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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 1387 41. und 42. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950. 41. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen . . . 1388B, 1424D Schriftlicher Bericht der Bundesregierung betreffend Notstandsgebiet WatenstedtSalzgitter (Drucksachen Nr. 362 und 612) 1388B Anfrage Nr. 42 der Fraktion der KPD betreffend Memorandum der Bundesregierung in der Presse (Drucksachen Nr. 456 und 606) 1388C Anfrage Nr. 46 der Abg. Strauß, Stücklen, Karpf und Genossen betreffend Anleihe bei den Inhabern von Telefonanschlüssen (Drucksachen Nr. 492 und 607) . . . . 1388C Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache Nr. 567) 1388C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1388D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 1389B Klabunde (SPD) 1392A Dr. Brönner (CDU) 1393D Paul (KPD) 1395C Wirths (FDP) 1397A Bahlburg (DP) 1398D Dr. Glasmeyer (Z) 1399C Dr. Etzel (BP) 1400B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) 1400C Neuburger (CDU), Berichterstatter 1400D, 1406C Freiherr von Aretin (BP), Antragsteller 1403C Dr. Bertram (Z), Antragsteller 1403D, 1407B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1404A Dr. Koch (SPD), Antragsteller 1405C, 1406D Renner (KPD), Antragsteller 1405D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1406B, 1407A Seuffert (SPD) 1407D, 1408C Dr. von Brentano (CDU) . . . . 1408B Erste Unterbrechung der Sitzung 1408D Zweite Unterbrechung der Sitzung 1409A Seuffert (SPD) 1409B Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1409C Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . . 1410B Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1410C 42. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrag s der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) 1410C Abstimmungen . . 1410D, 1412A, 1413D, 1414C, 1416C, 1417B, 1420B, 1423B Zur Abstimmung: Mellies (SPD) 1411A Arnholz (SPD) . . . . . . . 1411D Mertins (SPD) 1414A Ritzel (SPD) 1423B Zur Sache: Dr. Besold (BP) . . .. . . . 1411C Dr. Miessner (DRP) 1411D Zur Geschäftsordnung: Dr. Reismann (Z) 1412B Neuburger (CDU) . . . . 1415A, 1422B Dr. Oellers (FDP) 1420A Dr. Bertram (Z) 1421A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 1412C, 1419A Dr. Koch (SPD) 1412D Dr. Bertram (Z) 1413B, 1414A, D, 1416D, 1418A, 1419D, 1421B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 1413C, 1419B Neuburger (CDU) 141413, 1416B, 1422D Dr. Kather (CDU), Antragsteller . . 1415B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1415C Farke (DP) 1416A Dr. Reismann (Z) . . . . . 1416A Frommhold (DRP) 1416B Dr. Wellhausen (FDP) 1422A Dr. Becker (FDP) 1422B Dr. von Brentano (CDU) . . . . 1423C Ritzel (SPD) 1424A Nächste Sitzung 1424D 41. Sitzung Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort zur Begründung des Antrags unter Nr. 5 der Tagesordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. Horlacher.


Rede von Dr. Michael Horlacher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ganz überrascht, daß ich so plötzlich drankomme. Da muß manches nicht so sein, wie es sein soll. Aber ich will mich auf eine kurze Begründung meines Antrages beschränken. Ich will auch auf die technischen Einzelheiten dieser Verordnung zur Durchführung des Einkommensteuergesetzes bei den nichtbuchführenden Landwirten im einzelnen nicht eingehen. Das würde zu weit. führen. Ich will nur einige Grundsätze herausgreifen, die zur allgemeinen Kenntnis der Verhältnisse notwendig sind.
Es handelt sich zunächst darum, daß man hier den veränderten Verhältnissen der Landwirtschaft Rechnung tragen muß. Trotz mancher .gegenteiligen Stimmungen gegenüber unserer Bauernbevölkerung kommt doch eines jetzt auch in der großstädtischen Presse immer mehr zum Ausdruck: daß die Landwirtschaft sich in einer Krise befindet. Es kommt auch in einzelnen Presseerörterungen jetzt zum Ausdruck, daß diese Krise nicht allein von der Preisseite her kommt, sondern auch von der Seite der Belastung der Landwirtschaft. Dieser Belastungsseite der Landwirtschaft will ich mich jetzt mit einigen Ausführungen zuwenden. Da ist es notwendig, daß die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft entsprechend den veränderten Verhältnissen geändert wird. Die Durchschnittssätze, die für die nichtbuchführenden Landwirte aufgestellt werden, gehen von einem Reinertrag aus, der sich unter der Annahme eines Betriebes aufbaut, der nur mit fremden Arbeitskräften arbeitet. Auf dieser Grundlage wird dann das Einkommen des Bauern dadurch errechnet, daß man den Arbeitsverdienst des Bauern, seiner Ehefrau und seiner mitarbeitenden Kinder dazurechnet. Hier kommt eine alte Forderung unserer Bauernbevölkerung, daß man insbesondere die mitarbeitenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft steuerlich entsprechend berücksichtigt. Es kommt auch hier der Grundsatz, der auch sonst eine Rolle spielt, wegen der Haushaltsbesteuerung herein. Diese Haushaltsbesteuerung wirkt sich im bäuerlichen Betrieb besonders nachteilig aus.
Da stelle ich einen Grundsatz auf, für den sich das Hohe Haus eigentlich ganz allgemein entscheiden sollte, daß man hier eine steuerliche Berücksichtigung der mitarbeitenden Bauernkinder herbeiführt. Denn hier handelt es sich darum, daß der Lohn, den die mitarbeitenden Familienangehörigen sich während des Jahres verdienen, genau so berücksichtigt werden sollte wie bei einer fremden Arbeitskraft, die einen bestimmten Jahresarbeitsverdienst in einem bäuerlichen Betrieb erzielt. Deswegen ist dieser Antrag in erster Linie auf die Berücksichtigung der familieneigenen Arbeitskräfte des Bauern berechnet. Das heißt, die familieneigenen Arbeitskräfte des Bauern haben einen Anspruch darauf, daß der Arbeitslohn für sie entsprechend in Rücklage genommen wird, damit die arbeitenden Kinder, insbesondere nachdem durch die Währungsreform ihre Ersparnisse zugrunde gegangen sind, einen Anreiz haben, auf dem Bauernhof zu bleiben. Mit anderen Worten, hier ist ein besonders wirksames Mittel vorhanden, um die Landflucht aus dem bäuerlichen Betrieb zu bekämpfen. Sie müssen den bäuerlichen mitarbeitenden Familienangehörigen entsprechende Beträge gutschreiben, auf die sie als Lohn Anspruch haben. Über die Höhe der Gutschriften können die Meinungen auseinandergehen. Ich denke mir aber, daß für die mitarbeitenden Familienangehörigen bei der Einkommensteuerermäßigung des Bauernbetriebes keine Zuschläge mehr gemacht werden. Das wäre eine wesentliche Berücksichtigung der eigenen Arbeitskräfte des Bauern.
Es kommt noch die Berücksichtigung des Arbeitseinkommens der Bauersfrau hinzu. Da möchte ich sagen: wenn wir die ganze Zeit nach dem Krieg betrachten und die Verhältnisse an uns vorüberziehen lassen, so wird es ein Ruhmesblatt in der Geschichte unseres Bauerntums sein, daß die Bäuerin den Bauernhof unter den schwierigsten Verhältnissen in die jetzige Zeit hinübergerettet hat.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

Sie mußte mit wenigen Arbeitskräften all das leisten, was andere nicht mehr tun konnten, weil der Mann im Kriege war, weil die erwachsenen Söhne im Kriege waren usw. Sie ist eigentlich der Motor zur Aufrechterhaltung unseres bäuerlichen Betriebes gewesen. Da sollte man hier der arbeitenden Bauersfrau entgegenkommen; denn eigentlich sollte die Bauersfrau sich wie jede Frau in einem ordnungsgemäßen Haushalt darauf beschränken, nur ihren Haushalt zu führen,

(Sehr richtig! in der Mitte)

und nicht übermäßig in die übrige Wirtschaft eingeschaltet werden. Deswegen ist es eine steuerliche Benachteiligung der Bauersfrau, daß ihre Arbeitskraft zusätzlich bewertet wird; denn in anderen Haushalten wird sie auch nicht zusätzlich bewertet. So sollte man hier entgegenkommend sein.
Ein besonderes Entgegenkommen ist für die Witwen und die Kriegerwitwen in unseren Bauernbetrieben notwendig; denn die Kriegerwitwen müssen, um einigermaßen durchkommen zu können, eine fremde Arbeitskraft ersetzen. Deswegen sollte man die steuerliche Begünstigung insbe-


(Dr. Horlacher)

sondere bei den Kriegerwitwen und den Witwen überhaupt eintreten lassen.
Das sind die Grundsätze, die maßgebend sein sollten. Das kann der Herr Finanzminister durch eine Verordnung machen, die sich an das Einkommensteuergesetz anschließt. Wenn das Einkommensteuergesetz zu einer Belebung der Wirtschaft und zu einer Sicherung unserer Wirtschaftsbetriebe beitragen soll, dann muß meines Erachtens auf solche Verhältnisse Rücksicht genommen werden.
Daß ich in dem Antrag weiter fordere, den veränderten Verhältnissen der Landwirtschaft bei der Bemessung des Einheitswertes Rechnung zu tragen, dürfte sich von selbst verstehen. Denn jetzt wird der Grundertrag aus einem Zwölftel des Einheitswertes errechnet. Früher war es ein Achtzehntel. Da stehe ich auf dem Standpunkt, daß angesichts der veränderten Preis- und sonstigen Verhältnisse in .der Landwirtschaft wieder die frühere Berechnungsgrundlage festgelegt werden sollte. Schließlich ist noch darauf hingewiesen, daß auch die Umsatzsteuerrichtzahlen den veränderten Verhältnissen angepaßt werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie so meine Ausführungen hören und sie bei Ihnen auf fruchtbaren Boden gefallen sind, dann habe ich gar keinen Zweifel, daß dieser Antrag einstimmig angenommen werden muß. Ich bin aber dafür, daß der Antrag dem Finanz- und Steuerausschuß nochmals zur gründlichen Beratung überwiesen wird, damit man insbesondere die steuertechnischen Grundsätze im einzelnen erörtern kann. Ich sehe aus Ihrer Haltung, daß Sie grundsätzlich mit meinen Ausführungen einverstanden sind.

(Beifall in der Mitte und rechts und -Heiterkeit.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich stelle fest: die Berichterstattung über Punkt 2 der Tagesordnung und die Einbringung der Anträge unter den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 sind beendet.
    Wir treten nunmehr nach § 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung in die Einzelbesprechung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe ein, daß die Einzelbesprechung über jede selbständige Bestimmung der Reihenfolge nach geführt wird. Das heißt mit anderen Worten, zu Abänderungsanträgen wird jeweils bei den betreffenden einzelnen Paragraphen gesprochen.
    Wir hatten uns im Ältestenrat darüber unterhalten, daß heute unter Umständen die Möglichkeit besteht, zu Abänderungsanträgen, die sich über mehrere Paragraphen erstrecken, aber thematisch zusammenhängen, wenn sie auch nicht in derselben Reihenfolge laufen, gleich gemeinsam zu sprechen, mit der Maßgabe, daß bei der Abstimmung jeweils auf die vorangegangene Begründung des Abänderungsantrages Bezug genommen wird. Ich darf wohl annehmen, daß, soweit dieser Fall in Frage kommt, das Haus aus Gründen der Vereinfachung mit dieser Methode einverstanden ist.
    Dies vorausgeschickt, beginnen wir mit der Einzelbesprechung. Ich rufe nunmehr Artikel I Ziffer 1 auf. Abänderungsanträge liegen nicht vor. Wer für Artikel I Ziffer 1 ist, den bitte ich, die
    Hand zu erheben. - Ich dänke und bitte um die
    Gegenprobe. — Mit' zweifelsfreier Mehrheit angenommen.
    Wer für Artikel I Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ebenfalls mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
    Zu Artikel I Ziffer 3 liegt ein Abänderungsantrag der SPD auf Drucksache Nr. 602 unter Ziffer 1 vor, der dahin geht, eine neue Ziffer 14 einzufügen. Ich bitte zunächst den Herrn Antragsteller, wenn er zu dem Abänderungsantrag das Wort wünscht, das Wort zu ergreifen. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Koch.