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ID0106301700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 2287 63. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 Geschäftliche Mitteilungen 2288B Zwischenbericht über die Wiederherstellung der deutschen Fischereihoheit (Drucksache Nr. 881) 2288B Anfrage Nr. 65 der Fraktion der FDP betr Notstand in den deutschen Badestädten (Drucksachen Nr. 815 und 915) 2288B Beratung der Interpellation der Fraktionen der Deutschen Partei und der Bayernpartei betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 653) und Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 688): Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 2288C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache Nr. 913) . 2288D, 2292A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2292A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) (Drucksache Nr. 893) 2288D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697, Antrag Nr. 911) 2289A, 2292C Mellies (SPD) 2289A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 2292D Zinn (SPD) 2294C Dr. Bertram (Z) 2296B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) : zur Sache 2297A persönliche Bemerkung 2303C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 2297C (C Renner (KPD) 2299A Dr. Koch (SPD) 2300A Dr. Dresbach (CDU) 2301A Eickhoff (DP) 2301D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2302A Seuffert (SPD) 2303B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksachen Nr. 907 und 806) 2289B, 2304A Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . . . 2304A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken (Drucksachen Nr. 908 und 545) 2289C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 2289C Dr. Oellers (FDP) 2290C, D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2291C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Rechtsverhältnisse der entnazifizierten und der aus den deutschen Ostgebieten geflüchteten kriegsblinden Beamten und Angestellten der öffentlichen Dienste (Drucksachen Nr. 875 und 485) 2305B Dr. Götz (CDU), Berichterstatter . . 2305B Pannenbecker (Z) 2306B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 906) . . . . 2306B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2306C Dr. Reif (FDP), Berichterstatter . . . 2306D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 2307B Mellies (SPD) . . . 2308A Brookmann (CDU) 2309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auf- hebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Drucksachen Nr. 842 und 353) 2310A Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter, Dr. Leuchtgens, Dr. Miessner, von Thadden, Frommhold und Genossen betr. Rückgabe der deutschen Archive (Drucksachen Nr. 844 und 149, Antrag Nr. 923) 2310A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2310B Renner (KPD) 2313B Dr. Ehlers (CDU) 2314B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stand vom 17. April 1950 (Drucksache Nr. 848) 2315C Schreiben des Abg. Kurt Müller betr. Niederlegung seines Abgeordnetenmandats 2315C Nächste Sitzung 2315D Die Sitzung wird um 14 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
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    Gut, ich werde mich danach richten. Ich glaube aber nicht, daß das diskussionsfördernd ist.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wer wünscht weiter das Wort? — Meine Damen und Herren, wenn niemand weiter das Wort wünscht, dann erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Oellers das Wort.

(Heiterkeit.)


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    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Der Zweck dieses Gesetzes ist aus seiner Fassung nicht ohne weiteres zu erkennen. Er ist dahingehend zu interpretieren, daß ein die bisherige gesetzliche Regelung des Tätigkeitsbereichs der Hypotheken-


    (Dr. Oellers)

    banken ausweitender Weg gefunden werden sollte, der den Hypothekenbanken die Möglichkeit der Aufnahme von Krediten bei der Wiederaufbaubank eröffnet, um auf diesem Wege ERP-Mittel dem Wohnungsbau zuführen zu können.
    Verschiedene Abgeordnete dieses Hauses aus verschiedenen Fraktionen haben sich seit geraumer Zeit Mühe gegeben, diese Mittel dem Wohnungsbau so verbilligt wie nur irgend möglich zuzuführen. Ursprünglich lagen die Dinge so, daß nicht zuletzt durch die Einschaltung von zwei Bankinstituten — ein Weg, den ich sowieso nicht als besonders glücklich empfinde — ein Endzinssatz von 6 1/2 % bei 98prozentiger Auszahlung in Rede stand. Das ist, wie man mir wird zugeben müssen, ein Zinssatz, der für den sozialen Wohnungsbau absolut unerträglich ist. In verschiedenen Verhandlungen ist es inzwischen gelungen, den Zinssatz ohne Berücksichtigung des Damnums auf 5 6/8 % zu drücken, und zwar 5 % für die Finanzverwaltung, 1/8 % Marge für die Wiederaufbaubank und 5/8 % an die Hypothekenbanken für ihre Tätigkeit.
    Nun hat sich der Ausschuß bei seinen Beratungen auch mit der Frage befaßt, ob es möglich sei, neben den Hypothekenbanken auch die Lebensversicherungsgesellschaften in die Tätigkeit der Kreditweitergabe einzuschalten. Der Ausschuß hat den Standpunkt vertreten, daß das nicht zweckmäßig sei, da derartige Geschäfte zwar dem Aufgabengebiet der Hypothekenbanken, aber nicht den Lebensversicherungsgesellschaften immanent wären. Ich gebe zu, daß diese Begründung rein formal etwas für sich hat, sie ist aber weder zwingend noch in diesem Falle durchschlagend. Ich bin der Auffassung, daß es für dieses Hohe Haus in erster Linie darauf ankommen muß, die Hypothekengelder, die aus ERP-Mitteln fließen, so billig wie nur eben möglich an den sozialen Wohnungsbau heranzuführen. Der Ausschuß hätte die Frage prüfen müssen, ob nicht eine Vergebung dieser Mittel über die Versicherungsgesellschaften, die ja schließlich am Hypothekenmarkt die größten Kapitalträger sind, billiger gewesen sei. Da das der Ausschuß nicht getan hat, habe ich mich mit dieser Frage befaßt und mich mit dem Verband der Lebensversicherungsgesellschaften in Verbindung gesetzt. Ich bin ermächtigt worden, dem Hohen Hause zu erklären, daß die Lebensversicherungsgesellschaften keine Marge von 5/8 %, sondern nur eine solche von 5/8 °/o für ihre vermittelnde Tätigkeit in Rechnung stellen würden. Bei dieser Situation bin ich der Auffassung, daß es die Pflicht des Hohen Hauses ist, in dem vorliegenden Gesetz nicht nur den Hypothekenbanken, sondern auch den Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit zu eröffnen, die ERP-Gelder an den sozialen Wohnungsbau weiterzuleiten. Ich stelle deswegen den Antrag, den § 1 wie folgt zu fassen:
    Hypothekenbanken, Schiffspfandbriefbanken und Lebensversicherungsunternehmen dürfen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
    usw.
    Ich darf Ihnen, Herr Präsident, diesen Antrag geben. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe; meine Damen und Herren, möglichst viele und möglichst billige Mittel dem Wohnungsbau zuzuführen und sich dabei der besten Möglichkeiten zu bedienen, die gegeben sind, und nicht über eine Formalargumentation zu stolpern, daß solche Geschäfte nicht zum Aufgabenbereich der Versicherungswirtschaft gehörten. Sie gehörten bisher ja auch nicht zum Geschäftsbereich der Hypothekenbanken, was die Tatsache beweist, daß man durch ein besonderes Gesetz ihre Kompetenz für eine solche Tätigkeit erst schaffen muß.