Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Vorlage der Bundesregierung, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes, handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der eine Steuersenkung vorsieht. Ich möchte ausdrücklich auf die Begründung des Gesetzentwurfs hinweisen. Diese legt dar, daß die Senkung der Zuckersteuer in erster Linie vorgenommen wird, um eine volkswirtschaftliche Schädigung zu vermeiden, die durch die Beibehaltung der jetzigen Steuersätze herbeigeführt würde. Der wünschenswerte Umfang der Zuckerrübenanbaufläche kann nur gehalten werden, wenn der Preis, den der Zuckerrübenbauer erhält, wenigstens auf die Höhe von 4,75 Mark gebracht wird.
Dies war auch der Grund dafür, daß bereits der Wirtschaftsrat eine Senkung der Zuckersteuer in Aussicht genommen hat. Man wollte damit dem Produzenten die Möglichkeit geben, den notwendigen Anbaupreis zu erhalten. Das Gesetz ist aber
von der Militärregierung seinerzeit nicht genehmigt worden. Das geschah, nicht weil Bedenken gegen den sachlichen Inhalt bestanden, sondern weil abgewartet werden sollte, bis die neue Bundesregierung gebildet ist und die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem gesamten Landwirtschaftsprogramm zu dieser Frage neuerdings Stellung nehmen kann.
Die junge Bundesregierung hat die Frage sofort aufgegriffen, zumal, wie ich bemerken möchte, in weitem Umfang Steuerstundungen in Höhe der jetzt vorgesehenen Steuersenkung haben vorgenommen werden müssen und infolgedessen die Steuereingänge nicht nach dem Soll. sondern lediglich in der um diese gestundeten Beträge verminderten Höhe eingekommen sind.
Das Gesamtaufkommen der Zuckersteuer hat im Jahre 1948/49 371 Millionen Mark betragen. Wenn nach den Plänen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch neue Zuteilungen und Erhöhung der Selbstversorgerration im Zuckerwirtschaftsjahr 1949/50 der Verbrauch um 200 000 Tonnen gesteigert wird, dann müßte sich rein rechnerisch ein Mehraufkommen von 80 Millionen. insgesamt also ein Aufkommen von 451 Millionen Mark ergeben. Die Senkung der Zuckersteuer würde rein rechnerisch einen Ausfall von insgesamt 89 Millionen gegenüber dem Vorjahre bedeuten, wenn ich das oben erwähnte Mehraufkommen nicht einrechne.
Nun liegen die Dinge so: wenn die Zuckersteuer nicht gesenkt würde. um eine Steigerung der Rübenanbaufläche und damit der Zuckererzeugung herbeizuführen, so wäre, um die oben angedeutete Mehrzuweisung zu erzielen, mit einer Steigerung des Imports auf 700 000 Tonnen zu rechnen. Diese Steigerung des Imports hätte nach dem zur Zeit bestehenden System zur Folge, daß sich die Subventionen steigern würden. Die Subventionen würden um den Betrag von 70 Millionen gesteigert werden. Diese Summe nähert sich dem Betrag. den die Senkung der Steuer ausmacht; aber es würde eben gleichzeitig, wenn die Steuer nicht gesenkt wird. dazu kommen, daß die Zuckerrübenanbaufläche nicht in dem wünschenswerten Umfang vermehrt werden könnte und sich infolgedessen der Import trotzdem vermehren müßte.
Aus diesen Überlegungen hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die vom Wirtschaftsrat bereits in Aussicht genommene Steuersenkung vorzunehmen, damit wir den Import mindern, die inländische Zuckererzeugung steigern können und volkswirtschaftlich zu einem Ergebnis kommen, das günstiger ist. als wenn die Zuckersteuer bliebe, die Zuckerrübenanbaufläche nicht vergrößert würde und infolgedessen der Import gesteigert werden müßte.