Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
An sich hatte ich vorher gefragt — es lag in meiner Fragestellung —, ob eine andere Verfahrensweise als die der Ausschußüberweisung erfolgen solle. Ich will mich durchaus nicht an einen strengen Formalismus halten, wenn das Haus damit einverstanden ist. Höre ich Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann verfahre ich folgendermaßen.
Wer für den Antrag Drucksache Nr. 176 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Wir kommen nunmehr zu Antrag Drucksache Nr. 206. Wird hier die Überweisung an den Ausschuß oder die Abstimmung beantragt?
— Überweisung an den Ausschuß! Wer für die Überweisung des Antrags Drucksache Nr. 206 an den Ausschuß ist, und zwar federführend Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und dann Arbeitsausschuß, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Wir kommen nunmehr zum Antrag Drucksache Nr. 177. Darf ich auch hier fragen, ob Überweisung an den Ausschuß gewünscht wird?
In diesem Falle sind zuständig der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und der Ausschuß für Beamtenrecht. Welcher Ausschuß soll federführend sein? Ich nehme an: der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung.
— Es ist so beschlossen. Das entspricht auch dem eigentlichen Sinn des Antrags Drucksache Nr. 177.
Meine Damen und Herren! Damit haben wir Punkt 15 unserer Tagesordnung erledigt. Wir kommen nunmehr zu Punkt 16:
Antrag der Fraktion der BP betreffend Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung .
— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Bertram!