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ID0102906100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950 899 29. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . . 899D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (Drucksachen Nr. 398 und 392) 900A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksache Nr. 395) . 900B Storch, Bundesminister für Arbeit 900B Frau Dr. Probst (CSU) 901D Bazille (SPD) 903C, 910C Mende (FDP) 905B Renner (KPD) 906A Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 907C Löfflad (WAV) 908B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 908C Frau Arnold (Z) 909D Dr. Ott (parteilos) . . . . . . 910A Beschlußfassung über den Entwurf einer Verordnung über Errichtung einer Zweigstelle des Deutschen Patentamtes in Groß-Berlin (Drucksachen Nr. 397 und 368) 910C Dr. Wellhausen (FDP), Bericht- erstatter 910D Dr. Decker (BP) 910D Dr. Schatz (CSU) 911A Dr. Bucerius (CDU) . . . . .. . 911C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 911D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der KPD betr. die Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksachen Nr. 421 und 386) . . . . 912C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 912C Dr. Richter (NR) 915C Renner (KPD) 916B Kiesinger (CDU) 918B Loibl (CSU) . . . . . . . . 919C Brunner (SPD) 919D Ewers (DP) 920D Rische (KPD) 921D Zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen-und Körperschaftsteuer 1950 (Drucksachen Nr. 396 und 367) 922D Dr. Besold (BP), Berichterstatter . 923A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 352) 923D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 923D Klabunde (SPD), Antragsteller . . . 924A Dr. von Brentano (CDU) . . . . . 926A Loritz (WAV) 926B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . 927C Paul (KPD) 927D Nächste Sitzung 928C Die Sitzung wird um 14 Uhr 47 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Ewers.


Rede von Hans Ewers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz unabhängig von dem Anlaß dieser Auseinandersetzung ist das eigentliche Thema, nämlich der Antrag des Immunitätsausschusses zu Ziffer 1, für das ganze Haus und für alle Parlamente der Bundesrepublik von entscheidender Bedeutung. Die Kommunistische Partei darf ich hier ganz außer acht lassen. Der Anlaß dazu ist die Tatsache, daß nun einmal Besatzungsmacht und freie Demokratie außerordentlich schwer zu vereinbarende Begriffe sind und daß eine Besatzungsmacht vielleicht der ungeeigneteste Lehrmeister für eine freie Entfaltung demokratischer Kräfte sein dürfte.
In dieser etwas schwierigen und heiklen Situation stehen wir. Hinzu kommt, daß wir ja in allen Ländern außerhalb aller Gesetzgebungsakte in einer weltpolitischen Entwicklung stehen, die ständig neue Umstände, Tatsachen und Voraussetzungen schafft, so daß die von Menschen gesetzten Satzungen zeitlich schnell überholt sind. Das möchte ich insbesondere für das Besatzungsstatut sagen, unter dem zu leben wir Deutsche in .der Republik noch gezwungen sind. Dieses Statut haben wir Deutsche seit etwa 1946 stets gefordert, weil wir nicht vollkommen rechtlos sein wollten. Es ist dann mit einer Verspätung von drei Jahren eingeführt worden, war aber im M o-ment der Einführung kaum mehr zeitgemäß. Es scheint mir vielmehr mittlerweile in wesentlichen Teilen überholt zu sein.


(Ewers)

Die Tatsache, daß sehr bald danach das Gesetz Nr. 5 erschien, das unser Pressewesen in einer in Deutschland bisher nicht gekannten Weise regelt, ist wiederum ein Umstand, den wir zur Zeit rechtlich nur beklagen und von dem wir nur wünschen können, daß er abgeschafft wird. Wir nehmen staunend von diesem Gesetz Kenntnis und hoffen, daß dieses für unsere Verhältnisse unmögliche Gesetz möglichst selten und, wenn überhaupt, dann sehr schonend angewendet wird. Unseren Rechtsbegriffen von Freiheit, insbesondere von Pressefreiheit und Demokratie entspricht es in keiner Weise.
Nun aber zum Hauptthema, zu der Frage, ob ein Abgeordneter eines deutschen Landes oder des Bundesparlaments vor den Besatzungsgerichten das Recht der Immunität in Anspruch nehmen kann. Die Antwort ist meiner Überzeugung nach nur aus dem Besatzungsrecht selbst zu entnehmen; denn wir haben bekanntlich nicht einmal die Macht, für alliierte Staatsangehörige Gesetze mit verbindlicher Kraft zu erlassen, wieviel weniger die Möglichkeit, der Besatzungsmacht selbst etwas vorzuschreiben. Die Antwort ist also aus dem Besatzungsstatut oder aus den in Ausführung desselben von den Hohen Kommissaren erlassenen Besatzungsgesetzen zu entnehmen. Die Gesetze, 'die die Rechtsfragen behandeln, die Gesetze Nr. 13 und 14 — das erste das formelle und das zweite das materielle strafrechtliche Gesetz — schweigen sich darüber aus; wie überhaupt die Frage der Immunität nicht in das Strafrecht, sondern in das Verfassungsrecht hineingehört. Das Besatzungsstatut selbst äußert sich dazu nicht. Der Herr Berichterstatter hat dargelegt, daß sich mit Rücksicht auf die Bestimmung der Ziffer 2 unter e), wonach Schutz, Ansehen und Sicherheit der alliierten Streitkräfte Sache der Besatzungsmächte sind, Zweifel ergeben können. Ohne weiteres ist aber danach nicht klar, daß dieser Schutz unter allen Umständen dem deutschen Verfassungsrecht vorgeht, wenn es, wie es der Fall ist, von den Hohen Kommissaren oder ihren Rechtsvorgängern, den Militärbefehlshabern, genehmigt worden ist.
Nun ist die Immunität in den Landtagen, in den Parlamenten nicht nur ein deutsches Grundrecht, sondern sie ist internationales demokratisches Recht. Es handelt sich hier nicht um eine deutsche Erfindung. Wenn wir schon auf parlamentarisch-demokratische Weise erzogen und geschult werden sollen, dann verweisen wir darauf, daß Immunität ein Palladium aller Parlamente ist. Ich darf insoweit auf die Ausführungen verweisen, die der verehrte Herr Präsident, der uns zu Häupten sitzt, aus Anlaß der ersten Debatte über die Immunität hier im Hause unter allgemeinem Beifall gemacht hat. Dieses Grundrecht dieses höchste Palladium des Parlaments steht zur Erörterung.
Wie steht nun in dieser Hinsicht das Besatzungsstatut im ganzen zu unseren demokratischen Einrichtungen? Da bitte ich auf Ziffer 3 Bezug nehmen zu dürfen. Ich bin der Ansicht, daß bei den Verhandlungen darauf großer Wert zu legen sein wird. In Ziffer 3 des Besatzungsstatuts behalten sich nämlich die Hohen Kommissare für gewisse Fälle ein Abweichen von ihren eigenen allgemeinen Richtlinien vor. Sie wollen noch über alles das. was ihnen in Ziffer 2 vorbehalten ist, hinausgehen, wollen die volle Regierungsgewalt wieder an sich nehmen, wenn das unter anderem „zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform" in Deutschland erforderlich erscheinen sollte. Sie haben also den Fall im Auge, daß durch deutsche Gesetze oder durch deutsche Verfügungen demokratische Formen verletzt werden; dann wollen sie ihrerseits die Regierungsgewalt wieder in die Hand nehmen, am uns demokratisch zu schulen. Umgekehrt möchte ich sagen: in dem Falle, in dem die Besatzungsmächte demokratische Formen bei uns stören, sollten wir also eigentlich die volle Regierungsgewalt in Anspruch nehmen, damit das, was uns die Besatzungsmächte lehren wollen, auch durchgeführt werden kann. Ich bin der Ansicht, daß das Grundrecht, um das es sich hier handelt, etwas ist, was die Besatzungsmächte nicht antasten sollten, wenn sie die demokratische Regierungsform in Deutschland nicht zu einer reinen Schattendemokratie erniedrigen wollen. Wenn sie uns wirklich die Rechte, die wir heute wahrnehmen, die Souveränität in dem Umfange, wie wir sie haben, voll gestatten wollen, dann sollten sie uns die Einrichtungen schenken, die nun einmal unvermeidlich damit verbunden sein müssen, wenn das Ganze nicht ein Sandkastenspiel sein soll.

(sie eine Legalinterpretation von Ziffer 2 Buchstabe c ihres Statutes geben, darüber, wie weit dadurch Grundrechte der demokratischen Staatsform außer Kraft gesetzt worden sein sollen Wenn sie das nicht tun wollen, dann sollten sie wenigstens die Parlamente, die in Frage kommen, in denen Anträge auf Aufhebung der Immunität gestellt werden, fragen: Würden Sie in dom Fall, daß es sich um deutsche Gerichtsbarkeit handelte, auch Ihrerseits die Immunität aufheben? Wenn die Parlamente dann sagen, daß die Immunität nicht aufgehoben werden sollte, dann mögen die Besatzungsmächte schließlich nach ihrer Meinung immer noch frei sein. Aber diese Geste sollten sie machen, damit wir wissen, wie sie die Dinge ansehen. Ich bin der Ansicht, daß man das bei einer konzilianten, diplomatisch geschickten Verhandlungsform auch erreichen könnte. Natürlich ist dieser Anlaß im allgemeinen kein Grund, auch nicht für einen Patrioten, gegen die Besatzungsmächte allgemeine Verdächtigungen auszusprechen. Ich rücke weit von dem ab, was der Herr Abgeordnete Richter sagte, daß nämlich die Besatzungsmacht etwa das ganze Parlament theoretisch verhaften könne. Es ist außer Zweifel, ,daß ein solcher Fall nicht zur Erörterung steht. Eine solche Unterstellung ist auch gegenüber dem, was seit 1945 an Fortschritten erreicht worden ist, nicht statthaft. Man soll solche Angelegenheiten in diplomatischer und höflicher Form, wie man mit einer fremden Macht verkehrt, mit den Besatzungsmächten erörtern und ihnen anheimgeben, uns die demokratischen Grundrechte, deren Durchführung in ihrem eigenen Interesse hegt, zu gewähren, wenn sie wirklich ein freies Europa aufbauen wollen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rische. Meine Damen und Herren! Ich habe die Pflicht, noch einmal für acht deutsche Menschen zu plädieren, die vor einem niederen Militärgericht angeklagt sind, weil sie sich für die Arbeiter von Watenstedt-Salzgitter eingesetzt haben, weil sie sich verpflichtet fühlten, zum Widerstand gegen die unseligen Demontagen aufzurufen. Wahrhaftig, sie erfüllten damit anerkanntermaßen — darüber darf kein Zweifel be stehen — eine patriotische Pflicht. Es ist auch folgerichtig, daß man in Hannover im Landesparlament einhellig für den Schutz der Immunität und der Pressefreiheit eingetreten ist, auch wenn es sich um deutsche Menschen handelt, die Kommunisten sind. In Dortmund stimmten aus demselben Grunde die Stadtverordneten ebenfalls einhellig für den Schutz der Immunität und für die Wahrung der demokratischen Pressefreiheit. Meine Damen und Herren! Unter den Angeklagten in Hannover befinden sich deutsche Menschen, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gestanden haben, die teilweise 5, 6, ja 12 Jahre lang das bittere Los des Vegetierens in Zuchthäusern und KZs auf sich nahmen, weil sie deutsche Patrioten waren. Diese gleichen deutschen Menschen, die Kommunisten sind —und das ist durchaus vereinbar —, stehen heute wiederum vor einem Gericht, weil sie sich gegen die Maßnahme einer Besatzungsmacht wandten, die nicht vereinbar ist mit den wirtschaftlichen und politischen Interessen des deutschen Volkes. Ich war der Überzeugung, daß sich kein Abgeordneter des Hauses finden würde, der gegen den Schutz der Pressefreiheit auftreten würde, auch wenn es sich darum handelt, kommunistische Redakteure, Drucker und Verlagsangestellte zu verteidigen. Das w a r meine Auffassung. Diese Auffassung ist jetzt durch die Haltung einzelner Kollegen aus verschiedenen Fraktionen brutal widerlegt worden. Sie haben die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob Kommunisten das Recht haben, im Interesse der Nation und des Volkes zu sprechen, und ich will betonen: die Kommunisten ließen sich dieses Recht nicht von Hitler nehmen! Sie sprachen und wurden von den Schergen der Gestapo eingesperrt oder zum Tode verurteilt und so verhindert, ihre Auffassungen von der Freiheit zu vertreten. Wir geben heute in aller Deutlichkeit von dieser Stelle aus kund, daß wir uns dieses Recht von keiner Macht der Erde nehmen lassen werden! (Sehr gut! bei der KPD. — Zuruf von der CDU: Auch von Stalin nicht?)


(Beifall bei der DP.)