Rede von
Walter
Seuffert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers nicht unwidersprochen lassen, und zwar insofern, als er vorgetragen hat, daß unser Antrag auf Offenlegung der Steuerlisten die Aufhebung des Steuergeneimnisses bedeute. Das ist durchaus nicht der Fall. Das Steuergeheimnis bezieht sich nicht auf irgendwelche objektiv gekennzeichneten Tatsachen oder Zahlen, sondern auf das, was man von Amts wegen über gewisse Dinge und aus dem Amtsbetrieb weiß. Niemand, der über das Einkommen eines Steuerpflichtigen auf irgendeine legale Weise Bescheid weiß, ohne durch irgendeine Berufspflicht usw. gebunden zu sein, ist durch das Steuergeheimnis verhindert, über dieses Einkommen zu sprechen. Lediglich, wenn er als Steuerbeamter oder als Mitwirkender bei einer Steuerveranlagung von diesem Einkommen erfahren hat, ist er durch das Steuergeheimnis verhindert, diese Kenntnis weiterzugeben. Hier handelt es sich darum, daß selbstverständlich nicht alle Leute, die unter dem Steuergeheimnis stehen, von sich aus Mitteilungen über Einkommen der Steuerpflichtigen usw. machen können und daß selbstverständlich nicht irgend jemand diese Liste hier offenlegt, sondern der Vorstand des Finanzamtes, oder welche Behörde sonst dafür verantwortlich ist. Das ändert nichts daran, daß etwas anderes als diese verantwortliche Aufstellung und Offenlegung der Liste durch das Steuergeheimnis weiter verboten ist. Von dem, was in der Liste steht — wenn es verantwortlich und amtlich in der Liste steht —, kann dann jedermann Gebrauch machen.
So ist das Verhältnis zum Steuergeheimnis. — Ja, das ist es ja eben, Herr von Rechenberg, was uns von Ihnen trennt.
Aber das ist jedenfalls das Verhältnis zum Steuergeheimnis, welches, glaube ich, klar und deutlich ist.
Über die psychologischen Erwägungen gewisser Länderverwaltungen über die Auswirkung einer solchen Offenlegung der Steuerliste will ich mich nicht hier verbreiten.
Was die Verwaltungsarbeit anlangt, so ist es jedem Praktiker bekannt, daß sowohl die Steuerlisten wie die Veranlagungslisten, die hier in Frage kommen, bei jedem Finanzamt ohnehin existieren und daß es sich lediglich darum handelt, in diesen Listen mit einem roten Strich oder etwas Ähnlichem diejenigen Zahlen anzumerken, die endgültig sind und zu veröffentlichen sind. Verwaltungsarbeit entsteht dadurch weiter nicht.