Rede von
August-Martin
Euler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung habe ich die Ehre, den Beschluß zu vertreten, den der Ausschuß auf den Antrag der FDP, Drucksache Nr. 90, gefaßt hat. Die FDP hatte beantragt, die Regierung möge
einmal eine Gesetzesvorlage nach Artikel 29 Absätze 1, 6 und 7 über die innergebietliche Neuordnung vorlegen und sie möge weiter eine Gesetzesvorlage über die Durchführung der in Artikel 29 vorgesehenen Volksbegehren und Volksentscheide dem Hohen Hause unterbreiten. Beide Anträge waren für den Ausschuß unproblematisch. Der Ausschuß hat ihnen stattgegeben, und ich habe Sie zu bitten, dem Antrage des Ausschusses zu folgen.
Das Problem der innergebietlichen Neuordnung ist eines der wichtigsten Probleme unter dem Gesichtspunkt, daß es unsere Aufgabe sein muß, einen leistungsfähigen Bund mit leistungsfähigen Ländern auf einer naturgemäßen innergebietlichen Ordnung zu gewinnen. Wir wissen: die Länderschöpfungen und ihre Grenzen aus den Jahren nach 1945 sind vielfach mehr unter Gesichtspunkten der ausländischen Politik gemäß den Interessen der Siegermächte erfolgt als gemäß den Interessen des deutschen Volkes und seiner Stämme. Deswegen dürfte es keinerlei Einwänden begegnen, wenn wir die Regierung ersuchen, möglichst schnell die Gesetzesvorlagen einzubringen, die nach dem Artikel 29 des Grundgesetzes erforderlich sind, um das Problem der innergebietlichen Neuordnung auf eine befriedigende Weise zu lösen.
Die FDP hatte weiter beantragt, die Regierung möge auch bereits eine gesetzliche Regelung nach Artikel 118, der den Südweststaat betrifft, in Vorschlag bringen. Nun, für den Ausschuß stellte sich das Problem, das heute noch nicht zu entscheiden ist, ob man sagen kann, daß eine Vereinbarung zwischen den Ländern des Südwestraumes zustande gekommen oder gescheitert ist. Deswegen war der Ausschuß in seiner Mehrheit zunächst dahin übereingekommen, die Regierung zu ersuchen, durch Vereinbarung mit den Länderregierungen von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern den Termin festzustellen, zu dem entschieden sein soll, ob ein Staatsvertrag über die Neugliederung dieser Länder nach Artikel 118 des Grundgesetzes zustande gekommen ist oder nicht, also eine Vereinbarung über den Zeitpunkt. Im Laufe weiterer Besprechungen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, diesen dritten Punkt des Ausschußantrages heute nicht zur Debatte und Abstimmung zu stellen. Wir sind gestern abend dahin übereingekommen, die Debatte wie auch die Abstimmung über diesen dritten Punkt bis nach einer neuen Besprechung im Ältestenrat zurückzustellen.
Demgemäß bitte ich Sie, den Punkten 1 und 2 des Ausschußantrages zu folgen. Der Punkt 3 wird nach Maßgabe weiterer Besprechungen zwischen den Fraktionen und im Ältestenrat dann erneut zur Debatte gestellt werden.