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ID0105602200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Lütkens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, daß wenigstens nach der Ansicht und Absicht der Bundesregierung diese
    Abkommen keine Präjudizierung der völkerrechtlichen Lage bedeuten sollen. Ich muß aber gestehen, daß wir doch erhebliche Bedenken haben, ob eine solche Anerkennung. nicht tatsächlich implizite geschieht, wenn an diese Verhandlungen herangegangen wird. Wir sind daher der Meinung, daß die Regierung bei Eintritt in diese Verhandlungen in irgendeiner Weise, in Form einer offiziellen Note oder einer Rechtsverwahrung, zum Ausdruck zu bringen hat, daß auf keinen Fall von einer andern Seite aus dem Eintritt in solche Verhandlungen der Schluß auf eine Anerkennung einer irgendwie gearteten rechtlichen Selbständigkeit des Saargebiets gezogen werden kann. Das Saargebiet ist ein Teil Deutschlands, und administrative Anmachungen mit ihm können der Natur der Sache nach überhaupt nicht getroffen werden, wie sie etwa zwischen Baden und der Schweiz getroffen wurden. Die Bundesregierung sollte bei Eintritt in diese Verhandlungen diesem Standpunkt formell Ausdruck geben.
    Ich mache darauf aufmerksam meine Damen
    und Herren, daß wir die Befürchtung haben: die Bundesregierung ist hier durch den mit den Verhandlungen beauftragten Beamten, der politisch offenbar nicht genügend erfahren gewesen und von der Bundesregierung nicht in genügender Weise kontrolliert worden ist, gleichsam durch einen diplomatischen Trick verführt worden, so daß die Bundesregierung in die Gefahr gekommen ist, das Saargebiet, das, wie gesagt, de jure ein Teil Deutschlands ist, dadurch, daß mit der de facto — sogenannten — Regierung des Saargebiets in Verhandlungen eingetreten wird, dieses Saargebiet völkerrechtlich anzuerkennen.
    Meine Damen und Herren, ich benutze die Gelegenheit, um aus diesem Anlaß noch einmal darauf hinzuweisen, daß die Kritik, die ich mir gestern diesem Hohen Hause hinsichtlich der Führung der auswärtigen Angelegenheiten durch die augenblickliche Bundesregierung vorzutragen erlaubt habe, nur bestätigt wird durch das, was hier vorgefallen ist. Der Bundeswirtschaftsminister hätte sich informieren sollen und hätte seinem Beamten, der diese Verhandlungen geführt hat, Anweisungen dahingehend geben sollen, so daß er nicht in die Situation gekommen wäre, in die er offenbar gekommen ist. Und, Herr Wirtschaftsminister, verstehe ich Sie richtig, daß die Regierung, nur die Regierung — das heißt, daß nicht etwa der Herr Bundeskanzler — informiert war und Weisungen gegeben hat hinsichtlich dessen, was bei diesen Verhandlungen geschehen ist?


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über die Interpellation.
Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die erste Beratung dadurch zu erledigen, daß die beigegebenen gedruckte Begründung als entgegengenommen anerkannt wird, daß also keine Aus-


(Präsident Dr. Köhler)

sprache erfolgt. Darf ich das Einverständnis des Hauses damit feststellen? - Ich höre keinen Widerspruch.
Ich bitte dann das Haus um Einverständnis damit, daß die Vorlage an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen wird. — Ich höre keinen Widerspruch: es ist demgemäß beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 4:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806).
Auch da macht Ihnen der Ältestenrat den Vorschlag, die vorliegende gedruckte Begründung als entgegengenommen anzusehen, von einer Debatte abzusehen und die Vorlage an den Ausschuß für Geld und Kredit als den federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Darf ich insoweit das Einverständnis des Hauses annehmen? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist die erste Beratung dieses Gesetzes beendet und die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 5: Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637),
gleichzeitig zu Punkt 6:
Interpellation der Abgeordneten Dr. Kather, Wackerzapp, Kuntscher und Genossen betreffend Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692)

sowie zu Punkt 7:
Interpellation der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei, Frau Wessel und Fraktion des Zentrums und Genossen betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes nach Artikel 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726).
Ich höre eben, daß zu diesen Interpellanten auch noch die DP hinzutritt.
Meine Damen und Herren, ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß der Herr Bundesfinanzminister diese drei Interpellationen gleichzeitig beantwortet und daß daran anschließend die Aussprache erfolgt. Für die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 ist eine Redezeit von insgesamt 120 Minuten in Aussicht genommen. Für diesen Vorschlag darf ich ebenfalls Ihr Einverständnis erbitten. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist demgemäß beschlossen
Der Herr Vorsitzende des Haushaltsausschusses hatte mich gebeten, nach Erledigung des Punktes 2 anzukündigen, daß er den Haushaltsausschuß bittet, sofort in dem üblichen Sitzungszimmer zusammenzutreten. Ich gebe Ihnen davon Kenntnis.
Ich erteile nunmehr dem Herrn Bundesfinanzminister das Wort zur Beantwortung der Interpellationen unter den Punkten 5, 6 und 7 der Tagesordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Lehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte gleich alle drei Interpellationen, auch die
    Interpellation Drucksache Nr. 726, obwohl diese der Bundesregierung bis heute amtlich nicht zugegangen ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Nachdem es sich aber um dieselbe Materie handelt, kann diese im Zusammenhang mit den beiden anderen Interpellationen behandelt werden.
    Zur Interpellation Drucksache Nr. 637 darf ich folgende Erklärung abgeben. Die Versorgung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger ist nur eine der Aufgaben, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen worden sind. Neben der Versorgung der übrigen verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und neben der Versorgung der ehemaligen berufsmäßigen Wehrmachtsangehörigen hat der Bund vor allem die Lasten für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zu tragen. Die finanzielle Belastung des Bundes durch diese Aufgaben wird einen erheblichen Teil der Haushaltsmittel des Bundes in Anspruch nehmen.
    Die Bundesregierung ist zu dem Entschluß gekommen, ihre Entscheidung über die auf dem Gebiete der Versorgung dieser Personen zu treffen den Maßnahmen zurückzustellen,

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    bis dem Bundestag eine Übersicht über die finanzielle Lage des Haushalts im Bund, in den Ländern und Gemeinden für das Rechnungsjahr 1950/51 vorliegt.

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    Die Bundesregierung kam zu diesem Entschluß. weil nach ihrer Überzeugung die gesamten vorhandenen Haushaltsmittel auf alle diese Kreise nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit verteilt werden müssen und die Gefahr vermieden werden muß, daß über die vorhandenen Haushaltsmittel für einen Teil der notleidenden Schichten zu früh und etwa einseitig zum Schaden der Schichten verfügt ist, derer erst in einem späteren Zeitpunkt gedacht werden könnte.
    Diese Übersicht über die finanzielle Lage in Bund, Ländern und Gemeinden ist bereits in Ausarbeitung, und ich hoffe, daß sie der Öffentlichkeit in der ersten Hälfte des Monats April übergeben werden kann. Innerhalb dieser großen Übersicht wird noch eine Übersicht darüber gegeben werden, in welchen Größenverhältnissen die vorhandenen Haushaltsmittel für die vorgenannten Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen.
    Die Frage 1 beantworte ich daher wie folgt: Die Regelung der Rechtsverhältnisse der verdrängten öffentlichen Bediensteten und der ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen wird sofort, wenn diese Übersicht der deutschen Öffentlichkeit vorliegt, durchgeführt werden. Das Bundesfinanzministerium hat die entsprechenden Gesetzentwürfe — und damit beantworte ich die Interpellation Drucksache Nr. 726 —, auch bezüglich der ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen, schon seit längerer Zeit ausgearbeitet, noch im Monat Januar, und hofft die Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen dann zu finden, wenn die vorgenannte Übersicht gegeben ist und damit die finanziellen Möglichkeiten ziffernmäßig klar umrissen sind.


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Die Mittel für die Versorgung der verdrängten öffentlichen Bediensteten und der ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen müssen im Haushalt für das Rechnungsjahr 1950/51 und in den Haushalten für die folgenden Jahre zur Verfügung gestellt werden. Sie unterscheiden sich insofern von den Mitteln, die für den Lastenausgleich zur Verfügung gestellt werden müssen. Für diese ist außerhalb des jetzigen Haushalts eine eigene Deckung zu suchen, wie ja auch die Soforthilfe aus dem Soforthilfefonds geleistet wird, der durch besondere Soforthilfeabgaben gespeist wird.
    Ich darf deshalb dem Hohen Hause bezüglich der im Rechnungsjahr 1950/51 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel heute schon einige Zahlen bekanntgeben. Die Steuern, die dem Bund mit dem 1. April 1950 zufließen, Verbrauchssteuern, Umsatzsteuer usw., werden nach den bisherigen Schätzungen insgesamt ein Aufkommen von rund 9.2 Milliarden DM ergeben. Vor einigen Tagen hat in diesem Hause ein Redner der SPD bei der Interpellation betreffend den kommenden
    Lastenausgleich darüber gesprochen, daß unter den an den Bund herantretenden Ansprüchen eine gewisse Rangfolge festgelegt werden müsse. Das gilt in einem gewissen Maße sicherlich für die Ansprüche. die aus den Haushaltsmitteln des Bundes zu erfüllen sind.

    (Hört! Hört! links.)

    Denn dem Steueraufkommen von 9.2 Milliarden DM stehen in erster Linie die aus den Haushaltsmitteln zu bezahlenden Besatzungskosten gegenüber, die mit einer Summe von rund 4,5 Milliarden DM in den Haushalt einzusetzen sein werden. also mit rund 50 % der gesamten Steuereinnahmen des Rundes. Diese Besatzungskosten genießen bekanntlich Priorität vor allen anderen Ausgaben des Bundes.

    (Abg. Dr. Bucerius: Hört! Hört!)

    Zweitens beanspruchen die sozialen Leistungen
    des Bundes einschließlich der Leistungen für die
    Versorgung der Kriegsversehrten nach den heutigen Anforderungen etwa 6 Milliarden DM. Darin sind die Leistungen allein für die Kriegsversehrten mit einem Betrag von etwa 3.2 Milliarden DM enthalten. Wie das Hohe Haus sieht, sind durch diese sozialen Leistungen und die Besatzungskosten die gesamten Steuereinkünfte des Bundes bereits völlig verbraucht.
    Trotzdem hofft das Bundesministerium der Finanzen im Haushaltsplan 1950/51 einen Betrag von über 400 Millionen DM für die verdrängten öffentlichen Bediensteten und ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen noch bereitstellen zu können, einen Betrag, der die bisherigen Leistungen der Länder auf diesem Gebiet nicht unwesentlich übersteigt. Ich muß jedoch pflicht-
    und wahrheitsgemäß betonen, daß ich keine Möglichkeit sehe, diesen Betrag noch wesentlich zu erhöhen. Das Hohe Haus wird darüber zu entscheiden in der Lage sein, wenn ihm der Haushalt mit allen Möglichkeiten der Einnahmegestaltung und allen Notwendigkeiten der Ausgabenseite vorliegt.
    Die Aufwendungen für die verdrängten öffentlichen Bediensteten würden, wenn sie dieselben Bezüge wie heute die einheimischen Beamten bekämen, einschließlich der Wartegelder für die
    dienstfähigen unversehrten Beamten, nach den vorläufigen Schätzungen im gesamten Bundesgebiet 963 Millionen DM betragen. Die Aufwendungen für die ehemaligen beruflichen Wehrmachtsangehörigen würden unter der gleichen Voraussetzung etwa 565 Millionen DM betragen. Das ergäbe zusammen eine Summe von 1 585 Millionen DM,
    Zur Frage 3: Der Gesetzentwurf für die Regelung der Rechtsverhältnisse des Personenkreises, der durch den Art. 131 des Grundgesetzes erfaßt wird, ist von der Bundesregierung noch nicht verabschiedet. Deshalb kann die Höhe der Versorgung, die diesem Personenkreis gewährt werden kann, heute noch nicht in Ziffern und Einzelheiten bekanntgegeben werden. Aus meiner Antwort zu Ziffer 2 geht bereits hervor, daß die haushaltsmäßige Deckung für die Gewährung der v o 11 en Bezüge und Wartegelder, angeglichen an die Bezüge und Wartegelder der Beamten von heute, voraussichtlich nicht gesichert ist.

    (Abg. Renner: Und wie steht es mit dem Gehaltsabbau für die Beamten?)

    — Ich kann auf Ihre Frage am Schluß zurückkommen, Herr Renner.

    (Abg. Renner: Schön, danke!)

    Die Frage 1 der Interpellation Drucksache Nr. 692 darf ich wohl durch die Beantwortung der Interpellation Drucksache Nr. 637 als mitbeantwortet ansehen.
    Die Frage 2 beantworte ich dahin. daß die Regierung bereit ist, eine gleichmäßige Regelung der Rechtsverhältnisse dieses Personenkreises im ganzen Bundesgebiet durchzuführen.
    Zur Frage 3 bemerke ich: Die Bundesregierung
    hätte gewünscht, daß die. Regelung dieser Rechtsverhältnisse schon am 1. April 1950 hätte in
    Kraft treten können. Die Sorge daß die Zahlungen der Länder mit dem 31. März 1950 enden,
    ist aber unbegründet. Die Länder leisten die
    Zahlungen, die auf Grund der gesetzlichen Regelung in den Ländern anfallen, nach dem
    31. März 1950 auf Rechnung des Bundes weiter,
    bis die Bundesgesetzgebung auf Grund des Art,
    131 des Grundgesetzes in Kraft getreten sein
    wird. Die Bundesregierung hat sich dabei breit
    erklärt, bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zur Überbrückung Mittel zur Verfügung
    zu stellen. die insbesondere dazu dienen sollen.
    in Notfällen, die heute vorhanden sind, einzugreifen und eine Anpassung an die künftig zu
    erwartende Regelung im voraus vornehmen zu
    können. Die Richtlinien für diese Überbrückungshilfe sind bereits in Ausarbeitung und werden derzeit unter den beteiligten Ressorts besprochen. Ich
    darf bemerken, daß mir ein Antrag auf Drucksache Nr. 810 neu vorliegt, der sich auf diese
    Frage beschränkt und der für den Haushalt
    1950/51 eine Summe von 35 Millionen DM bis
    zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorsicht
    Ich darf die Erklärung abgeben. daß ich hoffe,
    es wird dem Bundesfinanzminister — allerdings
    mit Anstrengung - möglich sein, die Mittel,
    die hier angefordert sind, in dem gewünschten Zeitraum aufzubringen.

    (Bravo! in der Mitte.)

    Wenn ich nun zuletzt auf den Zwischenruf des Herrn Kollegen Renner eingehen darf, so bedeutet dieser Zwischenruf des Herrn Kollegen


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Renner, daß er die Mittel für die verdrängten öffentlichen Bediensteten und beruflichen Wehrmachtsangehörigen — wenn er die mit umfassen will - dadurch aufbringen will, daß er bei den andern Beamten kürzt. So a es doch zu verstehen?

    (Abg. Renner: Ich? Ich denke Sie haben das gesagt!)

    Wenn er ziffernmäßig einen Vorschlag zu machen hat, so bitte ich, den nächstens vor irgendeiner Organisation oder einer Versammlung der einheimischen Beamten zu vertreten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Renner: Das ist doch Ihr Vorschlag, den Sie im Ausschuß gemacht haben! Das haben Sie doch im Ausschuß vorgeschlagen!)