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ID0106304800

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    Deutscher Bundestag - 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 2287 63. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 Geschäftliche Mitteilungen 2288B Zwischenbericht über die Wiederherstellung der deutschen Fischereihoheit (Drucksache Nr. 881) 2288B Anfrage Nr. 65 der Fraktion der FDP betr Notstand in den deutschen Badestädten (Drucksachen Nr. 815 und 915) 2288B Beratung der Interpellation der Fraktionen der Deutschen Partei und der Bayernpartei betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 653) und Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 688): Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 2288C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache Nr. 913) . 2288D, 2292A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2292A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) (Drucksache Nr. 893) 2288D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697, Antrag Nr. 911) 2289A, 2292C Mellies (SPD) 2289A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 2292D Zinn (SPD) 2294C Dr. Bertram (Z) 2296B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) : zur Sache 2297A persönliche Bemerkung 2303C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 2297C (C Renner (KPD) 2299A Dr. Koch (SPD) 2300A Dr. Dresbach (CDU) 2301A Eickhoff (DP) 2301D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2302A Seuffert (SPD) 2303B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksachen Nr. 907 und 806) 2289B, 2304A Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . . . 2304A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken (Drucksachen Nr. 908 und 545) 2289C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 2289C Dr. Oellers (FDP) 2290C, D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2291C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Rechtsverhältnisse der entnazifizierten und der aus den deutschen Ostgebieten geflüchteten kriegsblinden Beamten und Angestellten der öffentlichen Dienste (Drucksachen Nr. 875 und 485) 2305B Dr. Götz (CDU), Berichterstatter . . 2305B Pannenbecker (Z) 2306B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 906) . . . . 2306B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2306C Dr. Reif (FDP), Berichterstatter . . . 2306D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 2307B Mellies (SPD) . . . 2308A Brookmann (CDU) 2309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auf- hebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Drucksachen Nr. 842 und 353) 2310A Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter, Dr. Leuchtgens, Dr. Miessner, von Thadden, Frommhold und Genossen betr. Rückgabe der deutschen Archive (Drucksachen Nr. 844 und 149, Antrag Nr. 923) 2310A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2310B Renner (KPD) 2313B Dr. Ehlers (CDU) 2314B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stand vom 17. April 1950 (Drucksache Nr. 848) 2315C Schreiben des Abg. Kurt Müller betr. Niederlegung seines Abgeordnetenmandats 2315C Nächste Sitzung 2315D Die Sitzung wird um 14 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Es ist der Antrag gestellt worden, die Beratung dieses Gesetzentwurfes auszusetzen und den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zurückzuverweisen. Ich möchte Sie dringend bitten, davon abzusehen und diesen Gesetzentwurf möglichst rasch zur Verabschiedung zu bringen.
    Meine Damen und Herren, ich darf doch auf etwas hinweisen. Die Bundesregierung muß ab 1. April 195Q die großen Steuern des Bundes übernehmen; sie muß dazu eine Verwaltung haben, und es ist für die Bundesregierung allmählich ein unerträglicher Zustand, daß sie deswegen, weil sich die Verabschiedung der notwendigen Gesetze immer wieder verzögert, nur bittend zu den Ländern kommen und bittend bei den Ländern immer Provisorien erwirken muß, um überhaupt das, was dem Bund gehört, nämlich die steuerlichen Einnahmen, verwaltet zu sehen. Ich glaube, es wäre doch der Mühe wert, wenn die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zusammenwirken würden, um möglichst bald einen sauberen und reinlichen Verwaltungszustand auf dem Gebiet der Finanzen, die das Rückgrat des Staates sind, zu schaffen. Ich möchte die Überzeugung aussprechen: Alle Anträge, die gestellt worden sind, bräuchten nicht die Veranlassung zu sein, um die Vertagung des Gesetzentwurfes und dessen Rückverweisung an die Ausschüsse durchzuführen. Ich könnte mir vorstellen, daß, wenn die Antragsteller an ihren Ideen festhalten wollten, diese Anträge in diesem Hohen Hause auch getrennt von der Beratung des allgemeinen Gesetzentwurfes noch vorgenommen werden könnten.
    Ich darf ganz kurz von dem Gesichtspunkt aus auf die Anträge eingehen, ob wegen dieser Anträge die Hauptsache, daß nämlich der Bund überhaupt einmal zu einer richtigen Finanzverwaltung kommt und dann auf eigenen Füßen steht, länger verzögert werden darf.
    Da ist der Antrag Drucksache Nr. 911, der die Offenlegung der Steuerlisten verlangt. Ich bemerke, es ist inzwischen eine Rundfrage bei den Ländern gemacht worden. Sämtliche Länder — mit Ausnahme allein des Landes Schleswig-Holstein — haben sich gegen die Offenlegung der Listen ausgesprochen,

    (Hört! Hört! in der Mitte und rechts)

    und zwar aus folgenden Gründen:
    Erstens: Art. 22 der Abgabenordnung enthält nun einmal den Grundsatz des Steuergeheimnisses.
    Wenn ich die Offenlegung der Steuerlisten durchführte, wäre es sinnwidrig, wenn ich das im Gegensatz zu Art. 22 der Abgabenordnung tun würde. Dann müßte ich wohl oder übel den Art. 22 der Abgabenordnung aufheben.
    Zweitens: Diese sämtlichen Länder sind der Meinung, daß in Zeiten steuerlicher Überlastung die Offenlegung der Steuerlisten eine ganz andere Bedeutung als in Zeiten der normalen Steuerbelastung, wie sich diese Länder ausdrücken, gewinnt. Eine Offenlegung der Steuerlisten wird in Zeiten der steuerlichen Belastung demoralisierend auf den Willigen und nicht aneifernd auf den Mann schlechten Willens wirken.
    Drittens betonen sämtliche Länder übereinstimmend, daß, wenn die Steuerlisten offengelegt werden sollen — und sie sollen doch dann richtig aufgelegt und jeweils auch auf dem Stande gehalten werden -- und wenn sich durch die Betriebsprüfung, die Rechtsmittelverfahren etc. die Steuersummen ändern, dies eine sehr starke Verwaltungsarbeit macht, die bei dem geringen Erfolg, den sie erzielen würde, der Mühe nicht wert sein dürfte.
    Das ist die allgemeine Stellungnahme der Länder. Ich will hierzu sachlich gar nicht Stellung nehmen; aber wegen dieses Punktes die Aufrichtung der Bundesfinanzverwaltung zu verzögern, halte ich nicht für notwendig.
    Der Antrag Drucksache Nr. 931 bringt sachlich nichts wesentlich Neues. Der Grundgedanke des Antrags Nr. 931, Oberfinanzkassen, ist in der bisherigen Regelung schon enthalten. Das, was darüber hinausgeht, gehört an sich überhaupt nicht in ein Gesetz, sondern in eine Durchführungsverordnung oder Verwaltungsanordnung. Sachlich werden auf keiner Seite große Unterschiede sein.
    Was den Antrag Drucksache Nr. 925 betrifft, so löst er die verfassungsrechtlichen Probleme in keiner Weise. Art. 108 des Grundgesetzes ist eine der widerspruchvollsten Bestimmungen, die in einem Gesetz zu finden sind. Auf der einen Seite steht zum Beispiel drin, daß die Vorstände der Mittelbehörden, natürlich im Einvernehmen mit den Ländern, vom Bund zu ernennen sind. Im nächsten Absatz heißt es, das die Vorstände der Mittelbehörden im Einvernehmen mit der Bundesregierung von den Ländern zu ernennen sind. Alle, die einen ehrlichen Willen haben, das Grundgesetz so zu handhaben, daß die Handhabung zweckmäßig ist und so auch die Autorität des Grundgesetzes stärkt, haben sich seit langen Monaten den Kopf darüber zerbrochen, wie die Finanzverwaltung in Übereinstimmung mit Art. 108 des Grundgesetzes zweckmäßig aufgebaut werden kann. Das Ergebnis ist die Lösung, die insbesondere auch in § 10 des vorliegenden Gesetzentwurfs enthalten ist. Diese Be- Stimmung in § 10 des Gesetzes stützt sich auf die ausdrückliche Verfassungsvorschrift des Art. 35 des Grundgesetzes und die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung und deren Handhabung. Was also die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gefundenen Lösung angeht, so sind sich im Haushaltsausschuß und in den Ländern sämtliche Beteiligten — und es gibt in der Frage des Verhältnisses von Bund zu den Ländern doch auch widersprechende Anliegen — durchaus bewußt gewesen, daß hier von beiden Seiten mit dem ehrlichsten Willen der Verfassungstreue eine Lösung gesucht und gefunden worden ist, die mit Art. 108 des Grundgesetzes vereinbar ist. Sie werden keine Lösung vorschlagen können, die bei den


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Schwierigkeiten, die die Fassung des Art. 108 des Grundgesetzes bietet, nicht irgendwie bestritten werden könnte. Meiner Überzeugung nach ist die gefundene Lösung diejenige, die dem Grundgesetz am ehesten entspricht.
    Aber um abzuschließen: Der Gesetzentwurf über die Finanzverwaltung war eine Probe dafür, ob das Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern glatt verläuft und glatt verlaufen kann. Ich freue mich, feststellen zu können, daß Bundesregierung und Länderfinanzminister in dieser Frage wie bisher auch in allen anderen Fragen vermeiden konnten, daß aus dem Grundgesetz heraus irgendwelche staatsrechtlichen Konflikte zwischen Bund und Ländern auftreten, die dann zum Gegenstand großer öffentlicher Erörterungen gemacht werden könnten. Ich war immer stolz darauf, daß in all diesen Fragen ein stilles, geräuschloses und reibungsloses Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern erzielt und damit für den Bund die Möglichkeit geschaffen worden ist, die Verwaltung, die die junge deutsche Bundesrepublik braucht, in kurzer, angemessener Zeit auf die Beine zu stellen. Ich möchte. dein Deutschen Bundestag dringend bitten, das, was die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bundesregierung bisher erreicht hat, nicht aufzuhalten und die Beschlußfassung über diesen Gesetzentwurf nicht zu verzögern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir stehen damit am
Schluiß der Beratung dieses Punktes.

(Abg. Seuffert: Ich bitte ums Wort!)

— Bitte, Herr Abgeordneter Seuffert! Aber die Redezeit ist erschöpft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers nicht unwidersprochen lassen, und zwar insofern, als er vorgetragen hat, daß unser Antrag auf Offenlegung der Steuerlisten die Aufhebung des Steuergeneimnisses bedeute. Das ist durchaus nicht der Fall. Das Steuergeheimnis bezieht sich nicht auf irgendwelche objektiv gekennzeichneten Tatsachen oder Zahlen, sondern auf das, was man von Amts wegen über gewisse Dinge und aus dem Amtsbetrieb weiß. Niemand, der über das Einkommen eines Steuerpflichtigen auf irgendeine legale Weise Bescheid weiß, ohne durch irgendeine Berufspflicht usw. gebunden zu sein, ist durch das Steuergeheimnis verhindert, über dieses Einkommen zu sprechen. Lediglich, wenn er als Steuerbeamter oder als Mitwirkender bei einer Steuerveranlagung von diesem Einkommen erfahren hat, ist er durch das Steuergeheimnis verhindert, diese Kenntnis weiterzugeben. Hier handelt es sich darum, daß selbstverständlich nicht alle Leute, die unter dem Steuergeheimnis stehen, von sich aus Mitteilungen über Einkommen der Steuerpflichtigen usw. machen können und daß selbstverständlich nicht irgend jemand diese Liste hier offenlegt, sondern der Vorstand des Finanzamtes, oder welche Behörde sonst dafür verantwortlich ist. Das ändert nichts daran, daß etwas anderes als diese verantwortliche Aufstellung und Offenlegung der Liste durch das Steuergeheimnis weiter verboten ist. Von dem, was in der Liste steht — wenn es verantwortlich und amtlich in der Liste steht —, kann dann jedermann Gebrauch machen.

    (.Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Das ist es ja eben!)

    So ist das Verhältnis zum Steuergeheimnis. — Ja, das ist es ja eben, Herr von Rechenberg, was uns von Ihnen trennt.

    (Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Nein, durchaus nicht!)

    Aber das ist jedenfalls das Verhältnis zum Steuergeheimnis, welches, glaube ich, klar und deutlich ist.
    Über die psychologischen Erwägungen gewisser Länderverwaltungen über die Auswirkung einer solchen Offenlegung der Steuerliste will ich mich nicht hier verbreiten.
    Was die Verwaltungsarbeit anlangt, so ist es jedem Praktiker bekannt, daß sowohl die Steuerlisten wie die Veranlagungslisten, die hier in Frage kommen, bei jedem Finanzamt ohnehin existieren und daß es sich lediglich darum handelt, in diesen Listen mit einem roten Strich oder etwas Ähnlichem diejenigen Zahlen anzumerken, die endgültig sind und zu veröffentlichen sind. Verwaltungsarbeit entsteht dadurch weiter nicht.