Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem Ausschußantrag Drucksache Nr. 830 erklären, daß dieser Antrag in seiner Absicht, seiner Fassung und seinem Wortlaut den Absichten der Bundesregierung selbst entspricht,
daß also irgendeine Erinnerung gegen die Annahme dieses Antrags von seiten der Bundesregierung nicht besteht. Warum ich spreche, ist also nicht so sehr dieser Antrag, dem die Bundesregierung ja zustimmt, sondern es ist der Abänderungsantrag, der von seiten der kommunistischen Fraktion gestellt worden ist, und es ist die Tatsache, daß die Bayernpartei den früheren Gesetzentwurf der Kommunistischen Partei Deutschlands für ihre
Fraktion übernommen hat. Das letztere hat für den politischen Feinschmecker eine gewisse interessante Note, aber ¡Aber diese interessante Note wird nicht in diesem Hause, sondern außerhalb dieses Hauses wahrscheinlich noch gesprochen werden.
Was aber nun die Übernahme des Gesetzentwurfs und den Antrag der KPD betrifft, so möchte ich feststellen, die Ziffer 2, die neuerdings im Antrag der KPD vorgeschlagen ist, scheint schon deshalb völlig unvollziehbar — selbst wenn man über den sachlichen Inhalt gar nicht sprechen wollte —, weil hier von bisher gewährter Teuerungszulage ausschließlich „für Beamte im Bundesdienst" die Rede ist. Schon diese Formulierung ist ganz falsch. Beamte im Bundesdienst gibt es zur Zeit überhaupt nicht. Es gibt derzeit nur Angestellte des Bundesdienstes, weil der Bund und die neue Bundesverwaltung wegen vorläufigen Nichtinkrafttretens des Beamtengesetzes bisher gar nicht in der Lage war, Beamte anzustellen. Der Antrag 'würde also vollkommen ins Leere gehen.
Nun darf ich aber zu dem Antrag, zu dem Gesetzentwurf, den die Bayernpartei von der kommunistischen Fraktion übernommen hat,
weiter bemerken: dieser Gesetzentwurf sieht vor, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1950 ab die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung gelten soll. Ich brauche dem Hohen Hause nicht zu erklären, welche auch besoldungsrechtliche Bedeutung ein Gesetzentwurf mit rückwirkender Kraft für vier bis fünf Monate hat. Von Behebung von Notständen mit rückwirkender Kraft kann wohl überhaupt nicht die Rede sein. Dies also eine grundsätzliche Erinnerung.
Zweitens. Nachdem die KPD ja will, daß sämtliche Teuerungszulagen weiter gewährt werden, und ich annehme, daß die Bayernpartei diesen Willen der KPD auch übernimmt,
möchte ich dazu Stellung nehmen. Der Wegfall der sechsprozentigen Gehaltskürzung bedeutet eine Belastung des Haushalts mit 71,3 Millionen. Ich habe in diesem Hause schon erklärt, daß trotz des Ernstes der Haushaltslage der Bundesfinanzminister bereit ist, diese Belastung im Zusammenhang mit der Lösung des gesamten Problems — Regelung der Rechtsverhältnisse der Beamten nach Art. 131 des Grundgesetzes — zu übernehmen.
Aber der Bundesfinanzminister hat immer auch erklärt, daß er sich dagegen wenden müsse, daß die Teuerungszulagen schlechthin beibehalten werden. Die Teuerungszulagen sind überwiegend als Ersatz für den Wegfall der sechsprozentigen Gehaltskürzung gegeben worden.
Wenn ich heute die 6 °/o Gehalt wieder gewähre und die Teuerungszulagen, die als Ersatz für den Wegfall gegeben worden sind, gleichzeitig bestehen lasse, dann leiste ich zweimal eine Vergütung und ich verschiebe die besoldungsrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich. Das würde zur Folge haben, daß die Kreise, die die Teuerungszulagen als Ersatz für die 6 % Gehaltskürzung bekommen haben, nach Wegfall der 6 % Gehaltskürzung unter Beibehaltung der vollen Teuerungszulagen höhere Bezüge als ihre Vorgesetzten hätten. Es würde ein Sekretär höhere Bezüge als der Oberinspektor haben. Das ist besoldungsrechtlich schon unmöglich. Es ist auch unbillig, zu verlangen, daß eine Teuerungszulage, die als Ersatz für einen Gehaltsteil, der wegfiel, gegeben worden ist, beibehalten bleibt, wenn der Gehaltsteil wieder gewährt wird, wenn also der Grund für die Gewährung der Teuerungszulage weggefallen ist. Haushaltsrechtlich würde das bedeuten, daß die Belastung des Bundeshaushalts von 71,3 Millionen auf 121,2 Millionen steigen würde, eine Mehrung um 50 Millionen DM, die für den Bundeshaushalt bei den jetzigen Verhältnissen nicht tragbar und in der Sache auch nicht veranlaßt ist. Daß die KPD eine innere Verpflichtung, für den Bundeshaushalt Sorge zu tragen und die finanziellen Verhältnisse der Bundesrepublik aufrechtzuerhalten, nicht fühlt, darf ich wohl annehmen; daß sich die Bayernpartei dem anschließt, ist überraschend für mich.