Meine Damen und Herren! Dem Antrage, den vorliegenden Gesetzentwurf dem Ausschuß für Geld und Kredit und dem Ausschuß für Wohnungsbau zu überweisen, schließen wir uns an. Insbesondere glauben wir die Notwendigkeit unterstreichen zu sollen, diesen Entwurf an den Ausschuß für Geld und Kredit zu überweisen; denn der Kernpunkt des ganzen Wohnungsbaues liegt doch in der Frage der Finanzierung, wesentlich mehr jedenfalls als in der Frage einer etwaigen Baukapazität. Diese Frage der Finanzierung ist auch in dem vorliegenden Entwurf wohl die Kernfrage. Das übrige möchte ich als Rankenwerk bezeichnen.
In diesem Kernstück sind einige wesentliche Gedanken enthalten, die wir durchaus begrüßen, so die Frage der Schaffung von Sparmarken und der damit verbundenen Steuerbegünstigung. Dieser Gedanke ist schon bei den Besprechungen und Beratungen gelegentlich der zweiten Steueränderungsnovelle hier im Hause besprochen worden. Ich erinnere mich, daß es insbesondere die Partei der
Antragsteller war, die diesem Gedanken zwar grundsätzlich zustimmte, aber der sofortigen Einführung dieser Vorschrift noch in die Steueränderungsnovelle widersprach. Wir müssen also warten, ob der Herr Finanzminister uns entsprechend unserem Entschließungsantrag bis zum 1. Juli eine Vorlage bringt. Der Herr Finanzminister hat damals darauf hingewiesen, daß die Dinge sehr schwierig seien und er nicht wisse, ob er finanztechnisch damit zurechtkomme.
Gerade in diesem Zusammenhang ist von unserer Seite auch darauf hingewiesen worden, daß mit derartigen Sparmarken wohl etwas zu erreichen sei. Ich wundere mich deshalb, daß der gleiche Gedankengang, der hier vor einiger Zeit nicht gebilligt wurde, obwohl man ihm hätte zustimmen können, heute in einem Gesetzentwurf wiederkehrt, der uns von der FDP vorgelegt wird. Da frage ich mich weiter, ob es richtig und zweckmäßig ist, daß eine Partei, die als zuständigen Minister, als Wohnungsbauminister Herrn Minister Wildermuth im Kabinett hat, nun unter ihrem eigenen Namen einen solchen Initiativantrag einbringt, und ob es nicht den dieser Partei angehörenden Minister desavouiert, wenn man ihn noch als prominentes Mitglied seiner Partei in das Kabinett entsendet, gleichzeitig ihm aber nicht die Fähigkeiten zutraut, diese — —
— Entschuldigung! Ich frage mich, sagte ich, ob es dann nicht richtiger wäre, diese Gedanken durch das prominente Mitglied im Kabinett durchzusetzen und dem Parlament auf dem verfassungsmäßig gegebenen Wege eine sorgfältig durchgearbeitete Kabinettsvorlage zu machen. Immerhin bin ich mir darüber klar, daß es sich hier nicht um eine Frage der Zulässigkeit handelt, sondern um eine Frage des Taktes, und nur diese Frage wollte ich in dieser Form hier aufwerfen.
— Ob man sich über Taktfragen belehren läßt oder nicht, hängt von dem einzelnen Menschen ab. Man kann über Taktfragen natürlich immer streiten.
— Selbstverständlich, das hängt von dem einzelnen Menschen ab.
Eine weitere Frage, die meiner Ansicht nach in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, ist die, ob die Finanzierung durch Steuermittel, die an sich ja von uns allen gewünscht wird, nicht zu höchst unerwünschten Konsequenzen führt, wenn sie in der Form durchgeführt wird, wie es hier vorgesehen ist. Es wäre dann beispielsweise möglich, daß jemand einen Betrag von mehreren hundertausend Mark einzahlt, sich sofort die 25 % Zuschläge gutschreiben läßt und sich nach § 13 des Gesetzes fünfzehn Minuten später die, wie es heißt, effektiven Sparbeträge vorzeitig bar zurückzahlen läßt und dasselbe Spiel nach einer Viertelstunde wieder vollzieht, um auf diese Art und Weise ein sehr gutes Geschäft zu machen.
— Natürlich! Aber es steht hier wörtlich drin „jederzeit die vorzeitige Barrückzahlung ihrer effektiven Sparbeträge zu verlangen". Im übrigen bleibt
die Gutschrift auf dem Konto stehen, und auf diese Art und Weise würde der Betreffende ein außerordentlich gutes Geschäft machen können. Es ist vielleicht nicht so gemeint, aber ich glaube, das ist entscheidend wichtig. Diesen Einwand werden Sie nicht ausräumen können, wenn Sie überhaupt eine solche Gutschrift auf irgendeinem Konto wollen. Der Einwand ist nur dann auszuräumen, wenn nicht eine solche sofortige Gutschrift erfolgt, sondern tatsächlich nur eine Verrechnung mit der Steuerschuld erfolgen kann. Jeder andere Weg führt dazu, daß ein Quasi-Wertpapier entsteht, das dann doch von dem Berechtigten entsprechend realisiert würde. Wir sind deswegen der Ansicht, daß wir zur Schaffung eines solchen Wertpapiers nicht kommen können, weil damit erhebliche geld-und kreditpolitische Bedenken verbunden sein würden.
— Wir können vielleicht im Ausschuß im einzelnen darüber sprechen. Der Gesetzestext läßt zur Zeit jedenfalls in dieser Hinsicht keine andere Deutung übrig.
Es kommt noch hinzu, daß in dem ganzen Gesetzentwurf ein gewisser Zentralismus zum Ausdruck kommt; denn wer garantiert, daß die ersparten Beträge auch dort zur Auszahlung gelangen, wo sie erspart worden sind, und nicht von dieser Treuhandstelle nach Gesichtspunkten gelenkt werden, — —
— Der Sparer selbst kann das nicht garantieren, denn es würde ja davon abhängen, wie hoch die einzelnen Sparleistungen sein würden, die der einzelne aufbringen kann. Natürlich, wer kapitalkräftig ist und sofort einen möglichst großen Betrag einsparen kann, kann damit eine höhere Auszahlung erreichen, während der, der nicht kapitalkräftig ist, eine Auszahlung nicht erwarten kann.