Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der Antrag bezweckt die Einsetzung eines Ausschusses, der ständig bestimmte Handlungen der Exekutive, die Vergebung von Aufträgen und den Erwerb von Ausstattungs- und Kunstgegenständen für die Gebäude und Einrichtungen im Raume der Bundeshauptstadt überwachen soll. Ich halte die Einsetzung eines solchen Überwachungsausschusses für nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz kennt lediglich das Institut des Untersuchungsausschusses. Nach Artikel 44 Absatz 1 Satz 1 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Untersuchungsausschuß eingesetzt werden, der die Gesetzlichkeit — vielleicht auch die Lauterkeit — bestimmter Regierungs- und Verwaltungsmaßnahmen nachträglich überprüfen kann. Es ist undenkbar, einen Überwachungsausschuß einzusetzen, der laufend Maßnahmen der Exekutive überwacht; das wäre ein besonders merkwürdiger Übergriff der Legislative in die Exekutive, mit dem sich die Bundesregierung keinesfalls einverstanden erklären kann.