Rede:
ID0106005500

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesfinanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1950 2195 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. April 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2196A, 2220C Zur Tagesordnung 2196B Änderung des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Überbrückungshilfe zugunsten der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache Nr. 810) . 2196C Anfrage Nr. 68 der Fraktion der SPD betr. Rechte der Arbeiter und Angestellten der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Drucksachen Nr. 822 und 872) 2196C Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitslosigkeit im Grenzkreis Kleve (Drucksache Nr. 712) 2196D, 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abg. Gockeln, Even, Winkelheide, Heix und Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Errichtung einer Familien-Ausgleichskasse (Drucksache Nr. 870) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksache Nr. 774) und der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Finanzbeihilfe für kinderreiche Familien (Drucksache Nr. 740) 2196B, D Dr. Hammer (FDP): N als Berichterstatter 2197A als Abgeordneter 2203C Determann (Z), Antragsteller 2197B Richter (Frankfurt) (SPD), Antrag- steller 2198A, 2206A Winkelheide (CDU) 2201B Gundelach (KPD) 2203A Frau Kalinke (DP) 2204D Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2206C Dr. von Merkatz (DP) 2207C Zur Abstimmung: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 2207A Schoettle (SPD) 2207A Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften (Drucksache Nr. 832) 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebietes (Drucksachen Nr. 830, 140, 343 und 364) 2208A Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . 2208A Baur (Augsburg) (SPD) 2208C Gundelach (KPD) 2209C, 2212C Dr. Falkner (BP) 2210B, 2212D Pannenbecker (Z) 2210D Dr. Oellers (FDP) 2211A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2211D, 2213B Pohle (SPD) 2213B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Abgeordneten Aumer, Freiherr von Aretin, Donhauser, Dr. Solleder, Kahn und Genossen betr. Kontrollmaßnahmen bei den Arbeitsämtern (Drucksachen Nr. 722 und 537) 2214C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 2214C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) . 2214D Ribbeheger (Z), Berichterstatter . . . 2215A Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . . 2215C Berlin (SPD) 2215D Frau Niggemeyer (CDU) 2217B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 2219D Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stande vom 27. Februar 1950 (Drucksache Nr. 718) 2220A Nächste Sitzung 2220C Die Sitzung wird um 9 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das tue ich.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem Ausschußantrag Drucksache Nr. 830 erklären, daß dieser Antrag in seiner Absicht, seiner Fassung und seinem Wortlaut den Absichten der Bundesregierung selbst entspricht,

    (Bravo! in der Mitte)

    daß also irgendeine Erinnerung gegen die Annahme dieses Antrags von seiten der Bundesregierung nicht besteht. Warum ich spreche, ist also nicht so sehr dieser Antrag, dem die Bundesregierung ja zustimmt, sondern es ist der Abänderungsantrag, der von seiten der kommunistischen Fraktion gestellt worden ist, und es ist die Tatsache, daß die Bayernpartei den früheren Gesetzentwurf der Kommunistischen Partei Deutschlands für ihre


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Fraktion übernommen hat. Das letztere hat für den politischen Feinschmecker eine gewisse interessante Note, aber ¡Aber diese interessante Note wird nicht in diesem Hause, sondern außerhalb dieses Hauses wahrscheinlich noch gesprochen werden.

    (Heiterkeit in der Mitte.)

    Was aber nun die Übernahme des Gesetzentwurfs und den Antrag der KPD betrifft, so möchte ich feststellen, die Ziffer 2, die neuerdings im Antrag der KPD vorgeschlagen ist, scheint schon deshalb völlig unvollziehbar — selbst wenn man über den sachlichen Inhalt gar nicht sprechen wollte —, weil hier von bisher gewährter Teuerungszulage ausschließlich „für Beamte im Bundesdienst" die Rede ist. Schon diese Formulierung ist ganz falsch. Beamte im Bundesdienst gibt es zur Zeit überhaupt nicht. Es gibt derzeit nur Angestellte des Bundesdienstes, weil der Bund und die neue Bundesverwaltung wegen vorläufigen Nichtinkrafttretens des Beamtengesetzes bisher gar nicht in der Lage war, Beamte anzustellen. Der Antrag 'würde also vollkommen ins Leere gehen.
    Nun darf ich aber zu dem Antrag, zu dem Gesetzentwurf, den die Bayernpartei von der kommunistischen Fraktion übernommen hat,

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien) weiter bemerken: dieser Gesetzentwurf sieht vor, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1950 ab die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung gelten soll. Ich brauche dem Hohen Hause nicht zu erklären, welche auch besoldungsrechtliche Bedeutung ein Gesetzentwurf mit rückwirkender Kraft für vier bis fünf Monate hat. Von Behebung von Notständen mit rückwirkender Kraft kann wohl überhaupt nicht die Rede sein. Dies also eine grundsätzliche Erinnerung.

    Zweitens. Nachdem die KPD ja will, daß sämtliche Teuerungszulagen weiter gewährt werden, und ich annehme, daß die Bayernpartei diesen Willen der KPD auch übernimmt,

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Besold: Billig!)

    möchte ich dazu Stellung nehmen. Der Wegfall der sechsprozentigen Gehaltskürzung bedeutet eine Belastung des Haushalts mit 71,3 Millionen. Ich habe in diesem Hause schon erklärt, daß trotz des Ernstes der Haushaltslage der Bundesfinanzminister bereit ist, diese Belastung im Zusammenhang mit der Lösung des gesamten Problems — Regelung der Rechtsverhältnisse der Beamten nach Art. 131 des Grundgesetzes — zu übernehmen.
    Aber der Bundesfinanzminister hat immer auch erklärt, daß er sich dagegen wenden müsse, daß die Teuerungszulagen schlechthin beibehalten werden. Die Teuerungszulagen sind überwiegend als Ersatz für den Wegfall der sechsprozentigen Gehaltskürzung gegeben worden.

    (Abg. Rische: Das ist eine ganz schöne Erklärung! Es gibt wohl keine Preiserhöhung?) Wenn ich heute die 6 °/o Gehalt wieder gewähre und die Teuerungszulagen, die als Ersatz für den Wegfall gegeben worden sind, gleichzeitig bestehen lasse, dann leiste ich zweimal eine Vergütung und ich verschiebe die besoldungsrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich. Das würde zur Folge haben, daß die Kreise, die die Teuerungszulagen als Ersatz für die 6 % Gehaltskürzung bekommen haben, nach Wegfall der 6 % Gehaltskürzung unter Beibehaltung der vollen Teuerungszulagen höhere Bezüge als ihre Vorgesetzten hätten. Es würde ein Sekretär höhere Bezüge als der Oberinspektor haben. Das ist besoldungsrechtlich schon unmöglich. Es ist auch unbillig, zu verlangen, daß eine Teuerungszulage, die als Ersatz für einen Gehaltsteil, der wegfiel, gegeben worden ist, beibehalten bleibt, wenn der Gehaltsteil wieder gewährt wird, wenn also der Grund für die Gewährung der Teuerungszulage weggefallen ist. Haushaltsrechtlich würde das bedeuten, daß die Belastung des Bundeshaushalts von 71,3 Millionen auf 121,2 Millionen steigen würde, eine Mehrung um 50 Millionen DM, die für den Bundeshaushalt bei den jetzigen Verhältnissen nicht tragbar und in der Sache auch nicht veranlaßt ist. Daß die KPD eine innere Verpflichtung, für den Bundeshaushalt Sorge zu tragen und die finanziellen Verhältnisse der Bundesrepublik aufrechtzuerhalten, nicht fühlt, darf ich wohl annehmen; daß sich die Bayernpartei dem anschließt, ist überraschend für mich.


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)