Meine Damen und Herren! Ich darf mich ganz kurz fassen. Die Bayernpartei hat, wie Sie gehört haben, zwei Anträge gestellt — das war am 18. Oktober 1949 — unter Drucksachen Nr. 101 und 115. Die Anträge beinhalteten einen Vorschlag einer neuen Getreidebewirtschaftung und einer Mühlenkontingentierung. Was die Anträge damals gefordert haben, soll nun in diesem neuen Getreidegesetz verwirklicht werden. Ich muß im Namen meiner Fraktion das Bedauern aussprechen, daß wir 71/2 Monate gebraucht haben, um diese Neuregelung zu finden und um diesen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung hier im Parlament vorzufinden.
Meine Damen und Herren! Das Getreidegesetz ist nötig. Darüber besteht wohl im ganzen Hause kein Zweifel, und ich habe mit großer Freude auch die Stellungnahme der Gewerkschaften zur Kenntnis genommen, die mit einiger zu starken Betonung des staatlichen Einflusses eine ausgezeichnete Formulierung und Stellungnahme in ihren Forderungen zu der neuen Marktordnung bei Getreide, Fett, Fleisch usw. enthält.
Das Gesetz selber ist — dessen müssen wir uns hier im ganzen Hause bewußt sein - ein Ermächtigungsgesetz
für die Bundesregierung, die Getreidewirtschaft monopolartig so ähnlich, wie es in der Schweiz ist, zu ordnen. Aber, wie der Herr Bundesminister bereits ausgeführt hat, wir kommen um eine monopolartige Regelung in der ganzen Getreidefrage nicht herum. Und weil die Regelung monopolartig ist und weil die Regelung eine Ermächtigung für die Regierung darstellt, hat dieser Gesetzentwurf Vor- und Nachteile.
Der Hauptvorteil des Gesetzentwurfes ist, in einem Satz gesagt, der, daß acht übrige Gesetze und Verordnungen jetzt durch dieses neue Gesetz aufgehoben werden sollen.
Meine Fraktion selbst wird noch einige Abänderungsanträge bringen, hauptsächlich bei folgenden Punkten: Erstens ist nach unserer Meinung die Landwirtschaft zu wenig eingeschaltet. Es dreht sich doch darum, die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland zu schützen. Wir alle haben uns vor wenigen Wochen begeistert für den Schutz der Landwirtschaft ausgesprochen, und wir müssen jetzt zeigen, ob wir das wahrmachen und wirklich die Landwirtschaft schützen wollen. Also die Landwirtschaft muß stärker eingebaut sein. Außerdem ist das Gesetz an einigen Stellen viel zu stark ein Reichsnährstandsgesetz, und wir müssen uns auch da innerhalb des Ausschusses noch über die einzelnen Punkte unterhalten.
Bei der Einfuhr- und Vorratsstelle und bei der Mühlenstelle, die in dem Gesetz geplant sind, müssen wir darauf bedacht sein — und da muß auch das Bundesparlament sein Wort mitsprechen —, daß der Verwaltungsrat und die Vorstandschaft entsprechend richtig zusammengesetzt sind; sie dürfen
nicht einseitig zusammengesetzt sein. Wir geben eine ungeheure Ermächtigung aus der Hand, meine Damen und Herren, und das Parlament hier muß einen Einfluß darauf haben, wie der Verwaltungsrat und die Vorstandschaft bei der Mühlenstelle und bei der Einfuhr- und Vorratsstelle zusammengesetzt sind.
§ 9 dieses Gesetzentwurfes geht meiner Fraktion zu weit. Es ist eine Ermächtigung für den Herrn Bundesminister für Landwirtschaft vorgesehen, daß er die Preise festsetzt. Ich glaube, wir müssen uns ernstlich überlegen, ob eine so weitgehende Ermächtigung, die unser ganzes Preisgefüge in der Wirtschaft über den Haufen werfen und ändern kann, vom Parlament gegeben werden kann und ob die Preise nicht hier für ein ganzes Jahr durch das Parlament festgesetzt werden müssen.
§ 11 des Gesetzentwurfes ist nach unserer Ansicht überflüssig, weil es Sache des Bundesministeriums selbst ist, einen Ausschuß einzusetzen. Wir stehen dagegen auf dem Standpunkt, daß bei diesen ganzen Stellen, die hier geschaffen werden sollen, das Bundesparlament eingeschaltet sein muß, daß der Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft eingeschaltet sein muß, damit wir ein ganzes Jahr lang mitbestimmen können, weil ja das Ganze ein großer Versuch ist. Wir wissen noch gar nicht, wie diese Ermächtigung, diese neue Getreidemarktordnung sich überhaupt auswirken wird.
Wir haben in Deutschland darüber noch keine Erfahrungen, wir können nur auf die Erfahrungen der Schweiz auf diesem Gebiete blicken.
Dann darf ich Sie noch auf § 10 aufmerksam machen, der den Frachtenausgleich als Kann-Vorschrift behandelt. Wir sind der Meinung, daß dies eine Muß-Vorschrift sein sollte. Der Frachtenausgleich muß im ganzen Bundesgebiet durchgeführt werden.
Zum Schluß darf ich noch darauf hinweisen, daß in diesem so einschneidenden Großmarktgesetz, das wir jetzt zu verabschieden haben, die Kompetenzregelung zwischen Bund und Ländern nicht genau geklärt ist. Das erkennen Sie daran, meine Damen und Herren, daß der Bundesrat allein 26 Änderungen vorgeschlagen und zum Teil ganz ausgezeichnete Abänderungsvorschläge gemacht hat. Ich darf das Hohe Haus bitten, sich sehr eng an diese Abänderungsvorschläge anzulehnen, wenn wir zwischen Bund und Ländern nicht die größten Schwierigkeiten bekommen sollen.
Das ganze Gesetz aber ist illusorisch, wenn Sie, Herr Bundesminister, uns nicht sehr rasch sagen können, was Sie bei der Preisregelung auf dem Getreidemarkt vorhaben. Die ganze Ein- und Ausfuhrpolitik ist illusorisch, wenn wir nicht genau wissen, was die Bundesregierung bezüglich der Preisregelung bei Brotgetreide und auf dem ganzen Getreidesektor überhaupt beabsichtigt. Wir müssen auch wissen, was die Bundesregierung hinsichtlich der Regelung des Preisgefälles plant. Früher hatten wir bei den Preisen das Ost-West-Gefälle, heute müssen wir ein Nord-Süd-Gefälle einführen. Wir müssen wissen, wie die Preise auf diesem Gebiet geregelt werden sollen.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Das Gesetz ist notwendig. Der Entwurf des Gesetzes ist im großen und ganzen gut. Wir brauchen dieses Gesetz, um in den ganzen Getreidesektor Ordnung hineinzubringen, die Ein- und Ausfuhr zu regeln und damit unserer Verbraucherschaft genau so zu dienen wie den Erzeugern. Änderungsvorschläge wird meine Fraktion im Ausschuß noch einbringen.
Wir selbst werden aber bei Beachtung verschiedener Änderungsvorschläge diesem Gesetz unsere Zustimmung geben.