Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Das Zentrum hat den Antrag Drucksache Nr. 20 bereits am 20. September 1949 eingebracht. Es wäre also Zeit genug gewesen, sowohl eine Rechtsverordnung als auch ein Gesetz auszuarbeiten und es dem Hohen Hause vorzulegen. Wenn wir unsern Antrag auf Artikel 119 gestützt haben, so deshalb, weil wir bei natürlicher Auslegung des Grundgesetzes Artikel 119 und Artikel 131 doch nur in dem Verhältnis von einstweiliger Verfügung, einstweiliger Regelung und Entscheidung zur Hauptsache sehen können. Jede andere Auslegung tut meiner Ansicht nach diesen beiden Bestimmungen Gewalt an. Aber, Heine Heine Damen und Herren, wir wollen doch nicht über juristische Zwirnsfäden stolpern. Ich habe den Eventualantrag, und zwar als Ergänzung zu dem Antrag des Ausschusses, zu stellen, gegebenenfalls eine Gesetzesvorlage, die den vorstehenden Forderungen entspricht, unverzüglich vorzulegen. Denn wenn die Bundesregierung sich auf den Standpunkt stellt, die vom Ausschuß vorgeschlagene Regelung bedürfe einer Gesetzesvorlage, und wenn die Regierung Rechtsgutachten anfordert, dann dauert auch der Erlaß einer Rechtsverordnung länger als eine sofort einzubringende Gesetzesvorlage.
Wir haben nichts dabei verdient, wenn die bisherige Verzögerungstaktik, die sich aus der Behandlung unseres Antrags zeigt, weiter durchgesetzt wird.
Wir stellen daher den Eventualantrag, gegebenenfalls eine Gesetzesvorlage, die den vorstehenden Forderungen entspricht, unverzüglich vorzulegen. Dann hat die Regierung die Verantwortung für die Auslegung des Grundgesetzes und sie kann sich nicht damit herausreden, wir hätten einen juristisch nicht einwandfreien Weg vorgeschlagen.
Ich überreiche diesen schriftlichen Antrag dem Herrn. Päsidenten.