Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe leider vergessen, in meinen letzten Ausführungen über diese Frage zu sprechen. Es ist eingehend im Ausschuß darüber gesprochen worden, und der Ausschuß war sich darüber klar, daß die konfessionellen Gesichtspunkte bei der Verteilung berücksichtigt werden müssen, nicht einmal so sehr aus den konfessionellen Gesichtspunkten an sich, sondern weil man ja auch ungeheure Verwaltungsausgaben spart, wenn nämlich neben die eine Kirche nicht noch eine zweite gesetzt werden muß, Schulen und all die anderen Dinge! Man hat nur diese Fassung gewählt.
Ich persönlich bin für die konfessionellen Dinge, und ich persönlich bin dafür, daß es eingesetzt wird. Ich habe in der Beziehung ja hinsichtlich meiner Vergangenheit eigentlich keine Mohrenwäsche mehr zu treiben. Das weiß jeder.
Aber der Ausschuß sagte: wir wollen dieses heiße Eisen hier nicht noch besonders anfassen, wir sind uns darüber klar, daß das Weisungsrecht in diesem Sinne verwaltungsmäßig mit feiner Hand ausgeübt werden soll; wir könnten und sollten es daher streichen. Dem habe ich mich nach den Vorgängen nicht unnötig widersetzt. Das wollte ich nur dazu sagen.