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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 64. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1950 2317 64. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Mai 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 2317D, 2345C, 2355D Anfrage Nr. 30 der Abg. Spies, Strauß, Bauereisen u. Gen. betr. Verwendung von Beamten und Angestellten aus den Ländern bei den Bundesbehörden (Drucksachen Nr. 389 und 938) 2318A Zur Tagesordnung . . . . 2318A Beratung der Interpellation der Abgeordneten Scharnberg und Fraktion der CDU/ CSU betr. Schmuggel und Schwarzhandel in Genußmitteln (Drucksache Nr. 690) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Senkung der Kaffeesteuer (Drucksache Nr. 800) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Drucksache Nr. 877) 2318B Scharnberg (CDU), Interpellant . . . 2318C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2319D Dr. Besold (BP), Antragsteller . . . 2324C Peters (SPD), Antragsteller 2326B Strauß (CSU) 2327A Kalbitzer (SPD) 2329D Stegner (SPD) . . . . . . . . . . 2331C Ewers (DP) 2333A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2334A Dr. Bertram (Z) 2335A Rische (KPD) 2335D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft (Drucksache Nr. 922) 2318A, 2337A Abstimmung in der zweiten Beratung und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697) 2318B, 2337B, 2345C, 2354C Zinn (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 2338C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2338D, 2355A Dr. von Brentano (CDU) 2339A Dr. Koch (SPD) 2354C Dr. Bertram (Z) 2355B Euler (FDP) 2355B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Drucksachen Nr. 891 und 633) 2339A Bausch (CDU), Berichterstatter . . . 2339B Schoettle (SPD) 2346C Dr. Ehlers (CDU) 2348C Dr. Leuchtgens (DRP) 2350D Krause (Z) 2352A Frau Heiler (CDU) 2352C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2352D r Blank (Oberhausen) (FDP) 2353A Einzelplan X — Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 2341B Einzelplan XXIII — Allgemeine Finanzverwaltung: Seuffert (SPD), Berichterstatter . . 2343A Einzelplan XXV — Finanzielle Hilfe für Berlin: Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . . 2345B Einzelplan XIII — Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen: Loibl (CSU) 2345D Abstimmungen 2353B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Aufhebung des § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 17. Februar 1950 über Maßnahmen gegen dienstlich ungeeignete Beamte und Angestellte (Drucksache Nr. 827) 2354A Renner (KPD), Antragsteller 2354B Nächste Sitzung 2355D Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid (Tübingen) eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei stimmt dem Ergänzungshaushaltsplan Drucksache Nr. 633 mit den Abänderungen, wie sie der Haushaltsausschuß gemäß Drucksache Nr. 891 vorgeschlagen hat, zu.
    Wir sind auch der Meinung, daß eine Ablehnung
    eines für das Funktionieren des Staatsapparates so wichtigen Gesetzes wie des Haushaltsgesetzes aus
    grundsätzlichen Erwägungen eigentlich nicht so ganz den Gedanken von konstruktiver Opposition, die wir uns bisher gemacht hatten, entspricht. Wir glauben allerdings auch, daß es nicht notwendig ist, über den Ergänzungshaushalt eines Haushaltsjahres, das nun bereits vor 6 Wochen abgelaufen ist, noch große Debatten zu führen. Wir begrüßen es, daß die haushaltsrechtlichen Grundlagen für das vor 6 Wochen abgelaufene Haushaltsjahr nun tatsächlich vollständig vorhanden sind, und hoffen, daß die Bundesregierung diesem Hohen Hause und damit auch dem Haushaltsausschuß die Voranschläge für das neue Haushaltsjahr 1950 so zeitig vorlegen wird, daß wir nie wieder in eine Lage kommen, wie wir sie jetzt aus Anlaß des Übergangszustandes erleben mußten.

    (Abg. Renner: Weihnachten sprechen wir uns wieder!)

    Wir begrüßen unsererseits auch den Plan des Bundesfinanzministers, in einem Einzelplan sämtliche Kriegsfolgelasten sichtbar zu machen.
    Was die Überlegungen des Herrn Kollegen Dr. Leuchtgens betrifft, so glaube ich, mir Einzelheiten der Erwiderung darauf ersparen zu können. Es verdient aber vielleicht anerkannt zu werden, daß er. aus sachlichen und nicht aus grundsätzlichen Erwägungen den Haushalt ablehnen zu müssen glaubt.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Die Rednerliste ist erschöpft. Ich schließe die Aussprache der zweiten Beratung des Ergänzungshaushalts, nämlich die Beratung zu Drucksache Nr. 633.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, sich die Haushaltspläne in der Reihenfolge VI, VIII, LX, X, XI, XII, XIII, XXIII, XXV und Drucksache Nr. 891 bereitzulegen.
Ich rufe auf: Wer für Einzelplan VI — Anlage 1 b — ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Damit ist Einzelplan VI angenommen.
Wer für den Einzelplan VIII ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Wer für Einzelplan IX ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Wer für Einzelplan X ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -- Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Wer für Einzelplan XI ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Wer für Einzelplan XII ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Herr Finanzminister, Sie schauen mich so böse an. Sind Sie mit der Abstimmung nicht einverstanden?

(Heiterkeit. — Abg. Zinn: Er ist gegen seinen eigenen Haushalt!)

Wer für Einzelplan XIII ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.

(Zuruf von der Mitte: Abänderungsanträge!)

— Halt, Verzeihung, jetzt ist es zu schnell gegangen.

(Abg. Zinn: Zu spät!)

— Nein, nein! Es liegt zu Einzelplan XIII der von den Herren Abgeordneten Loibl, Schmücker und Genossen vorhin eingebrachte Abänderungsantrag vor, dessen Wortlaut das Haus ja gehört hat. Ich lasse also zunächst über den Abänderungsantrag zum Einzelplan XIII — Anlage 1 h — Kap. 2 Tit. 31 abstimmen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Zweifelsfrei mit Mehrheit abgelehnt.
Wer für Einzelplan XIII in der vorliegenden Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Danke! Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Demgemäß beschlossen.
Wer für Einzelplan XXIII ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. —Das erste war die Mehrheit. So beschlossen.
Einzelplan XXV. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Drucksache Nr. 891, und zwar zunächst zu der Anlage auf Seite 2: Anlage zum Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes pp. Wer für diese Anlage ist. den bitte ich, die Hand zu erheben. - Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Es ist demnach beschlossen.
Wer für die §8 1, — 1 a, — 2 — und 3 — gemäß der Drucksache Nr. 891 ist, den bitte ich. die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit angenommen.
Wer für Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich, r ie Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Damit erkläre ich die zweite Beratung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 für beendet.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht
gewünscht. Dann darf ich das Einverständnis des


(Präsident Dr. Köhler)

Hauses feststellen, daß wir in die Abstimmung der dritten Beratung eintreten.
Wer für die Haushaltspläne, die ich vorhin aufgerufen habe, ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Wer für die Anlage zu dem Gesetz gemäß Drucksache Nr. 891 und für die §§ 1, 1 a, 2 und 3 einschließlich Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung. Wer für die Drucksache Nr. 891 nebst sämtlichen Anlagen und Einzelhaushaltsplänen, wie soeben beschlossen, im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Ich erkläre hiermit die dritte Beratung der Drucksache Nr. 891 nebst sämtlichen Anlagen für beendet und das Gesetz für endgültig verabschiedet.
Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Aufhebung des § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 17. Februar 1950 (Drucksache Nr. 827).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Antrag lediglich entgegenzunehmen und ihn dann ohne Debatte an den Ausschuß für Beamtenrecht zu überweisen. Für die Einbringung des Antrags schlägt der Ältestenrat eine Redezeit von 5 Minuten vor.
Zur Einbringung des Antrags hat das Wort der Herr Abgeordnete Renner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der Inhalt unseres Antrages ist folgender:
    Der § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 17. Februar 1950 über Maßnahmen gegen dienstlich ungeeignete Beamte und Angestellte wird wegen seiner Verfassungswidrigkeit aufgehoben.
    Lassen Sie mich unseren Antrag kurz begründen.
    Der Art. 132 Abs. 1 des Grundgesetzes läßt die Versetzung von Beamten und Richtern, die auf Lebenszeit angestellt sind, in den Ruhestand oder in den Wartestand oder in ein Amt mit niedrigerem Diensteinkommen nur zu, wenn ihnen die persönliche oder fachliche Eignung für ihr Amt fehlt. Es heißt weiter: „Auf Angestellte, die in einem unkündbaren Dienstverhältnis stehen, findet diese Vorschrift entsprechende Anwendung." Die Anwendung des Art. 132 des Grundgesetzes ist also davon abhängig gemacht, daß die eine oder die andere Eignung, die persönliche oder die fachliche, für die Ausübung des Amtes fehlt.
    Der Art. 132 Abs. 2 des Grundgesetzes schafft aber für Angehörige des öffentlichen Dienstes, soweit sie anerkannte Verfolgte des Nationalsozialismus sind, ein Sonderrecht. Der Abs. 1 des Art. 132 darf für diesen Personenkreis keine Anwendung finden, sofern nicht ein wichtiger Grund in ihrer Person vorliegt. Der Mangel der fachlichen Eignung läßt also bei diesem Personenkreis die Anwendung des Abs. 1 des Art. 132 nicht zu.
    Der § 4 der angezogenen Verordnung der Bundesregierung vom 17. Februar 1950 hebt aber das in Art. 132 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Sonderrecht für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die anerkannte Verfolgte des Nationalsozialismus sind, auf. Nach § 4 der besagten Verordnung finden die Maßnahmen des Art. 132 Abs. 1 bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die anerkannte Verfolgte des Nationalsozialismus sind, auch dann bereits Anwendung, wenn ihnen die fachliche Eignung für das Amt in einem solchen Maße fehlt, daß die ordnungsmäßige Erledigung ihrer Aufgaben ausgeschlossen ist.
    Der Sinn unseres Antrages ist der, zum Ausdruck zu bringen, daß wir darin eine Verletzung des Grundgesetzes erblicken. Das Grundgesetz hat dieses Sonderrecht den anerkannten Verfolgten des Nationalsozialismus ausdrücklich zugebilligt, weil ihre Fortbildung infolge der erlittenen Verfolgung oder Inhaftierung und infolge der damit verbundenen körperlichen und seelischen Schädigung naturnotwendig leiden mußte. Es erscheint uns einfach als eine unerträgliche Zumutung, die Beurteilung der fachlichen Eignung eines anerkannten Opfers des Faschismus von der Meinung übergeordneter Beamter abhängig zu machen, die Faschisten waren.