Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Hohe Haus nicht weiter aufhalten. Es gibt wohl in keiner Fraktion Kräfte, die nicht mit ganzem Willen das Anliegen des Ausschusses unterstützen wollten. Der Fragenkomplex, der von dem Herrn Abgeordneten Kather dargelegt worden ist, muß so bald wie möglich geregelt werden; die Regierung hat es außerdem auch versprochen. Ich wende mich aber gegen ein Verfahren, das rechtlich nicht möglich ist und, da es nicht möglich ist, die ganze Angelegenheit wiederum verzögern würde. Artikel 119 des Grundgesetzes, der die Möglichkeit einer Rechtsverordnung bietet, ist auf diesen Tatbestand nicht anzuwenden, da dieser Tatbestand in Artikel 131 des Grundgesetzes im Sinne einer besonderen Regelung bereits geregelt ist, und zwar unter Einbeziehung auch des Personenkreises, um den es sich bei dem Vorschlag des Ausschusses handelt. Ich habe mich gegen den Antrag des Ausschusses lediglich aus diesen rechtlichen Gründen wenden müssen, weil ich befürchte, daß, wenn man das nachher sieht und danach handeln muß, eine weitere Verzögerung des gesamten Problems verursacht wird.
Ich wende mich ferner gegen jeglichen Versuch, dieses unerhört ernste Problem durch optische Anträge zu komplizieren, die die Menschen und insbesondere die Leidtragenden erregen müssen, die nun schon Jahre hindurch auf Gerechtigkeit warten. Es geht nicht an, daß man diesen Menschen etwas vormacht, was nachher nicht zu erfüllen ist. Wir müssen diese Frage einmal wirklich gründlich im Rahmen des Artikels 131 anfassen. Das hat die Regierung versprochen; danach ist auch zu handeln. Ich habe die größten Bedenken, ein Verfahren zu wählen, das nach den für uns geltenden
Bestimmungen der Verfassung leider nicht möglich ist. Wenn es möglich wäre, Herr Abgeordneter Kather, — ich glaube, wir wären alle glücklich, auf so klare und einfache Weise zum Ziele kommen zu können. Gegen das Gesetz zu handeln, ist aber nicht möglich.