Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich bin bereit, die Fragen des Herrn Abgeordneten Falkner sofort zu beantworten. Ich nehme die von ihm als am wichtigsten bezeichnete Frage Nr. 3 voraus. Der am 19. Januar 1950 angekündigte Gesetzentwurf ist, wie ich bereits in der ersten Beantwortung der Interpellation festgestellt habe, fertiggestellt und bereits Ende Januar 1950 dem Kabinett vorgelegt worden.
Zweitens. Wie ich bereits in dieser Beantwortung festgestellt habe, hat das Kabinett mit Rücksicht darauf, daß dieser Gesetzentwurf eine gerechte Würdigung nur in Kenntnis der gesamten Haushaltslage und in Kenntnis der Verantwortung der Aufbringung der Deckungsmittel finden wird, sich entschlossen diesen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn die Übersicht über die Haushaltslage in Bund, Ländern und Gemeinden diesem Hohen Hause und der deutschen Öffentlichkeit gegeben ist.
Frage 4: Wird in dem Entwurf des Herrn Bundesfinanzministers der gesamte zur Zeit von den Ländern vorschußweise betreute Personenkreis erfaßt? - Selbstverständlich ja, weil es ein Gesetzentwurf nach Art. 131 des Grundgesetzes ist. Und in welcher Höhe sind Zahlungen vorgesehen? Solange der Gesetzentwurf von der Bundesregierung als solcher nicht beschlossen und nicht hinausgegeben ist, bin ich nicht in der Lage, jetzt schon genaue Ziffern über die Höhe der Zahlungen zu geben. Im übrigen nehme ich an, daß der, der meine Beantwortung der Interpellation mit den Zahlen gehört hat, wissen wird, welcher Betrag insgesamt für diesen Zweck im Haushalt voraussichtlich zur Verfügung stehen wird.
Frage 1: Ist ein Gesetzentwurf im Sinne des Bundestagsbeschlusses vom 2. Dezember vorbereitet, und wann kann mit seiner Vorlage gerechnet werden? ist eigentlich identisch mit der Frage 3; denn der Antrag vom 2. Dezember 1949 betrifft einen Teil des Personenkreises, der unter Art. 131 des Grundgesetzes fällt. Ende Januar war der Gesetzentwurf für den gesamt en Personenkreis fertiggestellt.
Frage 2: Trägt der Entwurf der Forderung nach voller Angleichung der Pensionen und der Zahlung eines Wartegeldes Rechnung? — Ich bitte auf das verweisen zu dürfen, was ich gesagt habe. Einen Betrag von rund 11/2 Milliarden werde ich leider in diesem Haushaltsplan nicht zur Verfügung stellen können, es sei denn, das Hohe Haus bewilligt außerordentliche Deckungsmittel.