Meine Damen und Herren! Auch wir bekennen durchaus, daß wir uns inhaltlich mit dem Antrag einverstanden erklären. Aber eins finden wir doch etwas reichlich übertrieben und haben wir schon sehr oft gehört, nämlich daß in Verbindung mit derartigen Erörterungen immer wieder davon gesprochen wird, daß hier in Westdeutschland irgend jemand, die Regierung — oder wer weiß, wer sonst noch angeführt werden könnte —, die Absicht hätte, einen Krieg vorzubereiten.
— Ich glaube, man müßte doch einmal die Dinge von der anderen Seite her betrachten, Herr Rische, und man käme dann wohl zu dem Ergebnis, daß es wirklich einmal Zeit würde, daß Sie, meine Herren von der KPD, einmal eine neue Platte auflegen würden.
Die Not treibt ohne Zweifel heute manchen in eine Legion, in ein fremdes Heer hinein. Aber um so notwendiger ist es, daß die Regierung alles tut, den Menschen hier in Deutschland eine Beschäftigung zu geben und sie aus ihrer Notlage herauszuführen.
Ich darf mir erlauben, im Namen meiner politischen Freunde dem Herrn Präsidenten einen Antrag zu überreichen, dessen Wortlaut ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten gleich vorlesen möchte:
Die Bundesregierung wird ersucht, ein Gesetz vorzulegen, durch das der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem Dienst in einer Fremdenlegion in Zukunft für unvereinbar erklärt wird. Als Fremdenlegion im Sinne des
Gesetzes soll jede bewaffnete militärische Truppe oder Polizeiformation gelten, in der Deutsche in Mannschafts- oder Unteroffiziergraden unter dem Befehl ausländischer Offiziere Dienst tun oder künftig tun sollen, sowie Formationen, über deren Einsatz im Ernstfall nicht deutsche, sondern ausländische politische Stellen zu entscheiden hätten.
Kein Deutscher darf Soldat sein, es sei denn auf Grund eines in voller Freiheit eigener Entschließung von der Bundesregierung vorgelegten
und vom Bundestag beschlossenen Gesetzes,
und er darf es nur in einer Truppe, die unter deutschem Kommando steht und ausschließlich zum Schutze der deutschen Heimat durch deutschen Entschluß eingesetzt werden kann.
— Sie täuschen sich, und ich glaube, wenn Ihre Genossen aus Moskau hier wären, dann wären Sie wahrscheinlich schon ehrenhalber Oberst der Volkspolizei.
Wer sich einer Truppe anderen Charakters anschließt, soll hierdurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, ganz gleich, ob diese Truppe in Deutschland oder irgendeiner anderen Stelle der Welt gebildet und eingesetzt wird.
Regelungen, die die Verteidigung eines vereinigten freiheitlichen Europa betreffen, das Deutschland mit umfaßt, werden hiervon nicht berührt,
wenn sie für Deutschland und für Deutsche das gleiche bestimmen, das für andere Länder und deren Staatsangehörige gilt.
— Ihre Unterbrechungen besagen wahrscheinlich nur das eine, daß Sie weder für Deutschland noch für ein freiheitliches Europa einzutreten bereit sind.
— Ich habe nicht von einer Atlantikpaktarmee, sondern von der Verteidigung Europas gesprochen, allerdings gegen jene Welle, die vorzubereiten Sie Ihr Unwesen treiben. Das möchte ich hier hervorgehoben haben.
Was die Legionäre anlangt, die heute in den Legionen dienen, so möchte ich gleich das eine gesagt haben, daß der Passus, der mit der Staatsangehörigkeit zusammenhängt, nicht angewandt werden soll. Denn es ist selbstverständlich, daß sie oftmals in eine solche Fremdenlegion hineingezwungen wurden. Nicht nur in Frankreich, sondern wir erleben es heute auch in der Sowjetzone, wo mancher, weil er sonst keinen anderen Ausweg findet, bei der Volkspolizei landet. Selbstverständlich müßten hier entsprechende Rücksichten genommen werden.
Ich erlaube mir, dem Herrn Präsidenten diesen Antrag zu überreichen, und bitte Sie dann um Ihre Zustimmung.