Meine Damen und Herren! Nach dieser etwas mit
Humor gewürzten Debatte bin ich gezwungen, über ein ernstes Thema zu Ihnen zu sprechen. Der Bundesfinanzminister erhält jetzt ständig Vorwürfe, Verfassungsverletzungen begangen zu haben, und zwar deswegen, weil er in dem ehrlichen Bemühen, wirtschaftliche Notstände zu beheben, im Benehmen mit den jeweiligen gesetzgebenden Körperschaften Stundungen oder Vorgriffe auf künftige Steuersenkungen gewährt hat. Ich habe den Vorwurf gestern bei der Tabaksteuer erhalten und erhalte ihn heute neuerdings, weil ich angeblich einen Vorgriff auf die Steuersenkung bei den bayerischen Hausbrauern vorgenommen hätte.
Ich darf dem Herrn Vorredner sagen: Die Stundung für die bayerischen Hausbrauer erfolgte vor dem 1. April 1950, in einer Zeit, in der die Verwaltung auf dem Gebiet unbestritten in Händen des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen lag.
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf die Anfrage hin damals erklärt, daß von seiner Seite aus keine Erinnerung bestehe, und ich hätte
auch jetzt keinen Anlaß, eine sachliche Erinnerung zu erheben.
Nun zur Sache selbst. Ich kenne ja die Geburtsstunde, in der der Antrag Loritz zur Weit kam. Das war die Stunde, in der eine Abordnung der bayerischen Gastwirteverbände hier in dem Hause vorgesprochen und Herrn Abgeordneten Loritz als ihren Fürsprecher gewonnen hat.
Ich habe damals mit den Herren gesprochen und habe ihnen folgendes erklärt: Wenn ich bereit bin, im Benehmen mit den Ländern, um deren Einnahmen es sich handelt, in eine Biersteuersenkung einzuwilligen, wenn ich insbesondere im Benehmen mit dem Land, das die höchsten Einnahmen aus der Biersteuer bezieht, mit dem Land Bayern dabei vorgehe, so haben Bayern, die Finanzminister der übrigen Länder und der Bundesfinanzminister, wie ich gestern auch schon zum Ausdruck gebracht habe, nur die Absicht, dem kleinen Mann, den breiten Massen in der Verbilligung einfacher Lebens- und Nahrungsmittel helfend beizuspringen, dadurch den Konsum solcher billiger Lebensmittel zu steigern und auf diese Weise einen Wirtschaftszweig, dessen Kapazität in keiner Weise ausgenützt ist, wieder zu vollem Leben zu bringen, totes Kapital in lebendes Kapital umzuwandeln und der Allgemeinheit zu helfen. Dieser Zweck würde nicht erreicht, wenn zwar die Steuersenkung gegeben wird, der ganze Vorteil aber nicht dem Verbraucher, sondern den Zwischenstufen zufließen würde.
Wenn ich infolgedessen keinen Verhandlungspartner finde, mit dem ich bindende Vereinbarungen
über die künftige Preisgestaltung treffen kann
— bei der Zigarrenindustrie war es anders, da
man dort mit wenigen Kreisen zu sprechen hatte und durch das System der Banderolensteuer die Preissicherung gegeben war —, dann bin ich gezwungen, an dem alten System der Höchstpreise festzuhalten.
Wir waren mit allen Partnern in Deutschland einig, nur nicht mit einem einzigen Verband, dem bayerischen Gastwirteverband.
Dabei hat der bayerische Gastwirteverband aus einem Irrtum heraus gehandelt. Wenn der bayerische Gastwirteverband gut beraten gewesen wäre und nachgerechnet hätte, was der absolute, nicht der prozentuale Schankgewinn ist, wenn der Biertrinker dasselbe Geld, das er heute für Bier verwendet, auch künftig verwendet und, weil er mit weniger Geld mehr Bier kaufen kann, künftig infolgedessen mehr Bier trinken wird, hätte auch der Verband feststellen müssen, daß sein absoluter Schanknutzen durch die gesteigerte Absatzmenge in keiner Weise berührt wird, sondern bleibt.
Da eine Sicherung aber gegeben werden muß, eine Einigung zu erzielen jedoch nicht möglich erschien und die Vertreter des Gastwirteverbandes ausdrücklich erklärt hatten, sie würden sich an die Höchstpreise nicht halten, sondern zu einem höheren Preis verkaufen,
war ich gezwungen, zu erklären: Der Staat wird seine Autorität durchsetzen. Das, was als Ziel vereinbart ist, nämlich die Sicherung eines Bierpreises, die dem Bierverbraucher, den breiten Massen zugute kommt, wird erreicht werden. Wir werden die Höchstpreise, die bisher vereinbart sind, halten. Es ist keinem Menschen in Deutschland verboten, unter dem Höchstpreis zu verkaufen. Wenn jemand die Beseitigung des Höchstpreises will, kann es nur mit dem Ziele erfolgen, über die Höchstpreise hinauszugehen oder sich nicht an das Gesetz zu halten,
und beides darf nicht geschehen. Eine Steuersenkung, die nicht dem Verbraucher zugute kommt, wäre sinnlos und könnte nicht verantwortet werden.
Ich bedaure, daß der Antrag Loritz hier letzten Endes störend eingreifen will
und damit dem Bierverbraucher den Schutz, den die Bundesregierung ihm geben will, verweigern und stören will. Ich muß das Haus bitten, solche Anträge im Interesse einer gesunden Steuer- und Wirtschaftspolitik abzulehnen.