Rede von
Dr.
Hans
Wellhausen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde lehnen eine auch nur gedankliche Verbindung dieses Antrags mit dem glücklich überwundenen Hauptstadtstreit ab. Herr Erler hat gesagt: „nachdem nun die Entscheidung für Bonn gefallen ist, wollen wir diesen Antrag" —, oder so ähnlich hat er sich ausgedrückt. Eine solche Verbindung lehnen wir also ab.
— Ich freue mich, daß Sie derselben Meinung sind.
Ich glaube aber, daß der heutige Antrag sehr wesentlich von dem ursprünglichen Antrag abweicht. Man könnte die Frage stellen, ob wir nicht einer solchen Änderung der Tagesordnung widersprechen sollten. Das möchte ich aber vorläufig nicht tun.
Mit Recht ist von dem Herrn Finanzminister darauf hingewiesen worden, daß das vielleicht vornehmste Recht des Parlaments, das Haushaltsrecht, in jeder Richtung gewahrt werden sollte. Sicherlich können die Nachkriegsparlamente für sich bis jetzt nicht in Anspruch nehmen, von diesem Recht den wirklich richtigen Gebrauch gemacht zu haben. Um so mehr freuen wir uns zu hören, daß der Haushaltsausschuß im Begriff ist, sich, wenn ich so sagen darf, gegenüber dem Herrn Bundesfinanzminister durchzusetzen und für den kürzlich hier vorgetragenen Gesetzentwurf eine sehr weitgehende Differenzierung und die Vorlage von Einzelplänen zu verlangen. Hier scheint mir der richtige Weg gegeben zu sein, um in der Angelegenheit voranzukommen, die wir jetzt behandeln. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die von Herrn Erler vorhin genannte ungeheure Summe stark zu unterteilen. Der Haushaltsausschuß und auch das Hohe Haus können dann jede Rechenschaft verlangen, die überhaupt nur denkbar ist.
Meine Freunde glauben, daß die Frage, ob die Gewaltenteilung nicht doch eine wesentliche Rolle spielt, durch die Worte des Herrn Antragstellers durchaus nicht erledigt ist. Diese Frage ist doch wohl wesentlich weitschichtiger, als das hier im Augenblick gesagt werden könnte. Auf diesen Fall angewandt, sind wir der Auffassung, daß das Haushaltsrecht, also die Möglichkeiten des Parlaments, auf den Haushalt Einfluß zu nehmen, alles beinhaltet, was verlangt werden kann. Wir können deshalb dem Antrag nicht zustimmen.