Rede:
ID0102105700

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Metadaten
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    Vokabeln: 9
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    7. Herr: 1
    8. Bundesfinanzminister: 1
    9. Schäffer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 20. und 21. Sitzung. Bonn, Freitag,-den 2. Dezember 1949 623 20. und 21. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1949. 20. Sitzung Fortsetzung der Aussprache über die Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner und Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei, der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 624A Frau Dr. Weber (CDU) 624A Dr. Dr. Lehr (CDU) 625B Frau Dr. Ilk (FDP) 626C Frau Kalinke (DP) . . . . . 627B Frau Arnold (Z) 628C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 629B Nuding (KPD) . . . 629C Dr. Wellhausen (FDP) 630D Frau Nadig (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . ..... . 631C Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und. 3 des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) ....... 631D Geschäftsordnungsaussprache über die Feststellung der Beschlußunfähigkeit in der 19. Sitzung bzw. über die Frage der Fortsetzung der Beratung betr. Wartegeld und Pensionen der ostvertriebenen Beamten . 631D Dr. Bertram (Z) . . . . 631D, 633B Dr. Reismann (Z) 632A, 633D Löbe (SPD) 632B Euler (FDP) 633D Krause (Z) . . . . 634A Dr. Kather (CDU) . . . . . .. 634B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion des Zentrums und über den An- . trag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wartegeld rund Pensionen der ostvertriebenen Beamten (Drucksachen Nr. 210, 20 und 29 Ziffern 3 und 5) 635A Dr. Kather (CDU), Berichterstatter 635A, 642A Dr. von Merkatz (DP) . . '636B, 641D Renner (KPD) 636C, 642B Matzner (SPD) . . 637C Dr. Besold (BP) . . 638B Loritz (WAV) . . . . . . 639A Frommhold (NR) . . . . . . . 640A Ehren (CDU) ..... . . . 640C Dr. Bertram (Z) . . . . . 641A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 641B Krause (Z) 642A Kahn (CSU) (zur Geschäfts- ordnung) 643C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 644A 2 1 . Sitzung Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion des Zentrums und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr.. Wartegeld und Pensionen der ostvertriebenen Beamten (Drucksachen Nr.. 210, 20 und 29 Ziffern 3 und 5) . . . 644B Strauss (CSU) (zur Geschäfts- ordnung 644B Dr. Falkner (BP) (zur Geschäfts- ordnung) 644B Antrag der Fraktion der BP betr: Streichung der Absätze 2 und 3 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) - 644C Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses für den Erwerb von Ausstattungs- und Kunstgegenständen im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksache Nr. 199) . . . . . . 644D Erler (SPD), Antragsteller . . . . 644D Dr. Baurngartner (BP) (zur Geschäftsordnung) ..... . . 645D, 646D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz .. . . . . . . . 646A Schäffer, Bundesminister der Finanzen ..... . . . . . 646A Dr. Reismann (Z) (zur Geschäfts- ordnung) 646B Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäfts- ordnung) . . . ...... . 646B Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung . . 647C 2 0. Sitzung Die Sitzung wird um 17 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet..
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Das Zentrum hat den Antrag Drucksache Nr. 20 bereits am 20. September 1949 eingebracht. Es wäre also Zeit genug gewesen, sowohl eine Rechtsverordnung als auch ein Gesetz auszuarbeiten und es dem Hohen Hause vorzulegen. Wenn wir unsern Antrag auf Artikel 119 gestützt haben, so deshalb, weil wir bei natürlicher Auslegung des Grundgesetzes Artikel 119 und Artikel 131 doch nur in dem Verhältnis von einstweiliger Verfügung, einstweiliger Regelung und Entscheidung zur Hauptsache sehen können. Jede andere Auslegung tut meiner Ansicht nach diesen beiden Bestimmungen Gewalt an. Aber, Heine Heine Damen und Herren, wir wollen doch nicht über juristische Zwirnsfäden stolpern. Ich habe den Eventualantrag, und zwar als Ergänzung zu dem Antrag des Ausschusses, zu stellen, gegebenenfalls eine Gesetzesvorlage, die den vorstehenden Forderungen entspricht, unverzüglich vorzulegen. Denn wenn die Bundesregierung sich auf den Standpunkt stellt, die vom Ausschuß vorgeschlagene Regelung bedürfe einer Gesetzesvorlage, und wenn die Regierung Rechtsgutachten anfordert, dann dauert auch der Erlaß einer Rechtsverordnung länger als eine sofort einzubringende Gesetzesvorlage.

    (Zuruf rechts: Na also!)

    Wir haben nichts dabei verdient, wenn die bisherige Verzögerungstaktik, die sich aus der Behandlung unseres Antrags zeigt, weiter durchgesetzt wird.
    Wir stellen daher den Eventualantrag, gegebenenfalls eine Gesetzesvorlage, die den vorstehenden Forderungen entspricht, unverzüglich vorzulegen. Dann hat die Regierung die Verantwortung für die Auslegung des Grundgesetzes und sie kann sich nicht damit herausreden, wir hätten einen juristisch nicht einwandfreien Weg vorgeschlagen.
    Ich überreiche diesen schriftlichen Antrag dem Herrn. Päsidenten.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Danke schön!
Das Wort hat jetzt der Herr Bundesfinanzminister Schäffer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Es ist selbstverständlich, daß der Bundesregierung die Sorge um die Not der Heimatvertriebenen genau so am Herzen liegt wie dem Hohen Hause. Es ist ebenso selbstverständlich, daß die Bundesregierung sich bemüht, den Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung durchzusetzen, also keinen Unterschied zu machen, in welchem Lande sich augenblicklich der einzelne Heimatvertriebene oder verdrängte Beamte aufhält. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Bundesregierung sich bemüht, raschestens zu handeln. Ich darf darauf verweisen, was dem Hohen Hause bekannt sein dürfte, daß die Vorarbeiten für das Gesetz im Sinne des Artikel 131 des Grundgesetzes sofort begonnen worden sind; ich hoffe, daß sich die Vorarbeiten und die Beschaffung der Unterlagen so weit fördern lassen, daß Ihnen der Gesetzentwurf längstens bis zum März 1950 vorliegt und von Ihnen beschlossen werden kann.
    Meine Damen und Herren, der Antrag gibt mir aber zu einer grundsätzlichen Bemerkung Anlaß, die sich nicht nur auf ihn selbst, sondern auch auf ähnliche Anträge bezieht, die heute in diesem Hohen Hause angenommen worden sind. Die haushaltsrechtlichen Verhältnisse sind nun augenblicklich so, daß der Bund über eigene Einnahmen zur Zeit kaum verfügt, sondern daß die großen Bundeseinnahmen wie Verbrauchs- und Umsatzsteuer noch bei den Ländern liegen, weil die Länder grundsätzlich auch noch die Lasten zu tragen haben, wie Artikel 120 des Grundgesetzes darlegt. Infolgedessen ist nicht damit gedient, daß sich in einem Antrag ein Satz befindet wie etwa der: „Mehrkosten sind vom Bund zu übernehmen", wenn sich diese Mehrkosten auf die Zeit vor dem 31. März 1950 beziehen. Der Bund kann Ausgaben nur _in den Ergänzungshaushalt einsetzen, der Ihnen vorgelegt werden wird. Dieser Ergänzungshaushalt muß Ihnen ausgeglichen vorgelegt werden. Die Ausgleichung besteht darin, daß der Bund entweder unmittelbar auf die ihm an sich zustehenden Bundessteuern zurückgreifen muß und damit in die Haushaltslage der Länder unmittelbar eingreift oder daß er von den Ländern Beiträge aus diesen Steuern verlangt, die dem Bunde an sich zustehen, aber bis zum 31. März 1950 noch den Ländern verbleiben. Anträge, die sich auf diesen Zeitraum beziehen und einen Eingriff in unmittelbare Landessteuern wie Einkommensteuer und deren Erträgnisse bedeuten oder die allgemein sagen, daß die Kosten vom Bunde zu tragen sind, können infolgedessen vom Bund und von der Bundesregierung, wenn Sie darum ersuchen, nur dadurch vollzogen werden, daß die Bundesregierung mit den Regierungen der Länder ins Benehmen tritt und sich vergewissert, daß die Länder in der Lage sind, die Mehrbelastung, die sich dadurch für ihre Haushalte ergibt, zu tragen und zu übernehmen.
    Ich muß daher erklären: Die Bundesregierung kann einem solchen Antrag nur in der Form entsprechen, daß sie zu diesem Zweck mit den Ländern ins Benehmen tritt.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)