Rede:
ID0102300800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 14
    1. Wir: 1
    2. treten: 1
    3. nunmehr: 1
    4. in: 1
    5. die: 1
    6. Beratung: 1
    7. ein.Das: 1
    8. Wort: 1
    9. hat: 1
    10. der: 1
    11. Herr: 1
    12. Abgeordnete: 1
    13. Dr.: 1
    14. Schmidt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 23. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1949 715 23. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1949. Glückwünsche des Präsidenten zum Geburtstag des Alterspräsidenten Löbe . . 715D Erklärung betr. zu erwartenden Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 716D Geschäftliche Mitteilungen 716B, 731C Zustimmung des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" 716C Zustimmung des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen . 716C Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit 716C Beantwortung der Anfrage Nr. 9 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Saarpensionäre und -rentner . . . . . . . 716C Änderung der Tagesordnung 716D Dr. Wellhausen (FDP) 716D Erste Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 248) . . . . . . . . 717C Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 716D Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller . . . . . . . . . . . 717C Erste Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Entwurf eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Drucksache Nr. 252) . . . 719C Dr. Schneidet (FDP), Antragsteller . 719D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache Nr. 253) . . . . . . . 722D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 722D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . . 723B Lübke (CDU) . . . . . . . . . 724A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 724A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes (Drucksache Nr. 284) . . . . . . . . 724B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung (Drucksache Nr. 283) 724B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 724C Rische (KPD) . . . . . . . . . 725A Dr. Schöne (SPD) 726D Naegel (CDU) . . . . . . . . . 727C Juncker (FDP) 729A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die Festsetzung und Verrechnung von Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Land- und Ernährungswirtschaft (Drucksache Nr. 294) . . . . 729B Rische (KPD) . . . . . . . . . 729C Lübke (CDU) . . . . . . . . . 730C Antrag der Fraktion der SPD betr.. Erlaß eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops (Drucksache Nr. 300) 730C Frau Kipp-Kaule, Antragstellerin . . 730D Sabel (CDU) 731B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 731C Die Sitzung wird um 9 Uhr 54 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Vorlage der Bundesregierung, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes, handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der eine Steuersenkung vorsieht. Ich möchte ausdrücklich auf die Begründung des Gesetzentwurfs hinweisen. Diese legt dar, daß die Senkung der Zuckersteuer in erster Linie vorgenommen wird, um eine volkswirtschaftliche Schädigung zu vermeiden, die durch die Beibehaltung der jetzigen Steuersätze herbeigeführt würde. Der wünschenswerte Umfang der Zuckerrübenanbaufläche kann nur gehalten werden, wenn der Preis, den der Zuckerrübenbauer erhält, wenigstens auf die Höhe von 4,75 Mark gebracht wird.
    Dies war auch der Grund dafür, daß bereits der Wirtschaftsrat eine Senkung der Zuckersteuer in Aussicht genommen hat. Man wollte damit dem Produzenten die Möglichkeit geben, den notwendigen Anbaupreis zu erhalten. Das Gesetz ist aber


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    von der Militärregierung seinerzeit nicht genehmigt worden. Das geschah, nicht weil Bedenken gegen den sachlichen Inhalt bestanden, sondern weil abgewartet werden sollte, bis die neue Bundesregierung gebildet ist und die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem gesamten Landwirtschaftsprogramm zu dieser Frage neuerdings Stellung nehmen kann.
    Die junge Bundesregierung hat die Frage sofort aufgegriffen, zumal, wie ich bemerken möchte, in weitem Umfang Steuerstundungen in Höhe der jetzt vorgesehenen Steuersenkung haben vorgenommen werden müssen und infolgedessen die Steuereingänge nicht nach dem Soll. sondern lediglich in der um diese gestundeten Beträge verminderten Höhe eingekommen sind.
    Das Gesamtaufkommen der Zuckersteuer hat im Jahre 1948/49 371 Millionen Mark betragen. Wenn nach den Plänen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch neue Zuteilungen und Erhöhung der Selbstversorgerration im Zuckerwirtschaftsjahr 1949/50 der Verbrauch um 200 000 Tonnen gesteigert wird, dann müßte sich rein rechnerisch ein Mehraufkommen von 80 Millionen. insgesamt also ein Aufkommen von 451 Millionen Mark ergeben. Die Senkung der Zuckersteuer würde rein rechnerisch einen Ausfall von insgesamt 89 Millionen gegenüber dem Vorjahre bedeuten, wenn ich das oben erwähnte Mehraufkommen nicht einrechne.
    Nun liegen die Dinge so: wenn die Zuckersteuer nicht gesenkt würde. um eine Steigerung der Rübenanbaufläche und damit der Zuckererzeugung herbeizuführen, so wäre, um die oben angedeutete Mehrzuweisung zu erzielen, mit einer Steigerung des Imports auf 700 000 Tonnen zu rechnen. Diese Steigerung des Imports hätte nach dem zur Zeit bestehenden System zur Folge, daß sich die Subventionen steigern würden. Die Subventionen würden um den Betrag von 70 Millionen gesteigert werden. Diese Summe nähert sich dem Betrag. den die Senkung der Steuer ausmacht; aber es würde eben gleichzeitig, wenn die Steuer nicht gesenkt wird. dazu kommen, daß die Zuckerrübenanbaufläche nicht in dem wünschenswerten Umfang vermehrt werden könnte und sich infolgedessen der Import trotzdem vermehren müßte.
    Aus diesen Überlegungen hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die vom Wirtschaftsrat bereits in Aussicht genommene Steuersenkung vorzunehmen, damit wir den Import mindern, die inländische Zuckererzeugung steigern können und volkswirtschaftlich zu einem Ergebnis kommen, das günstiger ist. als wenn die Zuckersteuer bliebe, die Zuckerrübenanbaufläche nicht vergrößert würde und infolgedessen der Import gesteigert werden müßte.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir treten nunmehr in die Beratung ein.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schmidt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! In der zweiten Sitzung des Ernährungsausschusses haben wir bereits die Probleme der Zuckerwirtschaft behandelt. Wir haben einmütig die Empfehlung an den Bundesminister gegeben, ein Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes mit dem Ziel der Senkung der Steuer vorzulegen, wobei insbesondere die zuckerhaltigen Aufstrichmittel, wie Sirup und dergleichen Berücksichtigung finden sollten.
    Die jetzige Regierungsvorlage hat gegenüber dem Entwurf des Wirtschaftsrats den Vorteil, daß darin bereits Einzelheiten über die Besteuerung geregelt sind. Die Begründung des Gesetzesentwurfs erscheint als erschöpfend und ausreichend. Ich glaube, daß weitere Bemerkungen kaum notwendig sind. Nur auf zwei Dinge möchte ich noch hinweisen.
    Zum ersten: in der Begründung heißt es, daß bei Senkung der Zuckersteuer keine Subventionen notwendig werden. Der Bundesminister hat aber in seiner Rede vor dem Ernährungsausschuß von einer Bruttosubvention von 19 Millionen Mark für die Zeit vom 1. Oktober 1949 bis 31. März 1950 gesprochen. Vielleicht wird der Herr Bundesminister Gelegenheit nehmen, im Ausschuß dazu Stellung zu nehmen.
    Zum zweiten: das Ziel der Steuersenkung ist die dringend notwendige Erhöhung des Rübenpreises ohne eine weitere Belastung des Verbrauchers, um nämlich so den Zuckerrübenanbau wesentlich zu steigern. Das ist die eigentliche agrarpolitische Aufgabe. Der Minister wird sein Ziel, bis zum Jahre 1952 die Zuckerproduktion durch den Zukkerrübenanbau auf 800 000 Tonnen gegenüber 500 000 Tonnen, die wir jetzt haben, zu steigern, meines Erachtens nicht allein durch Senkung der Zuckersteuer erreichen. Ich glaube, wir werden hier noch andere Wege finden müssen. insbesondere die Verbesserung der Anbaumethoden, die Senkung der Produktionskosten im Zuckerrübenanbau selbst und vor allen Dingen auch die Ausdehnung der Rübenanbaugebiete. Die Steigerung der Produktion wird einmal unsere Devisenlage verbessern, zum andern eine bessere Versorgung der Bevölkerung herbeiführen. Last not least wird die Steigerung der Produktion der Landwirtschaft selber zugute kommen. Ich glaube deshalb, daß die Landwirtschaft ein großes Interesse daran hat — oder zumindest sollte sie es haben —, große Anstrengungen zu machen, um den Rübenanbau zu steigern.
    Gestatten Sie mir zum Abschluß noch eine Anmerkung. In der besagten zweiten Sitzung des Ernährungsausschusses haben meine Freunde angeregt, daß eine weitere Senkung der Zuckersteuer auf das alte Maß von 21 D-Mark je Doppelzentner Zucker nötig ist, die dann insbesondere dem Verbraucher zugute kommen sollte. Im Wirtschaftsrat war bereits eine Vorlage vorhanden. Der erste Entwurf besagte, daß die Zuckersteuer auf 28 Mark gesenkt werden sollte, um auch den Verbraucher daran teilhaben zu lassen. Das scheiterte an dem Widerspruch der Finanzminister, und aus der finanzpolitischen Situation dürfte auch im Augenblick eine weitere Senkung der Zuckersteuer unter 30,50 D-Mark nicht möglich sein. Aber wir behalten uns ausdrücklich vor, bei der Neuregelung der Steuern, insbesondere der Verbrauchssteuern, noch einmal darauf zurückzukommen, die Forderung zu erheben. die Zuckersteuer auf das alte Maß zu senken. Wir glauben, daß das notwendig sein wird, weil nämlich der Zucker ein vollwertiges Volksnahrungsmittel ist und die Besteuerung eines derartigen hochwichtigen Volksnahrungsmittels jeder vernünftigen Auffassung widerspricht.

    (Beifall bei der SPD.)