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ID0104213000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 1387 41. und 42. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950. 41. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen . . . 1388B, 1424D Schriftlicher Bericht der Bundesregierung betreffend Notstandsgebiet WatenstedtSalzgitter (Drucksachen Nr. 362 und 612) 1388B Anfrage Nr. 42 der Fraktion der KPD betreffend Memorandum der Bundesregierung in der Presse (Drucksachen Nr. 456 und 606) 1388C Anfrage Nr. 46 der Abg. Strauß, Stücklen, Karpf und Genossen betreffend Anleihe bei den Inhabern von Telefonanschlüssen (Drucksachen Nr. 492 und 607) . . . . 1388C Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache Nr. 567) 1388C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1388D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 1389B Klabunde (SPD) 1392A Dr. Brönner (CDU) 1393D Paul (KPD) 1395C Wirths (FDP) 1397A Bahlburg (DP) 1398D Dr. Glasmeyer (Z) 1399C Dr. Etzel (BP) 1400B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) 1400C Neuburger (CDU), Berichterstatter 1400D, 1406C Freiherr von Aretin (BP), Antragsteller 1403C Dr. Bertram (Z), Antragsteller 1403D, 1407B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1404A Dr. Koch (SPD), Antragsteller 1405C, 1406D Renner (KPD), Antragsteller 1405D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1406B, 1407A Seuffert (SPD) 1407D, 1408C Dr. von Brentano (CDU) . . . . 1408B Erste Unterbrechung der Sitzung 1408D Zweite Unterbrechung der Sitzung 1409A Seuffert (SPD) 1409B Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1409C Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . . 1410B Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1410C 42. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrag s der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) 1410C Abstimmungen . . 1410D, 1412A, 1413D, 1414C, 1416C, 1417B, 1420B, 1423B Zur Abstimmung: Mellies (SPD) 1411A Arnholz (SPD) . . . . . . . 1411D Mertins (SPD) 1414A Ritzel (SPD) 1423B Zur Sache: Dr. Besold (BP) . . .. . . . 1411C Dr. Miessner (DRP) 1411D Zur Geschäftsordnung: Dr. Reismann (Z) 1412B Neuburger (CDU) . . . . 1415A, 1422B Dr. Oellers (FDP) 1420A Dr. Bertram (Z) 1421A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 1412C, 1419A Dr. Koch (SPD) 1412D Dr. Bertram (Z) 1413B, 1414A, D, 1416D, 1418A, 1419D, 1421B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 1413C, 1419B Neuburger (CDU) 141413, 1416B, 1422D Dr. Kather (CDU), Antragsteller . . 1415B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1415C Farke (DP) 1416A Dr. Reismann (Z) . . . . . 1416A Frommhold (DRP) 1416B Dr. Wellhausen (FDP) 1422A Dr. Becker (FDP) 1422B Dr. von Brentano (CDU) . . . . 1423C Ritzel (SPD) 1424A Nächste Sitzung 1424D 41. Sitzung Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Frommhold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DRP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)


    (Zuruf von der Mitte: Der Freibetrag wird doch erweitert, nicht beschränkt!)

    Auf der anderen Seite wollen wir hoffen, daß durch das In-Arbeit-Kommen diesen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich einen Teil des Verlorenen wieder zu beschaffen. In dieser Hoffnung möchten auch wir dem interfraktionellen Antrag des Kollegen Kather und. anderen zustimmen, damit der § 33 a in diesem Sinne erweitert wird.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter zar Sache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache. Wir haben eben den Fall gehabt, daß über zwei weit auseinanderliegende Paragraphen gleichzeitig gesprochen worden ist. Wir werden also nachher bei der Abstimmung über Ziffer 18 auf die soeben gemachten Ausführungen verweisen können.
Wer für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 608 Ziffer 3 zu Artikel I Ziffer 10 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Dann darf ich das Einverständnis des Hauses mit der Fassung der Ziffer 10 in der Form der Ausschußbeschlüsse feststellen.

(Zuruf: Der Zusatzantrag Kather zu § 33 a!)

— Es liegt kein weiterer Antrag vor. Auf diesen Antrag kommen wir doch erst später zurück.

(Widerspruch.)

Wir müssen der Reihenfolge nach abstimmen. Wir haben uns heute mittag darüber verständigt, das brauche ich doch nicht noch einmal zu wiederholen.
Wir kommen nunmehr zu Ziffer 11. Hierzu liegt der Abänderungsantrag der SPD Drucksache Nr. 602 Ziffer 2 vor. Wird namens der Antragsteller das Wort gewünscht? — Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Wird sonst das Wort dazu gewünscht? — Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
Es liegt ein weiterer Antrag des Zentrums Drucksache Nr. 608 Ziffer 4 vor. Wird seitens der Antragsteller das Wort gewünscht? — Ich bitte, Herr Abgeordneter Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Die Steuervergünstigungen, die der § 10 a gewährt, sind nicht für diejenigen Kreise zugänglich, die keine vollkaufmännischen Bücher führen. Schon der Steuerausschuß des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates hat sich mit dieser Frage eingehend beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß es notwendig sei, diese Steuervergünstigung auch den Handwerkern und kleinen Gewerbetreibenden zugute kommen zu lassen. Wir haben nun die Verordnung, die in unserem Antrag zitiert ist, über die Buchführung der Handwerker und Kleingewerbetreibenden vom 5. September 1949. Wenn wir diese Bestimmung mit einfügen, würden die Kleingewerbetreibenden ebenfalls die Möglichkeit der Steuervergünstigung haben. Man wende mir nicht ein, daß eine volle Buchführung erforderlich sei. Dar Herr Finanzminister hat heute erklärt, wir müßten doch endlich von dem System der Selbsteinschätzung zu dem System der richtigen Veranlagung zurückkommen. Darin liegt das Eingeständnis, daß zur Zeit die Steuer häufig nicht veranlagt wird, sondern daß die Erklärung der Steuerpflichtigen wegen der Überlastung der Finanzämter ohne weiteres dem Steuerbescheid zugrunde gelegt


    (Dr. Bertram)

    wird. Wenn es tatsächlich so ist, dann ist die Frage der Buchführung für das Steueraufkommen auch von untergeordneter Bedeutung. Es liegt aber auch eine große Ungerechtigkeit darin, daß lediglich wegen dieser technischen Vorschrift, ob ein Betrieb eine volle Buchführung hat oder nur eine vereinfachte Buchführung, die außerordentlich wichtige Steuervergünstigung des § 10 a gewährt wird oder nicht. Die wirtschaftliche Gerechtigkeit verlangt, daß die Betriebe ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Größe die Vergünstigung erhalten und nicht, daß die Buchführungspflichtigen diese Vergünstigung allein in Anspruch nehmen können.
    Man wende mir auch nicht ein, daß diese kleineren Betriebe ja selber eine Buchführung einrichten können. Die Buchführung kostet jeden Monat 15, 20 oder 25 D-Mark, je nachdem, was der Steuerberater dafür nimmt, und wenn auch ein Stundenbuchhalter genommen wird, es kostet auf alle Fälle etwas, und die Steuerersparnis wird sich gerade bei diesen kleineren Betrieben im Jahr vielleicht nicht über 200, 300 oder 400 D-Mark erheben, so daß praktisch die Steuerersparnis durch die Mehrkosten für die Buchführung aufgezehrt werden könnte. Wir wollen doch nicht, lediglich um hier eine formelle Richtigkeit herbeizuführen, eine materielle Ungerechtigkeit in Kauf nehmen. Ich bitte deshalb, im Interesse auch dieser Gewerbetreibenden die Erleichterung, die wir dem Paragraphen eingefügt haben, anzunehmen.