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ID0107208100

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    Deutscher Bundestag. - 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1950 2589 72. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2591B Nächste Sitzungen 2591C, 2623D Zur Tagesordnung 2591C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Drucksache Nr. 1039) . . . 2591D Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2591D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Oberstaatsanwalts Dortmund vom 29. März 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bielig (Drucksache Nr. 1038) und Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Oberstaatsanwalts Hildesheim vom 17. März 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) (Drucksache Nr. 1037) 2592C, 2594B, 2599C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 2592C Dr. von Merkatz (DP) 2592D Dr. Horlacher (CSU). 2592D Dr. Wellhausen (FDP) 2593A Zur Abstimmung: Gengler (CDU) 2593B Ritzel (SPD) 2593C, 2594A Dr. Horlacher (CSU) 2593D N Dr. von Merkatz (DP) 2593D Zur Sache: Dr. Horlacher (CSU), Berichterstatter 2594B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 2595B, 2599B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2596A Ritzel (SPD) 2596B Dr. Wellhausen (FDP) 2597A Kunze (CDU) 2597B Ewers (DP) 2597D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 2598B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . 2599D Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2601A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 1074) 2591C, 2602A Kiesinger (CDU), Berichterstatter . . 2602A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksache Nr. 1075) . . 2591C, 2603B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 2603B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Schiffbau auf deutschen Werften für fremde Rechnung (Drucksache Nr. 847) 2603D, 2610D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2611A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache Nr. 1054) 2603D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950) (Drucksache Nr. 982) . 2591D, 2603D Jacobi (SPD), Berichterstatter . . . . 2604A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksachen Nr. 1078 und 581) 2591D, 2604C Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . . 2604D Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 2607B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 2607C Frau Heiler (CDU) 2607D, 2609A Frau Schanzenbach (SPD) 2608A Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . 2610A Frau Wessel (Z) 2610A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abg. Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Befreiung von der Vorauszahlung zur Soforthilfe (Drucksachen Nr. 859 und 98) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Stücklen u. Gen. betr. Durchführung des Soforthilfegesetzes bei der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 966 und 543) 2612A Zühlke (SPD), Berichterstatter . . 2612A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der DP betr. finanzielle Hilfe für den Landkreis Uelzen und den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. finanzielle Unterstützung des Zonengrenzkreises Uelzen (Niedersachsen) (Drucksachen Nr 996, 811 und 820) 2613A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 2613B Priebe (SPD) 2613C Krause (Z) 2614A Matthes (DP) 2614C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bekämpfung der Reblaus (Drucksachen Nr. 998 und 874) . . 2614D Brese (CDU), Berichterstatter . . . 2614D Gibbert (CDU) 2615C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 999 und 105) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Einmalige Winterbeihilfe für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 1001 und 209) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Decker, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der BP betr. Bereitstellung von Mitteln im ordentlichen Haushalt 1950/51 zur Erteilung von Aufträgen auf Originalwerke der Malerei und der Plastik (Drucksachen Nr. 1002 und 937) 2616C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 2616C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen über den Antrag der Abg. Strauß, Kemmer, Graf von Spreti, Spies u. Gen. betr. Kredite für den Wiederaufbau des Fremdenverkehrsgewerbes (Drucksachen Nr. 1006 und 451) 2617D Funk (CDU), Berichterstatter . . . 2617D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Bahntarife für die Bezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken (Drucksachen Nr. 1033 und 111) . 2618B Dr. Friedrich (FDP), Berichterstatter . 2618B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abg. Frau Dietz, Morgenthaler, Bausch u. Gen. betr. Vertrieb von Kriegsspielzeug (Drucksachen Nr. 1036 und 691) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen betr. Entschließung gegen die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug (Drucksache Nr. 725) 2619A Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 2619B Frau Dietz (CDU) 2620A Dr.-Ing. Decker (BP) 2620D . Frau Thiele (KPD) 2621B Dr. Bärsch (SPD) 2621D Dr. Horlacher (CSU) 2622C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 1066) . . . . 2623C Die Sitzung wird um 9 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Ernst Zühlke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 98, der von den Abgeordneten Günther und Genossen eingebracht wurde, hat den Bundestag bereits am 16. Dezember 1949 ) schon einmal beschäftigt. Damals beschloß der Bundestag, diesen Antrag noch einmal dem Ausschuß für den Lastenausgleich und dem Ausschuß für Grenzlandfragen zuzuleiten, weil der Wille der Antragsteller dahin ging, daß diejenigen Einwohner der zerstörten Grenzgebiete, die mehr als 50% kriegsgeschädigt sind, von der Vorauszahlung zur Soforthilfe befreit werden.
    Wir haben uns im Ausschuß erneut mit der Frage beschäftigt. Wir hatten den Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zum endgültigen Lastenausgleich abgewartet. Wir haben gleichzeitig auch alle die Dinge abgewartet, die sich aus diesem Bericht des Bundesfinanzministeriums im Laufe der Zeit herauskristallisiert haben, darunter auch den Bericht der Gutachterkommission für den Lastenausgleich. Diese beiden Berichte brauche ich hier nicht darzulegen; denn sie sind unseren Damen und Herren bekannt. Der Antrag wurde nachher im Ausschuß noch einmal eingehend durchgesprochen. Ich will über die Formalitäten jetzt nicht sprechen, z. B. über die Frage: was ist 50% geschädigt? Diese reinen Formalitäten konnten und wollten wir auch nicht erörtern. In der Zwischenzeit ist aber folgendes eingetreten. Das Bundesfinanzministerium hat auf Grund der Anregung des Antrags Drucksache Nr. 98 am 2. Dezember 1949 an die Herren Finanzminister der Länder Richtlinien über Ermessungsstundungen der Soforthilfeabgabe aus wirtschaftlichen Gründen erlassen. Ich verweise hierzu im besonderen auf Abschnitt 6: Stundungen bei erheblichen Kriegs- und Kriegsfolgeschäden.
    Der Ausschuß für Grenzlandfragen hat am 14. März 1950 einstimmig folgende Formulierung beschlossen:
    Die Bundesregierung wird gebeten, die Finanzämter anzuweisen, den Einwohnern der not-leidenden und zerstörten Grenzgebiete die Vorauszahlungen zur Soforthilfe gemäß Erlaß über Ermessensstundungen der Soforthilfeabgabe aus wirtschaftlichen Gründen zu stunden und dabei großzügig zu verfahren.
    Im Ausschuß für den Lastenausgleich haben wir dann festgestellt, daß gegenüber der gegenwärtigen Praxis der Finanzämter ernstliche Beanstandungen nicht vorgebracht wurden. Einzelfälle, die dabei in Erscheinung traten, sollten dem Finanzministerium direkt zugeleitet werden, weil die Unterlagen, die uns zur Verfügung standen, in den einzelnen Fällen nicht ausreichten, um eine Beurteilung zu finden. Wir haben uns im Ausschuß nachher endgültig mit der Auffassung durchgesetzt, daß, wenn wegen individueller Härten über das Verfahren hinaus eine, sagen wir einmal, regionale Beurteilung bestimmter Gruppen eintreten sollte, wir auf der Aufbringungsseite der Soforthilfeabgabe nach dem Soforthilfegesetz vollkommen ins Rutschen kommen würden; denn fest steht, daß das Aufkommen aus dem Soforthilfegesetz die Ansprüche der Geschädigten nicht voll befriedigt. Deshalb hat der Ausschuß — und auch nicht das erste Mal von dieser Stelle aus — durch den Berichterstatter kundgetan, daß er ein sehr großes Interesse daran hat, daß der Gesetzentwurf zum endgültigen Lastenausgleich nun dem Bundestag vorgelegt werden sollte. Auch aus diesen Motiven bittet der Ausschuß das Hohe Haus, den Antrag Nr. 98 abzulehnen und die Fassung in der Drucksache Nr. 859 anzunehmen. Die Ablehnung des Antrags Nr. 98 ist nicht aus formalen Gründen erfolgt, weil wir das im Bundestag nicht wollen, sondern weil wir den Antrag der Regierung als Material zum endgültigen Lastenausgleich übergeben wollen. Ich bitte das Hohe Haus aus diesen Motiven um Zustimmung zu dem mündlichen Bericht in der Drucksache Nr. 859.
    Wenn ich nun auch gleichzeitig als Berichterstatter für die Drucksache Nr. 543 hier spreche, so liegt das auf einem ähnlich gelagerten Gebiet. Es sollte hier die veränderte Lage der Landwirtschaft bei der Durchführung des Soforthilfegesetzcs berücksichtigt werden. Der Antrag lautet formal im Punkt 1:
    Die Finanzämter sind anzuweisen, die für die Landwirtschaft am 20. Februar 1950 fällige Soforthilfeabgabe in weitgehendem Umfange zu stunden.
    Schon aus rein formalen Gründen würde ja der Punkt 1 als erledigt zu betrachten sein, weil in der Zwischenzeit auch durch das Finanzministerium Stundungsrichtlinien für die Landwirtschaft herausgekommen sind. Es ist hier nicht Aufgabe des Ausschusses oder meine persönliche Aufgabe, über die veränderten Verhältnisse der Landwirtschaft zu sprechen. Wir haben hier im Plenum über Agrarkrise und Landwirtschaft aus berufenerem Munde schon genügend gehört. Es ist aber unmöglich und vollständig aussichtslos, die Notlage der Landwirtschaft aus dem Soforthilfegesetz irgendwie zu befriedigen. Die formale Seite erwähnte ich. Die Finanzämter sind durch einen Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. 2. 50 angewiesen worden, weitestgehend die Stundungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft durchzuführen. Ich will auch hier nicht erwähnen, in welchem Rahmen und in welcher Höhe die Anträge gestellt worden sind. Diese Gedanken haben auch den Ausschuß nun bewogen, den Antrag auf Drucksache Nr. 542


    (Zühlke)

    mit dem besonderen Wunsch der Bundesregierung als Material zuzustellen, daß die von mir vorhin genannten Einzelfälle, also ausgesprochene Härtefälle, bei der Beurteilung in den Finanzämtern durch Heranziehung von Sachverständigen aus der Landwirtschaft mitbegutachtet werden sollten. Es würde nun Aufgabe der Finanzämter sein, sich den Kreis der Sachverständigen aus den Berufsorganisationen der Landwirte herauszuholen. Wir haben dadurch die Hoffnung, daß über die Stundungsanträge hinaus, die der Mensch persönlich stellt, nun auch der Sachverständige bei ganz besonderen Fällen mifhelfend eingreifen kann. Ich bitte also im Namen des Ausschusses, dem Antrag auf Drucksache Nr. 966 die Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Der Ältestenrat hat bezüglich einer Aussprache vorgesehen, daß eine erneute Beratung nicht stattfinden soll. Ich nehme die Zustimmung des Hauses zu diesem Vorschlag an.
Wir kommen damit zur Abstimmung, zunächst zu dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 859. Ich bitte diejenigen, die für den Antrag des Ausschusses sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist so beschlossen.
Punkt 5 der Tagesordnung, Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 966. Ich bitte diejenigen, die für den Antrag des Ausschusses sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.

(rag der Fraktion des Zentrums betreffend Finanzielle Unterstützung des Zonengrenzkreises Uelzen Das Wort hat zur Berichterstattung Frau Abgeordnete Dr. Probst. Frau Dr. Probst Während der Antrag der Deutschen Partei die Bundesregierung ersucht, das Land Niedersachsen in die Lage zu versetzen, dem Landkreis Uelzen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, will der Antrag des Zentrums eine unmittelbare Bereitstellung eines Betrags von 500 000 DM im Haushaltsplan des Bundes für das Rechnungsjahr 1950. Der Haushaltsausschuß ist in seiner Stellungnahme von der grundsätzlichen Erwägung ausgegangen, daß es aus föderativen Gesichtspunkten nicht angängig sei, einem Landkreis unmittelbar Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, es sei dies vielmehr eine Frage des inneren horizontalen Finanzausgleichs unter den Ländern, der abgewartet werden müsse. Der Antrag des Ausschusses lautet daher: Der Bundestag wolle beschließen: Die Anträge — Nr. 811, 820 der Drucksachen —der Regierung als Material für das kommende Finanzausgleichsgesetz und dem Bundeshaushaltsplan 1950 zu überweisen. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag zuzustimmen. Meine Damen und Herren, ich danke der Frau Berichterstatterin. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, über diesen Punkt der Tagesordnung nicht in eine Aussprache einzutreten. Inzwischen sind aber Wortmeldungen eingegangen. Ich schlage dem Hause vor, die Gesamtredezeit auf 40 Minuten zu bemessen. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Priebe. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Bedauern habe ich als Abgeordneter des Wahlkreises Uelzen gehört, daß der Haushaltsausschuß die Anträge der Deutschen Partei und des Zentrums der Regierung als Material zu überweisen empfohlen hat, statt diese Anträge anzunehmen. Es ist nun einmal Tatsache, daß der Landkreis Uelzen durch das Flüchtlingsdurchgangslager Uelzen-Bohldamm in einer nicht mehr länger tragbaren Weise finanziell belastet wird. Um Ihnen die Lage des Landkreises darzustellen. genügt die Wiedergabe einiger weniger Zahlen. Wenn allein in der Zeit vom 25. August 1949 bis zum 31. Mai 1950 70 299 Grenzgänger um Aufnahme nachsuchten und nur 12 403 aufgenommen worden sind, wenn also 57 836 Menschen als Illegale zuerst einmal im Landkreis Uelzen Zuflucht gesucht haben, um sich dann weiter in das Bundesgebiet hineinzubegeben, so kann sich jedermann vorstellen, eine wie große Zahl von Illegalen im Laufe der vergangenen Jahre durch den Landkreis Uelzen gegangen sind und zum großen Teil in diesem Landkreis für mehr oder weniger lange Zeit Aufnahme gesucht haben und betreut werden mußten. Wenn der Landkreis Uelzen im Jahr an Fürsorgeaufwendungen 3 666 756 DM auszuzahlen hat, so sind von dieser hohen Summe ohne Zweifel 250/o nur dem Umstand zuzuschreiben, daß wir mit dem Flüchtlingsdurchgangslager beglückt sind. Das ergibt für den Kreis eine Aufwendung von 137 502 DM, wenn man eben nur 250/o als Anteil für Illegale und Flüchtlinge in Betracht zieht. Wenn wir weiter zur Schaffung von Flüchtlingswohnheimen 66 652 DM aufbringen mußten, wenn wir ein Mehr an persönlichen Verwaltungskosten — nur einmal 200/o gerechnet — in Höhe von 186 000 DM zu zahlen haben und ein Mehr an sächlichen Verwaltungskosten von 39 000 DM, wenn wir vier Jugendhilfswerksheime einrichten mußten, um jugendliche Illegale von den Landstraßen wegzubekommen und dafür jährlich 20 000 DM zahlen müssen und ebenfalls 20 000 DM, um alten Leuten eine Unterkunft zu bieten, wenn wir unsere Krankenhausunkosten beträchtlich erhöht sehen. weil die Kranken — insbesondere die Geschlechtskranken —. die über die Grenze kommen, betreut werden mußten, und wenn wir nicht zuletzt auch erhöhte Polizeikosten haben — insgesamt müssen wir 45% unserer Kreisumlage, das sind 500 000 DM an Polizeikosten aufbringen —, so ergeben sich Beträge von 700 000 bis 800 000 DM im Jahr, die wir an Mehrkosten durch das Vorhandensein des Flüchtlingsdurchgangslagers Uelzen-Bohldamm zu tragen haben. Der Haushaltsfehlbetrag beläuft sich auf 881 820 DM, der jährliche Zinsendienst auf 27 350 DM. Die Bundesregierung muß — denken Sie an Artikel 120 des Grundgesetzes — darauf bedacht sein, dem Landkreis Uelzen diese Lasten so rasch wie möglich abzunehmen. Wir würden gern darauf verzichten, irgendwelche Forderungen zu stellen. Aber dann soll man einen wohlhabenden Kreis mit dem Durchgangslager beglücken, nicht einen armen Landkreis der Lüneburger Heide, der außerdem noch schwere Kriegsschäden hat hinnehmen müssen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krause. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Verhältnisse in Niedersachsen und besonders im Kreise Uelzen kennt, der kann das, was soeben der Herr Abgeordnete Priebe, der ja aus diesem Kreis kommt, gesagt hat, nur unterstreichen. Ich glaube, es wäre begrüßenswert, wenn der Bundestag sich wegen des außergewöhnlichen Falles, der uns hier beschäftigt, doch dazu entschließen würde, die Anträge in der vorgeschlagenen Form direkt anzunehmen. Ich habe nicht die Absicht, die Zahlen noch zu ergänzen, die der Herr Abgeordnete Priebe aus Uelzen hier eben genannt hat. Ich darf aber doch darauf hinweisen, daß wir nach eingehender Beratung mit Herrn Landrat Früchte aus Uelzen zu unserem Antrag veranlaßt worden sind und daß wir uns auf Grund des amtlichen Zahlenmaterials, das uns die Kreisverwaltung Uelzen liebenswürdigerweise zur Verfügung gestellt hat, veranlaßt gesehen haben, diesen Antrag zu stellen. Die Notlage des Kreises Uelzen ergibt sich ja schon rein zahlenmäßig daraus, daß z. B. die Einwohnerzahl in den 190 Gemeinden des Kreises Uelzen, die 1933 75 000 betrug, jetzt auf 120 000 gestiegen ist und daß damit der Landkreis Uelzen der am stärksten mit Vertriebenen belegte Kreis des ganzen Regierungsbezirks Lüneburg ist. Im Kreise Uelzen machen die einheimischen Einwohner 59 447 aus und die Vertriebenen 60 832. Das mußte logischerweise zu einer Zusammenballung von Kräften führen, der beide Seiten, auf die Dauer gesehen, unmöglich gerecht werden können. Der Kreis Uelzen ist durch die Entwicklung in eine Lage gekommen, die am besten durch das erkenntlich gemacht wird, was in der Denkschrift des Kreises Uelzen gesagt ist, nämlich: daß diese Entwicklung der Kriegsund Nachkriegsjahre, insbesondere seit der Währungsreform, die wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Kreises in einem Maße aus dem Gleichgewicht gebracht hat, daß der Kreis auch unter Anspannung aller eigenen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, den Schwierigkeiten auf allen Gebieten mit Nachdruck Einhalt zu gebieten. Sämtliche Rücklagen sind durch die Währungsreform verloren gegangen. An eine Neubildung war und ist bisher nicht zu denken. Während des laufenden Etatjahres muß zur Abwicklung der laufenden Zahlungen ständig ein Kassenkredit bis zur Höhe von einer halben Million — zeitweise bis 600 000 DM kurzfristig überschritten — in Anspruch genommen werden, so daß an zusätzlichen Belastungen weitere 40 000 DM für Kreditund Darlehenszinsen entstanden sind. Die Lage des Kreises Uelzen bedingt es tatsächlich, meine Damen und Herren, daß wir hier aus dem außergewöhnlichen Notfall heraus so f o r t handeln. Das Wort hat Herr Abgeordneter Matthes. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es mir versagen, nach den Ausführungen der beiden Herren Kollegen noch irgendwelches Zahlenmaterial aus dem Kreise Uelzen zur Kenntnis zu geben. Die wiederholten Besuche des Herrn Landrats Früchte aus dem Kreise Uelzen und die wiederholten Besprechungen, die wir mit ihm gehabt haben, auch in den verschiedensten Ministerien, haben ja wohl die Notlage dieses Kreises ganz besonders erhärtet. Meine Damen und Herren, wenn wir so viel vom Lastenausgleich reden, dann haben wir hier gleich einmal die Gelegenheit, praktisch Lastenausgleich zu beweisen, einem schwer und hart angeschlagenen Kreise, der dauernd mit diesen Lasten behaftet ist, schnellstens zu helfen. Ich möchte daher den Antrag stellen, unseren Antrag auf Drucksache Nr. 811, der besagt: Die Bundesregierung wird ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Land Niedersachsen in die Lage versetzt wird. dem Landkreis Uelzen zur Deckung seines ihm durch die Grenzlage und durch das Flüchtlingsdurchgangslager Uelzen entstandenen Fehlbetrages in Höhe von DM 800 000,— die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 1950 zur Verfügung zu stellen, doch direkt anzunehmen und nicht, wie es in dem Ausschußantrag auf Drucksache Nr. 996 vorgesehen ist, ihn nur der Regierung als Material zu überweisen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist zunächst vom Abgeordneten Matthes eben ein Abänderungsantrag zu dem Antrag des Ausschusses gestellt worden. Er beantragt, den alten Antrag auf Drucksache Nr. 811 wieder aufzunehmen. Ich bitte diejenigen, die für den Abänderungsantrag sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist zweifellos die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist also abgelehnt. Wir kommen nunmehr zu dem Antrag des Ausschusses. Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wir kommen nun zu Punkt 7 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Bekämpfung der Reblaus. Das Wort hat zur Berichterstattung Herr Abgeordneter Brese. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der KPD betreffend Bekämpfung der Reblaus hat dem Haushaltsausschuß zur Beratung vorgelegen. Gestatten Sie mir zu Anfang meiner Berichterstattung eine persönliche Bemerkung an die Herren Antragsteller. Sie sprechen in Ihrer Formulierung von der Bekämpfung der reblausverseuchten Weinberge. Ich glaube, es wäre doch wohl etwas präziser ausgedrückt, wenn Sie bei der Bekämpfung der Reblaus geblieben wären. Doch nun zur Sache. Es war dem Haushaltsausschuß klar, daß die Gefahr der Reblaus für den deutschen Weinbergbau sehr groß ist. Schon seit Jahren bedroht dieser Schädling den deutschen Weinbergbau in immer größerem Maße. Man hat sich in den vergangenen Jahren mit der Bekämpfung dieses Schädlings auf direktem Wege zu behelfen versucht; aber leider ist dadurch eine Eindämmung des Schädlings nicht erfolgt, sondern von Jahr zu Jahr hat sich die Fläche der von dem Schädling befallenen Weinanbaugebiete immer mehr und mehr vergrößert. Gerade durch die mangelnde Bekämpfung in der Kriegsund Nachkriegszeit ist es jetzt so weit gekommen, daß dieser Schädling die Hälfte des gesamten deutschen Weinbaues ergriffen hat und daß man jetzt vor der Frage steht, andere Maßnahmen als die direkte Bekämpfung durch chemische Mittel durchzuführen. In den letzten Jahren ist dabei eine Züchtung zu Hilfe gekommen, nämlich eine amerikanische Rebenzüchtung, die reblausfest ist. So ist man jetzt mehr und mehr dazu übergegangen, sich in diesen Gebieten auf diese reblausfesten Sorten umzustellen. Diese Umstellung erfordert große Mittel. Es ist uns im Ausschuß bekannt geworden, daß für die Umstellung eines Hektar 15 000 DM erforderlich sind. Leider kann man diese Umstellung nun nicht von einem Jahr zum anderen machen. Man würde ja die Produktion zum Erliegen bringen. In Fachkreisen plant man daher, eine Umstellung in den nächsten 20 Jahren auf reblausfeste Reben vorzunehmen. Dafür sind dann jährlich etwa 18 Millionen Mark zur Umstellung erforderlich, die nun nicht allein vom Bund zu tragen sind, sondern vor allen Dingen auch von den Weinbauern und von den Ländern. Deswegen erschien uns dieser Antrag der KPD in dieser Größenordnung übertrieben; denn es besteht keine Möglichkeit, diesen Betrag in einem Jahre drüben zu verkraften. Wir haben im Haushaltsausschuß auch mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß in dem Haushaltsvoranschlag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für 1950 11,3 Millionen DM für die Bekämpfung pflanzlicher und tierischer Schädlinge angefordert sind, darunter 4,5 Millionen für die direkte und indirekte Bekämpfung der Reblaus. Im ganzen wurden davon bisher 4,5 Millionen DM zugestanden. Außerdem sind zur Beschaffung von reblausfesten Rebunterlagen 500 000 DM angefordert, die ebenfalls bewilligt werden sollen. Der Bund ist bei seiner bekannten Finanzlage nicht imstande, darüber hinaus Mittel für diesen Zweck im Haushaltsplan 1950 bereitzustellen, und aus den Ihnen vorher geschilderten Gründen wäre dies im kommenden Rechnungsjahr vielleicht auch noch nicht zweckmäßig. Deshalb empfiehlt der Ausschuß in der Drucksache Nr. 998, den Antrag der Regierung als Material zu überweisen. Ich bitte, diesem Antrag zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Die Aussprache ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich darf aber darauf hinweisen, daß an sich im Ältestenrat vorgesehen war, keine Aussprache stattfinden zu lassen. Also gut! Ich muß dann dem Hause vorschlagen, die Gesamtredezeit auf 40 Minuten zu begrenzen. — Widerspruch erhebt sich nicht. Ich nehme also Zustimmung an. Meine Damen und Herren! Ich werde mich ganz kurz fassen; aber bei der ungeheuren Bedeutung, die die Reblausverseuchung und -bekämpfung für den deutschen Weinbau haben, muß ich Ihnen doch einiges sagen. Die Frage der Reblausbekämpfung ist neben der Gefahr der Überschwemmung des heimischen Marktes mit billigen Auslandsweinen eine Existenzfrage des deutschen Weinbaus geworden. Reblausverseuchung und -bekämpfung sind nicht, wie das in der letzten Zeit gesagt worden ist, Unkostenoder Risikofaktoren, die eingerechnet werden und vom Weinbauer getragen werden müssen, sondern es sind Katastrophenfälle. Es geht nicht darum, daß eine einzelne Jahresernte vernichtet wird, wie beispielsweise bei einem Hagelschlag, sondern es geht darum, daß ganze Kulturen vernichtet werden, die mit riesigen Kapitalinvestierungen neu aufgebaut werden müssen. Dieser Katastrophenfall ist vom Gesetzgeber anerkannt. Im Deutschen Reichstag hat man auf Grund internationaler Konventionen ein Reblausgesetz geschaffen und die Länder beauftragt, hier Hilfe zu leisten. Das Reich hat sich früher an den Unkosten für die Reblausbekämpfung, besonders auch bei Umstellungen und Weinbergwegebauten immer beteiligt. Bei dem heutigen Grad der Verseuchung ist, wie das vom Berichterstatter richtig gesagt wurde, eine direkte Bekämpfung in vielen Fällen nicht mehr möglich. Man muß zur indirekten Bekämpfung übergehen. Diese indirekte Bekämpfung bedeutet a aber außerordentlich hohe Kapitalinvestierungen; die Zahlen sind eben genannt worden. Ich sage Ihnen aus bester Kenntnis der Dinge, der Weinbau allein ist nicht in der Lage, diese Investierungen vorzunehmen. Er ist entgegen manchen Meinungen durch die Kriegszeit außerordentlich geschwächt. worden. Besonders im Jahre 1945 war er nicht in der Lage, die notwendigen Kulturarbeiten und Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, woraus eine totale Mißernte 1945 und eine halbe Ernte 1946 entstand. Dazu kommt, daß der Großteil der Ernte 1947 im Lande Rheinland-Pfalz, das bekanntlich 70% des gesamten deutschen Weinbaus umfaßt, von Staats wegen gegen Papiermarkentschädigung den Winzern weggenommen worden ist. Ohne jeden Bestand ging der Weinbau in die Währungsreform. Dann brachte allerdings das Jahr 1948 bei guter Ernte mit guten Preisen eine gewisse Entspannung. Aber schon das Jahr 1949 hat mit halben Erträgen und stark gesunkenen Preisen wieder Notstände entstehen lassen. Wenn Sie, meine Damen und Herren, im vergangenen Jahre stellenweise fast immer Phantasiepreise für deutsche Weine bezahlen mußten, dann muß ich Ihnen sagen : Mit diesen Phantasiepreisen, insbesondere, wenn sie heute noch bestehen, haben die Preise im Winzerkeller nicht das geringste zu tun. Der Weinbau ist sich klar darüber, daß er selbst die letzten Anstrengungen machen muß, um zu einer Bereinigung dieser gefährlichen Frage zu kommen. Zu diesem Zweck beraten wir zur Zeit in Rheinland-Pfalz ein Gesetz über die Erstellung von Reblauskassen, die eine Organisation der Selbsthilfe darstellen sollen. Darüber hinaus müssen aber die Länder ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Leider sind gerade die weinbautreibenden (Gibbert Länder in der Südwestecke des Reiches — einseitig agrarisch aufgebaut — sehr finanzschwach. Da zu diesem Zweck ein Lastenausgleich der Länder wohl kaum erwartet werden darf, ist es notwendig, daß der Bund Hilfe leistet. Im diesjährigen Etat sind zwar 4,8 Millionen zur Bekämpfung der Reblaus zur Verfügung gestellt, aber ich habe mir sagen lassen, daß diese Mittel schon zusammengestrichen sind. Einem besonderen on dit zufolge habe ich mir sagen lassen, daß man sogar noch versucht, diese zusammengestrichenen Mittel dem Weinbau vorzuenthalten, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil im bisherigen Bizonenhaushalt ein Kapitel Weinbau überhaupt nicht vorhanden gewesen wäre. Dieser Mangel kommt daher, weil der Weinbau in der Bizone bei weitem nicht die wirtschaftliche Rolle gespielt hat wie in den weinbautreibenden Ländern der französischen Zone. Ein solcher Mangel war möglich, weil in der Bizone überhaupt kein Weinbaureferat in der Verwaltung für Landwirtschaft bestand und weil dieses Referat im Bundeslandwirtschaftsministerium erst kürzlich besetzt worden ist, so daß also kein Fachmann vorhanden war, der für die notwendigen Mittel gesorgt hätte. Aber dieser Mangel darf unter gar keinen Umständen verewigt werden. Darum unser erstes Ersuchen an die Regierung und insbesondere an den Haushaltsausschuß, bei der Beratung des Etats unter allen Umständen in der zuerst fixierten Höhe Mittel für die Reblausbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Das zweite Ersuchen geht dahin, allgemeine Förderungsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen und insbesondere die vorgesehenen 450 000 Mark zur Finanzierung des Geilweilerhofes, wo Prof. Huxfeld mit bisher bestem Erfolg eine reblausfeste und pilzimmune Rebe züchtet, die dem Weinbau eine immense Verbilligung der Produktionskosten durch Wegfall der Bekämpfungsarbeiten und damit eine größere Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem ausländischen Wein bieten würde. Diese bescheidenen Beträge sollen zur Existenzsicherung des deutschen Weinbaus zur Verfügung gestellt werden, in dem in rund 120 000 Betrieben auf allerkleinster Fläche ca. 1/2 Million Menschen leben. Sie wohnen so dicht, wie im Industriegebiet der Saar. Auf einem Hektar ernähren sich rund 10 Menschen, und wenn Sie hinzunehmen, daß die Zubringerund die Abnehmerindustrien auch vom Leben des deutschen Weinbaus abhängig sind, dann können Sie annehmen, daß sich auf einem Hektar ungefähr 20 Menschen ernähren. Der Weinbau kann sich zum allergrößten Teil beim Eintreten einer Katastrophe nicht umstellen. An den Hängen des Rheins, der Mosel, der Ahr und der Hardt ist nichts anderes zu pflanzen. Dabei beträgt der Wert des Weins beim letzten Verbraucher rund 1 Milliarde DM und darüber, — köstlicher deutscher Wein, der an Berghängen erarbeitet wird, auf denen früher bestenfalls wertloser Eichenschälwald gestanden hat. Meine Damen und Herren, eine Million Menschen würde bei einer Katastrophe des Weinbaus ihre Existenz verlieren. Daran bitte ich alle Verantwortlichen zu denken. Da keine weiter Wortmeldungen erfolgen, schließe ich die Aussprache und lasse abstimmen. Wer für die Annahme der Drucksache Nr. 998 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen; angenommen. Die nächsten drei Punkte der Tagesordnung, die Punkte 8, 9 und 10, werden dorn Hause vom selben Berichterstatter vorgetragen. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß eine Aussprache nicht stattfinden soll. Ich schlage Ihnen daher zur Abkürzung des Verfahrens vor, daß diese drei Punkte als ein Punkt aufgerufen und dann bei der Abstimmung eben dreimal die Hände erhoben werden. Ich rufe also auf: 8. Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Bundesbahn 9. Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Einmalige Winterbeihilfe für Erwerbslose 10. Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Etzel Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Schoettle. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Namen des Haushaltsausschusses Bericht zu erstatten über die Drucksachen Nr. 999 in Verbindung mit Nr. 105, Nr. 1001 in Verbindung mit a Nr. 209 und Nr. 1002 in Verbindung mit Nr. 937. Die Drucksachen Nr. 105 und Nr. 209 sind älteren Datums. Die Antragsteller müssen entschuldigen, wenn der Haushaltsausschuß ihre Anträge erst verhältnismäßig spät behandelt hat. Das lag daran, daß er lange Zeit mit Haushaltsberatungen beschäftigt war. Zur Drucksache Nr. 105 beantragt der Haushaltsausschuß, den Antrag auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 für erledigt zu erklären. Zum Antrag selber ist zu sagen: die Punkte 2 und 3 konnten vom Haushaltsausschuß sachlich nicht beraten werden, — ich nehme an, sie sind in anderen Ausschüssen beraten worden. Dagegen hat sich der Haushaltsausschuß mit Punkt 1 des Antrags beschäftigt, der verlangt, daß auf jegliche Sonderzuwendungen aus dem Etat der Bundesbahn bis zur Klärung der Verhältnisse bei der Bundesbahn verzichtet wird. Der Haushaltsausschuß hat sich einstimmig auf den Standpunkt gestellt, daß diese Frage durch die Annahme des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung entschieden worden ist. Sie war Gegenstand von Debatten im Haushaltsausschuß und ist auch hier im Hause in der Generaldebatte über den Haushaltsplan behandelt worden; es geht darum, ob die Bundesbahn bei ihren gegenwärtigen materiellen Verhältnissen in der Lage sei, die dem Bund geschuldeten Mittel abzuführen, und ob es nicht zweckmäßiger wäre, wenn der Bund, statt diese fiktive Summe in seinem Haushaltsplan mitzuschleppen, formell darauf verzichte. Man ist aber zu dem Ergebnis gekommen — und darin stimmten Haushaltsaus Schuß und Bundesfinanzministerium überein —, daß es für den Bund unmöglich sei, auf einen Rechtsanspruch gegenüber der Bundesbahn zu verzichten und daß andere Mittel gefunden werden müßten, um die Bundesbahn von ihrem finanziellen Überhang zu befreien. Da diese Dinge bereits durch die Beschlußfassung dieses Hohen Hauses entschieden sind, schlägt der Haushaltsausschuß vor, auf diese Frage nicht im Zusammenhang mit dem Antrag Nr. 105 zurückzukommen; wir werden ja sowieso darüber bei der Haushaltsberatung 1950 zu sprechen haben. Zur Drucksache Nr. 209 betreffend einmalige Winterbeihilfe für Erwerbslose: Es geht schon aus dem Datum vom 15. November, das dieser Antrag trägt, hervor, daß er über die Jahreszeit hinweg liegengeblieben ist, in der er hätte realisiert werden können. Das ist nicht die Schuld des Haushaltsausschusses allein, das liegt auch an den Umständen und den tatsächlichen Verhältnissen. Als dieser Antrag eingebracht und als er im Haushaltsausschuß und in anderen Ausschüssen zuerst beraten wurde, war klar, daß verschiedene Länder im Laufe der Wintermonate bereits von sich aus Maßnahmen getroffen hatten, um in der Sache dem Wunsche der Antragsteller Rechnung zu tragen. Man kann darüber streiten, ob die Regelungen, die in diesem Zusammenhang getroffen wurden, allen Bedürfnissen gerecht geworden sind. Jedenfalls hatte der Haushaltsausschuß zunächst nur festzustellen, daß materiell in den einzelnen Ländern — nicht in allen gleichmäßig — Regelungen getroffen worden sind, die etwa in der Richtung liegen, wie die Antragsteller es wollen. Der Ausschuß beantragt, die Drucksache Nr. 209 mit Rücksicht auf die bereits erfolgte Regelung in den Ländern und die Verabschiedung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 für erledigt zu erklären. Zur Drucksache Nr. 937. Es handelt sich um einen Antrag der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Etzel Dazu beantragt der Haushaltsausschuß, diesen Antrag der Regierung als Material für den Bundeshaushaltsplan 1950/51 zu überweisen. Wir haben das auch in einer Reihe von anderen Fällen empfohlen, wo es sich darum handelte, Mittel für das bereits begonnene Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen. Ich möchte aber doch zu dem Antrag noch eine sachliche Bemerkung machen, obwohl ich nicht absolut sicher bin, ob ich von der Mehrheit des Haushaltsausschusses oder vom gesamten Haushaltsausschuß dazu autorisiert bin. Es gehört aber zur Sache und zur Art der Erledigung, die der Haushaltsausschuß empfiehlt, das auch zu sagen. Die Absicht der Antragsteller ist zweifellos legitim, und ich bin überzeugt, daß eine große Anzahl von Mitgliedern, wenn nicht die erdrückende Mehrheit des Hauses, es durchaus für notwendig hält, daß die Kunstschaffenden auch vom Staat und vom Bund in ihrem schweren Kampf vor allen Dingen um ihre materielle, aber auch um ihre geistige Existenz dadurch unterstützt werden, daß man sich — was man offizielle Kunstpflege nennt — dieser Menschen annimmt; denn sie sind ein wertvoller Teil unseres Volkes und unseres geistigen Kapitals. Man kann die Frage offenlassen, ob die Form, in der der Antrag der Herren Kollegen der Bayernpartei diese Hilfe wünscht, ausreicht und richtig ist. Aber ich glaube, die Antragsteller sind mit mir darin einig, daß irgend etwas in dieser Richtung getan werden muß, daß im Haushaltsplan 1950 — darüber wird man noch mit dem Herrn Bundesfinanzminister zu reden haben — Vorkehrungen getroffen werden, damit die Absichten, die dieser Antrag verfolgt, auch tatsächlich erfüllt werden können. Erfüllt werden können sie allerdings nur, wenn man es nicht irgendwelchen Zufällen und irgendwelchen bürokratischen Stellen überläßt, Kunstpflege zu treiben, sondern wenn tatsächlich sachverständige Gremien darüber entscheiden, in welcher Weise öffentliche Gelder zur Förderung der Kunstpflege und des künstlerischen Schaffens ausgegeben werden. Ich hoffe — bei aller Respektierung der Kassenlage des Bundes —, daß bei der Beratung des Haushaltsplanes 1950 diese Absichten in vollem Umfange verwirklicht werden können. Ich möchte Ihnen im Namen des Haushaltsausschusses die Annahme der Anträge Drucksachen Nr. 999, 1001 und 1002 empfehlen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Sie haben soeben beschlossen, daß keine Aussprache stattfinden soll. Wir treten unmittelbar in die Abstimmung ein, zunächst über die Drucksache Nr. 999. Wer für ihre Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. —Angenommen. Wer für die Annahme der Drucksache Nr. 1001 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen. Wer für die Annahme der Drucksache Nr. 1002 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen. Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen über den Antrag der Abgeordneten Strauß, Kemmer, Graf von Spreti, Spies und Genossen betr. Kredite für den Wiederaufbau des Fremdenverkehrsgewerbes Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Funk zur Berichterstattung. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CSU hat mit der Drucksache Nr. 451 den Antrag auf Zuteilung von Mitteln aus dem Marshallplan für den Fremdenverkehr gestellt. Der Ausschuß für ERP-Fragen hat über diesen Antrag beraten und ist einstimmig zu der Ansicht gelangt, daß eine Zuteilung notwendig und nützlich sei. Als Tatsache, die zu dieser Ansicht führte, darf ich hier kurz folgendes ausführen: Vor dem Kriege hatten wir im Gebiet des Bundes 483 000 Betten für Fremdenverkehr; heute sind es leider nur noch 143 000. Zerbombt wurden 120 000, durch Besatzungsmächte belegt sind 50 000, zweckentfremdet belegt sind 215 000. Seit Beendigung des Krieges wurden 45 000 neue Betten erstellt, so daß heute gegenüber einem Soll von 483 000 vor dem Kriege lediglich 143 000 Betten zur Verfügung stehen. Wenn auch ein erheblicher Teil von Betten zurückgegeben worden ist, so hat sich doch in der Praxis herausgestellt, daß ein weitgehender Verlust der Einrichtungsgegenstände und fast immer starke bauliche Schäden als Endergebnis festgestellt werden müssen. Das deutsche Hotelgewerbe bringt zur Zeit monatlich 3 Millionen Dollar an Devisen auf. Das ist an und für sich ein erstaunlich hoher Betrag; wenn ich aber daran erinnern darf, daß vor dem Kriege der Fremdenverkehr im heutigen Bundesgebiet ungefähr 350 bis 400 Millionen Mark an Devisen aufbrachte, so klafft hier noch ein ganz großer Unterschied. Ich darf daran erinnern, daß allein bei den früheren Spielen in Oberammergau der Fremdenverkehr 40 Millionen Mark an Devisen einbrachte, Es ist bekannt, wie großzügig das Fremdenverkehrsgewerbe in den übrigen europäischen Ländern aufgebaut und von den betreffenden Staaten gestützt wird. Mit der zunehmenden Liberalisierung der europäischen Gesamtwirtschaft wird diese Benachteiligung des deutschen Hotelgewerbes immer fühlbarer werden. Nachdem dem Fremdenverkehr neben aller wirtschaftlichen Bedeutung schließlich und letzten Endes auch eine völkerversöhnende Wirkung zukommt, hat sich der Ausschuß auf den Standpunkt gestellt, daß eine Hergabe von Mitteln aus dem Marshallplan notwendig und nützlich sei. Der Ausschuß hat deshalb den Antrag gestellt: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß zum Wiederaufbau eines konkurrenzfähigen Fremdenverkehrsgewerbes ausreichende Kredite raschestens zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte deshalb das Hohe Haus, dem Antrag des )