Rede von
Dr.
R. Martin
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! In der zweiten Sitzung des Ernährungsausschusses haben wir bereits die Probleme der Zuckerwirtschaft behandelt. Wir haben einmütig die Empfehlung an den Bundesminister gegeben, ein Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes mit dem Ziel der Senkung der Steuer vorzulegen, wobei insbesondere die zuckerhaltigen Aufstrichmittel, wie Sirup und dergleichen Berücksichtigung finden sollten.
Die jetzige Regierungsvorlage hat gegenüber dem Entwurf des Wirtschaftsrats den Vorteil, daß darin bereits Einzelheiten über die Besteuerung geregelt sind. Die Begründung des Gesetzesentwurfs erscheint als erschöpfend und ausreichend. Ich glaube, daß weitere Bemerkungen kaum notwendig sind. Nur auf zwei Dinge möchte ich noch hinweisen.
Zum ersten: in der Begründung heißt es, daß bei Senkung der Zuckersteuer keine Subventionen notwendig werden. Der Bundesminister hat aber in seiner Rede vor dem Ernährungsausschuß von einer Bruttosubvention von 19 Millionen Mark für die Zeit vom 1. Oktober 1949 bis 31. März 1950 gesprochen. Vielleicht wird der Herr Bundesminister Gelegenheit nehmen, im Ausschuß dazu Stellung zu nehmen.
Zum zweiten: das Ziel der Steuersenkung ist die dringend notwendige Erhöhung des Rübenpreises ohne eine weitere Belastung des Verbrauchers, um nämlich so den Zuckerrübenanbau wesentlich zu steigern. Das ist die eigentliche agrarpolitische Aufgabe. Der Minister wird sein Ziel, bis zum Jahre 1952 die Zuckerproduktion durch den Zukkerrübenanbau auf 800 000 Tonnen gegenüber 500 000 Tonnen, die wir jetzt haben, zu steigern, meines Erachtens nicht allein durch Senkung der Zuckersteuer erreichen. Ich glaube, wir werden hier noch andere Wege finden müssen. insbesondere die Verbesserung der Anbaumethoden, die Senkung der Produktionskosten im Zuckerrübenanbau selbst und vor allen Dingen auch die Ausdehnung der Rübenanbaugebiete. Die Steigerung der Produktion wird einmal unsere Devisenlage verbessern, zum andern eine bessere Versorgung der Bevölkerung herbeiführen. Last not least wird die Steigerung der Produktion der Landwirtschaft selber zugute kommen. Ich glaube deshalb, daß die Landwirtschaft ein großes Interesse daran hat — oder zumindest sollte sie es haben —, große Anstrengungen zu machen, um den Rübenanbau zu steigern.
Gestatten Sie mir zum Abschluß noch eine Anmerkung. In der besagten zweiten Sitzung des Ernährungsausschusses haben meine Freunde angeregt, daß eine weitere Senkung der Zuckersteuer auf das alte Maß von 21 D-Mark je Doppelzentner Zucker nötig ist, die dann insbesondere dem Verbraucher zugute kommen sollte. Im Wirtschaftsrat war bereits eine Vorlage vorhanden. Der erste Entwurf besagte, daß die Zuckersteuer auf 28 Mark gesenkt werden sollte, um auch den Verbraucher daran teilhaben zu lassen. Das scheiterte an dem Widerspruch der Finanzminister, und aus der finanzpolitischen Situation dürfte auch im Augenblick eine weitere Senkung der Zuckersteuer unter 30,50 D-Mark nicht möglich sein. Aber wir behalten uns ausdrücklich vor, bei der Neuregelung der Steuern, insbesondere der Verbrauchssteuern, noch einmal darauf zurückzukommen, die Forderung zu erheben. die Zuckersteuer auf das alte Maß zu senken. Wir glauben, daß das notwendig sein wird, weil nämlich der Zucker ein vollwertiges Volksnahrungsmittel ist und die Besteuerung eines derartigen hochwichtigen Volksnahrungsmittels jeder vernünftigen Auffassung widerspricht.