Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität habe ich dem Hohen Hause folgenden Antrag des Ausschusses zu unterbreiten:
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag des Justizministers von RheinlandPfalz vom 24. Oktober 1949 auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch abzulehnen.
Zur Begründung dieses Antrages darf ich kurz vortragen, daß die formellen Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens, bezüglich der Immunität des Abgeordneten Stauch einen Beschluß des Plenums herbeizuführen, erfüllt sind. Dem Abgeordneten Stauch wird vorgeworfen, er habe in Katzenellenbogen gegen den früheren Ortsbürgermeister — zur Zeit ist der Abgeordnete Stauch selbst zum Ortsbürgermeister gewählt — beleidigende Vorwürfe erhoben. In eine Beweiswürdigung dieser Vorwürfe ist nach den Grundsätzen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität nicht einzutreten. Nach den allgemeinen Prinzipien, die von dem Ausschuß entwickelt worden sind, ist der Ausschuß einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch abzulehnen.