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ID0106504300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950 2357 65. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950. Gedenkworte des Präsidenten anläßlich des Grubenunglücks auf der Zeche Dahlbusch 2359A Geschäftliche Mitteilungen . . . 2359B, 2384C, D Eintritt des Abg. Dr. Semler i. d. Bundestag 2359B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabmen 2359B die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter 2359C Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer . . . 2359C die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 2359C den Bundesfinanzhof 2359C Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarieller Urkunden 2359C die Ausprägung von Scheidemünzen . 2359C Ergänzung des Gesetzes über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 sowie über die Haushaltsführung und über die vorläufige Rechnungsprüfung im Bereich der Bundesverwaltung 2359C Antrag des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Art. 74 Abs. 2 des Grundgesetzes bezüglich der Gesetze zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksache Nr. 953) 2359C über die Finanzverwaltung (Drucksache Nr. 990) 2359D Bericht des Bundeskanzlers über die Einrichtung eines besonderen Referats beim Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksache Nr. 988) 2359D Anfrage Nr. 66 der Fraktion der FDP betr. erlassene Kaffeesteuer (Drucksachen Nr 818 und 963) 2359D Anfrage Nr. 69 der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für das Kupferschieferwerk in Sontra (Drucksachen Nr. 864 und 977) 2359D Anfrage Nr. 71 der Fraktion der FDP betr. Liquidation der staatlichen Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut m. b. H. (Drucksachen Nr. 895 und 979) 2359D Anfrage Nr. 73 der Fraktion der SPD betr. Lehrwerkstätten bei den Reichsbahnausbesserungswerken (Drucksachen Nr. 899 und 969) 2359D Anfrage Nr. 74 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß, Spies u. Gen. betr. Verhaftung deutscher Missionsangehöriger in Nordkorea (Drucksachen Nr. 909 und 986) . . . . 2360A Anfrage Nr. 72 der Fraktion der FDP betr. Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 896 und 987) 2360A Mitteilung betr. elektrotechnische Uhr zur Ankündigung des Schlusses der Redezeit . 2360A Antrag auf Aufsetzung des Antrages der KPD betr. Aufhebung aller gegen die Teilnahme am Pfingsttreffen der Freien Deutschen Jugend in Berlin getroffenen Ausnahmeanordnungen auf die Tagesordnung 2360B Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 2360B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über die Mandatsniederlegung des Abg. Kurt Müller (Hannover) (Drucksache Nr. 993) 2360B, D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 2361A Renner (KPD) 2363C Ritzel (SPD) 2364B Euler (FDP) 2365C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an alle auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens ausgesiedelten Personen deutscher Volkszugehörigkeit (Drucksache Nr. 889) . . . 2366B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2366B Müller (Hessen) (KPD), Antragsteller 2366C Eichler (SPD) 2368A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes für den Wohnungsbau: Das „Deutsche Wohnungswerk" (Drucksache Nr. 897) 2368C, 2378C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller . 2378D Klabunde (SPD) 2380C Dr. Gerstenmaier (CDU) 2382A Dr. Bertram (Z) 2382D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2383D Freiherr von Fürstenberg (BP) . . 2384B Unterbrechung der Sitzung . . 2384D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes (Drucksache Nr. 904) . . 2368D, 2384D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2384D, 2386D Dr. Schneider (FDP) 2385C Ewers (DP) 2386A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2386C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit für Dienstvergehen (Drucksache Nr. 905) 2369A Zinn (SPD), Antragsteller . . 2369A, 2372B Dr. Schneider (FDP) 2370A Dr. Miessner (DRP) 2370D Dr. Kleindinst (CSU) 2371B Farke (DP) 2371C Dr. Reismann (Z) 2371D Erste Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 972 und Zu Nr. 972) 2373B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2373B Dr. Wellhausen (FDP) 2374B Dr. Baumgartner (BP) 2375C Ewers (DP) 2375D Kurlbaum (SPD) 2376C Niebergall (KPD) 2377B Dr. Reismann (Z) 2377B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2378B Etzel (Duisburg) (CDU) 2378B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungschutzes (Drucksache Nr. 924) . . 2387C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 2387C, 2394C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2388D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 2389C Fisch (KPD) 2390A Dr. Greve (SPD) 2391A Dr. von Merkatz (DP) 2392C Dr. Kopf (CDU) 2393B Dr. Reismann (Z) 2394A Schoettle (SPD) (zur Abstimmung) 2395B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 929) . 2395C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2395C Dr. Solleder (CSU) 2397A Wönner (SPD) 2397B, 2398D Schmidt (Bayern) (WAV) 2398A Dr. Horlacher (CSU) 2398B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Drucksache Nr. 968) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Anträge der Fraktion der Bayernpartei betr. Getreidebewirtschaftung und Neuregelung der Mühlenkontingentierung (Drucksachen Nr. 713, 101 (neu) und 115) 2399A, 2400B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2399A Dr. Mühlenfeld (DP), Berichterstatter 2400B Dr. Baumgartner (BP) 2400C Kriedemann (SPD) 2401C Dr. Horlacher (CSU) 2404B Faßbender (FDP) 2406C Niebergall (KPD) 2407C Wallner (WAV) 2408A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950) (Drucksache Nr. 982) 2408B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtausches und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksachen Nr. 921 und 711) 2408C Cramer (SPD), Berichterstatter . . 2108C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützungen (Druck- sachen Nr. 898 und 648) 2409C Ludwig (SPD), Berichterstatter . 2409C Nächste Sitzung 2409D Die Sitzung wird um 9 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Preisgesetz in seiner Fassung vom 10. April 1948, das am 21. Januar noch einmal eine Verlängerung bis zum 30. Juni 1950 erfahren hat, läuft zu diesem Datum aus und ist dann außer Kraft gesetzt. Das Ihnen jetzt vorliegende Preisgesetz hat dem Bundesrat vorgelegen und entspricht in seiner jetzigen Fassung den Wünschen des Bundesrates weitestgehend. Das Preisgesetz ist noch aus einer Reihe von Gründen notwendig: teils wegen der starken Einfuhrabhängigkeit — insbesondere auf dem Ernährungssektor —, dann wegen der Schlüsselstellung, die manchen noch preisgebundenen Rohstoffen zukommt und zum Schluß auch aus sozialen Gründen.
    Das Gesetz selbst gliedert sich in einen materiellen Teil, in dem die wenigen Sachgebiete aufgeführt sind, bei denen nach dem 1. Juli 1950 auf Preisvorschriften noch nicht verzichtet Werden kann. Gegenüber dem alten Preisgesetz ist allerdings die Zahl der darunterfallenden Güter insbesondere auf dem Ernährungssektor wesentlich eingeschränkt worden; es fallen beispielsweise nicht mehr darunter Erzeugnisse wie Schälmühlenerzeugnisse, Panier- und Mutschelmehl, Teigwaren, Kindernährmittel, Zwieback, Backhefe, Speise- und Futterhülsenfrüchte, Mischfuttermittel, Futtermittel aus der Getreide- oder Hülsenfruchtverarbeitung, Malzerzeugnisse sowie noch einige andere mehr.
    In dem formellen Teil wird der Regierung eine Ermächtigung, beschränkt auf die noch preisgebundenen Gebiete, zugestanden, und außerdem wird in dem formellen Teil noch die Zuständigkeit geklärt.
    Die Abweichungen gegenüber dem bisherigen Preisgesetz beruhen also insbesondere auf der Einengung der Sachgebiete und in dem beschränkteren Umfang der Regierungsvollmacht.
    Die Sachgebiete, bei denen die Preise noch grundsätzlich geregelt bleiben, sind in der Ernährungswirtschaft: Getreide, Brot, Milch, Butter, Schmalz, Speisefette und Öle, Zucker und Zuckerrüben; innerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind es: Kohle, Eisen, Energie, Mineralöl, Mieten, Grundstücke, Bauleistungen, Verkehrsleistungen, Kraftfahrzeugversicherungen, Film, Arzneitaxen und Krankenhauspflegesätze.
    Was die Zuständigkeit anlangt, so legt das Gesetz fest, daß die Bundesregierung bzw. im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachminister der Bundeswirtschaftsminister Rechtsverordnungen erlassen kann, und zwar auf den Gebieten, die in dem § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes festgelegt sind. Diese Instanzen sind zugleich auch berechtigt, Güter und Leistungen von Preisvorschriften freizustellen, wenn die Entwicklung der Marktlage es gestattet.
    Um die parlamentarische Kontrolle sicherzustellen, sieht der § 3 Abs. 2 vor, daß bei Getreide, Brot, Trinkmilch, Butter oder Zucker, bei Kohle, Eisen, Elektrizität, Gas, Düngemitteln, Mieten und Pachten für Grundstücke und Räume Preisfestsetzungen wie auch Preisfreigaben auf dieser genau festgelegten Liste nur mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden können. Das Grundgesetz sieht im Gegensatz zu dem alten Preisgesetz, in dem auch eine Zustimmung des Bundestags gegeben war, nur eine Zustimmung des Bundesrats vor. Aber die Unterrichtung des Bundestags ist ohnehin durch die Vorlage von Rechtsverordnungen gewährleistet, so daß also durch dieses Gesetz die parlamentarische Kontrolle im vollen Umfange gewährleistet bleibt.
    Die Zuständigkeiten sind, wie gesagt, neben den Bereichen, in denen der Bundeswirtschaftsminister federführend ist, für den Verkehr, für die Binnenschiffahrt — mit Ausnahme der Seeschiffahrt — so geregelt, daß der Verkehrsminister die Zuständigkeit erhält, daß aber in all den Fragen, in denen Preisänderungen von wesentlichem Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Lage sind, er der Zustimmung des Bundesministers für Wirtschaft bedarf. Ebenso kann der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Verkehrsleistungen von Preisvor-


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    schriften freistellen, wenn die Entwicklung der Verkehrslage es gestattet. Bei allen Preisverordnungen, die der Verkehrsminister erläßt, und auch bei Freigaben ist wiederum die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
    Durch das Gesetz werden die anderen Preisvorschriften wie z. B. Preisauszeichnungspflicht, Preisnachweis, Preismeldepflicht und dergleichen mehr nicht berührt; im Gegenteil, in § 6 wird festgelegt, daß mit Zustimmung des Bundesrates die Bundesregierung bzw. der zuständige Minister Rechtsverordnungen auf diesem Gebiet erlassen kann.
    Die Preiskontrolle über das Preisrecht wird grundsätzlich auf die Länder übertragen. Die Länder selbst können nachgeordnete Behörden mit diesen Funktionen beauftragen.
    Der wesentliche Unterschied gegenüber dem bisherigen Preisgesetz beruht wohl darin, daß das erste Preisgesetz einige sehr schwankende, auslegungsfähige Bestimmungen hatte, d. h. daß seinerzeit Bundestag und Bundesrat dann gehört werden mußten, wenn irgendeine Preisanordnung oder eine Preisfreigabe maßgebende Bedeutung für den gesamten Preisstand, insbesondere für die Lebenshaltung hatte. Die Schwierigkeiten, die in der Auslegung aufgetreten sind, haben den Gesetzgeber veranlaßt, nunmehr eine genaue Liste von Waren festzulegen, die das Preisgesetz noch umschließt, und im übrigen dafür zu sorgen, daß trotzdem die parlamentarische Kontrolle gewahrt bleibt.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers gehört. Ich eröffne die Aussprache. Als erster hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen. — 8 Minuten, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Wenn die erste Lesung eines wirtschaftspolitischen Gesetzes von der Bedeutung dessen, zu dem ich spreche, einen Sinn haben soll, dann ist es ein unmöglicher Zustand, daß eine Vorlage von nicht weniger als 20 Druckseiten uns gestern in das Fach gelegt worden ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Ich weiß nicht, wer von den hier Anwesenden sich die Zeit und die Mühe hat nehmen können, diese Dinge durchzuarbeiten. Ich glaube aber, daß ich auch als Angehöriger einer Regierungspartei hier
    in aller Form darauf aufmerksam machen sollte.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Die Praxis, die die Regierung — und ich muß in diesem Falle leider hinzufügen: besonders das Bundeswirtschaftsministerium — einschlägt, findet unser Mißfallen.

    (Sehr gut! bei der FDP und bei der SPD.)

    Wir können uns nicht darauf einlassen, daß, wenn
    die Verlängerung des Bewirtschaftungs-Notgesetzes
    und Preisgesetzes im Dezember vorigen Jahres um
    sechs Monate beschlossen wird, das Parlament dann
    erst am 1. Juni in die erste Lesung eintritt und eine
    vom 17. Mai datierte Vorlage zur Beratung erhält.
    Wenn nicht der Bundesrat, dem man in diesem Falle ausdrücklichen Dank aussprechen müßte, einige seltsame Bestimmungen aus dem Gesetz herausgestrichen hätte, worüber der Herr Bundeswirtschaftsminister in seinen Ausführungen nichts gesagt hat, dann wären die Dinge noch sehr viel schwieriger.
    Ich möchte glauben, daß die Vorlage des Herrn Bundeswirtschaftsministers über die Bundesstelle für den Warenverkehr doch bereits derartige Spuren hätte hinterlassen sollen — oder besser gesagt: die Erfahrungen damit haben Spuren hinterlassen —, daß ein Verfahren, wie es hier nun wieder eingeschlagen worden ist, nicht mehr in Frage käme. Wir wollen uns in solchen Dingen nicht — ich erkläre das für meine politischen Freunde ausdrücklich und in vollem Bewußtsein dessen, was wir damit sagen — unter Zeitdruck setzen lassen.

    (Sehr gut! rechts.)

    Es standen sechs Monate zur Verfügung, und man hätte uns sehr viel früher mit einem Gesetz kommen können; ganz abgesehen davon, daß darunter ja auch die Güte der Gesetze leiden muß. Alle Hochachtung vor unserem wirtschaftspolitischen Ausschuß; aber glauben Sie, daß dieser Ausschuß, wenn er sich in den nächsten Wochen damit beschäftigt, die übrigens durch die nordrhein-westfälischen Wahlen ja ohnehin sehr beengt sind, nun aus dieser Materie etwas wirklich Gutes herausbringen kann? — Ich bezweifle das entschieden.
    Nicht weniger als 24 Einwendungen hat der Bundesrat gegen die Vorlage erhoben. Sehen Sie nach! 23 oder 22 davon hat die Bundesregierung kritiklos zugestimmt. Das gibt zu denken und scheint mir nicht die richtige Verteilung des Gewichtes in der Vorbereitung von Gesetzen zu sein.

    (Abg. Arnholz: Sehr wahr!)

    Ich spreche nicht für den Bundesrat, meine Damen und Herren. Aber man muß sich sachlich mit den Dingen beschäftigen; dann muß man zu einem solchen Urteil kommen, wie ich es hier vertrete.
    Ich bitte Sie, einen Blick auf den § 5 zu werfen. Ich kann mich nicht mit der Zusatzdrucksache beschäftigen — die haben wir heute früh um 9.30 Uhr bekommen —, sondern ich beschäftige mich nur mit der Drucksache Nr. 972. Ich bitte den Herrn Präsidenten, eine gewisse Überschreitung der Redezeit zu gestatten, denn es war unmöglich, daß sich der Ältestenrat über das Gewicht dieser Vorlage, die kein Mitglied des Ältestenrats gelesen hatte, als er diese Redezeit vorschlug, im klaren war. Also ich bitte, da nicht engherzig zu sein.