Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich darf feststellen, daß weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Dann schließe ich die Aussprache der zweiten Beratung.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich darf das Einverständnis des Hauses annehmen, daß wir paragraphenweise einschließlich Überschrift und Einleitung abstimmen, und stelle der Ordnung halber als Grundlagen der Abstimmung folgendes fest:
Zunächst einmal die Drucksache 270 mit ihrer Ziffer 1 dahingehend:
Der Bundestag wolle beschließen:
den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit, Nr. 251 der Drucksachen, in der aus der nachstehenden Zusammenstellung
— die Ihnen vorliegt —
ersichtlichen Fassung zu genehmigen.
Es liegt weiter der Antrag auf Drucksache Nr. 292 vor, ein gemeinsamer Antrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Dr. Arndt, Dr. Oellers. Soeben ist mir auch noch ein Abänderungsantrag der kommunistischen Fraktion überreicht worden, den der Antragsteller kurz hier vorgetragen hat, betreffend § 2 Absatz 1.
Meine Damen und Herren! Das sind die mir formell vorliegenden Grundlagen für die Abstimmung. Ich beginne mit der Abstimmung, und zwar stimmen wir, wie es verabredet ist, bei Einzelparagraphen durch Händeaufheben ab.
Ich rufe auf: Wer für die Überschrift des Gesetzes, die Einleitung und § 1 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Gegen mehrere Stimmen eindeutig die Mehrheit. —
Zu § 2 liegt zunächst der Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 292 Ziffer 1 vor, wonach der Absatz 2 des § 2 eine neue Fassung erhält.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die
Gegenprobe. — Wohl fast einstimmig angenommen.
Zu § 2 liegt noch der Abänderungsantrag der KPD vor, den Anfang des Absatz 1 wie folgt zu ändern:
Rechtskräftige Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und daneben ausgesprochene Geldstrafen bis zu 5 000 DM
usw., sowie den Absatz 2 zu streichen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Wer für die Absätze 3, — 4 -- des § 2 ist, den bitte ich ebenfalls, die Hand zu erheben. — Danke; angenommen.
Wer nunmehr für § 2 unter Berücksichtigung der soeben aus Drucksache Nr. 292 betreffend Absatz 2 des § 2 beschlossenen Abänderung im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe.
— Fast einstimmig angenommen.
Wer für § 3 is t, — § 3 a, — 4, — 4 a, - 5,
— 6 — und 6 a —, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Wir kommen nunmehr zu dem Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 292 Ziffer 2, nach dem der § 6 aa Absatz 3 eine andere Fassung erhalten soll. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Fast einstimmig angenommen. Damit ist also zu § 6 aa noch ein weiterer, dritter Absatz in anderer Fassung hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren! Für die Abstimmung über die folgenden Paragraphen darf ich in bezug auf ihre Reihenfolge folgendes vorschlagen: Wir legen stillschweigend Ziffer 3 aus Drucksache Nr. 292 mit der Abänderung der Reihenfolge der Paragraphen zu Grunde. — Wer demnach — ich rufe jetzt in der alten Fassung auf — für die §§ 7, — 8,
— 9 und 10 — ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Wir haben nun noch aus der Drucksache Nr. 270 über die Ziffer 2 abzustimmen, dahingehend, daß „folgende Anträge durch die Beschlußfassung zu 1 für erledigt zu erklären" sind. Wer dafür ist
— Drucksache Nr. 270, Absatz 2 —, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Fast einstimmig angenommen.
Damit ist die zweite Lesung dieses Gesetzes erledigt.
Gemäß der Vorschrift der Geschäftsordnung muß ich Sie nunmehr fragen, ob Sie auf die Frist für die
dritte Beratung
verzichten, die nach der Geschäftsordnung erst nach zwei Tagen stattfinden kann. Nach den bisherigen Ausführungen der Herren Redner darf ich das wohl als die allgemeine Auffassung des Hauses feststellen. — Ich höre keinen Widerspruch.
Ich eröffne dann die Aussprache der dritten Beratung.
— Bitte!