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ID0102214000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1949 649 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1949. Geschäftliche Mitteilungen . 650B, 698D, 713C Anfrage Nr. 8 der Fraktion der SPD betr. Lohn- und Gehaltserhöhung anläßlich der Einkellerung von Kartoffeln und Brennstoffen (Drucksachen Nr. 189 u. 273) . . 650C Anfrage Nr. 7 der Fraktion der FDP betr. Umquartierung im Raum Köln (Drucksache Nr. 188) 650C Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Erklärung des Bundeskanzlers zu seinem Interview in Fragen der Remilitarisierung (Drucksache Nr. 269) 650D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 650D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksache Nr. 270) . . . . 651D Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 651D Dr. Kopf (CDU) . . . . . . . . 655A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 657C Loritz (WAV) 657D Ewers (DP) . . . . . . . 659B, 661D Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 662A Dr. Kleindinst (CSU) 662B Dr. Richter (NR) . . . . . . . 662C Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 664A Leibbrand (KPD) . . .. . . . . 664D Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 666A Arndgen (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . 666D Zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache Nr. 271) 667A Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . . . . . . . 667A, 676A Rische (KPD) 667D Rümmele (CDU) 669B, 672B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 669D, 671D Dr. Fink (BP) . . . . . . . . 670B Seuffert (SPD) . . . . . . . 671B Dr. Reif (FDP) 672A Renner (KPD) . . . . . . . . 672C Neumann (SPD) . . . . . . . 673C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung der bei den Annahmestellen Darmstadt und Berlin eingereichten Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau (Drucksachen Nr. 152 und 272) . . . . . . . . . . . 676C Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 676C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 241 neu) . . . . . . . . . 276D Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 677A Dr. Seelos (BP), Antragsteller 677A, 687C Dr. Etzel (BP) 678B Dr. Arndt (SPD) . . . . . 679D, 686A Frau Dr. Weber (CDU) 681D Loritz (WAV) 682B, 686D Renner (KPD) 683A Dr. von Brentano (CDU) . . . . 685A Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 687B Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses für den Erwerb von Ausstattungs- und Kunstgegenständen im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksache Nr. 199) 687D Erler (SPD) Antragsteller . . 633A, 691C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 690B Dr. Decker (BP) . . . . . . 690C Dr. Wellhausen (FDP) 690D Dr. Bertram (Z) 691A Kiesinger (CDU) . . . . . . 691B Antrag der Abg. Renner und Gen. betr: Stellungnahme des Vizekanzlers zu dem behaupteten Wegfall von Subventionen (Drucksache Nr. 207) . . . . . . . . 6928 Rische (KPD), Antragsteller . . . . 692C Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 695A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Maßnahmen gegen Preiserhöhung (Drucksachen Nr. 225 und 228) 696A Etzel (CDU), Berichterstatter . 696A Rische (KPD) 697A Schoettle (SPD) 698C Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Wahrung der Pressefreiheit gegenüber Zeitungsverboten der britischen Dienststellen (Drucksache Nr. 208) . . . 699A Agatz (KPD), Antragsteller 699A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 699D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der BP betr. Biersteuergesetzgebung (Drucksachen Nr. 212 und 91); in Verbindung mit dem Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Abgeordneten Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Dr. Laforet und Genossen betr. Biersteuer (Drucksachen Nr. 213 und 162) 701B Seuffert (SPD), Berichterstatter 701B, 709A Dr. Besold (BP) 702A, 710B Dr. Baumgartner (BP) 704A Dr. Solleder (CSU) 706B Dr. Wellhausen (FDP) . . . 707D, 713A Dr. Bertram (Z) 708D Wilhelm Schmidt (WAV) . . . . 709D Strauss (CDU) (zur Geschäftsordnung) 712C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksache Nr. 224) . . . 711B Arndgen (CDU), Berichterstatter . 711B Krause (Z) 711D Persönliche Bemerkung: Dr. Arndt (SPD) 712A Nächste Sitzungen 713C Die Sitzung wird um 9 Uhr 43 Minuten durch Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Max Solleder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Das bayerische Biersteuergesetz ist tatsächlich eine Angelegenheit, die die bayerischen Interessen außerordentlich berührt. Es ist gar kein Zweifel, daß die Regelung dieser Frage wirtschaftlich und sozialpolitisch außerordentlich wichtig für Bayern ist.
    Ich habe es bedauert, daß der Finanzausschuß eigentlich mit einer, ich möchte sagen, Handbewegung diese ganze Frage damit abgetan hat, den Artikel 125 dahin auszulegen: weil dieses Gesetz bizonale Geltung hatte und auf Grund einer Übergangsbestimmung Bundesrecht geworden ist, bleibt die Erörterung der Frage, ob und wieweit eine konkurrierende Gesetzgebung in Frage kommt, außerhalb der Debatte. So, meine Damen und Herren, können wir über derart grundsätzliche Dinge nicht hinweggehen. Ich verhehle mir nicht, daß diese Fragen von Anfang an gründlich geklärt werden müssen, weil es sich hier um ein Rechtsprinzip handelt, das entscheidend ist dafür, ob sich dieses Parlament gewissenhaft an die Grundsätze der Verfassung hält. Meine Damen und Herren, wir sind ein Bundesstaat. Der neue Staat ist zusammengesetzt aus einzelnen Staaten. Wir sind etwas anderes als das vergangene Reich, strukturell, staatspolitisch, staatsrechtlich. Infolgedessen müssen wir uns zwingen, bundesstaatlich zu denken, um solche prinzipiellen Fragen des Grundgesetzes wie die der konkurrierenden Gesetzgebung auch wirklich ernsthaft zu lösen.
    Meines Erachtens steht es außer jeder Erörterung, daß das Biersteuergesetz gerade deshalb, weil in Artikel 125 steht, es sei ein konkurrierendes Gesetz, durch die Spezialbestimmung des Artikel 72 näher modifiziert ist. Wenn also der Bundestag dieses Biersteuergesetz im Bunde anwenden will, dann muß er auf Grund der lex specialis, auf Grund des Sondergesetzes über konkurrierendes Gesetz den Artikel 72 in Betracht ziehen und die Voraussetzungen prüfen. Er muß sich überhaupt entschließen, ob er Gebrauch macht. Diese Willensakte sind festzustellen, und die Voraussetzung, ob von diesem Biersteuergesetz Gebrauch gemacht wird, ist entsprechend klarzustellen. Das ist die rechtliche Grundlage dieser Dinge.
    Wir haben einen Antrag gestellt, daß für Bayern das Biersteuergesetz von der Bundesgesetzgebung ausgenommen werden soll, das heißt, daß der Bund sich entschließen soll, in Hinsicht auf Bayern von der Biersteuergesetzgebung keinen Gebrauch zu machen. Praktisch könnte er das ohne weiteres; denn der Biersteuerertrag fließt ja nach dem Grundgesetz ohnedies den Ländern zu. Es handelt sich hier also nur um die Wahrung des Prinzips, ob der Bund diese Steuer zentral für sich lenken soll.
    Da fragt man sich: Ist das notwendig, hat das überhaupt einen Sinn? Aus der Geschichte der Biersteuergesetzgebung wissen wir, daß es in den Ländern in Deutschland immer verschiedene Biersteuergesetze gegeben hat. Wir wissen: wir haben die norddeutsche Biersteuergemeinschaft und haben die süddeutschen Biersteuern gehabt, und zwar bis zum Kriegsjahre 1918. Im Jahre 1918 hat sich das geändert, weil die Vorprodukte Hopfen und Malz damals nicht zur Verfügung standen und infolgedessen vom Fiskus ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden mußte. Bayern ist dieser Regelung im Jahre 1919 beigetreten. Sie sehen: die Entwicklung war immer so, daß tatsächlich das Bier grundsätzlich von den Ländern besteuert wurde. Erst durch diese durch den Krieg 1918 erfolgte Regelung und durch die Weimarer Maßnahmen wurden die Dinge zentralisiert.
    Nun, meine Damen und Herren, ist es in Bayern so: der Bierkonsum in Bayern ist nicht nur deshalb so hoch, weil es sich hier, wie heute schon erörtert wurde, etwa um ein Genußmittel handelt, nein, das Bier ist in Bayern ein Volksgetränk, ich möchte sagen, eine flüssige Nahrung.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Flüssiges Brot!) Meine Damen und Herren, wenn Sie einen Maurer fragen, ob ihn die Arbeit freut und was er verdient, dann wird er sagen: „Die Arbeit ist dann in Ordnung, wenn ich in der Früh um 8 Uhr"


    (Heiterkeit)

    — bitte lachen Sie nicht, das sind biologische Vorgänge! —

    (Erneute Heiterkeit)

    „eine Maß Bier und an Leberkas und a paar Laiberl hab!" So schaut der Arbeiter die Sache an, und so antwortet er bei uns auf die Frage, ob er seine Arbeit gern leistet.
    Davon, meine Damen und Herren, sind wir heute gründlich weit weg. Die Arbeiter, vor allem die landwirtschaftlichen Arbeiter bei uns sind auf


    (Dr. Solleder)

    Grund der biologischen Verhältnisse auf diese flüssige Nahrung angewiesen,

    (Heiterkeit und Zurufe)

    und wenn wir heute für diese Biersteuerregelung in Bayern eintreten, so kämpfen wir in erster Linie für diese Volksschichten. Wir wollen der breiten Masse unseres bayerischen Volkes das Bier wieder als Volksgetränk sichern. Ich verstehe es, meine Damen und Herren aus den nördlichen Gauen, daß Sie dafür vielleicht nicht das richtige Verständnis haben.

    (Ironische Zurufe von der KPD: Doch!)

    Sie sehen uns Bayern nur beim Bierkonsum auf großen Volksfesten. Das ist nicht die Regel, sondern das ist die außerordentliche Ausnahme. Das Bier ist bei uns wirklich ein tägliches flüssiges Brot.

    (Ironischer Zuruf von der KPD: Das hängt mit der Biologie zusammen!)

    — Das hängt mit der Lebensweise zusammen!
    „Biologisch" heißt. daß man seine Ernährung so
    einstellt, wie die Lebensbedingungen es erfordern.

    (Erneute Zurufe links.)

    Deshalb, meine Damen und Herren, stehen wir auf dem Standpunkt: das Bier muß wieder Volksgetränk werden.
    Wie können wir das nun erreichen? Nur dadurch, daß wir die bayerische Bierproduktion in ihrer heutigen Struktur erhalten. Das bayerische Braugewerbe setzt sich zum überwiegenden Teil aus kleineren und mittleren Brauern zusammen.

    (Zuruf links: Na! Na!)

    — Bitte, es gibt etwa ein gutes Dutzend Großbrauereien in Bayern, das andere zählt sich alles zu den kleinen und mittleren Brauereien, und zwar ist das so glücklich verteilt, daß diese Brauereien über das ganze Land verstreut sind und dort wiederum den wirtschaftlichen Mittelpunkt in den Dörfern und Märkten bilden, und daran hängen wieder soundso viel andere Gewerbe. Wir haben also auch auf Grund der bayerischen Verfassung diesen Stand zu erhalten. Er konnte deshalb erhalten bleiben, weil wir durch die Staffelung der Biersteuer die Existenz dieser mittleren und kleineren Gewerbe ermöglicht haben. Bekanntlich ist es bei der Bierproduktion so, daß erst die Spitzenhektoliter den Gewinn bringen, Die Investitionen in den Brauereien sind grundsätzlich da. Auch die Auslagen sind da. Der Profit beginnt erst beim soundsovieltausendsten Hektoliter. Wenn also die Biersteuerstaffelung nicht entsprechend gehandhabt wird, ist die natürliche Folge, daß die großen Brauereien die kleinen und mittleren an die Wand drücken. Deshalb muß auf Grund dieser eigenartigen Struktur in Bayern eine Steuergesetzgebung geschaffen werden, die es ermöglicht, diese Bierproduktion durch eine entsprechende Staffelung steuerlich günstiger zu stellen.
    Das ist also ein ausgesprochen innerbayerischer Standpunkt, mit dem Sie sich abfinden müssen. Genau so wie Sie mit Ernst und mit Verständnis die Frage von Helgoland oder die von Groß-Berlin geprüft haben, haben Sie die Verpflichtung, auch die außerordentlich bedeutsame wirtschaftliche und soziale Seite dieser Biersteuer in Erwägung zu ziehen.

    (Beifall bei der BP.)

    Ich bitte Sie daher, diese Dinge ja nicht als eine
    bayerische Angelegenheit, sondern als eine deutsche Angelegenheit zu betrachten, die, auch wenn
    sie sich auf bayerischem Boden abspielt, deshalb doch genau so deutsch bleibt.
    Ich weise auch darauf hin, daß wir in Bayern noch das Reinheitsgebot für Bier haben. Wir haben keinen Zusatz von anderen Ingredienzen. Unser Bier ist das Produkt aus den Edelerzeugnissen Hopfen und Malz. In den übrigen Teilen des Bundesgebietes hingegen besteht dieses Gebot nicht. Sie sehen: das sind alles Gesichtspunkte, die es der Bundesregierung ermöglichen müssen, alle diese Dinge zu berücksichtigen.
    Was hat der Bund davon, wenn er diese Gesetzgebung an sich zieht? Im übrigen Bundesgebiet ist man ja praktisch an dieser Biersteuer desinteressiert. In Nordrhein-Westfalen bedeutet sie ein kleines Trinkgeld für den Finanzminister. Bei uns ist die Biersteuer ein Hauptfaktor im Budget. Deshalb bitte ich Sie, die Dinge nicht leicht zu nehmen und vor allem an die Prüfung der Rechtsfrage heranzugehen, ob hier eine konkurrierende Gesetzgebung vorliegt und, weil nach meiner Meinung eine konkurrierende Gesetzgebung in diesem Falle wirklich vorliegt, zu prüfen, ob nicht die wirtschaftliche und Rechtseinheit dadurch gestört wird, daß diese Steuer dem Lande Bayern vorenthalten wird. Der Bund sollte insoweit, als das Land Bayern in Frage kommt, in diesem Falle von seiner Gesetzgebungsbefugnis keinen Gebrauch machen.
    In diesem Punkte unterscheide ich mich auch von dem Antrag der Bayernpartei. Ich bin der Auffassung: auf Grund der historischen Vergangenheit können wir nicht den Antrag stellen, daß alle Länder schlechthin ihre eigene Biersteuergesetzgebung haben sollen. Dafür besteht, glaube ich, gar kein Bedürfnis. Dagegen ist es offensichtlich, daß für Bayern ein derartiges Bedürfnis vorliegt. a Es wird dann noch die weitere Rechtsfrage sehr interessant sein, ob und inwieweit der Bund, wenn er von dieser Biersteuergesetzgebung grundsätzlich Gebrauch macht, für ein einzelnes Land davon absehen kann.
    Das sind alles Dinge, die wir einmal durchexerzieren müssen, und zwar gründlich, juristischverfassungsrechtlich. Deshalb bitte ich Sie, dem ursprünglich von uns gestellten Antrag, wonach Bayern eine eigene Biersteuergesetzgebung vorbehalten bleiben soll, zuzustimmen bzw. diesen Antrag zur Prüfung dem Rechts- und Verfassungsausschuß überweisen zu wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Baumgartner: Die CDU hat unseren Antrag kopiert, glatt abgeschrieben! — Weitere Zurufe.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wellhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Für jemand, der 25 Jahre schon in Bayern lebt, ist es nicht ganz leicht, zu dieser Sache das Wort zu ergreifen. Das bayerische Wappen hat bekanntlich nur zwei Löwen, und zwei Löwen haben bereits gesprochen.