Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen hat sich auf Zuordnung des Ausschusses für Petitionsfragen mit den Eingaben an den Bundestag Nr. 144 des Zentralverbandes der Rußlandheimkehrer, Duisburg, Nr. 206 des Valentin Schneider, Würzburg, Nr. 263 des Roland Herberg, Reutlingen, und Nr. 267 der Interessengemeinschaft der ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen in Bayern, München, beschäftigt und ist nach eingehender Prüfung dieser Eingaben zu der Auffassung gekommen, daß ein sehr großer Teil der Heimkehrerfragen, die in diesen Eingaben angeschnitten sind, schon in dem Antrag auf Drucksache Nr. 191, den wir in der 19. Sitzung des Bundestags behandelt haben, berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wurde aber festgestellt, daß sich die Eingaben mit folgenden Fragen beschäftigen: a) mit der Anerkennung des Entlassungsschreibens als Zuzugsgenehmigung, b) mit einer Heimkehreramnestie für alle von den Gesetzen zur Befreiung vom Nazismus und Militarismus Betroffenen, c) mit der Anrechnung der während der Kriegsgefangenschaft geleisteten Arbeiten als Reparationen, d) mit der kurzfristigen Erledigung der Anträge auf Feststellung von Minderung der Erwerbsfähigkeit, e) mit der Frage des Ausbaus und der Vervollkommnung des Suchdienstes, f) mit der Anrechnung der Kriegsgefangenenjahre bei der Dienstzeitberechnung und g) mit der Bestrafung der Kameradenschinder in der Gefangenschaft.
Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen hat beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, die angeführten Eingaben der Bundesregierung als Material und zur eventuellen Berücksichtigung bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs für eine einheitliche Heimkehrerbetreuung zu überweisen. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.