Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, es ist hier soeben die Beschlußfähigkeit des Hauses angezweifelt worden. Daraus ergibt sich, daß wir über den geschäftsordnungsmäßigen Antrag — —
— Aber ich rufe das Haus zum Zeugen an! Ob Sie das „Vorschlag" oder „Antrag" nennen, ist doch gänzlich gleichgültig.
— Aber, Herr Kollege Reismann, wir können doch auf diese Weise zu keinem Ergebnis kommen. Ob Sie sagen: „ich schlage vor" oder: „ich beantrage", das ist doch gänzlich gleichgültig.
Deutscher Bundestag — 20. und 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1949 647
Ich stelle jetzt zur Geschäftsordnung folgendes fest. Es ist die Beschlußfähigkeit des Hauses angezweifelt worden. Meine Damen und Herren, ich verweise Sie nunmehr auf § 99 der vorläufigen Geschäftsordnung, den ich zur Verlesung bringen möchte:
Der Präsident eröffnet die Abstimmung. Wird vor ihrem Beginn die Beschlußfähigkeit bezweifelt
— siehe Antrag Abgeordneter Dr. Baumgartner! —
und auch vom Sitzungsvorstand weder einmütig bejaht oder verneint, so ist durch namentliche Abstimmung mittels weißer Namenskarte festzustellen, ob der Bundestag beschlußfähig ist.
Ich stelle nun fest: der Sitzungsvorstand hier oben ist einmütig der Meinung, daß das Haus nicht mehr beschlußfähig ist. Wird etwa diese Feststellung aus dem Hause bezweifelt?
— Dann können wir zunächst überhaupt nicht abstimmen, weder geschäftsordnungsmäßig noch der Sache nach.
— Nun wollen wir uns doch gegenseitig nichts erzählen! Ich darf jetzt einmal sehr offen sprechen. Da sämtliche übrigen Tagesordnungspunkte letzten Endes Abstimmungen nach sich ziehen, entfällt praktisch die Voraussetzung für die Erledigung des verbleibenden Restes der Tagesordnung. Das ist ein Faktum, an dem wir tatsächlich und de jure, das heißt geschäftsordnungsmäßig, einfach nicht vorbeigehen können.
Ich stelle also fest: das Haus ist beschlußunfähig. Infolgedessen bin ich verpflichtet, die Sitzung zu schließen und die nächste Sitzung anzukündigen.
Der Herr Abgeordnete Dr. Arndt hatte nun aber vor dem Schluß der Sitzung noch das Wort zu einer persönlichen Erklärung erbeten. Will er diese noch abgeben?
— Verzeihung! Wenn die Beratung zu Ende ist, kann nach der Geschäftsordnung noch eine persönliche Erklärung abgegeben werden.
— Ich frage den Herrn Abgeordneten Dr. Arndt, ob er angesichts der Situation diese persönliche Erklärung nicht morgen abgeben will.
- Danke schön!
Meine Damen und Herren, ich behalte mir vor, die nächste Plenarsitzung auf Freitag nächster Woche einzuberufen. Dafür spricht eine Reihe von Gründen, die mit der rechtzeitigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die Amnestie im Zusammenhang stehen.
— Ich sagte ja eben, daß ich um Vollmacht bitte, die nächste Sitzung auf Freitag nächster Woche einzuberufen. Ich muß mir die Einberufung vorbehalten und bitte das Haus, mir insoweit Vollmacht zu geben, den nach Lage der Umstände geeignet erscheinenden Termin festzulegen. Ist das Haus damit einverstanden?
Die Tagesordnung werde ich Ihnen noch zugehen lassen.
An die Herren Ausschußvorsitzenden darf ich für den Fall, daß eventuell die Vollversammlung am Donnerstag stattfindet, eine Bitte richten.
— Verzeihen Sie bitte! Dann frage ich das Haus: Ist es damit einverstanden, daß ich die nächste Sitzung zu Freitag einberufe?
— Meine Damen und Herren! Ich behalte mir vor, den Termin der nächsten Vollversammlung von mir aus festzusetzen. Ich bitte, mir diese Vollmacht zu erteilen.
Meine Damen und Herren, die 21. Sitzung des Deutschen Bundestages ist damit geschlossen.