Rede von
Dr.
Josef
Brönner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen hat die drei Drucksachen Nr. 10, 39 und 73 zur Bearbeitung überwiesen erhalten. Er hat sich in einer Reihe von Sitzungen mit diesen Unterlagen beschäftigt und kam darauf zu dem vorliegenden Antrag 286.
Der Ausschuß hat sich bei seiner Stellungnahme von folgenden Erwägungen leiten lassen. In der einleitenden Ziffer 1 wird vor allem auf die Rechtzeitigkeit der Vorlage des Gesetzentwurf es hingewiesen. Man weiß, daß die Bauwirtschaft rechtzeitig eine Planung durchführen muß. Dazu muß sie vor allem wissen, welche finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht und aus welchen Quellen dieses Geld kommen soll.
Was die in Ziffer la erwähnte stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus angeht, so wird unter sozialem Wohnungsbau die Errichtung von Wohnungen gesehen, die als Ein- und Mehr-
familienhäuser der Größe, der Ausstattung und dem Mietpreis nach für die breiten Schichten des Volkes tragbar sind. 250 000 Wohnungen sollen erstellt werden. Man ging davon aus, daß die Bauwirtschaft imstande ist, sogar etwa 300 000 Wohnungen zu erstellen. Sowohl die Bauindustrie als auch die Bauwirtschaft sollen das leisten können. Man konnte diesen sachverständigen Meinungen auch glauben.
Nun zu Ziffer 1 b des Ausschußantrages über die Vorschriften zur Sicherstellung fremder und eigener Mittel. Von dem Herrn Minister für Wiederaufbau und Wohnungswesen ist uns eine Unterlage gegeben worden. Danach ist damit zu rechnen, daß der hier genannte Betrag von 2,5 Milliarden D-Mark, der zur Finanzierung notwendig ist, aus Mitteln der Sparkassen und Versicherungsgesellschaften, der Hypothekenbanken, der Länder und vor allem aus ERP-Mitteln tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann.
Das vorzulegende Gesetz soll ferner Grundsätze über die Verwendung der Mittel in den Ländern enthalten. Der Bund hat auch die Aufgabe, den Wohnungsbau, entweder aus ordentlichen oder außerordentlichen Haushaltsmitteln, zu unterstützen. Für den Fall, daß Haushaltsmittel nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen, müßte er wohl ermächtigt werden, einen entsprechenden Kredit bei der Bank deutscher Länder aufzunehmen. Wenn der Bund Mittel zur Verfügung stellt, dann hat er auch das Recht, über die Verwendung dieser Mittel mitzureden.
Weiter soll das Gesetz insbesondere Regelungen enthalten, die den Ländern die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiete ermöglichen; zum Beispiel bezüglich Beschaffung und Erschließung von Bauland. Auch da dürfen wir einige Anregungen geben, die dann wohl auch von den Ländern übernommen werden.
Bei den geforderten Maßnahmen zur Senkung der gesamten Herstellungs- und Bewirtschaftungskosten wird es darauf ankommen, einen gesunden Leistungswettbewerb in der Bauindustrie und in der Bauwirtschaft anzuregen und durch geeignete Mittel auch die Erfüllung dieser Voraussetzung durchzusetzen.
Schließlich geht 'es um Richtlinien über die Miethöhe, wobei für öffentlich geförderte Wohnbauten der derzeitige örtliche Neubaumietenstand nicht überschritten werden soll. Das ist der kritische und vielleicht auch der wichtigste Punkt in dem ganzen Antrag. Ausschlaggebend für die Masse der wohnungsuchenden Menschen ist die Miete. Wir müssen also in erster Linie Wohnungen bauen, deren Mieten von breiten Schichten der Bevölkerung gezahlt werden können. Daher ist es selbstverständlich, daß die Mieten für Wohnbauten, die vom Bund unterstützt werden, unter allen Umständen im Rahmen einer bestimmten Höhe gehalten werden müssen. Bei der Beratung des Gesetzes werden wir darauf eingehend zu sprechen kommen.
Ziffer 2 des Ausschußantrages geht dahin, den Antrag der Fraktion der Kommunistischen Partei — Nr. 10 der Drucksachen — durch Beschluß zu Ziffer 1 für erledigt zu erklären.
In Ziffer 3 empfiehlt der Ausschuß, den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei — Nr. 39 der Drucksachen — unverändert anzunehmen.
Insgesamt geht die Empfehlung des Ausschusses dahin, den Antrag Drucksache Nr. 286 so, wie er jetzt vorliegt, anzunehmen.