Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion ist in verschiedener Hinsicht recht interessant. Er hat Dinge durcheinander- und ineinandergeschachtelt, die nach der Ansicht meiner politischen Freunde und nach meiner Ansicht in eingehender Beratung in verschiedenen Ausschüssen einmal geklärt werden müssen. Es ist von seiten der Regierung wiederholt der Grundsatz der Gewaltenteilung zitiert worden. Ich glaube, daß für , einen ganz wesentlichen Teil des Antrags der SPD-Fraktion dieser Grundsatz gar keine Gültigkeit haben kann. Seit Jahrzehnten besteht in Deutschland, aber auch im Ausland die einhellige Meinung der Staatspraxis und der Rechtslehre, daß die Parlamente berechtigt sind, die Aufstellung von Verwaltungsgrundsätzen vorzunehmen. Diese Aufstellung von Verwaltungsgrundsätzen scheint mir das vornehmste Ziel des Antrags der SPD zu sein. Gegenüber einem solchen Ziel kann man sich nicht darauf berufen, es handle sich hier um einen Eingriff der Legislative in die Exekutive.
Meine Damen und Herren, dieses Problem ist bei uns nicht nur in diesem Antrag, sondern auch in verschiedenen anderen Anträgen angesprochen worden. Es scheint mir deshalb notwendig zu sein, diese Angelegenheit nicht allein auf dem haushaltsrechtlichen Weg auszutragen; denn mit einer bloßen Etatresolution kommen wir bei diesem Problem nicht weiter, es entwickelt sich fortlaufend und hat uns schon wiederholt beschäftigt. Ich halte es deshalb für notwendig, daß wir diese Angelegenheit ebenfalls dem Rechtsausschuß überweisen, um dort zu klären, welcher Teil des Antrags unter das Kapitel „Aufstellung von Verwaltungsgrundsätzen", welcher Teil des Antrags unter das Kapitel „Fassung einer entsprechenden Etatresolution" und welcher Teil endlich unter das dritte Kapitel „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses" fällt. Diese drei Rechte hat das Parlament, und wir wollen sie uns doch nicht lediglich deshalb beschneiden lassen, weil augenblicklich die Verteilung der Mehrheit besonders gelagert ist. Sie kann sich auch wieder ändern. Nach meiner Ansicht handelt es sich bei diesem Antrag um eine ganz prinzipielle Frage, die ich in der von mir erwähnten dreifachen Hinsicht gern geklärt haben möchte. Ich beantrage deshalb, den Antrag der SPD sowohl an den Haushaltsausschuß als auch an den Rechts- und Verfassungsausschuß zu verweisen.