Rede von
Dr.
Hans
Wellhausen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Obwohl uns lebensentscheidende Probleme bedrängen und der Lösung harren, wäre es natürlich reizvoll, über Kitsch, Nichtkitsch usw.
I hier etwas zu sagen. Ich möchte dies aber nicht tun, sondern an das anschließen, was wir vorhin zu Punkt 5 der Tagesordnung besprochen haben. Ich möchte der Meinung Ausdruck geben, daß Absatz 2 des Ihnen vorliegenden Antrages einen offensichtlichen Eingriff der Legislative in die Exekutive bedeutet.
Wenn Sie einen Ausschuß für Kulturpolitik geschaffen haben - und wir haben uns daran beteiligt —, dann wüßte ich wichtigere Dinge, die ihn beschäftigen könnten, als diese Angelegenheit, die Sie sich hier ausgewählt haben. Er ist nämlich „angemessen" zu beteiligen; so schreiben Sie in Ihrem Antrag. Er hat also eine Mitentscheidung; denn dieses Fachgremium, von dem Sie im ersten Absatz sprechen, soll ja eine absolute Entscheidung treffen. Ich bin also der Meinung, daß der Absatz 2 eine Unmöglichkeit ist.
Darüber hinaus vertrete ich die Auffassung, daß der Absatz 1 aus den Grundgedanken heraus. die vorhin die Herren Kiesinger, Erler und andere Kollegen hier erörtert haben, nicht möglich ist, daß wir uns vielmehr darauf beschränken sollten, der Bundesregierung eine Empfehlung zu geben. In einer Angelegenheit, die wahrlich nicht von ausschlaggebender Bedeutung im Verhältnis zu anderen Angelegenheiten ist, will es mir, von den verfassungsrechtlichen Bedenken ganz abgesehen, zu weitgehend erscheinen, der Regierung derartige Vorschriften über öffentliche Wettbewerbe zu machen - der Ton liegt auf Vorschrift — und Vorschriften über ein Fachgremium. Ich halte es für durchaus ausreichend, sich auf eine Empfehlung zu beschränken.
Da aber mit dieser Erörterung von mir grundlegende Dinge aufgeworfen worden sind, die mit Punkt 5 der Tagesordnung und unserem Entschluß dazu in unmittelbarem Zusammenhang stehen, halte ich es für richtig, jetzt nicht eine neue Fassung des Antrages vorzuschlagen, sondern den Antrag an den Rechtsausschuß zu überweisen. Diesen Antrag stelle ich hiermit.