Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich möchte der Auslegung des Kollegen Ritzel, daß ein Änderungsantrag eines mitberatenden Ausschusses unzulässig ist, nicht widersprechen. Ich hatte darum auch lediglich beim Präsidium und dann bei der Druckerei gebeten, daß ebenso, wie es schon in einem früheren Fall geschehen ist, die abweichende Ansicht und abweichende Fassung eines mitberatenden Ausschusses bei dem gedruckten Bericht ebenso wie bei dem mündlichen Bericht niedergelegt wird. Dieses ist in der Drucksache Nr. 581 leider nicht erfolgt. Aus diesem Grunde habe ich mich bemüht, einen eigenen Bericht des Ausschusses Nr. 33 in den abweichenden Punkten auch gedruckt zu erhalten. Ich darf daran erinnern, daß bei dem Gesetz über den Bundesfinanzhof, bei dem die Ansichten des federführenden Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des mitberatenden Ausschusses für Rechtswesen voneinander abgewichen sind — wobei ja auch nur einer federführend, einer mitberatend sein konnte —, die abweichende Auffassung des mitberatenden Ausschusses in der Drucksache niedergelegt worden ist, ohne daß es beanstandet worden ist.
Ich bitte also, diesen Änderungsantrag als einen Zusatz zur Drucksache Nr. 581 in den Punkten aufzufassen, in denen der Ausschuß Nr. 33 von der Formulierung und Fassung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht abgewichen ist. Ich überlasse es der Berichterstatterin, Frau Kollegin Heiler, die als Berichterstatterin bestimmt war, diesen Antrag zu ihrem persönlichen Antrag zu erklären, und bitte, Herr Präsident, ihr nunmehr das Wort zu erteilen.