Meine Damen und Herren! Es ist mir leider Gottes nicht möglich, diese interessante Debatte bis zum Schluß zu verfolgen, da ich unbedingt in den Bundesrat muß. Ich möchte deswegen bitten, mir vorzeitig das Wort und damit die Erlaubnis zu geben, etwas zu den Anträgen zu erklären.
Das Bundesfinanzministerium ist unschuldig an dem Abänderungsantrag Nr. 1.
— Gewiß! — Es ist ebenso unschuldig an dem Abänderungsantrag Nr. 2.
Ich möchte zu dem Abänderungsantrag Nr. 2 aber folgendes sagen. Dieser will, wenn ich die Absicht richtig verstehe, den § 3 in der Fassung des Regierungsentwurfes wiederherstellen. Wer also diesem Abänderungsantrag böse Absichten unterschiebt, glaubt wohl, daß die Regierung schon bei der Fassung des § 3 ihres Entwurfs böse Absichten gehabt hätte. Das muß ich ablehnen. Ich darf bitten, den § 3 im Zusammenhang zu lesen. Hier heißt es:
. . . erhalten als Übergangsbeihilfe erforderliche Bekleidung oder Gebrauchsgegenstände
im Werte von bis zu 250 Deutschen Mark. Meine Damen und Herren! Wenn ich Gebrauchsgegenstände oder Bekleidung hergebe, so ist es nicht möglich, in allen Fällen genau den Wert von 250 Mark zu geben. Ich hätte auch erklären können: 'im ungefähren Wert von 250 Mark. Die Gegenstände können einen Wert von 240 oder meinetwegen von 235 oder 245 Mark haben. Hier ist gesagt worden: es soll ein Wert mit einer Höchstgrenze von 250 Mark, aber um diese Summe herum, angenommen werden. Das war der Leitgedanke, wie er dem Regierungsentwurf zu Grunde gelegen hat. Also ich glaube, daß viel Gerede um eine an sich recht unbedeutende Angelegenheit gemacht worden ist.
In der Sache selbst geht es aber auch nicht so sehr um die Frage: 50 Mark mehr oder 50 Mark weniger; es geht schon um eine grundsätzliche Frage. Die Ausschüsse des Bundestags haben sich auf die alte Fassung in Auseinandersetzungen geeinigt, denen ein Gedanke zugrunde lag: daß wir bei allem, was wir tun, nie an den Antrag allein denken dürfen, um den es sich handelt, sondern an die Auswirkung des Antrags auf die Gesamtheit und in Zusammenhang mit der gesamten Not, gegen die wir in Deutschland zu kämpfen haben. Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestags trägt eine Verantwortung nicht nur gegenüber der Gruppe, um die es sich jeweils handelt; er trägt eine Verantwortung gegenüber der Gesamtheit und vor allem gegenüber allen Steuerzahlern. Er hat infolgedessen auch die Verantwortung, die finanziellen Auswirkungen nicht nur für die Gruppe, über die man im einzelnen redet, sondern auch für die anderen Gruppen abzuschätzen, die ebenfalls hilfebedürftig sind. Wenn die Bundesregierung in allen Fällen damit rechnen müßte, daß ihre Vorschläge, auch wenn sie ihrer Berechnung nach an die Grenze des haushaltsmäßig Möglichen gegangen ist, im Bundestag überboten werden, dann wäre es ihr ja praktisch unmöglich, ihre Vorschläge immer im Rahmen des Möglichen zu bemessen. Ich glaube aber, niemand im Hause wünscht, daß die Bundesregierung von vornherein nicht in all diesen Fragen dem Bundestag, den gesetzgeberischen Körperschaften die im Rahmen des Ganzen äußerst mögliche Leistung vorschlägt. Von diesem Gesichtspunkt aus bedauere ich es, daß die Fassung des Gesetzentwurfs, wie sie im Ausschuß zustande gekommen ist, nunmehr Abänderungen unterworfen worden ist, deren Auswirkungen sich — zwar nicht bei diesem Gesetz, sondern bei anderen Gesetzen — vielleicht nicht übersehen lassen.