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ID0105201900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Walter Brookmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt die Drucksache Nr. 685 vor über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet,


    (Brookmann)

    ein Problem, das die Aufnahme illegaler Grenzgänger aus der russischen Besatzungszone betrifft. Dieses Problem ist bereits im vergangenen Jahr des öfteren Gegenstand von Erörterungen in erster Linie in den unmittelbar betroffenen Ländern und den Landesflüchtlingsverwaltungen der Länder des ehemaligen Vereinigten Wirtschaftsgebiets gewesen.
    Zur Regelung dieses Problems nahmen die Flüchtlingsverwaltungen der Länder des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in einer Entschließung auf der Tagung in Uelzen am 11. Juli 1949 zum ersten Male konkret Stellung. Die Entschließung ist auf Seite 7 der Drucksache Nr. 685 zum Abdruck gekommen. Sie enthält Vorschläge und Empfehlungen an die Ministerpräsidentenkonferenz, in der Frage der Behandlung der aus der russischen Zone einwandernden illegalen Grenzgänger nach einheitlichen Grundsätzen zu verfahren. Diese Vereinbarungen, die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz 'angenommen worden sind, werden seit dem 1. September vorigen Jahres angewandt. Seit dem 15. November 1949 sind im Zuge der neuen Verordnung der Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet Beauftragte der Bundesregierung eingesetzt, denen bestimmte Aufgaben zugewiesen worden sind.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 1949 auf Antrag des Landes Niedersachsen beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, auf Grund des Artikels 119 des Grundgesetzes unverzüglich eine Verordnung über die Aufnahme und Verteilung illegaler Grenzgänger vorzubereiten, die sich auf die Uelzener Beschlüsse vom 11. Juli 1949 aufbaut. Diesem Beschluß des Bundesrates vom 20. Oktober 1949 entsprechend hat die Bundesregierung im November 1949 eine Verordnung vorgelegt, die durch den Flüchtlingsausschuß des Bundesrates nur geringfügige Abänderungen erfuhr, denen die Bundesregierung dann auch zustimmte. Die Verordnung der Bundesregierung wurde daraufhin dem Bundesrat zur Entscheidung zugeleitet.
    Nachdem das Kabinett die Verordnung verabschiedet hatte, übersandten die Hohen Kommissare für Deutschland unter dem 2. Dezember 1949 der Bundesregierung ein Memorandum, das zu der gleichen Frage Stellung nimmt. Dieses Memorandum liegt Ihnen ebenfalls in der Drucksache Nr. 685 auf Seite 6 abschriftlich vor. In diesem Memorandum wird die Bundesregierung gebeten, nach gewissen Grundsätzen zu verfahren. Einer dieser Grundsätze ist, die Aufnahme jedes deutschen Flüchtlings in das Gebiet der Bundesrepublik, der Bundesregierung, zu kontrollieren. Dabei wünscht die Hohe Alliierte Kommission, daß besonders auf die Anzahl der deutschen Flüchtlinge geachtet wird, die mit Rücksicht auf die gegenwärtig bestehende Übervölkerung und die großen Wohnraumschwierigkeiten in Deutschland aufgenommen werden können.
    Bereits am 16. Dezember 1949 reichte die sozialdemokratische Fraktion des Hohen Hauses mit Drucksache Nr. 350 einen Gesetzentwurf über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet ein. Dieser Antrag Nr. 350, meine Damen und Herren, ist am 18. Januar dieses Jahres an folgende Ausschüsse überwiesen worden: an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen, den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und den Ausschuß für Heimatvertriebene. Als federführender Ausschuß ist der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen bestimmt worden.
    Diese Ausschüsse haben folgendes beschlossen. Der Ausschuß für Heimatvertriebene hat am 25. Januar dieses Jahres das Gesetz, wie es in der Drucksache Nr. 350 vorlag, als Ganzes abgelehnt. Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat am 1. Februar 1950 beschlossen, die Beratung über den Antrag der Fraktion der SPD zurückzustellen und die Bundesregierung zu ersuchen, die von ihr vorgesehene Verordnung zu erlassen.
    Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen hat sich in mehreren Sitzungen eingehend mit dem Gesamtproblem unter Zugrundelegung des SPD-Gesetzentwurfes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet beschäftigt. Es wurden in diesen Sitzungen alle rechtlichen, alle politischen und ganz besonders auch, meine Damen und Herren, alle menschlichen Momente erörtert, und in der Sitzung vom 16. Februar 1950 wurde mit Mehrheit beschlossen, die Drucksache Nr. 350 mit den aus der nebenstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen dem Bundestag ungeachtet der Regierungsvorlage, deren Wortlaut sich im wesentlichen mit dem neuen Gesetzestext deckt, zur Beschlußfassung vorzulegen. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen vertraten die Auffassung, die Erlaubnis zur ständigen Niederlassung im Bundesgebiet dürfe nur kriminellen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin versagt werden, die wegen einer Tat verfolgt werden, die auch dann mit Strafe bedroht ist, wenn sie im Geltungsbereich der Bundesrepublik begangen sein würde. Die Mehrheit des Ausschusses entschied sich dahin, die besondere Erlaubnis nur den Personen zu erteilen, die wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben, für die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen die genannten Gebiete verlassen müssen.
    Der Antrag des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen an das Hohe Haus lautet folgendermaßen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    den vorliegenden Gesetzentwurf mit den . . . Änderungen
    — also den Beschluß des Ausschusses — zu genehmigen.
    Ich darf das Hohe Haus bitten, entsprechend zu verfahren.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Einzelaussprache und bitte das Haus um die Genehmigung, die §§ 1, 2 und 2 a der Vorlage 685 gleichzeitig aufrufen zu dürfen. Die Paragraphen gehören zusammen und können nicht gut einzeln diskutiert werden. - Es erhebt sich kein Widerspruch.
Ich rufe auf § 1, — § 2 — und § 2 a. —
Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.

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    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir im Dezember vorigen Jahres einen Gesetzentwurf über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vorlegten, wollten wir damit der Absicht der Regierung, diese Frage durch eine Verordnung zu


    (Frau Korspeter)

    lösen, entgegentreten. Wir waren der Meinung, daß eine solche Frage, ein solches Problem nur vom Parlament mit der vollen politischen Entscheidung erledigt werden konnte. Wir sahen uns zu diesem Gesetzentwurf auch deshalb veranlaßt, weil wir glaubten, es nicht verantworten zu können, daß dieses Problem auf Grund der Regierungsverordnung mit Polizeimaßnahmen gelöst werden sollte, und zwar mit Polizeimaßnahmen, die unter Umständen deutsche Polizisten zwangen, sich gegen deutsche Männer und gegen deutsche Frauen an der Sowjetzone zu stellen.
    Der wichtigste Paragraph unseres Gesetzentwurfs — ich möchte sagen: das Kernstück unseres Gesetzentwurfs überhaupt — war der § 1 Absatz 2, der vorsah, daß nur jemandem die Erlaubnis versagt werden darf, wenn er wegen einer Tat verfolgt wird, die auch dann mit Strafe bedroht ist, wenn sie im Geltungsbereich des Bundesgebiets begangen sein würde. Dieser Paragraph stand im Gegensatz zu dem § 1 Absatz 2 der Regierungsverordnung, der eben die Erlaubnis nur den Personen erteilen wollte, die wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben, für die persönliche Freiheit oder aus sonstigen Gründen die Ostzone verlassen mußten.
    Die Ausschußberatungen haben nun gezeigt, daß .die Mehrheit des Ausschusses sich gegen die Fassung unseres Paragraphen gestellt hat, und er wurde durch den § 1 Absatz 2 der Verordnung ersetzt. Und damit, meine Damen und Herren, hat unser Gesetzentwurf ein vollkommen anderes und von uns nicht gewolltes Gesicht erhalten. Wir sehen uns deshalb, wenn die Fassung unseres Entwurfs nicht wiederhergestellt wird, nicht in der Lage, unserem eigenen Gesetzentwurf zuzustimmen.
    Ich darf unsere Gründe noch einmal zum Ausdruck bringen, die uns zu dieser Fassung bewegen. Der Ausschußentwurf versucht im § 1 Absatz 2, den Rahmen der Zulassung für Deutsche aus der Ostzone zu umreißen, und wir sind nach wie vor der Ansicht, daß damit nicht nur das im Grundgesetz verankerte Recht der Freizügigkeit verletzt wird; wir sind auch der Ansicht, daß diese Regelung menschlich nicht zu verantworten ist. Sie alle müssen zugeben, daß die Definition, mit der man die Aufnahmemöglichkeiten zu umreißen versucht, auf reine Ermessensurteile von Ausschüssen und Bürokratie hinausläuft, die unausbleiblich ganz verschiedene Maßstäbe anlegen, weil diese Definition eine weite Auslegungsmöglichkeit in sich schließt. Damit kann die Kommission — und das ist für uns das Wesentliche — bei den Entscheidungen über Aufnahme oder über Ablehnung eine Entscheidung über Leben oder Tod treffen.

    (Abg. Leddin: Sehr wahr!)

    Das, meine Damen und Herren, kann nicht Ihr Wille sein, und trotzdem muß es bei der augenblicklichen Formulierung darauf hinauslaufen, weil Ermessensurteile an keinerlei Richtlinien zu binden sind. Sie heben ferner dadurch ein Grundrecht von Deutschen auf, die nicht etwa einen Verstoß gegen geltende Gesetze begangen haben, sondern die im Gegenteil alle gefährdet sind, sobald sie sich im nationalen Sinne zu Deutschland bekennen und sobald sie allgemeinpolitisch sich nicht der totalitären Staatsreligion drüben in der Ostzone unterwerfen. Sie sind gefährdet, sobald sie sich als Demokraten in westeuropäischem Sinne bekennen.
    Der Wortlaut des Ausschußentwurfs richtet sich deshalb gegen primitivste Menschenrechte,

    (Abg. Menzel: Sehr richtig!)

    er richtet sich gegen ein Bekenntnis zum ganzen deutschen Volke, und er richtet sich auch gegen die politische und demokratische Freiheit. Wir sind der Ansicht — und, meine Damen und Herren, ich nehme an, daß Sie es genau so sind —, menschliche und nationale und politische Rechte dürfen nicht vergewaltigt werden, sondern sie müssen von uns hochgehalten werden. Deswegen, allein aus diesem Grunde, kann man die Grenzen der Zulassung nicht festlegen, sondern wir müssen, so wie es unser Gesetzentwurf vorsieht, unter allgemeiner Aufrechterhaltung der Zulassung die Elemente ausschalten, die auch in der Bundesrepublik strafrechtlich verfolgt werden müssen. Auch dabei, meine Damen und Herren, muß man mit sehr viel Vorsicht vorgehen, weil jeder, der die Verhältnisse drüben kennt und aus eigenem Erleben kennt, weiß, daß man in vielen Fällen Menschen solche Delikte anhängt, um sie politisch zu erledigen.
    Eine andere Frage, die uns bewegt und die auch Sie bewegen muß und die in Ihrer Formulierung offenbleibt, meine Damen und Herren, ist die folgende: Was wird aus den Menschen, die Sie abweisen, die nach Ihrer Ansicht nicht in einer drohenden Gefahr für Leib und Leben stehen? Sie wissen so gut wie wir, daß die wenigsten, die abgewiesen werden, wieder in die Sowjetzone zurückkehren und auch nicht zurückkehren können und daß wir sie damit der Landstraße überantworten und sie in ein Schicksal hineintreiben, das wir alle nicht wünschen. Fast alle kommen zu uns herüber, um unsere Hilfe zu erbitten, um zu arbeiten, um einen Beruf zu erlernen. Wir aber schlagen mit einer solchen Regelung die Tür vor ihnen zu, und wir schicken sie auf die Landstraße oder bei Abschiebung — wer von uns weiß das immer vorher? -
    entweder in die Zuchthäuser oder in den Tod. Es nicht so sehen zu wollen, hieße, vor der Wirklichkeit des Elends der Abgewiesenen die Augen zu verschließen.
    Wir übersehen ganz gewiß nicht die Schwierigkeiten, die sich bei Wiederherstellung des § 1 unseres Entwurfes für die Bundesrepublik ergeben. Wir wissen, daß damit der Lebensraum der bereits in der Bundesrepublik Lebenden eingeschränkt und eingeengt wird. Trotzdem sollten wir uns nicht anders entscheiden, trotzdem sollten wir Menschlichkeit und Verantwortlichkeit gegenüber unseren Brüdern und Schwestern in der Ostzone sprechen lassen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Es kann gar nicht die Rede davon sein, meine Damen und Herren, daß § 1 unseres Gesetzentwurfes geradezu eine Aufforderung an die Bewohner der Ostzone darstelle, nach hier in den „goldenen Westen" zu kommen. Glauben Sie mir, die Gründe, die jemanden zwingen, seine Heimat zu verlassen und unter solchen Umständen zu verlassen, wie diese Menschen es tun müssen, die hier bei uns vorerst vor einem- Nichts stehen, ohne Arbeit, ohne Wohnung, müssen schon sehr zwingende sein. Nach meiner Überzeugung ist es aber drüben auch bereits bekanntgeworden, daß es mit dem „goldenen Westen" gar nicht so golden aussieht

    (Sehr wahr! bei der SPD)



    (Frau Korspeter)

    und daß auch bei uns der größte Teil der Bevölkerung auf der Schattenseite des Lebens steht, wie sie diese Wirtschaftspolitik zur Folge hat.

    (Zurufe von der SPD: Sehr richtig! Sehr wahr!)

    Im Ausschuß ist auch erklärt worden, die Tatsache, daß sich die Zahl der Einströmenden in der letzten Zeit verringert hat, sei darauf zurückzuführen, daß dieser Verordnungsentwurf bei uns im Parlament beraten werde und schon als sogenannte Abschreckungsmaßnahme auf die Sowjetzonenbewohner gewirkt habe. Ich möchte fragen: hat man sich dabei auch überlegt, daß vielleicht gerade diese Schranke, die wir damit gegenüber den oft verzweifelten Menschen noch zusätzlich aufgerichtet haben, manchem vielleicht bereits zum Verhängnis geworden ist, weil er sich noch in letzter Minute gefürchtet hat, nach hier zu kommen, aus der Sorge. was aus ihm wird?

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

    Das, meine Damen und Herren, können wir nicht wollen, und das können auch Sie nicht wollen. Deshalb bitten wir Sie, aus menschlichen, aber auch aus politischen Gründen zu einer Entscheidung zu kommen, die unseren Brüdern und Schwestern in der Ostzone die Hoffnung und die Zuversicht gibt, daß wir zu ihnen stehen.
    Wir stellen deshalb folgenden Antrag, den wir Sie anzunehmen bitten:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    In § 1 wird Absatz 2 gestrichen.
    Absatz 3 wird Absatz 2 und erhält folgenden Wortlaut:
    Die Erlaubnis darf jemand nur versagt werden, der wegen einer Tat verfolgt wird, die auch dann mit Strafe bedroht ist, wenn sie im Geltungsbereich des Grundgesetzes begangen sein würde.
    In § 2 a wird Absatz 2 gestrichen.
    Meine Damen und Herren, denken Sie bei Ihrer Entscheidung daran, daß Sie über eine wichtige Frage zu entscheiden haben! Deutschland muß die Heimat aller Deutschen bleiben!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)