Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage meiner Fraktion hatte ich vorhin die Ehre, den Antrag zu stellen, diesen Fall noch einmal an den Ausschuß zurückzuverweisen
— ich bitte, dieser Zwischenruf ist reichlich ungehörig! —, weil wir es für richtig halten, diesem Tatbestand eine sorgfältige rechtliche Würdigung zu geben. Nach unserer Auffassung hat. im Ausschuß eine unrichtige Bewertung stattgefunden. Wir hielten es nicht für nützlich, über diesen Tatbestand hier im Plenum eine Debatte zu entfesseln, auch schon aus Gründen der Ökonomie der Zeit, weil es sich hier um juristische Fragen handelt,
die in Ruhe sachlich erörtert werden sollten. Der Herr Berichterstatter hat
— ich habe nicht das Recht, an dem Herrn Berichterstatter Kritik zu üben — eine Darstellung gegeben, die wir in Rücksicht auf die juristische Bewertung dieses Falles für sehr einseitig halten.
Wir sind, um es in einem Satz zusammenzufassen, der Ansicht, daß die Fassung des Artikels „Signale" nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts den Begriff der Wahrnehmung berechtigter Interessen weit überschreitet. Jedem Juristen, der das Urteil des Reichsgerichts zu dieser Sache im 115. Bande auf Seite 80 kennt, wird das klar sein.
— Nein, der 115. Band ist lange nach 1918 herausgekommen. Etwa um diese Zeit habe ich zu studieren angefangen. Da war es der 120. Band. Wir sind also der Auffassung, daß nach Form und Inhalt des Artikels — es handelt sich immerhin um einen amtierenden Bundesminister —
praktisch eine Behauptung unwahrer Tatsachen, und
zwar wider besseres Wissen, aufgestellt worden ist.
Es hätte sich für einen Bundestagsabgeordneten — wenn ich hier deutlich sein soll — sicherlich empfohlen, zu Herrn Dr. Seebohm hinzugehen und ihn zu fragen: Haben Sie das gesagt oder nicht?
Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Wenn man hier in der vom Herrn Abgeordneten Bielig gewählten Art und Weise die Wahrnehmung berechtigter Interessen annehmen wollte, würde man ein wichtiges Rechtsprinzip verletzen.
Aber, wie gesagt, wir waren der Auffassung, daß hier im Plenum über diesen Tatbestand keine erregte und zeitraubende Auseinandersetzung stattfinden sollte. Es handelt sich um die Bewertung juristischer Fragen, die im Fachausschuß vorgenommen werden muß und vorgenommen werden sollte. Ich ergänze jetzt unseren Antrag. Die Auffassung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität ist derart dezidiert, daß ich seitens meiner Fraktion beantrage, die Rechtsfrage, die hier mit zu entscheiden ist, zugleich dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen.