Rede:
ID0105210700

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 30
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    30. Abgeordneter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im voraus um Entschuldigung zu bitten, denn ich erfahre erst jetzt in diesem Augenblick, daß ich Ihnen heute diesen Bericht erstatten soll.
    Sie wissen, daß nach dem Grundgesetz eine Neuerung im deutschen Staatsrecht erforderlich ist. Es handelt sich um eine Einrichtung, die wir bisher nicht gekannt haben: es soll ein gemeinsamer Ausschuß des Bundestages und des Bundesrates eingesetzt werden, ein Ausschuß, der unter bestimmten Voraussetzungen, die im Grundgesetz geregelt sind, zusammentreten soil, wodurch insbesondere vermieden werden soll, daß bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat ein Stillstand in der Gesetzgebung eintritt.

    (Andauernde große Unruhe.)



    (Dr. Arndt)

    — Herr Kollege Bausch, wenn Sie den Bericht halten wollen, ist es doch besser, Sie kommen auf die Rednertribüne herauf.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Bausch, darf ich auch meinerseits an Sie appellieren. Sie empfinden das anscheinend gar nicht, aber man hört hier oben jedes Wort, das nicht in Moll, sondern in Dur gesprochen wird.
Bitte, Herr Abgeordneter.

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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dieser gemeinsame Ausschuß braucht eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag zu beschließen ist und der, damit sie in Kraft treten kann, der Bundesrat zustimmen muß. Die Initiative hat also ausnahmsweise aus dem Hause zu kommen.
    Infolgedessen hat der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuß des Bundesrats, dem Rechtsausschuß, einen Unterausschuß eingesetzt, der die Ihnen vorliegende Vorlage ausgearbeitet und übereinstimmend verabschiedet hat. Auch der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat dann dieser Vorlage einstimmig zugestimmt.
    Wesentlich sind folgende Gesichtspunkte. Zunächst war zu entscheiden, ob es einen ständigen Vermittlungsausschuß geben soll, oder ob bei Auftreten von Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat jeweils ein besonderer Ausschuß ad hoc einzusetzen ist. Wir haben uns übereinstimmend für einen ständigen Ausschuß entschieden, damit dieser Ausschuß auch eine gewisse politische Erfahrung und Übung in der Vermittlung solcher Streitigkeiten bekommt, deren Schlichtung nicht mehr die Aufgabe der I speziellen Sachverständigen sein kann. Sie ersehen aus § 1, daß es sich also um einen ständigen Ausschuß handelt, der aber auch auf eine optimale Größe oder Kleinheit beschränkt werden muß.
    Über diese Frage haben zunächst im Bundesrat Meinungsverschiedenheiten bestanden. Die kleinen Länder waren für einen großen Ausschuß, und die großen Länder waren für einen kleinen Ausschuß aus dem einfachen Grunde, weil die großen Länder wußten, daß sie in einem kleinen Ausschuß auch vertreten sein würden, die kleinen aber Angst hatten, daß sie nur in einem großen Ausschuß sein könnten. Wir haben uns aber von uns aus ganz unbefangen davon überzeugt, daß es doch zweckmäßig ist, jedes Land in diesem Ausschuß vertreten sein zu lassen.
    Wir haben deshalb vorgeschlagen, den Ausschuß aus insgesamt 24 Mitgliedern zu bilden. Wir halten es für möglich, daß man sich auch unter 24 Mitgliedern zu einem Vermittlungsvorschlag zusammenfinden kann, zumal dann, wenn die Zahl der anwesenden Mitglieder des Bundestages und Bundesrates auch wirklich auf diese 24 Personen beschränkt bleibt. Deshalb sind hier ausnahmsweise strenge Vorschriften getroffen, dahin nämlich, daß auch Vertreter nicht anwesend sein dürfen, geschweige denn Nichtmitglieder. Das gilt sogar für die Bundesregierung, die ja nach dem Grundgesetz ein Anwesenheitsrecht hat. Aber auch insoweit ist entschieden worden, daß nur der Minister erscheinen darf und ein Angehöriger der Verwaltung nur dann, wenn der Ausschuß es vorher ausdrücklich gewünscht und beschlossen hat. Die Einzelheiten im übrigen sind Ihnen bekannt, so daß ich glaube, nicht noch näher darauf eingehen zu sollen.
    Eine politisch wichtige Frage war, wie die Beendigung des Vermittlungsversuches festzustellen ist, da an dieses Ende vom Grundgesetz bestimmte Fristen angeknüpft werden. Der Ausschuß hat Ihnen deshalb insoweit vorgeschlagen, eine besondere Art der Beschlußfähigkeit einzuführen. Beschlußfähig ist dieser eigentümliche Vermittlungsausschuß nicht erst dann, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; vielmehr ist er schon beschlußfähig, wenigstens in einem negativen Sinn, wenn mindestens 8 Mitglieder anwesend sind, wobei die Anwesenheit von 8 Mitgliedern aus einem der beiden Häuser genügt. Selbstverständlich kann er dann aber keinen positiven Vermittlungsvorschlag machen. Das ist besonders geregelt; dafür ist natürlich eine andere Mehrheit erforderlich. Im übrigen sind formale Vorschriften darüber getroffen, wie der Abschluß des Verfahrens festzustellen ist.
    Eine Bestimmung hat noch politische Bedeutung und sei Ihrer besonderen Beachtung empfohlen. Es mußte nämlich die Frage entschieden werden, wie über einen Vermittlungsvorschlag dann hier im Hause zu verfahren ist. Die Beratung und die Entscheidung über den Vermittlungsvorschlag bedeuten gewissermaßen eine vierte Lesung. Es entstand das Problem, ob in dieser vierten Lesung - wie wir es in der dritten kennen -
    erneut von den Fraktionen Anträge zur Sache gestellt werden können, so daß die Gesetzesvorlage, die zwischen Bundestag und Bundesrat umstritten ist, nun wieder eine ganz andere Fassung bekommen würde, als in dem Vermittlungsvorschlag vorgesehen ist. Insoweit haben wir alle es für erforderlich gehalten, das Hohe Haus zu binden und in diese Geschäftsordnung die Bestimmung aufzunehmen, daß der Bundestag in dieser quasi vierten Lesung lediglich über den Vermittlungsvorschlag mit Ja oder Nein abstimmen kann und daß auch die Aussprache dadurch beschränkt sein soll, daß die Fraktionen lediglich Erklärungen abgeben, aus welchen Gründen sie für oder gegen den Vermittlungsvorschlag stimmen.
    Diese Regelung ist uns anfangs nicht ganz unbedenklich erschienen. Es wurde teilweise gefordert, überhaupt keine Aussprache oder sogar eine unbeschränkte Aussprache zuzulassen. Beides schien uns nicht angemessen, sondern wir hielten den Mittelweg für das Richtige. Für die Offentlichkeit und für die Zukunft muß gesagt werden können, warum man den Vermittlungsvorschlag annimmt oder ablehnt; mehr soll nicht gesagt werden. Darum ist das hier so geregelt.
    Wir haben überlegt, ob ein solche Selbstbindung des Parlaments mit seiner Autonomie vereinbar sei, da wir ja von dieser gemeinsamen Geschäftsordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nicht wieder herunterkönnen. Wir sind aber der Auffassung gewesen, daß eine solche Selbstbindung zulässig ist; sie kann natürlich nicht unbeschränkt sein. Die Erwägung, eine Kündigungsklausel einzuführen, haben wir infolgedessen abgelehnt, da das Ganze einen Versuch darstellt. Wir haben uns vielmehr dahin entschieden, daß diese Geschäftsordnung nur eine einstweilige ist und am 31. März 1951 von sich aus außer Kraft tritt. Damit tritt auch die Selbstbindung des Bundestages außer Kraft. Dann


    (Dr. Arndt)

    werden wir, nachdem wir sozusagen ein Experiment gemacht haben, prüfen können, ob sich alles so bewährt hat oder ob Anlaß besteht, hinsichtlich des Vermittlungsausschusses zu einer anderen Regelung überzugehen.
    Ich bitte Sie daher im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, dieser gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates zuzustimmen.