Rede von
Karl
Gengler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Zunächst muß ich meinem großen Erstaunen über die Art und Weise Ausdruck geben, wie sich diese Debatte entwickelt hat.
Sachlich genommen bestand dafür und insbesondere für die leidenschaftlichen Polemiken gar keine Veranlassung.
Ich darf feststellen: das gestern beschlossene Entlassungsgeld von 150 Mark nach § 2 war heute in keiner Weise umstritten.
Darüber nochmals die Debatte aufzunehmen und eine Polemik zu entfachen, bestand wirklich nicht die geringste Veranlassung. Bei dem Antrag auf Drucksache Nr. 869 betreffend § 3 Abs. 1 handelt es sich um eine Fassung, die bezüglich der Prüfung der Bedürftigkeit sonst allgemein üblich ist. Die gestern ohne Berücksichtigung der Änderungen des § 2 in § 3 angenommene Fassung unterstellt von vornherein eine hundertprozentige Bejahung der Bedürftigkeit oder auch nicht. Wir haben darin eine Erschwerung in der praktischen Handhabung gesehen. Wie der Herr Bundesfinanzminister eben ausgeführt hat, können ja die Leistungen recht verschiedenartig gewertet werden. Das ist der wahre, Sinn dieses Antrags gewesen. Nachdem aber im Verlauf dieser lei-
denschaftlichen Debatte dem Antrag eine nicht gewollte politische Auslegung gegeben wurde,
ziehen wir den Antrag
auf Drucksache Nr. 869 zurück.
Mit dem Herrn Kollegen Renner darüber in eine Diskussion einzutreten, halte ich wirklich für völlig verfehlt.