Rede von: Unbekanntinfo_outline
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Mehrere der Herren Vorredner haben darauf hingewiesen, daß es vielleicht richtiger wäre, keine förmliche Bundesoberbehörde zu schaffen, sondern die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ausschließlich in einer Abteilung des Bundesinnenministeriums zu bearbeiten. Ich darf darauf hinweisen, daß nach Art. 87 des Grundgesetzes eine solche Oberbehörde für die Sammlung von Nachrichten vorgesehen ist. Wir würden es für unrichtig halten, wenn wir mit dieser Klein- und a Detailarbeit, die zum Teil auch eine gewisse Exponierung mit sich bringt, das Ministerium selber belasten würden.
Im Ministerium müssen die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern bearbeitet werden. Aber ich darf bemerken: für das Nachrichtensammeln, das im Art. 87 des Grundgesetzes erwähnt ist, möchten wir eine eigene Bundesoberbehörde haben.
— Nein, so ist das natürlich nicht!
Der Herr Abgeordnete Greve, aus dessen Ausführungen ich zur Freude der Bundesregierung entnommen habe, daß auch die Opposition die Auffassung hat, daß uns daran liegt, eine wirklich objektiv und redlich arbeitende Behörde zu schaffen, hat davor gewarnt, daß wir etwa eine Gestapo wiedererrichten könnten, indem wir dem neuen geplanten Amt zu weitgehende oder überhaupt Exekutivbefugnisse geben würden. Wir haben in keiner Weise die Absicht, dem Bundesamt für Verfassungsschutz irgendwelche Exekutivbefugnisse zu geben. Es hat Nachrichten zu sammeln. Wenn bei diesem Sammeln von Unterlagen sich ergibt, daß irgendwo strafbare Tatbestände vorliegen, dann sind die ordentlichen Polizeibehörden oder die Staatsanwaltschaften in Bewegung zu setzen. Die Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist dann beendet.
Der Herr Abgeordnete Fisch hat es für nötig erachtet, zu bemerken, daß das künftige Bundesamt für Verfassungsschutz der verlängerte Arm der Besatzungsmächte und der Militärpolizei sein werde.
— Ja, das werde ich gleich bestreiten. Es ist so, daß bisher nach Besatzungsrecht die Aufgaben, die auf politisch-polizeilichem Nachrichtengebiet lagen, ja von den Besatzungsmächten gehandhabt worden sind. Das jetzige Gesetz und das jetzige Amt sind nötig geworden, weil die Besatzungsmächte diese ihre Befugnisse den deutschen Stellen übertragen wollen. Wir von der deutschen Seite, meine Herren drüben von der äußersten Linken, haben dabei keinen Zweifel gelassen, daß wir in gar keiner Weise etwa bereit wären, reine Instrumente oder Kreaturen der Besatzungsmächte zu sein. Ich muß sagen, daß die Besatzungsmächte eindeutig erklärt haben, daß sie in gar keiner Weise daran denken, diese unsere Behörde infiltrieren zu wollen.
Meine Damen und Herren, nun noch ein ganz kurzes persönliches Wort. Der Herr Abgeordnete Fisch hat es für notwendig erachtet, mich persönlich zu apostrophieren. Soweit es sich um meine Person handelt, könnte mir das gleich sein und ist es mir auch völlig gleichgültig. Da ich aber der Vertreter des Bundesinnenministers bin und die Amtsaufgabe habe, Verfassungsschutzangelegenheiten zu bearbeiten, darf ich folgendes sagen. Ich habe aus der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz, die ich als junger Abgeordneter mit erteilt habe, gelernt, welch furchtbare Folgen aus einer l zu weitgehenden Ermächtigung entstehen können.
Ich glaube daher, sagen zu können, daß ich geeicht bin für die Demokratie und gefeit gegen Gelüste ein er Diktatur. Ich möchte dem Herrn Abgeordneten Fisch nur das gleiche wünschen.