Rede:
ID0105901200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 164
    1. die: 15
    2. Ich: 14
    3. —: 13
    4. bitte: 12
    5. für: 10
    6. den: 9
    7. der: 8
    8. ist,: 7
    9. zu: 7
    10. des: 7
    11. §: 6
    12. ich,: 6
    13. Hand: 6
    14. erheben.: 6
    15. Einstimmig: 6
    16. das: 6
    17. in: 5
    18. Beratung: 5
    19. um: 5
    20. Gegenprobe.: 5
    21. danke.: 5
    22. über: 4
    23. 2: 4
    24. und: 4
    25. dem: 3
    26. wir: 3
    27. Ergänzungsantrag: 3
    28. 4: 3
    29. ist: 3
    30. zur: 3
    31. Herrn: 2
    32. Aussprache: 2
    33. zweiter: 2
    34. Drucksache: 2
    35. Nr.: 2
    36. Wer: 2
    37. 1: 2
    38. Ausschusses: 2
    39. darf: 2
    40. mit: 2
    41. angenommen.Wer: 2
    42. nunmehr: 2
    43. einschließlich: 2
    44. soeben: 2
    45. -: 2
    46. a: 2
    47. Einleitung: 2
    48. Überschrift: 2
    49. Gesetz: 2
    50. danke: 1
    51. Berichterstatter: 1
    52. seine: 1
    53. Ausführungen.Da: 1
    54. keine: 1
    55. stattfinden: 1
    56. soll,: 1
    57. stimmen: 1
    58. 837: 1
    59. ab.: 1
    60. Danke.: 1
    61. angenommen.Zu: 1
    62. liegt: 1
    63. vor.: 1
    64. ihn: 1
    65. nochmals: 1
    66. verlesen:An: 1
    67. Abs.: 1
    68. wird: 1
    69. folgendes: 1
    70. angefügt:Im: 1
    71. Falle: 1
    72. ihres: 1
    73. Ablebens: 1
    74. beginnt: 1
    75. Antragsfrist: 1
    76. überlebenden: 1
    77. Verlobten: 1
    78. Bekanntwerden: 1
    79. Todes,: 1
    80. frühestens: 1
    81. Inkrafttreten: 1
    82. dieses: 1
    83. Gesetzes.Wer: 1
    84. diesen: 1
    85. beschlossenen: 1
    86. Ergänzung,: 1
    87. a,: 1
    88. 3,: 1
    89. —§: 1
    90. Die: 1
    91. Gegenprobe!: 1
    92. angenommen.Ich: 1
    93. eröffne: 1
    94. derdritten: 1
    95. Lesung.Wird: 1
    96. Wort: 1
    97. gewünscht?: 1
    98. stelle: 1
    99. fest:: 1
    100. nicht: 1
    101. Fall.: 1
    102. Dann: 1
    103. schreiten: 1
    104. Abstimmung.Wer: 1
    105. §§: 1
    106. bis: 1
    107. Fassung: 1
    108. Beschlüsse: 1
    109. angenommen.Wir: 1
    110. kommen: 1
    111. Schlußabstimmung.: 1
    112. beschlossene: 1
    113. Anerkennung: 1
    114. freier: 1
    115. Ehen: 1
    116. rassisch: 1
    117. politisch: 1
    118. Verfolgter: 1
    119. im: 1
    120. ganzen: 1
    121. angenommen.Meine: 1
    122. Damen: 1
    123. Herren!: 1
    124. Damit: 1
    125. dritter: 1
    126. endgültig: 1
    127. verabschiedet.Da: 1
    128. inzwischen: 1
    129. zum: 1
    130. Heimkehrergesetz: 1
    131. Form: 1
    132. 869: 1
    133. verteilt: 1
    134. worden: 1
    135. ich: 1
    136. Einverständnis: 1
    137. Hauses: 1
    138. damit: 1
    139. annehmen,: 1
    140. daß: 1
    141. zurDritten: 1
    142. Entwurfs: 1
    143. eines: 1
    144. Gesetzes: 1
    145. Hilfsmaßnahmen: 1
    146. Heimkehrer: 1
    147. kommen.: 1
    148. Der: 1
    149. Gesetzentwurf: 1
    150. gestern: 1
    151. nochmaligen: 1
    152. an: 1
    153. Haushaltsausschuß: 1
    154. zurückverwiesen: 1
    155. worden.: 1
    156. Vorsitzenden: 1
    157. Haushaltsausschusses,: 1
    158. Abgeordneten: 1
    159. Schoettle,: 1
    160. Ergebnis: 1
    161. Beratungen: 1
    162. Haushaltsausschusses: 1
    163. Bericht: 1
    164. erstatten,: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1950 2159 59. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. April 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2160A, 2194D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Solleder, Fürst Fugger von Glött, Strauß und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes vom 15. Dezember 1942 (Drucksache Nr. 761) 2160B Dr. Solleder (CSU), Antragsteller . . 2160B Paul (Düsseldorf) (KPD) 2160D Ewers (DP) 2161B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2161C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksachen Nr. 837 und 699) . . 2162A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2162B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831, 631, 858 und 869) . . . . . . . . 2160B, 2162A, 2163D Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . . . . 2164A als Abgeordneter 2170A Parzinger (BP) . . . . . . . . . 2164B Dr. Bertram (Z) 2164B Strauß (CSU) 2165A Pohle (SPD) 2166A Mende (FDP) 2166C Löfflad (WAV) . . . . . . . 2167B Renner (KPD) . . . . . . . . . 2167D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2169A Gengler (CDU) 2169D Dr. Wellhausen (FDP) 2171A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksachen Nr. 838 und 506) 2171D Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 2172A Beratung des Mündlichen Berichtes des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Bauereisen, Strauß und Genossen betr. Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 808 und 428) . . . . . . . 2172B Dr. Mühlenfeld (DP), Berichterstatter 2172C Wartner (BP) 2175A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . 2175D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 2177B Schmidt (Bayern) (WAV) 2178C Niebergall (KPD) 2179C Rüdiger (FDP) 2180D Dr. Glasmeyer (Z) 2181D Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 2182B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anwerbung von Deutschen für fremdländischen Militärdienst (Drucksache Nr. 687) 2184D Harig (KPD), Antragsteller . . . . 2184D Eichler (SPD) 2186B Dr. Richter (DRP) . . . . . . . . 2188B Strauß (CSU) . . . . . . . . . 2189A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2189A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot der Herstellung usw. von Kriegsmaterial (Drucksache Nr. 715) 2189C Fisch (KPD), Antragsteller 2189C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2191D Dr. Mommer (SPD) 2192B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 2194A Schreiben des Abg. Dr. Doris an den Präsidenten des Deutschen Bundestags betr. Zugehörigkeit zur Sozialistischen Reichspartei 2194D Nächste Sitzung 2194D Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Louis Brill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich den Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht mit einigen allgemeinen Bemerkungen einleite.
    Der Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter gehört in einen politischen Zusammenhang hinein, der für das moderne Kulturbewußtsein ungeheuerlich und für das Leben des deutschen Volkes maßlos tragisch ist. Dieser Zusammenhang wird durch die Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Maßnahmen, Vergehen und Verbrechen gebildet, die der Rassenwahn der NSDAP hervorgebracht hat, die mit für manchen unter uns harmlos erscheinenden Dingen begonnen und schließlich mit der Ermordung von 5 Millionen Juden geendet hat. Niemand, kein Gesetz kann die Toten wieder lebendig machen. Wir aber sind verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um das begangene Unrecht an den Überlebenden wiedergutzumachen. Das ist der Zweck des vorliegenden Gesetzes.
    Die nationalsozialistische Diktaturgewalt hat es sich angemaßt, verbietend und befehlend in die Liebes- und Geschlechtsbeziehungen ihrer Untertanen einzugreifen. Niemand ist davor absolut bewahrt geblieben. Am stärksten aber hat das Eheleben der Juden in Deutschland darunter gelitten. So konnten nach den sogenannten Nürnberger Gesetzen von 1935, nach einer im Jahre 1940 dazu ergangenen Ausführungsverordnung und nach dem sogenannten großdeutschen Ehegesetz von 1938 aus angeblich rassischen Gründen bestimmte Ehen verboten, für nichtig erklärt oder überhaupt unmöglich gemacht werden, indem sie einer besonderen Genehmigung — die in der Regel nicht erteilt wurde - unterworfen wurden. Verlobte, die in dieser Zeit rassisch und politisch verfolgt gewesen sind, haben sich der diktatorischen Brutalität der Nationalsozialisten dadurch entzogen, daß sie freie Ehen begründet und in freien Ehen zusammengelebt haben. Diese Ehen zu legalisieren, ist ein moralisches und ein rechtliches Bedürfnis.
    Dieses Bedürfnis ist schon sehr bald hervorgetreten. Es sind Versuche unternommen worden, es durch die Gesetzgebung zu befriedigen. So hat der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes für die Länder Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und Bremen bereits im Jahre 1947 ein zoneneinheitliches Gesetz ausgearbeitet, das in Bayern im Dezember 1947, in den übrigen genannten Ländern in den Monaten Januar bis März 1948 erlassen worden ist. Auf Grund einer Verordnung des Zentraljustizamtes für das britische Besatzungsgebiet konnten auf Gesuche der Betroffenen hin im Einzelfall Sanktionen erteilt werden. Im französischen Besatzungsgebiet ist nur im Lande Rheinland-Pfalz eine Regelung ergangen, die der des amerikanischen Besatzungsgebietes in etwa gleichkommt. Durch das vorliegende Gesetz soll nun für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gleiches Becht geschaffen werden.
    Allerdings will das vorliegende Gesetz nicht jede freie Geschlechtsgemeinschaft legalisieren. Es setzt voraus, daß bei rassisch Verfolgten entweder eine kirchliche Trauung stattgefunden hat oder <daß die Verbindung vor den Angehörigen erklärt worden ist oder daß eine andere ernsthafte Bekundung des Willens zu ehelichem Zusammenleben stattgefunden hat. Bei politisch Verfolgten wird außerdem verlangt, daß sie gezwungen gewesen sind, unter falschem Namen zu leben, in der Verborgenheit zu arbeiten oder überhaupt außerhalb der bürgerlichen Ordnung zu existieren. Sie finden diese Vorschriften, die der Ausschuß unverändert angenommen hat, in den §§ 1 und 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs.
    Der § 1 geht dann außerdem auf die Rechtswirkung ein, die durch die nachträgliche Legalisierung erreicht werden soll. Es soll nach § 1 Absatz 1 möglich sein, von einem bestimmten Zeitpunkt ab durch die Landesjustizverwaltung die bestehende Vereinigung als Ehe zu erklären oder aber eine seit 1945 geschlossene Ehe in ihrer Rechtswirkung vorzuverlegen. Eine Rechtswirkung auf das eheliche Güterrecht mit rückwirkender Kraft wird dabei in keinem einzigen Falle erlangt werden.
    Das Gesetz sieht eine Antragsfrist von einem Jahr vor und bezeichnet als antragsberechtigt Verlobte, Ehegatten, überlebende Ehegatten, überlebende Verlobte, Abwesende, Überlebende von in Abwesenheit Verstorbenen, Überlebende von für tot Erklärten. Außerdem sollen über das bisher im amerikanischen Besatzungsgebiet geltende Recht hinaus die Kinder des eben bezeichneten Personenkreises für antragsberechtigt erklärt werden. Da diese Vorschrift neu ist, weicht die Ausschußfassung des Gesetzes, die Ihnen heute zur Beschlußfassung unterbreitet wird, auch in § 4 (alt) von der Regierungsvor-


    (Dr. Brill)

    lage ab. Es ist notwendig, dieses Gesetz wegen dieser Rechtsbestimmung auch auf die Länder des amerikanischen Besatzungsgebietes auszudehnen.
    In der Ausschußberatung hat sich weiter ergeben, daß das Gesetz des Wirtschaftsrates über die Wiederherstellung der Rechte von Verfolgten in der Sozialversicherung bisher zu wenig bekanntgeworden ist, um allen Verfolgten die Gelegenheit zu geben, von der in diesem Gesetz festgelegten Frist Gebrauch zu machen. Deshalb ist ein § 4 a in das Gesetz eingefügt, der, wie der Ausschuß wohl bemerkt hat, organisch nicht in dieses Gesetz paßt. Es wird aber für unpraktisch gehalten, wegen des Gesetzes des Wirtschaftsrates noch eine besondere Gesetzgebung in die Wege zu leiten.
    Heute vormittag hat der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht Gelegenheit gehabt, noch einmal die Frage der Abwesenden zu prüfen. Dabei ist festgestellt worden, daß die überlebenden Verlobten von Abwesenden, die verstorben sind — es handelt sich praktisch um viele Fälle, die im letzten Jahr bei der Heimkehr von Kriegsgefangenen aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft aufgetreten sind —, dieselben Rechte haben sollen wie die anderen Überlebenden. Im Auftrage des Ausschusses habe ich deshalb über den gedruckten Ausschußantrag hinaus zu beantragen, daß der Text in § 2 Abs. 4 wie folgt fortgeführt werden soll:
    Im Falle ihres Ablebens beginnt die Antragsfrist für den überlebenden Verlobten mit dem Bekanntwerden des Todes, frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
    Ich habe mir erlaubt, dem Herrn Präsidenten diesen vom Ausschußvorsitzenden und Berichterstatter unterschriebenen Antrag einzureichen, und bitte, ihn dann in die Abstimmung mit einzubeziehen.
    Im übrigen, meine Damen und Herren, sind die Änderungen, die der Ausschuß vorgenommen hat und die sich aus der Drucksache ergeben, lediglich redaktioneller Art; sie berühren also den Inhalt des Gesetzes selbst nicht.
    Ich will nicht verschweigen, daß der Ausschuß auch Gelegenheit genommen hat, die Bedenken zu prüfen, die in einem früheren Stadium dieser Gesetzgebung gegen eine solche Ordnung der Eheverhältnisse von rassisch und politisch Verfolgten vorgebracht worden sind. Es ist früher - insbesondere im Parlamentarischen Rat des Länderrats in Stuttgart — behauptet worden, es bestände die Gefahr, daß durch dieses Gesetz willkürlich Restitutionsansprüche für Personen begründet werden, die selber niemals daran gedacht haben, solche zu behaupten oder zu erwerben. Dieses Bedenken, meine Damen und Herren, ist durch die Restitutionsgesetzgebung hinfällig geworden; denn das Restitutionsgesetz beschränkt die Ansprüche aus dem Restitutions-recht auf Erbberechtigte dritten Grades. Weiter ist früher das Bedenken geäußert worden, daß im Zuge der Wiedergutmachung, insbesondere der Haftentschädigung, hier Bevorzugungen von Personen eintreten, die selber persönlich keinen Anspruch darauf haben. Auch dieses Bedenken ist heute hinfällig, denn die Haftentschädigungsgesetze sehen insgemein vor, daß der Haftentschädigungsanspruch rein persönlich ist und nicht vererbt werden kann. Von beiden Gesichtspunkten aus dürfte also das Gesetz bedenkenfrei sein.
    Meine Damen und Herren! Der Ausschuß hat dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Da die politische Bedeutung dieses Gesetzes weit über seine juristische hinausgeht, bitte ich Sie, Ihre Genehmigung der Vorschläge des Ausschusses ebenfalls einstimmig auszusprechen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Da keine Aussprache stattfinden soll, stimmen wir in zweiter Beratung über Drucksache Nr. 837 ab. Wer für § 1 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Zu § 2 liegt der Ergänzungsantrag des Ausschusses vor. Ich darf ihn nochmals verlesen:
An § 2 Abs. 4 wird folgendes angefügt:
Im Falle ihres Ablebens beginnt die Antragsfrist für den überlebenden Verlobten mit dem Bekanntwerden des Todes, frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Wer für diesen Ergänzungsantrag des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Wer nunmehr für § 2 einschließlich der soeben beschlossenen Ergänzung, — für § 2 a, - § 3, —§ 4 a — ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Wer für Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Die Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache in der
dritten Lesung.
Wird das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann schreiten wir zur Abstimmung.
Wer für die §§ 1 bis 4 a in der Fassung der Beschlüsse zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für das soeben beschlossene Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Damit ist das Gesetz in dritter Beratung endgültig verabschiedet.
Da inzwischen der Ergänzungsantrag zum Heimkehrergesetz in Form der Drucksache Nr. 869 verteilt worden ist, darf ich das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß wir nunmehr zur
Dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831, 631, 858 und 869)

kommen. Der Gesetzentwurf ist gestern zur nochmaligen Beratung an den Haushaltsausschuß zurückverwiesen worden. Ich bitte den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Abgeordneten Schoettle, über das Ergebnis der Beratungen des Haushaltsausschusses Bericht zu erstatten,


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 'Das Plenum hat gestern am Schluß der zweiten Lesung des Heimkehrergesetzes dem Haushaltsausschuß das Gesetz zur nochmaligen Beratung überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat sich heute morgen mit dem Gesetz beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, daß er in eine materielle Beratung nicht eintreten könne, da dem Ausschuß kein Antrag vorlag, der ihn in den Stand gesetzt hätte, tatsächlich zu beraten.
    Das Plenum hatte gestern in der zweiten Lesung einen Beschluß zu § 2 des Gesetzes gefaßt, der die Erhöhung des Entlassungsgeldes von 100 DM, wie es der Ausschuß beschlossen hatte, auf 150 DM zum Inhalt hatte. Der Überweisungsantrag hatte eigentlich schon insofern seinen Sinn verloren. als ihm nicht gleichzeitig ein Antrag beigegeben war, an Hand dessen der Ausschuß zu einem Ergebnis hätte kommen können.
    Für die negative Haltung des Haushaltsausschusses war aber noch ein anderer Gesichtspunkt maßgebend, den ich hier ganz offen darstellen will. Die Beschlußfassung in der gestrigen Vollversammlung war schließlich das Resultat eines politischen Tatbestandes. Der Haushaltsausschuß sah sich außerstande, diesen politischen Tatbestand mit den Mitteln zu bewältigen, die ihm als Ausschuß des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Er kam zu dem Ergebnis, daß es nicht seine Sache sein könne, eine politische Tatsache zu korrigieren, die zu korrigieren Sache der beteiligten Fraktionen sei.
    Deshalb kam der Haushaltsausschuß zu dem Ergebnis, dem Hause mitzuteilen, daß er sich außerstande sehe, in eine materielle Beratung des Gesetzes einzutreten.