestellten jeder Kategorie heute auch unter dem Gesichtspunkt der Konfessionszugehörigkeit entschieden wird. Das geschieht nach ungeschriebenen Weisungen von höchster Stelle der Bundesregierung. Allerdings gibt es auch handschriftliche Vermerke.
Wir fragen die Bundesregierung: Ist es wahr, daß im Bundeskanzleramt ganz offiziell ein Prinzip von 1 zu 1 für Katholiken und Evangelische besteht? Ist es wahr, daß die Besetzung der Positionen im Auswärtigen Dienst auch entsprechend nach konfessionellen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt werden soll, und ist es wahr oder wird damit zugegeben, daß auf diese Weise dann die Hälfte aller Stellen im auswärtigen Dienst für den katholischen Flügel der CDU monopolisiert wird?
Meine Damen und Herren, um die ungeheure Bedeutung dieser Fragen zu kennzeichnen, darf ich Sie doch darauf aufmerksam machen: Sie reden so gern davon, daß Sie sich zum Prinzip des Berufsbeamtentums bekennen. Wissen Sie denn nicht, daß das gebrochene Rückgrat das ABC der deutschen Misere im öffentlichen Dienst ist? Wissen Sie nicht, daß sich ein echtes Berufsbeamtentum ohne den unabdingbaren Grundsatz der Toleranz nicht verwirklichen läßt? Berufsbeamtentum und Toleranz gehören denknotwendig und geschichtlich zusammen. Diese Erkenntnis ist ja das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung,

(Abg. Dr. Wuermeling: Ausgezeichnet, Herr Menzel!)

in Preußen bereits unter dem großen Kurfürsten begonnen und im Allgemeinen Landrecht bereits erstmals kodifiziert. Dieser Fragebogen hier wäre in Preußen bereits 1794 unzulässig gewesen,

(lebhafter Beifall bei der SPD)

den wir heute, 1950, über uns ergehen lassen müssen.
Aber die Bedeutung reicht weit hinaus über den Bereich der Personalpolitik. Denn was kann uns von totalitären Ländern im letzten Grunde unterscheiden, wenn es nicht die Freiheit des Geistes ist? Die Freiheit des Geistes aber ist unteilbar. Sie an nur einer Stelle aufzuheben, sie durch die konfessionelle Ausrichtung und Gleichschaltung des Beamtenkörpers zu zerstören, heißt, sie ganz zu verlieren.


(Dr. Arndt)

Meine Damen und Herren! In ihrem Wort zum Frieden hat die im April in Berlin-Weißensee versammelte Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Recht die Regierung unseres Volkes beschworen, die Würde und Freiheit des Menschen zu wahren, und hat dabei erklärt:
Dazu gehört,
— ich zitiere jetzt wörtlich aus dem Wort —daß in Glaubens- und Gewissensfragen kein Zwang und Terror geübt wird, daß niemand wegen seines Glaubens, seiner Weltanschauung oder seiner Rasse verfolgt oder benachteiligt wird, daß niemand zu Handlungen genötigt wird, die gegen sein Gewissen sind. Wir mahnen die Regierungen in unserem Volke, dieses heilige Recht des Menschen, das er als Geschöpf Gottes hat, nicht zu verletzen. Solche Verletzungen zerstören alle Ordnung und den Frieden im Volke.

(Sehr richtig!)

Soweit das Wort der Evangelischen Kirche!
Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Beamtenpositionen nach der Religionszugehörigkeit aufschlüsseln und damit überhaupt erst einmal die kirchliche Zugehörigkeit für den Beamtenstand voraussetzen und außerdem nicht der qualitativ beste Mann und der am meisten befähigte, sondern der kommt, der jeweils nach dem Konfessionsschlüssel dran ist, dann handeln Sie mit aller Eindeutigkeit gegen diese Mahnung und gegen das Grundgesetz.
Wir fragen daher die Bundesregierung, ob sie bereit ist, anzuordnen, daß jedwede Frage nach dem Bekenntnis eines Beamten unterbleibt, und ob sie bereit ist, sicherzustellen, daß jeder Konfessionalismus aus der Personalpolitik restlos verschwindet. Wir geben der Erwartung Ausdruck, daß uns die Bundesregierung noch heute verbindliche und zufriedenstellende Zusagen machen wird.

(Zuruf.)

— Was haben Sie zu bemerken?

(Zuruf von der CDU: Billigen Sie, auch wenn einer Nationalsozialist war, daß nicht gefragt wird?)

— Darauf werde ich gleich zu sprechen kommen, da werden Sie meine Antwort hören.
Unsere Anfrage nämlich — damit komme ich zu Ihrem Thema — an die Bundesregierung wäre nur eine Halbheit geblieben, hätten wir nicht zugleich die Aufmerksamkeit auf das unerträgliche Unwesen der Ämterpatronage gelenkt und darauf hingewiesen, daß nach Art. 33 die Eignung eine entscheidende Voraussetzung für den Zugang zu einem öffentlichen Amte ist. Viele beunruhigende Anzeichen deuten darauf hin, daß sowohl die Altherrenverbände der Studentenkorporationen, insbesondere der Kösener SC, aber auch der CV und KV, teilweise in heftigem unterirdischem Kampf untereinander, der manchmal durch solche Listen des Herrn Dr. Pünder vom Institut für Früh- und Vorgeschichte emporgespült ist, als auch die ehemaligen Mitglieder der NSDAP einen ungebührlichen Einfluß auf die Ämterbesetzung ausüben. Zuweilen nämlich verbündet sich auch der Korpsgeist der studentischen Korporationen mit dem Korpsgeist der Männer, die sich durch ihre politische Vergangenheit aus der Hitlerzeit belastet fühlen.
Ich will dabei in keiner Weise einer neuen Denazifizierung das Wort reden; denn wir haben an der einen mehr als genug, und was dazu von dieser Stelle aus von den Herren Kollegen Dr. Gerstenmaier und Erler gesagt worden ist, das muß bestehen bleiben. Es handelt sich für uns nicht darum, ob der eine oder der andere einmal Pg gewesen ist. Ich kenne eine erhebliche Zahl hervorragender Beamter etwa des Bundesjustizministeriums, die ein für allemal davor geschützt werden sollten, daß man ihre rein formale Zugehörigkeit zur NSDAP wieder hervorzerrt. Wir sind bereit, für diese Haltung auch Angriffe in Kauf zu nehmen, wie sie mir zum Beispiel persönlich im Falle des Herrn Dr. Sonnenhohl in der in- und ausländischen Presse zuteil geworden sind; und mit Recht, wenn ich das nebenbei bemerken darf, hat sich Herr Bundeswirtschaftsminister Erhard auch auf mich berufen, als es sich um seinen persönlichen Referenten Dr. Kutscher handelte.
Wenn wir uns zu der Frage gezwungen sahen, ob die Bundesregierung Personen, die für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft an hervorragender Stelle tätig' waren, für geeignet hält, heute hohe — der Ton liegt auf hohe — öffentliche Ämter zu bekleiden, so bewegt uns hierbei gerade die Sorge, daß die große Zahl der kleinen und harmlosen Mitläufer nicht dadurch geschädigt werden sollte, daß sich immer wieder einige, die keinerlei Veranlassung dazu hätten, in den Vordergrund drängen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Um es ganz eindeutig zu sagen: Wir sind dafür, daß der x-beliebige Pg endlich gleichberechtigt behandelt wird; aber wir sind dagegen, daß ein stillschweigender Zusammenschluß ehemaliger Parteigenossen sich zur erneuten Machtergreifung in der Personalpolitik drängt.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Wir sind dafür, daß es keine Trennungslinie mehr zwischen Pgs und Nicht-Pgs geben sollte; aber wir sind dagegen, daß hohe Ämter Personen anvertraut werden, von denen eine demokratische Haltung nicht zu erwarten ist oder die in aller Welt Augen geradezu als die Repräsentanten der braunen Vergangenheit erscheinen.
Ich weiß, daß die Verhältnisse in den einzelnen Ministerien durchaus verschieden liegen. Das Bundesministerium des Innern insbesondere ist um eine loyale und unparteiliche Personalpolitik im wesentlichen bemüht, und ich nehme an, daß der Herr Minister des Innern weiß, daß sich das von dem bei ihm tätigen Herrn Hagemann nicht immer sagen. läßt. Auch gegen das Bundesjustizministerium wird im allgemeinen nichts zu erinnern sein, wenn sich auch bei der bekannten Abneigung, die Herr Minister Dr. Dehler gegen die rote Farbe hat,

(Heiterkeit)

niemand in seinem Ministerium befindet, der irgendwie sozialistischer Neigungen verdächtig erscheint.

(Bravo! rechts. — Erneute Heiterkeit.)

Im Bundesarbeitsministerium dagegen ist es wohl der Aufmerksamkeit des Herrn Bundesministers Storch entgangen, daß eine Gruppe ehemaliger Parteigenossen aus Ressentiment eisern entschlossen ist, keinen Unbelasteten oder gar Verfolgten in ihren Kreis aufzunehmen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Wir hören dann immer den beliebten Vorwand, es sei keiner da, und wenn einmal eine Referentin namhaft gemacht wird, die unbelastet ist, dann bedarf es erst wiederholter Vorstellungen bei dem Herrn Minister persönlich und bei seinem Staatssekretär, weil sonst diese Bewerbung bzw. dieses


(Dr. Arndt)

Aktenstück unauffindbar ist. Dabei handelt es sich beileibe nicht um Sozialdemokraten, sondern auch bei Angehörigen Ihrer Partei, Herr Kollege Euler, der FDP, oder der CDU ist eine Beförderung dort nahezu ausgeschlossen, wenn jemand unbelastet ist.

(Heiterkeit.)

Bezüglich des auswärtigen Dienstes haben wir die feierliche Zusicherung gehört, daß man keine ehemaligen Parteigenossen ins Ausland schicken werde; aber die mittlere Beamtenschaft, die fast ausschließlich aus ehemaligen Parteigenossen besteht, läßt einfach keinen anderen hinein, um sich die Auslandsstellen zu reservieren. Das sind einige typische Beispiele für die Ämterpatronage durch den stillschweigenden Zusammenschluß ehemaliger Angehöriger der NSDAP, und es ist beweisbar, daß die Behauptung, es sei ja sonst keiner da, auch durch ihre Wiederholung nichts an ihrer Unwahrheit einbüßt.
Es ist ein Zufall, daß am gleichen Tage, an dem wir unsere Interpellation eingereicht haben, am 26. April, der Herr Bundesminister Hellwege auf die kleine Anfrage Nr. 68 der SPD eine Antwort erteilt hat, in der er sagt, aus der Zeit der Frankfurter Verwaltung sei eine zentrale Kartei zur Erfassung aller abgebauten Angestellten eingerichtet, in der auch die Tatsache der rassischen, politischen oder religiösen Verfolgung vermerkt werde; diese werde dann bei der Meldung hervorgehoben. Wir fragen die Bundesregierung, wieviele dieser abgebauten Unbelasteten oder Verfolgten, die von ihr selbst ausdrücklich als verwendbar anerkannt sind, noch warten müssen. Wir sind bereit, noch eine Liste zum Beispiel mit 21 Namen neu im Bundeswirtschaftsministerium eingestellter Personen vorzulegen, die durchweg ihre Zugehörigkeit zur NSDAP, SA oder SS nachzuweisen das Glück und den Vorzug hatten.

(Hört! Hört! und Unruhe bei der SPD.)

Allein aus Bayern sind der Bundesregierung 242 Verfolgte als Bewerber gemeldet worden. Davon stammt ein Drittel aus dem öffentlichen Dienst. Über 50 sind, glaube ich, sogar von der bayerischen Staatskanzlei besonders empfohlen worden. Aber über irgendeinen Erfolg dieser Meldung ist bisher weder hier noch dort etwas bekanntgeworden. In Württemberg-Baden waren es zwei, die politisch verfolgt waren und zur Tätigkeit bei den Bundesbehörden gemeldet worden sind. Auch für diese beiden war nichts da. Ich will gar nicht erst von den Spruchkammerangestellten reden, sondern mich damit begnügen, festzustellen, daß sich bei der gegenwärtigen Lage die in der Nazizeit politisch Verfolgten heute weithin einer zweiten Verfolgung gegenübersehen.

(Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

Diese Vorgänge wären nicht erklärbar, würden nicht einige Schlüsselpositionen von einigen Männern gehalten, die von einem Ressentiment gegen alle Unbelasteten oder Verfolgten erfüllt und auf eine machtpolitische Ämterpatronage erpicht sind, die in gar keiner Weise demokratisch ist.
Meine Damen und Herren, das ist keine Parteiangelegenheit. Das Recht der Bundesregierung, Beamte zu ernennen, die uns, der Opposition, parteipolitisch höchst unerwünscht sein mögen, erkennen wir vorbehaltlos an. Wovon ich hier spreche, das ist eine nationale und heute zugleich eine internationale Frage;

(lebhafte Zustimmung bei der SPD)

denn es geht um nicht weniger als um die Geltung der neuen deutschen Demokratie in der Welt.

(Beifall bei der SPD.)

Da ist es schmerzlich zu beobachten, wie die Bundesregierung unsere Kritik, die wir aus Anlaß des Etats geübt haben, in den Wind geschlagen hat. Daraus erwächst für uns die Pflicht — eine teilweise recht peinliche Pflicht —, mit unmißverständlicher Schärfe unsere Klagen vor aller Öffentlichkeit vorzubringen, weil es oft unbegreiflich ist, welch unglückliche Hand die Bundesregierung in der Personalpolitik hat, besonders wenn man bedenkt, daß Zehntausende von Bewerbungen vorgelegen haben und elf Landesregierungen bemüht gewesen sind, nur die besten Männer und Frauen für die Bundesverwaltung zu präsentieren.
Es kann heute im Rahmen dieser Interpellation nicht meine Absicht sein, auf weitere Einzelheiten einzugehen. Meine Freunde und ich sind auch der Meinung, daß man Namen und Einzelheiten zuerst im direkten Gespräch und anschließend im zuständigen Ausschuß klären sollte, ehe man hier im Plenum davon anfängt. Aber ich muß auf zwei Fälle eingehen, weil bei ihnen die Entwicklung soweit vorgeschritten ist, daß man sich von irgendwelchem direkten Gespräch oder einer Behandlung im Ausschuß wohl kaum mehr etwas versprechen kann.
Seit Monaten haben wir über den Fall des Herrn Dr. Ehrich Beschwerde geführt, und zwar zuerst im Auswärtigen Ausschuß, dann im Plenum. Sie alle haben von dieser Stelle her die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers gehört, daß auch seinerseits gegen eine Verwendung von Herrn Dr. Ehrich erhebliche Bedenken bestünden und daß er sich dieser Sache annehmen werde. Aber was ist in all den vielen Wochen geschehen? Unseres Wissens nichts als eine Publikation eines Herrn Johann Dietrich Lauenstein in Hannover, der sich als Generalsekretär der Deutschen Partei bezeichnet. In dieser Publikation steht zum Fall Ehrich folgendes:
Schließlich ist Dr. Ehrich auch nicht aus seinem Amt entfernt worden, sondern nach wie vor als Angestellter nach TOA III im kulturpolitischen Referat in der Rechtsabteilung des Bundesministeriums tätig.

(Zuruf links: Ausgerechnet!)

Zwar hat der Herr Bundeskanzler bereits zweimal erklärt, daß ihm Denunziationen über Dr. Ehrich zugegangen seien, die seine Beschäftigung im Ministerium Hellwege bedenklich erscheinen ließen. Er hat jedoch bereits viele Wochen verstreichen lassen, ohne Herrn Hell- wege das angeblich belastende Material vorzulegen, so daß dieser, der nach dem Grundgesetz für die Führung seines Ressorts allein verantwortlich ist, hiervon keine Notiz nehmen kann.
Meine Damen und Herren, das ist ein sehr „hübscher" Ton, daß der Generalsekretär einer Regierungspartei in der Öffentlichkeit von „angeblichem"
Material des Herrn Bundeskanzlers spricht und erklärt, daß der Bundesminister Hellwege von den
Auffassungen des Herrn Bundeskanzlers keine Notiz nehmen kann.
Das ist es, was sich im Fall Ehrich ereignet hat. Aber es hat sich noch etwas ereignet, was Sie nicht wissen. Herr Minister Hellwege hat seinerzeit an uns Sozialdemokraten die Aufforderung gerichtet, wir sollten uns doch einmal in Bornum bei unseren eigenen Parteifreunden erkundigen, dann würden wir schon das Richtige über Herrn Dr. Ehrich hören; denn die wären alle dafür. Nun, wir haben uns er-


(Dr. Arndt)

kundigt und dabei festgestellt, daß diese Briefe, die nicht nur meinen Freunden, sondern auch, wie ich glaube, einem Teil von Ihnen zugegangen sind, von dem Vater der Hausangestellten des Herrn Dr. Ehrich geschrieben werden, offenbar von ihm aufgesetzt, mit der Schreibmaschine geschrieben und von diesem unglückseligen Manne, der sich erst seit zwei Jahren in Bornum befindet, unterschrieben.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich glaube auch nicht, daß Bornum oder Quakenbrück oder etwas Ähnliches der geeignete Ort ist, um sich über Herrn Dr. Ehrich zu erkundigen. Ich kann Ihnen aber ganz präzise Einzelheiten darüber sagen, worum es sich handelt.
Herr Dr. Ehrich hat seinerzeit durch den sozialdemokratischen Minister Herrn Jaspers ein Stipendium bekommen, um studieren zu können. Er hat das damit quittiert, daß er schon als Student Nationalsozialist wurde. Er trat dann in die AO, in die Auslandsorganisation der NSDAP, ein, um die Karriere als Parteibuchbeamter zu machen, genau wie er es heute bei der Deutschen Partei versucht. Auf diesem Wege gelangte er zum Gauleiter Bohle in die Gauleitung. Mit dem Gauleiter Bohle kam er ins Auswärtige Amt in die Dienststelle „Chef der Auslandsorganisation im Auswärtigen Amt" und war dort als Gauamtsleiter persönlicher Referent und einziger Mitarbeiter des Herrn Bohle, war der eigentliche Manager der NSDAP im Auswärtigen Amt, ist verantwortlich für die Korruption durch die Dotationen an die politischen Parteileiter im Ausland und hat sich maßgeblich an dem Terror beteiligt, der von dort gegen alle Auslandsdeutschen ausging, die keine Nationalsozialisten waren; er hat insbesondere bei allen Ausbürgerungen seine Hand im Spiele gehabt.

(Erneutes Hört! Hört! bei der SPD.)

Auf diesem Wege wurde er dann stellvertretender NS-Landesgruppenleiter in Paris und NS-Landesgruppenleiter für Italien in Rom.
Das sind Auskünfte, die man nicht in Bornum bekommt, die aber, glaube ich, zuverlässig sind und die doch zu denken geben sollten, die vor allen Dingen dafür sprechen, daß man einen solchen Fall nicht länger in der Schwebe lassen kann.
Meine Damen und Herren, wenn sich die Autorität des Herrn Bundeskanzlers im Falle Ehrich als so bedauerlich schwach erwies, vermag ich kaum einen anderen Grund dafür zu finden als die beklagenswerte Tatsache, daß die Ämterpatronage, der beamtenpolitische Konfessionalismus und die Verbundenheit mit dem Nationalsozialismus im Bundeskanzleramt selbst zentral ihren Sitz haben und durch Herrn Dr. Globke personifiziert werden.

(Lebhafte Rufe von der SPD: Hört! Hört!)

Wir müssen über diese Sache sprechen; wir müssen um so mehr darüber sprechen, als ja bekannt geworden ist, daß die Bundesregierung in einer ihrer letzten Sitzungen beschlossen hat, die Ernennung von Herrn Dr. Globke zum Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt vorzuschlagen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Es mag sein, daß Herr Dr. Globke niemals Nationalsozialist war; es mag auch sein, daß er stets mit geheimem Vorbehalt und nur mit Abscheu die ihm von den Nationalsozialisten zugemutete Tätigkeit ausgeübt hat; und es mag schließlich sein, daß er in Zweifelsfällen geholfen hat.
Ich weiß auch, daß Herr Dr. Globke gewichtige und sehr achtenswerte Fürsprecher hat. Wir sind
auch keine Anhänger des Arbeitsverbots, und ihm persönlich sollte kein Stein für sein berufliches Fortkommen in den Weg gelegt werden. Aber, meine Damen und Herren, es gibt Aufgaben genug in Deutschland. Es wäre sogar möglich, denkbar, wenn auch wenig wahrscheinlich, daß Herr Dr. Globke ein achtunggebietendes Opfer auf sich nahm, als er sich zum Handlanger der Nationalsozialisten erniedrigte, um dem größeren Ziele zu dienen, inmitten der Hölle der Beobachter und der Warner zu sein.
Mußte aber Herr Dr. Globke nicht gerade dann Charakter beweisen und sich sagen: Ich habe dies Odium auf mich genommen; ich kann und will mit dem Schatten, der auf mir lastet, nicht heute und morgen dem Vertrauen im Wege stehen, dessen die junge deutsche Demokratie innen und außen so lebensnotwendig bedarf!

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir müssen beklagen, daß Herr Dr. Globke nicht Charakter bewies und daß die Bundesregierung keine Einsicht zeigte; und dadurch erst wird es für uns unausweichlich, nun mit Härte auch die andere Seite des Falles Globke zu zeigen.
Der Kommentar ist hier bereits wiederholt Gegenstand der Erörterung gewesen. Aber das Wesentliche ist dabei nicht gesagt worden. Denn, meine Damen und Herren, die Nürnberger Gesetze sind nicht irgendwelche Gesetze, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit, deren Sittlichkeit oder Unsittlichkeit man vielleicht streiten könnte; die Nürnberger Gesetze gehören in ganz erster Linie zu dem, was der unvergeßliche Gustav Radbruch als gesetzliches Unrecht bezeichnet hat, welches niemals zur Würde des wahren Rechts emporgestiegen sei. Hier handelt es sich um mit Paragraphen verübte Ächtung, um mit Paragraphen verübten Mord; und Herr Dr. Globke hat das ganz genau gewußt.
Herr Dr. Globke ist am 11. August 1948 im Wilhelmstraßen-Prozeß dazu vernommen worden. Es wurde ihm die Frage vorgelegt: Halten Sie diese Akte nicht für kriminell, ganz gleich ob sie durch Verordnung oder Gesetz gedeckt waren? Antwort von Herrn Dr. Globke: Ich halte alle Verfolgungen von Juden für kriminell. Frage: Auch wenn sie durch Verordnung, Führerbefehl oder ähnliche Sachen gedeckt waren, wenn ich Sie richtig verstehe? Antwort: Ja! — Herr Dr. Globke war sich also dessen bewußt. Als Verbrechen sind die Nürnberger Gesetze einer rechtswissenschaftlichen Erörterung ebensowenig zugänglich wie etwa heute Befehle über die KZ-Verbringung in der sowjetischen Zone. Denn, um es noch einmal zu betonen: worum es sich hierbei handelt, das ist der Verrat der Menschenwürde und die Schändung des deutschen Namens, die nicht interpretierbar sind.

(Sehr gut! und Händeklatschen bei der SPD.)

Ich gehöre auch nicht zu denen, die über etwas sprechen, was sie nicht gesehen haben. Ich habe den Kommentar selbst in der Hand gehabt. Ich habe mich mit ihm befaßt, und es ist nicht richtig, daß er auch nur überwiegend oder überhaupt von der Tendenz getragen sei, zu helfen. Es ist sogar eine teilweise extensive Auslegung dieser Schandvorschriften darin gegeben, zum Beispiel die, daß die sogenannte Rassenschande unter Umständen sogar dann strafbar sei, wenn sie im Auslande verübt wurde. Meine Damen und Herren, wer als Jurist eine solche Tat oder Untat, wie es die Nürnberger Gesetze sind, scheinbar wissenschaftlich kommentiert, setzt sich dem Vorwurf aus, daß das, was er


(Dr. Arndt)

dort getrieben hat, kaum mit einer anderen Bezeichnung versehen werden kann als der einer juristischen Prostitution.
Aber für uns ist das Wesentliche das, daß der Name Globke auf diese Weise für immer mit den Nürnberger Gesetzen verknüpft ist. Er ist auch sonst verknüpft; denn Herr Dr. Globke war im Reichsinnenministerium Korreferent für Judenfragen und hat in dieser Eigenschaft mit dem SS-Obergruppenführer Stuckart während des Krieges unter anderem folgende Reisen und Besuche gemacht. Er war bei Seyß-Inquart im Haag, bei Bürckel in Metz, bei Wagner in Straßburg, bei Forster in Danzig, bei Neurath und Karl Hermann Frank in Prag, in Paris, bei Antonescu in Bukarest und bei Tiso, Mach und Karmasin in Preßburg. Das sind nur einige dieser Reisen. Überall, wo dieser Korreferent für Judenfragen mit dem SS-Obergruppenführer Stuckart erschien, soll natürlich von Juden — außer in Straßburg, wofür ein Dokument vorliegt, das ist Pech! nie gesprochen worden sein und soll das Reichsinnenministerium nur als Hort und Hüter der Juden in Erscheinung getreten sein. Aber alle Welt weiß, daß von diesen Plätzen aus und nach diesen Besprechungen sich die Blutspur der gemarterten und gemordeten Juden in die Vernichtungslager nach Auschwitz und nach Maidanek zog.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Und Herr Dr. Globke wußte um diese Greuel! Er hat es selbst als Zeuge zugestanden, und sein Kollege, der Ministerialrat Lösener aus dem Reichsinnenministerium, der der erste Referent für Judenfragen und ursprünglich ein erklärter Nationalsozialist war, konnte dieses Unsagbare nicht auf sein Gewissen nehmen und hat ausdrücklich mit diesem Grunde seinen Abschied verlangt und ist zum Reichsverwaltungsgericht übergegangen. Aber Dr. Globke blieb, und Dr. Globke blieb sogar bis heute.
Meine Damen und Herren! Wenn es irgendeine Vermessenheit, eine Hybris gibt, die schlechterdings tödlich für eine Wiedergenesung Deutschlands wirken müßte, so ist es die Verblendung, wir könnten so tun, als hätte sich zwischen 1933 und 1945 überhaupt nichts ereignet. Und aus diesen Gründen fragen wir die Bundesregierung zum letzten Male in aller Form und mit allem Ernst: Hält die Bundesregierung Personen, die für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft an hervorragender Stelle tätig waren, hält sie Personen, die zumindest objektiv als nihilistische Instrumente so ihren Namen mit der Unmenschlichkeit verknüpft haben, im Sinne des Grundgesetzes für geeignet, heute hohe öffentliche Ämter zu bekleiden? Wir bitten sie, bei ihrer Antwort zu bedenken, daß es sich nicht um Herrn Dr. Globke handelt, nicht einmal um die Bundesregierung Adenauer, sondern daß Deutschland auf dem Spiele steht.

(Langanhaltender lebhafter Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort zur Beantwortung der Interpellation hat der Herr Bundesminister des Innern.