Rede von
Friedrich
Rische
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Zu Mittag reicht's noch, Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Den grundsätzlichen Standpunkt meiner Fraktion
zum Importausgleich habe ich bereits in der letzten Sitzung auseinandergesetzt. Ebenso steht die Bedenklichkeit der Subventionspolitik fest. Die Subventionen sind jedoch durch die Wirtschaftspolitik des ehemaligen Wirtschaftsrats und der Bundesregierung bedingt. Sie sind eine Folge der Marshallplan-Politik und der Marshallplan-
Abhängigkeit.
Das Gesetz über die Importverrechnung wurde bereits im Wirtschaftsrat sehr eingehend beraten. Zwei Fragen standen damals weit im Vordergrund: erstens die Sicherung des inländischen Preisgefüges und zweitens der Schutz der deutschen Landwirtschaft, um in erster Linie die Versorgung mit Düngemitteln zu sichern. Diese Probleme sind auch heute noch vordringlich. Bekanntlich wurde dann im Verlaufe der Beratungen des Wirtschaftsrats ein Kompromiß geschlossen und der umstrittene § 12 der alten Wirtschaftsratsvorlage gestrichen. Dieser § 12 hätte der Importausgleichsstelle praktisch ein Handelsmonopol für inländisches und ausländisches Getreide gegeben. Der Importhandel und auch die Militärregierungen haben es erreicht, daß dieser alte § 12 des Wirtschaftsratsgesetzes schließlich gestrichen wurde. Auf den Streit zwischen der ehemaligen Verwaltung für Wirtschaft und der ehemaligen Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzugehen, erübrigt sich, da beide Verwaltungen für ihren Sektor verschiedene Methoden der Abschöpfung und Verrechnung anwendeten.
Es ist nicht zu bestreiten, daß das Importausgleichsverfahren die Aus- und Einfuhr erheblich erschwert. Ferner ist es eine Tatsache, daß die preisliche Heraufschleusung billiger Einfuhrgüter immer weniger einbringt und die Länder bereits große Mühe haben, die Subventionsbeträge aufzubringen.
Die Kontrollrechte der Verbraucher sind auch bei dem gegenwärtigen Verfahren äußerst gering. Nach dem Importgesetz liegt praktisch alles im Ermessen des Landwirtschaftsministers. Er entscheidet über die Höhe der Abschöpfung bzw. der Subventionen in eigener Machtvollkommenheit. Der Importausgleich geht somit ohne wesentliche Kontrolle des Parlaments vor sich, was sehr oft zu einer Preisstützungspolitik führt, die dann ebenfalls auf Kosten der Verbraucher geht. Wenn schon Importausgleich, meine Damen und Herren, dann fordern wir Kommunisten eine weitgehende parlamentarische Kontrolle.
Über die Bedenken des Auslandes gegen den Importausgleich habe ich ebenfalls in der letzten Sitzung sehr ausführlich gesprochen. Man spricht dort bekanntlich von diskriminierenden Maßnahmen. Wie verlautet, soll die Frage des Importausgleichs auch in dem dem Bundeskanzler Adenauer überreichten Memorandum über diskriminierende Maßnahmen eine sehr bedeutende Rolle spielen. Von dieser Seite muß man jedenfalls mit sehr scharfen Bedenken rechnen. Es ist fraglich, ob es der Bundesregierung gelingen wird, ihren Standpunkt hinsichtlich einer Verlängerung des Gesetzes gegen den Willen der Hohen Kommission durchzusetzen. Diese Angriffe des Auslandes erfolgen, obwohl beispielsweise England sehr große Beträge für eine Lebensmittelsubventionierung laufend bereitstellt.
Meine Damen und Herren, es geht hier um die Frage eines gesunden und vertretbaren Schutzes der deutschen Landwirtschaft. Im Interesse der Abwicklung der heutigen Tagesordnung will ich darauf verzichten, über diese Frage jetzt ausführlich zu sprechen,
obwohl sie es wohl wert ist, von dieser Stelle aus einmal in aller Ausführlichkeit behandelt zu werden. Die Landwirtschaft muß ihre schwache Stellung gegenüber der Industrie, dem Importhandel und der Marshallplan-Politik der Bundesregierung verstärken. Sie muß durch verstärkte Intensivierung einen innerdeutschen Ausgleich suchen. Darum braucht sie eine starke Förderung und sogar — das möchte ich ausdrücklich sagen — einen bestimmten staatlichen Schutz, wobei wir allerdings vor einer Wiederholung der ehemaligen Osthilfe eindringlichst warnen möchten.
Darüber hinaus muß endlich eine Wendung in der Export- und Importpolitik des Bundes erfolgen. Hier habe ich namens meiner Freunde zwei grundsätzliche Forderungen zu erheben, die unserer Meinung nach vordringlich zu beachten sind, wenn es zu einer Gesundung des so gefährdeten deutschen Exports kommen soll.
Erstens: Die Bundesregierung hat dafür Sorge zu tragen, zukünftig den Warenimport davon abhängig zu machen, daß das Importland im Wege normaler Handelsverträge verpflichtet wird, als Gegenleistung deutsche Erzeugnisse der Fertigwarenindustrie aufzunehmen. Durch eine solche Politik würde die Fertigwarenindustrie neu belebt, die Kaufkraft gesteigert und ein gesunder Ausgleich geschaffen.
Zweitens: Die Bundesregierung tritt in Verfolg einer solchen Export- und Importpolitik mit den entsprechenden Stellen der osteuropäischen Staaten — insbesondere mit den Stellen der Demokratischen Deutschen Republik — in Verbindung, um zu den Völkern des Ostens im Wege von Vertragsverhandlungen handelspolitischen Kontakt aufzunehmen. Der Kontakt mit den Stellen der Demokratischen Republik in Berlin soll es ermöglichen, daß gemeinsame Beratungen mit dem Ziel eines Austauschs von Erfahrungen zur Förderung der deutschen Exportpolitik stattfinden.
Meine Damen und Herren! Trotz großer Bedenken gegen das uns vorgelegte Gesetz ist meine Fraktion dennoch der Meinung, daß aus Gründen der Erhaltung des innerdeutschen Preisgefüges der Importausgleich notwendig ist. Allerdings müssen endlich neue Wege gefunden werden, um der deutschen Landwirtschaft die nötige Hilfe zu geben und um den Werktätigen in den Betrieben durch eine entsprechende Lohnerhöhung einen anständigen Lebensstandard zu gewähren.