Meine Damen und Herren! Mit dieser Vorlage soll eine verstärkte Anspornung der Kleinsparer bezweckt werden. Ich wundere mich über den Optimismus der Antragsteller; in der Begründung zu dieser Vorlage wird nämlich dieser Optimismus für die Zukunft nicht sichtbar, sondern es heißt dort, daß die Regierung in der Zukunft kaum in der Lage sein würde, so viel öffentliche Mittel wie bisher bereitzustellen. Gleichzeitig aber nimmt man an, daß die breiten Massen in der Zukunft mehr sparen könnten, als es zur Stunde der Fall ist. Eine erhöhte Spartätigkeit hängt doch in erster Linie von der Höhe der Löhne und Gehälter und von der Höhe der Lebenshaltungskosten ab. Wenn wir heute die Lebenshaltungskosten in Vergleich zu den Löhnen und Gehältern setzen, dann sehen wir, es bleibt den breiten Massen nicht sehr viel zum Sparen übrig, vor allen Dingen nicht, um solche großen Summen zusammenzutragen.
Dieser Entwurf ist in der Tat ein Rückschritt gegenüber dem Wohnungsbaugesetz, wie auch der Kollege Klabunde schon sagte. Jeder einzelne nämlich, der eine Wohnung haben will, muß soundso viel Tausend Mark ersparen, ohne darauf Zinsen erheben zu können; und zum anderen muß er eine Miete zahlen, die unter Umständen die Kostenmiete sein soll. Das heißt, eine 60 qm große Wohnung dieser Art wird dann immerhin 80 bis 90 DM kosten. Das ist also eine doppelte Belastung dieses Mannes. Heute braucht er für eine Wohnung vielleicht einen Baukostenzuschuß von 3000 DM an einen Privatmann zu geben; er zahlt dann aber einen Mietpreis, den er immerhin freiwillig mit dem Besitzer aushandeln kann, während er hier an einen bestimmten Mietpreis nur nach oben gebunden ist, nicht nach unten, denn die Mieten sind keineswegs festgelegt.
Des weiteren spricht man viel von privater Initiative, aber dieser Entwurf atmet den Geist einer straffen Zentralisation; die Leute werden streng an bestimmte Vorschriften gebunden. Das widerspricht doch dem sonstigen Bemühen der Antragsteller, es sei denn, daß die Antragsteller beabsichtigen, bestimmte Unternehmer zu begünstigen. Es sollen ja bestimmte Bauunternehmer und Baugesellschaften zum Bau solcher Wohnungen bewegt werden; also kommen bestimmte Leute in den Genuß von staatlichen Förderungsmitteln, die sonst nicht in deren Genuß kämen.
Das Kuratorium, das vorgesehen ist, ist ganz eigenartiger Natur. Die Sparer selbst sind dabei wenig berücksichtigt, die Gewerkschaften sind vollständig ausgeschaltet. Man hat lediglich einen Konzessionsschulzen in Gestalt eines Vertreters der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zugelassen, alle anderen Vertreter sind von der Eigentumsseite, vor allen Dingen aus der Bauwirtschaft hergenommen. Hinzu kommt, daß der Herr Minister den Präsidenten und Vizepräsidenten dem Bundespräsidenten vorschlägt. Also eine ganz eigenartige Methode. Wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet werden soll, ist die Ernennung der führenden Persönlichkeiten in erster Linie eine Angelegenheit dieses Hauses und nicht Angelegenheit einer oder zweier führender Persönlichkeiten dieses westdeutschen Staates.
Der Gesetzentwurf würde so, wie er jetzt vor uns liegt, nur Illusionen erwecken. Man sieht ja auch eine bestimmte Werbeabteilung vor. Ich warne jedenfalls angesichts des wirtschaftlichen Zustandes Westdeutschlands davor, nun den Menschen Wohnungen zu versprechen. die man ihnen nachher gar nicht geben kann. Wir sind deshalb der Meinung. daß sich der Ausschuß mit dieser Vorlage gründlich zu beschäftigen haben wird. Wir werden in dem Ausschuß unsere Meinung zu dieser Vorlage im einzelnen sagen.