Meine Damen und Herren! Ich schließe die Aussprache über die Punkte 1 a, b und c der Tagesordnung.
Es ist der Antrag auf Überweisung der einschlägigen Drucksachen an den zuständigen Ausschuß gestellt. Ich darf das Einverständnis des Hauses feststellen, daß die Drucksachen Nr. 800 und 877 und der heute eingereichte Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen werden.
- Auch noch an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik ?
— Also federführend an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und außerdem an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik.
Meine Damen und Herren! Wir kommen dann zu dem neu eingesetzten Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft .
Es bestand interfraktionell Einverständnis darüber, die gedruckt vorliegende Begründung als gegeben anzusehen, damit die erste Beratung abzuschließen und den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dieser Regelung feststellen? — Ich höre keinen Widerspruch und erkläre damit die erste Beratung des Gesetzentwurfs auf Drucksache Nr. 922 für geschlossen.
Wie bereits von Herrn Vizepräsidenten Dr. Schmid angekündigt worden ist, kommen wir nunmehr zur
Abstimmung in der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung
mit den dazugehörigen Abänderungsanträgen Drucksachen Nr. 911, .925, 930 und 931 und dem gestern noch eingereichten Antrag der Bayernpartei.
- Es ist dauernd geklingelt worden. Ich danke für diese Unterstützung!
Meine Damen und Herren, ich rufe zunächst § 1 auf. Wir haben über den Abänderungsantrag des Zentrums auf Drucksache Nr. 925 Ziffer 1 abzustimmen.
--Da haben Sie allerdings recht. Es ist gestern
von Herrn Abgeordneten Zinn der Antrag gestellt worden, diesen Gesetzentwurf zunächst noch
einmal an den Finanzausschuß unter Hinzuziehung des Ausschusses für Rechtswesen zu verweisen. Das ist der weitestgehende Antrag. Ich lasse also zunächst über diesen geschäftsordnungsmäßigen Antrag abstimmen, falls das Wort dazu nicht gewünscht wird. — Ich stelle fest: dies ist nicht der Fall. Wer für diesen geschäftsordnungsmäßigen Antrag auf Rückverweisung der vorliegenden Gesetzesvorlage ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 888. Ich wiederhole: zu § 1 ist zunächst über den Abänderungsantrag des Zentrums auf Drucksache Nr. 925 Ziffer 1 abzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer nunmehr für § 1 in der vorliegenden Fassung der Drucksache Nr. 888 — Beschlüsse des 11. Ausschusses — ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. Das erste war die Mehrheit. Damit ist § 1 angenommen.
Wer für § 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war — bei Enthaltungen — zweifellos die Mehrheit.
§ 3 entfällt.
Zu § 4 liegt der Abänderungsantrag der Fraktion des Zentrums Drucksache Nr. 925 Ziffer 2 vor. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit. Damit ist der Abänderungsantrag ab-, gelehnt.
Wer nunmehr für § 4 in der Fassung der Drucksache Nr. 888 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. § 4 ist angenommen.
Wer für § 5 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit. Damit ist § 5 nach Drucksache Nr. 888 angenommen.
Zu § 6 liegt der Abänderungsantrag Drucksache Nr. 925 Ziffer 3 vor. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe.
— Der Antrag ist mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Wer nunmehr für § 6 in der vorliegenden Fassung der Drucksache Nr. 888 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen.
Zu § 7 liegt der Abänderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion Drucksache Nr. 930 Ziffer 1 vor. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
- Das letztere war die Mehrheit; aber wenn die Abstimmung angezweifelt wird, müssen wir zum Hammelsprung übergehen, oder wir wiederholen die Abstimmung in der eben durchgeführten Form. Ich bitte noch einmal: Wer für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 930 Ziffer 1
ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; das unterliegt keinem Zweifel. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer für § 7 in der Fassung der Drucksache Nr. 888 ist, wer ferner für die §§ 8 und 9 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Zu § 10 liegt der Abänderungsantrag des Zentrums Drucksache Nr. 925 Ziffer 4 vor. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Wer für § 10 in der Fassung des Ausschußantrags Drucksache Nr. 888 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. § 10 ist angenommen.
Zu § 11 mache ich darauf aufmerksam, daß ein Druckfehler zu berichtigen ist. In der letzten Zeile von Abs. 1 des § 11 in der Fassung des Ausschußantrags Drucksache Nr. 888 steht das Wort „Oberpräsidenten". Es muß richtig heißen: Oberfinanzpräsidenten.
Zu § 11 liegt der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache Nr. 931 vor. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Damit ist dieser Abänderungsantrag angenommen.
Wer nunmehr für § 11 im ganzen ist,
— schön, in der soeben beschlossenen Fassung —, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Zu § 12 liegt der Abänderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion Drucksache Nr. 930 Ziffer 2 vor.
— Danke schön! Wer also für § 12 in der vorliegenden Fassung des Ausschußantrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. § 12 ist angenommen.
Wer für § 13 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Mit Mehrheit beschlossen.
Zu § 14 liegt der handschriftliche Antrag der Bayernpartei vor, im Abs. 1 die Worte „einschließlich der den Ländern zufließenden Biersteuer" als entbehrlich zu streichen.
Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! Mit zweifelsfreier Mehrheit abgelehnt.
Wer nunmehr für die §§ 14, — 15, — 16, — 17, — 18, — 19, — 20, — 21, — 22, — 23, —24, — 25, — 26, — 27, — 28, — 29, — 30, —31, — 32, — 33 — und 34 in der Fassung des Ausschußantrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit zweifelsfreier Mehrheit beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache Nr. 911 auf Einfügung eines § 34 a. Wer
für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer für die §§ 35, — 36, -- 37, — 38, — 39, —40, — 41, — für das Entfallen von § 42, — ferner für § 43 in der Fassung der Drucksache Nr. 888 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Es ist demgemäß beschlossen.
Wer für die Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke Ihnen. Ich bitte um die Gegenprobe. — Sie sind mit Mehrheit beschlossen.
Damit erkläre ich die Abstimmung in der zweiten Beratung für geschlossen und eröffne die dritte Beratung.
- Wollen Sie das Wort zur Geschäftsordnung?
— Dann bitte, zur Geschäftsordnung!